Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung



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Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung vom 9. September 0

Einwohnergemeinde Oberägeri 4. Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung 4. DORFEINGANGSTAFELN FÜR VERANSTALTUNGSWERBUNG INHALTSVERZEICHNIS I Allgemeine Bestimmungen Art. Standort, Zweck und Geltungsbereich Art. Verwendung Art. 3 Publikationsverbot auf öffentlichem Grund Art. 4 Reservation / Anmeldung Art. 5 Dauer der Publikation 3 Art. 6 Unterhalt 3 Art. 7 Bezug von Trägermaterial 3 Art. 8 Bewilligungen, Reservationsgebühr 3 II Schlussbestimmungen 3 Art. 9 Inkraftsetzung 3 Stichwortverzeichnis 4

4. Einwohnergemeinde Oberägeri Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung DORFEINGANGSTAFELN FÜR VERANSTALTUNGSWERBUNG (vom 9. September 0) Die Einwohnergemeinde von Oberägeri, gestützt auf 84 Absatz 4 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetzt) vom 4. September 980 a beschliesst: I Allgemeine Bestimmungen Art. Standort, Zweck und Geltungsbereich Durch die Einwohnergemeinde Oberägeri sind an drei Standorten Beschriftungspylone (Format 800 x 300 x 00 mm) fest installiert mit dem Zweck zur Ankündigung und Bekanntmachung von Anlässen und Veranstaltungen durch Behörden, einheimische Vereine und Institutionen. Standorte a. in der Gerbe, Hauptstrasse 59, Fahrrichtung Sattel b. Alosenstrasse c. Morgartenstrasse, bei Blumenente, Fahrrichtung Dorf 3 Die freistehenden Pylone bestehen aus einem umlaufenden Stahlrahmen mit Quertraversen, bestückt mit einem fixen Kopfteil (Aluminiumverbundplatte mit dem Schriftzug auf der Sonnenseite zuhause sein ), sowie drei darunterliegende Klapprahmen-Halterungen als Vorrichtung zum Einschieben von insgesamt drei weissen, einseitig beschriftbaren Forex-Platten (600 x 700 x 8 mm). Art. Verwendung Die Einwohnergemeinde Oberägeri stellt den einheimischen und intergemeindlichen Vereinen und Institutionen je einen Satz, (insgesamt 3 Stück) Forex-Platten kostenlos als Eigentum zur Verfügung. Die Beschriftung und Gestaltung dieser Platten ist frei wählbar und Sache der Gesuchsteller. Grundsätzlich steht dem Gesuchsteller pro Anlass eine der drei Flächen auf dem Pylon zur Verfügung. Sofern keine anderen Gesuche vorliegen, kann die Verwaltungsstelle über zusätzliche Flächenvergaben entscheiden. 3 Rein kommerzielle Werbung ist nicht zulässig. In Grenzfällen entscheidet die zuständige Verwaltungsstelle. 4 Für die politischen Parteien gilt Art. nicht. Ihnen werden keine Forex-Platten zugeteilt. Art. 3 Publikationsverbot auf öffentlichem Grund Durch die Existenz der Beschriftungspylone an den drei erwähnten Standorten der Dorfeingänge Oberägeri werden für die Bekanntmachung von Anlässen auf öffentlichem Grund keine Installationen mehr bewilligt. Art. 4 Reservation / Anmeldung Reservationsbewilligungen können längstens ein Jahr im Voraus, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem Anlass erteilt werden. Das Reservationsformular, erhältlich unter www.oberaeger.ch/verwaltung/online-schalter, ist an die Bau- und Sicherheitsabteilung der Einwohnergemeinde Oberägeri zu richten.

Einwohnergemeinde Oberägeri 4. Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung 3 Bei sich überschneidenden Terminen ist folgende Prioritätenregelung massgebend: a. Gemeindeanlässe (Politcafé, Gemeindeversammlungen, usw.) b. Überregionale Bedeutung eines gemeindlich organisierten Anlasses (Seefest, Ägeriseelauf, Weihnachtsmarkt, usw.) c. Anlässe von Dorfvereinen und intergemeindlichen Vereinen d. Vereinsanlässe von überregionaler Bedeutung e. Reihenfolge der Anmeldungseingänge Im Zweifelsfall entscheidet die Verwaltungsstelle über die Prioritäten. Art. 5 Dauer der Publikation Die Standzeit pro Publikation beträgt in der Regel zwei Wochen. Längere Standzeiten sind bei Grossanlässen oder wenn keine anderen Anlässe anstehen, grundsätzlich möglich. Im Zweifelsfall entscheidet die Verwaltungsstelle über die Dauer der Standzeiten. Art. 6 Unterhalt Der Werkhof der Gemeinde Oberägeri ist generell für den Unterhalt der Beschriftungspylone zuständig. Art. 7 Bezug von Trägermaterial Neue, zusätzliche Forex-Platten können vom Gesuchsteller zu den üblichen Öffnungszeiten beim Werkhof der Gemeinde Oberägeri unter Kostenfolge bezogen werden. Art. 8 Bewilligungen, Reservationsgebühr Ohne anderslautende Rückmeldung gilt eine Reservation als genehmigt, Bewilligungsgebühren werden keine erhoben. II Schlussbestimmungen Art. 9 Inkraftsetzung Das Reglement tritt am 0.04.0 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen. 635 Oberägeri, 9. September 0 GEMEINDERAT OBERÄGERI Der Präsident: Pius Meier Der Schreiber: Jürg Meier 3

4. Einwohnergemeinde Oberägeri Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung STICHWORTVERZEICHNIS Anmeldung Beschriftungspylone Bewilligungsgebühren 3 Bezug von Trägermaterial 3 Dauer der Publikation 3 Forex-Platten Grossanlässen 3 Inkraftsetzung 3 politischen Parteien Prioritätenregelung 3 Publikationsverbot Reservation Standorte Unterhalt 3 Verwendung Werbung zusätzliche Flächenvergaben Zweck 4