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Transkript:

landes ( Rektoren Konferenz der Universitäten in NRWe LRK NRW. c/o TU Dortmund. August Schmldt-Str. 4. 44227 Dortmund landtag Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf per E-Mail LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/932 Die Vorsitzende Univ.-Prof. Dr. Ursula Gather Rektorin der Technischen Universität Dortmund Geschäftsstelle: Dr. Roman Walega c/o Technische Universität Dortmund August-Schmidt-Str. 4 44227 Dortmund Telefon: +49 (0)231.755.7558 Telefax: +49 (0)231.755.7557 walega@lrk-nrw.de 28. Juni 2013 A10 Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung am 3. Juli 2013 "Hochschulfinanzierung transparent gestalten - Benachteiligung von Hochschulen durch leistungsorientierte Mittelvergabe beenden", Antrag der Fraktion der Piraten, Drucksache 16/2281 Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW (LRK NRW) bedanke ich mich für die Übersendung der Drucksache 16/2281. Gerne kommt die LRK NRW der Aufforderung um Stellungnahme nach. Die nen und die Kanzler der Universitäten haben zum Beratungsgegenstand eine gemeinsame Stellungnahme verfasst, die ich Ihnen hiermit im Namen der LRK NRW weiterleiten möchte. Diese stellt somit den schriftlichen Beitrag der NRW-Universitäten zum Antrag der Fraktion der Piraten dar. Mit freundlichem Gruß Universitätsprofessorin Dr. Ursula Gather Anlage Vorsitzende: Univ.-Prof. Dr. Ursulo Gather Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Universität Bielefefd Ruhr-Universitäf Bochum Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn Technische Universität Dortmund. Universität Duisburg-Essen Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf fernuniversität in Hagen Universität zu Köln Deutsche Sporthochschule Köln' Westfälische Wilhelms-Universität Münster' Universität Paderborn' Universität Siegen Universität Witten/Herdecke' Bergisc he Universität Wupperlal

Die nen und die Kanzler der Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen - Die Sprecherin - FernUniversität in Hagen 58084 Hagen Landtag Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 DUsseldorf nur per Email an: anhoerung@landtag.nrw.de Hagen, den 28.06.2013 Stellungnahme der nen und Kanzler der Universitäten des Landes NRW zum Antrag der Fraktion der PIRATEN "Hochschulfinanzierung transparent gestalten - Benachteiligung von Hochschulen durch leistungsorientierte MitteIvergabe beenden" (Drucksache 1612281) I. Finanzierung der Universitäten Die Erträge der Universitäten des Landes NRW speisen sich aus mehreren Quellen. Diese sind zumindest der jährliche Landeszuschuss für den laufenden Betrieb (global zugewiesen), sonstige - Ld.R. zweckbestimmte - Zuweisungen des Landes (z.b. Hachschulpaktrnittel, Investitionszuschüsse) sowie Drittmittel (ebenfalls zweckbestimmt). Der Landeszuschuss wird seit einigen Jahren in positiver Fortentwicklung der seit Anfang der goer Jahre eingeführten Finanzautonomie als Globalbudget zugewiesen. Basierend auf dem Landeszuschuss haben die Universitäten nach 5 Abs. 2 S. 4 HG NRW ihre Wirtschaftsführung so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Mit Sorge sehen die Universitäten, dass diese existenzsichernde Grundfrnanzierung, der Landeszuschuss, kaufkraftbereinigt seit einigen Jahren zurückgeht, nicht auskömmlich ist und zu finanziellen Engpässen führt. Neben diesen Landeszuschuss treten die enormen Anstrengungen, die das Land im Rahmen der sonstigen, temporären Zuweisungen unternimmt, um die Universitäten Oie nen und die Kanzler der Universitäten NRW Die Sprechenn Fernuniversität in Hagen Universitätsslraße 47 Telefon: +49 12331 / 987 2410 Telefax: +49 12331 19872763 kanzleri n@fernuni-hagen,de

2 des Landes übergangsweise mit großen finanziellen Ressourcen auszustatten. Diese Zuweisungen müssen ebenso wie die Drittmittel nach den ihnen zugrundeliegenden Regularien ausgegeben werden - also dürfen sie nicht genutzt werden zur (vollständigen) Deckung des Aufwandes durch z.b. Infrastrukturkosten, denn die Programme berücksichtigen oft nicht, dass auch Kosten für notwendige Infrastruktur anfallen, Tariferhöhungen, durch die sich z.b. bezogene Dienstleistungen verteuern, Kostensteigerungen für den Bezug von Energie (bei einzelnen Universitäten kommt es zu Steigerungen in Millionenhöhe), Mehrbelastungen durch die Novellierung des LPVG, Mehraufwand aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes, Erhöhung von Steuern und Abgaben, Zahlung wettbewerbsfähiger Gehälter z.b. im IT-Bereich, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, die z.t. aus eigenen Mitteln getragen werden. Die den Universitäten zur Verfügung gestellten Programmmittel helfen somit, die Probleme der nicht auskömmlichen Grundfinanzierung teilweise vorübergehend zu mildern - abschaffen können sie diese nicht, da sie nicht für jeden Aufwandszweck verwendbar sind und nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. So sind auch Beschäftigungsverhältnisse, die aus Programmmitteln finanziert werden, dann oft befristet. Nicht zuletzt angesichts einer wachsenden Aufgabenfülle und damit einhergehenden Finanzierungslasten stellt diese Situation immer mehr Universitäten vor große Probleme. Leistungsfähige Universitäten brauchen aber zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben in Forschung und Lehre eine langfristige auskömmliche Grundfinanzierung, die kontinuierliche Planungen insbesondere aufgrund der steigenden Studierendenzahlen garantiert. 11. Leistungsorientierte Mittelvergabe Derzeit werden 23 Prozent des um die BLB-Miete und ggf. um weitere Sondertatbestände bereinigten jährlichen Landeszuschusses für den laufenden Betrieb über die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) an die Hochschulen verteilt. Da sich bei der Berechnung erhebliche Verschiebungen ergeben würden, wurde eine Kappungsgrenze eingezogen, wonach "Verluste" maximal in Höhe von einem Prozent der Gesamtsumme des der jeweiligen Hochschule zugeordneten Anteils des bereinigten Landeszuschusses zu tragen sind. Eine Anpassung der LOM ist aber aufgrund der bestehenden Unverhältnismäßigkeiten und des beschriebenen.treppeneffektes" wichtig und unerlässlich. Denn alle Universitaten in NRW haben ihre Leistungen erheblich gesteigert. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW und die Hochschulen haben sich Die nen und die Kanzler der Universitäten NRW Die Sprecherin FemUniversillil Jn Hagen Universitlilsstraße.n Telefon: +<49 2331987-2437 oder-2410 Telefa:c: +49 2331 987-330 KanzlersprecherinNRW@femuni-hagen.de

3 verständigt, die LOM in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe perspektivisch fortzuentwickeln. Die These, dass eine ausschließlich an Kennzahlen orientierte Leistungsbewertung der Hochschulen als Indikator zur Mittelvergabe ungeeignet sei, kann bestätigt werden. Die Universitäten werden von der Gesellschaft und der Politik immer wieder aufgefordert, vielfältige gesellschaftliche und politische Aufgaben zu erfüllen und zu berocksichtigen. Eine nur an Kennzahlen orientierte Leistungsbewertung würde dies verkennen. Die Kanzlerkonferenz der Universitäten verschließt sich daher nicht, an der Entwicklung von hochschuladäquaten Kennzahlen mitzuwirken. 111. Nachvollziehbarkeil und Transparenz Die Universitäten unterliegen unabhängig von der Art der Zuweisung der Mittel (globai oder programmbasiert) vielfältigen und zunehmenden Berichts- und Reportingpflichten, die in anderen Kontexten auch detailliert aufgelistet wurden. Diese werden umfänglich erfüllt. Die Pflichten bestehen u.a. gegenüber dem Ministerium und dem Landtag sowie auch gegenüber Gremien und Einrichtungen der Universitäten selbst. Zum Beispiel werden die Personalvertretungen umfassend nach Vorgabe des LPVG informiert, das Ministerium erhält den Jahresabschluss sowohl in kameraler Form wie auch - wenn die Umstellung des Rechnungswesens erfolgt ist - als geprüften kaufmännischen Abschluss inkl. Lagebericht. Wirtschaftspläne werden den hochschulinternen Gremien vorgelegt. Somit erfolgt eine Offenlegung der Wirtschaftsführung und Rechnungsergebnisse regelmäßig. Im Zusammenhang mit den (programmbasierten) Mitteln aus dem Hochschulpakt finden z.b. neben einem jährlichen schriftlichen Verwendungsbericht ebenfalls jährlich.monitoring"- Gespräche im Ministerium statt. Die Universitäten handeln und verausgaben die Mittel in dem Bewusstsein, mit den Geldern der Steuerzahler sorgfältig, verantwortungsvoll und effizient umzugehen. Es liegt auch im Interesse der Universitäten, dies auch für Dritte, insbesondere den Geldgeber, transparent und nachvollziehbar darzulegen. Deshalb stehen die nen und Kanzler der Universitäten einer adäquaten und systematischen Weiterentwicklung dieser Berichtspflichten offen gegenüber; gemeinsam mit den Kolleg/inn/en der Fachhochschulen wird derzeit diese Thematik behandelt. Die KanzJerinnen und die Kanzler der Universitäten NRW DIe Sprecherin FernUniversität In Hagen Universitätsstraße 47 Telefon: +49 2331 987 2437 oder 2410 Telefax:."9 2331 987-330 KanzlersprecherinNRW@fernuni-hagen.de