Prüfungsplattform Arbeits- und Sozialrecht FB Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht Arbeits- und Sozialrecht I.) Mündliche Prüfungen aus Arbeits- und Sozialrecht 1.) Voraussetzungen Für mündliche Prüfungen aus Arbeits- und Sozialrecht werden Grundkenntnisse in den Gebieten: - Bürgerliches Recht - Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Europarecht vorausgesetzt. 2.) Prüfungsstoff Stoff der mündlichen Prüfung aus Arbeits- und Sozialrecht ist: Österreichisches und europäisches Individualarbeitsrecht Österreichisches und europäisches kollektives Arbeitsrecht Österreichisches und europäisches Sozialrecht Der Prüfungsstoff setzt sich zusammen aus den Inhalten der: 1.) Vorlesungen Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht und Sozialrecht (der VO-Besuch wird aus diesem Grund ausdrücklich empfohlen!) und 2.) empfohlenen Lehrbücher: 1
a.) Arbeitsrecht Floretta/Spielbüchler/Strasser, Arbeitsrecht Band I: Individualarbeitsrecht (1998), 4. Auflage Nur Grundkenntnisse: Einleitung B 1. Kapitel 3 A (ausgenommen I., III. und VII.) 3. Kapitel 12 C 4. Kapitel 13 E.II. 15 (ausg A.,D.) 5. Kapitel 23 G 6. Kapitel 26 (ausg A.) 27 (ausg A.,C.,D.) 28 29 Floretta/Spielbüchler/Strasser, Arbeitsrecht Band II: Kollektives Arbeitsrecht (2001), 4. Auflage Nur Grundkenntnisse: 2. Kapitel 3 C 4 D (ausg III.) 6 A.II. 3. Kapitel 15 16 H 18 C.V., F, G, H 24 Löschnigg, Arbeitsrecht (2003), 10. Auflage Nur Grundkenntnisse: 2. 2.7 bis 2.7.2 4. 4.3.2.2.3 bis 4.3.2.2.10 (ausg 7.) 4.3.3.2. bis 4.3.3.3 6. 6.5.2.6. bis 6.5.2.6.4.2 6.5.5. bis 6.5.7.2 6.8.7.2.1. bis 6.8.7.2.3 7. 7.3.4.1.3. bis 7.3.4.1.7 7.3.4.3.2. bis 7.3.4.3.3.8 7.3.5.1.3. bis 7.3.5.1.9 7.10.1.5. bis 7.10.1.5.4 8. 8.4.3.4.1. bis 8.4.3.4.4.4 8.4.6 bis 8.4.6.6 8.7. bis 8.11 12. 12.2.1.1. bis 12.2.1.4 12.2.2.2. bis 12.2.2.9 12.3. bis 12.4 13. 13.1. bis 13.1.4.7 2
Marhold/Friedrich, österreichisches Arbeitsrecht (2006) Nur Grundkenntnisse: Individualarbeitsrecht 2. Teil I.A.5.aaa bis ddd II.B.2.d.aa.bbb.bis fff; II.B.2.d.bb.bbb.bis ddd II.B.2.e.aa. bis cc II.C.5. bis 6. II.F.3. 3. Teil III.L. bis M.7 Kollektives Arbeitsrecht 5. Teil II.F. bis I. Reissner, Das neue Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht (2008), 3. Auflage Bei diesem Lehrbuch werden keine Schwerpunkte gesetzt, da weniger prüfungsrelevante Themenbereiche ohnehin nur überblicksartig dargestellt sind! Tomandl/Schrammel, Arbeitsrecht 1 (2004), 5. Auflage Nur Grundkenntnisse: Teil 1 II. bis V. Teil 2 VIII. XII.5.B.d); C; 6.; 7. Tomandl/Schrammel, Arbeitsrecht 2 (2004), 5. Auflage Nur Grundkenntnisse: XXVII. 2.C. 3. bis 4 XXXVI. 4.E. XXXVII. 3.D. 5. XL.!!! Der Hinweis Nur Grundkenntnisse bedeutet nicht, dass aus diesen Themenbereichen keine Fragen gestellt werden können. Es wird aber als ausreichend erachtet, hierzu lediglich ein Verständnis des arbeitsrechtlichen Systems und der Zusammenhänge zu anderen relevanten Themengebieten nachzuweisen!!! b.) Sozialrecht Grillberger, Österreichisches Sozialrecht (2008), 7. Auflage Resch, Sozialrecht (2008), 4. Auflage Tomandl, Grundriß des österreichischen Sozialrechts (2002), 5. Auflage Bei diesen Lehrbüchern werden keine Schwerpunkte gesetzt, da weniger prüfungsrelevante Themenbereiche ohnehin nur überblicksartig dargestellt sind! 3
Zusammenfassung: Die Prüfungsfragen setzten sich aus den Themenbereichen des Arbeits- und Sozialrechts nach der jeweils aktuellen Rechtslage zusammen. Aus diesem Grund müssen sowohl die Fragen zum Sozial- als auch zum Arbeitsrecht für sich gesehen insgesamt als positiv beurteilt werden, um auch die Gesamtprüfung positiv ablegen zu können. Dabei werden die einzelnen Prüfungsfragen zt anhand konkreter Fallbeispiele gestellt, wobei nicht detailliertes Faktenwissen, sondern ein solides Grundwissen, Verständnis für die Materie und die Anwendung des Erlernten im Vordergrund stehen. Daher wird begleitend zu den VO der Besuch von Übungen und Repetitorien dringend empfohlen, in denen die Anwendung des Arbeits- und Sozialrechts auf bestimmte Sachverhalte anhand von Fällen unter Anleitung geübt wird. Zur optimalen Prüfungsvorbereitung dient darüber hinaus das Lösen von komplexen arbeits- und sozialrechtlichen Fällen anhand von Casebooks oder Fallsammlungen. II.) Schriftliche Arbeiten aus Arbeits- und Sozialrecht Haus-, Seminar-, Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten und Dissertationen müssen sowohl inhaltlich als auch formal den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen. Siehe hierzu: Friedl (Begr), Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR) (2008), 6. Auflage Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre für Juristen - Leitfaden für juristische Seminar-, Diplom-, Master- und Bakkalaureatsarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Artikel (2006), 5. Auflage Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft (2008) F. Bydlinski, Grundzüge der juristischen Methodenlehre (2005) 1.) Inhaltliche Anforderungen Klar definierte Forschungsfrage als Ausgangspunkt Fokussierung der Ausführungen auf diese Forschungsfrage - Allgemeine Ausführungen nur soweit sie für das Verständnis der Arbeit unerlässlich sind (keine Wiederholungen von bloßem Lehrbuchwissen ) Entwicklung eines roten Fadens, der durch die gesamte Arbeit führt Ausführungen müssen schrittweise aufeinander aufbauen auf logische Zusammenhänge achten Wiederholungen vermeiden keine inhaltlichen Sprünge zwischen relevanten Themenbereichen 4
Daher: Zuerst Gliederung erstellten, die als Grundlage für die schriftliche Ausarbeitung dient!!! Diese Gliederung sollte darüber hinaus als Anhaltspunkt für ein Erstgespräch mit dem Betreuer dienen. Im Rahmen der Verfassung der Arbeit ist regelmäßiger Kontakt mit dem Betreuer zu halten, welcher in der für Master-, Diplom- und Doktorarbeiten obligatorischen Betreuungsvereinbarung zu vermerken ist. Das erzielte Ergebnis muss sich auf die Forschungsfrage zurückführen lassen Verarbeitung der einschlägigen Literatur und Judikatur: - Kernbereiche der Forschungsfrage: vollständige Aufarbeitung der Literatur und Judikatur (dh, Lehrbücher, Monographien, Beitragsliteratur aus Fachzeitschriften und Sammelbänden, Kommentarliteratur, Entscheidungssammlungen, uu Dissertationen, auch einschlägige Literatur und Judikatur aus der BRD und Schweiz) - Randbereiche der Forschungsfrage: Beschränkung auf die wichtigsten und aussagekräftigsten Quellen 2.) Formale Anforderungen Aufbau der Arbeit - Deckblatt - Inhaltsverzeichnis (auf logischen Aufbau achten!) - Literaturverzeichnis - (Judikatur-/Abkürzungsverzeichnis) - Text Literaturverzeichnis - Auflistung der verwendeten Literatur im Vollzitat - Zitierweise: o siehe Friedl (Begr), Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR) in der jeweils aktuellen Fassung o Zitiervorschlag speziell für arbeitsrechtliche Arbeiten: siehe Zitierweise im Fußnotenapparat der Fachzeitschrift Das Recht der Arbeit (DRdA) (insb für Kurzzitate) - Unterschiede in der Zitierweise bei Monographien, Beiträgen aus Fachzeitschriften, Beiträgen aus Sammelbänden oder Kommentarliteratur beachten!! Text - Der Text ist in vollständigen und ganzen Sätzen zu verfassen auf eigenständige Formulierung achten Text soll auch für eine fachfremde Person mit juristischen Grundkenntnissen verständlich sein 5
- Fußnoten: o Bei Vollzitat im Literaturverzeichnis ist in den Fußnoten ein Kurzzitat ausreichend o Wichtig: Anhand des Kurzzitates muss die verwendete Quelle zweifelsfrei aus dem Literaturverzeichnis hervorgehen!! o Alle von anderen Autoren übernommene Gedanken, Ausführungen und Ansichten müssen als solche zweifelsfrei dargelegt werden!! Alle abgegebenen Arbeiten werden lückenlos auf Plagiate untersucht o Judikaturzitate Arbeiten mit Judikaturverzeichnis: Kurzzitat ausreichend Anhand des Kurzzitats muss sich aber die zitierte Entscheidung zweifelsfrei aus dem Judikaturverzeichnis ergeben Entscheidungsanmerkungen sind als solche kenntlich zu machen Arbeiten ohne Judikaturverzeichnis: Geschäftszahl und einschlägige Fundstellen sind lückenlos und abschließend anzuführen Entscheidungsanmerkungen sind als solche kenntlich zu machen 6