Gefördert werden sollen Jugendprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einer Fördersumme von maximal 50.000 jährlich.

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Transkript:

Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern im Förderjahr 2015 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Aufgabe, ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten (Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration junger Zuwanderinnen und Zuwanderer (12-27 Jahre) mit dauerhafter Bleibeperspektive zu fördern. Für die Förderperiode ab 2015 plant das BAMF wieder die Förderung von Projekten zur Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhafter Bleibeperspektive gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Förderrichtlinien die unter www.bamf.de zum Download zur Verfügung stehen. Gefördert werden sollen Jugendprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einer Fördersumme von maximal 50.000 jährlich. Die Antragsteller werden aufgefordert, ihren Antrag unter Verwendung des EASY-AZA-Antragsformulars bis einschließlich 31.10.2014 (Ausschlussfrist: Poststempel spätestens vom 31.10.2014!) an das BAMF zu richten. Später eingehende Anträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden. 1 Allgemeines Die vom BAMF geförderten Projekte setzen im Wohnumfeld an, d.h. dort, wo alltägliche Kontaktmöglichkeiten zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft bestehen. Erfolge der Integration, aber

auch Hemmnisse sind hier am offensichtlichsten erkennbar. Im Fokus der Projekte stehen dabei sowohl die Integration der jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer als auch die interkulturelle Öffnung der Aufnahmegesellschaft. Die integrative Wirkung der Maßnahmen soll durch die umfassende Mitwirkung von Migrantenorganisationen verstärkt werden. Migrantenorganisationen werden insofern besonders ermutigt, sich mit einem Projektvorschlag zu beteiligen oder als Partner eines Projektträgers bei der Projektplanung und -durchführung mitzuwirken. Die Zuwendungen des Bundes sollen dabei als Anschubfinanzierung bzw. Starthilfe für solche Vorhaben dienen, bei denen die Vernetzung und Nachhaltigkeit bereits in der Konzeption angelegt sind und eine Fortführung nach Förderende begründet zu erwarten ist. Träger sollten daher im Rahmen des Antrags erläutern, welche Aspekte des beantragten Projekts für eine Verstetigung vorgesehen sind und wie dies erreicht und umgesetzt werden soll. Mit der Förderung werden gemäß den oben genannten Förderrichtlinien insbesondere folgende Zielsetzungen verfolgt: Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten, gleichberechtigte Teilhabe Zugewanderter am gesellschaftlichen und politischen Leben, Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz von Zuwandererund Aufnahmebevölkerung, Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtprävention, Verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die Integrationsarbeit vor Ort. Diese Zielsetzungen der Förderrichtlinien sind als übergreifende Ziele zu verstehen, die Projekte sollen sich hieran orientieren und ihre inhaltliche Arbeit an einem der nachfolgend unter 2. aufgeführten inhaltlichen Förderschwerpunkte ausrichten. Nicht gefördert werden können: Maßnahmen, die dem originären Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen zuzuordnen sind (beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen), Maßnahmen, die in die alleinige Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung fallen (berufliche Integration), Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung (Beratung und Betreuung nach der Methode des Case Managements), wie sie von der Migrationsberatung durchgeführt wird. 2

Die Projektkonzeptionen sollen aussagekräftig sein, innovative Ideen und Ansätze enthalten sowie Kooperationen und Vernetzungen mit vor Ort vorhandenen Integrationsnetzwerken und - maßnahmen vorsehen. Besonders erwünscht ist der Einbezug von Migrantenorganisationen in Projektkonzeption und -durchführung. Bereits bei der Antragstellung sollen Planungen zur nachhaltigen Fortführung des Projektes nach Auslaufen der Bundesförderung erkennbar sein. Wünschenswert ist die Begleitung des Projekts durch eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Förderfähige Zuwendungsempfänger sind Verbände, Migrantenorganisationen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderinnen und Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte wird der lokale Bedarf an entsprechenden Maßnahmen berücksichtigt. Es wird daher empfohlen, am geplanten Projektort die Unterstützung der zuständigen Kommunalverwaltung sowie der Integrationsund Ausländerbeauftragten einzuholen. Dementsprechend sollte das Projekt möglichst gemeinsam vorab mit dem lokalen Integrationsnetzwerk abgestimmt werden: Mehrere, nicht abgestimmte Projektanträge aus einer Kommunaleinheit sollten vermieden werden, denn sie lassen den Schluss auf unzureichende Abstimmung vor Ort zu. 2 Thematische Schwerpunkte der Förderung Die in den Förderrichtlinien genannten Zielsetzungen bilden den inhaltlich-systematischen Rahmen für förderfähige Maßnahmen. Innerhalb dieses Rahmens werden thematische Förderschwerpunkte gesetzt, auf die in der aktuellen Ausschreibung bei der endgültigen Projektauswahl besonderes Augenmerk gelegt wird. Projektanträge müssen deutlich erkennen lassen, zu welchem Förderschwerpunkt sie gestellt werden. Projektanträge, die sich keinem der im Folgenden genannten Förderschwerpunkte zuordnen lassen, können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 konzentriert sich die Förderung der neuen Jugendprojekte auf folgende thematische Schwerpunkte: 2.1. Förderung der Willkommens- und Anerkennungskultur für neu zugewanderte junge Menschen mit Migrationshintergrund, vorwiegend aus Mittel- und Osteuropa Die Förderung der Willkommens- und Anerkennungskultur ist weiterhin zentrales Thema im Bereich der Integration von jungen Zugewanderten. Nur wenn sich die Aufnahmegesellschaft gerade für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer interkulturell öffnet, 3

diese willkommen heißt und ihre mitgebrachten Ressourcen nutzt und anerkennt, kann gesamtgesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen. Junge Migrantinnen und Migranten, die nach Deutschland kommen, benötigen in besonderem Maße Orientierung und den Zugang zu passgenauen Integrationsangeboten. Ihre Identität als Bevölkerungsteil Deutschlands und damit ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwesen müssen gestärkt werden. Dies setzt voraus, dass sie das Gefühl haben, in dieser Gesellschaft willkommen und erwünscht zu sein. Als Zielgruppe sollen vorwiegend neu zugewanderte junge Menschen aus Mittelund Osteuropa angesprochen werden. Förderfähige Maßnahmen können sich beispielsweise auf Projekte mit folgenden Zielen erstrecken: - die Förderung des gegenseitigen Dialogs und der wechselseitigen Akzeptanz, - die Vernetzung von Projekten zur Integration, - die Förderung des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Engagements und - die interkulturelle Öffnung. 2.2 Fördermaßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und Ressourcen junger Menschen mit Migrationshintergrund (Empowerment) Die von jungen Migrantinnen und Migranten mitgebrachten Potenziale werden oftmals zu wenig erkannt bzw. genutzt. Projekte zu diesem Förderschwerpunkt sollen die Potentiale und Stärken von Jugendlichen mit Migrationshintergrund aufdecken und gezielt fördern. Förderfähige Maßnahmen können sich beispielsweise auf Projekte mit folgenden Zielen erstrecken: - die Stärkung des Selbstwertgefühls, - die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials, - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, - die Förderung der interkulturellen Kompetenz. Bewährt hat sich bei präventiven Projekten der Einsatz eines Streetworkers, der durch aufsuchende Jugendarbeit auf niederschwellige Weise die Komm- und Gehstrukturen der Zielgruppe koordiniert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind als beispielgebend zu verstehen und besitzen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit. 4

3 Weitere Einzelheiten zu Antragstellung und Förderung Träger, die einem Wohlfahrtsverband oder dem Internationalen Bund angehören, reichen ihren Antrag bitte über die jeweilige Bundeszentrale ihres Verbandes ein (dortige Fristen beachten!). Der Bundesverband sammelt diese Anträge seiner Träger und reicht sie geschlossen beim Bundesamt vor dem o. g. Termin ein. Der Projektträger muss zwingend unter einer gültigen E-Mail- Adresse für die gesamte Korrespondenz zur Verfügung stehen. Umfang der Förderung Für die Förderung der ausgewählten Projekte kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ein nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt werden. Für jedes Projekt ist eine jährliche Zuwendung von bis zu 50.000 Euro möglich. Entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel einzubringen sowie Drittmittel einzuwerben. Das Bundesamt berücksichtigt, dass Migrantenorganisationen und kleinere Organisationen aufgrund ihrer meist ehrenamtlichen Struktur kaum in der Lage sind, einen höheren Eigenanteil einzubringen. Ihnen kann ggf. ehrenamtliches Engagement als Eigenanteil angerechnet werden. Dies bedeutet keine Ungleichbehandlung der etablierten Träger, da der Eigenanteil nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung in jedem Einzelfall individuell zu prüfen ist und von der finanziellen Ausstattung abhängt. Voraussichtlicher Projektbeginn Die ausgewählten Projekte können voraussichtlich zum 01.09.2015 beginnen. Projektauswahl Die vorgelegten Konzepte werden durch das Bundesamt in Abstimmung mit den beteiligten Landes- und Bundesministerien bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Konzepte ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern per E-Mail mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung eines Projektes besteht nicht. EASY-AZA Verfahren zur Projektantragsstellung Projektanträge sind unter der Verwendung der EASY-AZA- Software beim BAMF zum genannten Termin zu stellen. Die Installationsdateien der Software stehen mit umfangreichen Erläuterungen in der jeweils aktuellen Version beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zum Download zur Verfügung unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_s oftware#t1 5

Bitte wählen Sie auf dieser Seite im linken Bereich die Option Software und laden Sie sich die für Ihr PC-System entsprechende Version der Software Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) zur lokalen Installation runter. Bitte senden Sie die erstellte Antragsdatei ( aza ) per E-Mail bis 31.10.2014 an folgende E-Mail-Adresse: projektfoerderung@erv.bamf.bund.de. Falls Sie einem Wohlfahrtsverband oder dem Internationalen Bund angehören, wenden Sie sich bitte an die Bundeszentrale Ihres Verbandes (s. unter 3). Sollten Sie technische Probleme haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline werktags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter Tel.-Nr.: 0911/943-6666. Gleichzeitig drucken Sie bitte das vom System generierte pdf- Antragsformular aus und senden den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag per Einschreiben zusammen mit allen erforderlichen Anlagen bis 31.10.2014 (Ausschlussfrist!) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 312, Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg. Später eingehende Anträge können bei der Auswahl leider nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Antragseingangs ist der Tag der Aufgabe der Unterlagen zur Post (es gilt das Datum des Poststempels). Diese Bekanntmachung tritt am Tage der Veröffentlichung auf der Homepage www.bamf.de in Kraft. Nürnberg, im Mai 2014 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag Monika Seiler Referatsleitung Integrationsprojekte 6