1 von 6 06.11.2015 16:26 FOCUS Magazin Heft-Abo epaper FOCUS Familie FOCUS-TV Services Kleinanzeigen Branchenbuch Lebenslauf Meine Themen Mobil Über uns FOCUS Online Nachrichten Startseite Politik Finanzen Wissen Gesundheit Kultur Panorama Sport Digital Reisen Auto Immobilien Video Nachricht hinterlassen Anrede Vorname Nachname E-Mail-Adresse Worum handelt es sich? Wie können wir helfen? Urteile zur Lebensversicherung: Widerrufsrecht gestärkt Montag, 2. November 2015 14:30:01 Gefällt mir Gefällt mir 0 Seit 2014 sind die juristischen Chancen, von einer Lebensversicherung zurückzutreten und
2 von 6 06.11.2015 16:26 die geleisteten Prämien rückerstattet zu bekommen, gestiegen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2015 legt sogar den Anspruch auf Ersatzzahlungen für die entgangene Nutzung des angelegten Kapitals nahe. Dienstleister helfen dabei, eine hohe Hürde zu meistern, nämlich einen lückenlosen Nachweis der entgangenen Gewinne zu erbringen. Urteile zur Lebensversicherung stärken Widerrufsrecht Den Widerruf von Lebensversicherungen erleichtern seit Jahren prägende juristische Urteile auf höchster Ebene - insbesondere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Grundlagen für erfolgreiche Rückabwicklungen waren das Grundsatzurteil des EuGH im Dezember 2013 und ein Richterspruch des BGH im Mai 2014. Das von 1994 bis 2008 gültige Policen-Modell wurde von Verbraucherschützern massiv kritisiert. Denn es hebelte das ansonsten gesetzlich verankerte Widerrufsrecht quasi aus - indem es einen Vertrag in Kraft setzte, wenige Tage, nachdem dem Kunden alle Vertragsunterlagen vorlagen. Ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlosch demnach das Widerrufsrecht. Insbesondere dieser Punkt, so der EuGH 2013, sei mit europäischem Verbraucherrecht unvereinbar. Dieser neue "Widerrufsjoker" ermöglicht nun einen problemlosen Ausstieg aus vielen Verträgen unterschiedlicher Anbieter. Er stellt zudem bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen sicher, dass auch bereits akzeptierte Rückkaufwerte rückabgewickelt werden können. Das gilt sowohl für vorzeitig beendete als auch für komplett erfüllte Verträge. Entschädigung für entgangenen Gewinn Mit der Rückerstattung geleisteter Prämien ist ein gutes Ergebnis erzielt worden. Das meinen viele Versicherte. Für sie ist aber mehr drin. Ein Urteil des BGH vom Juli 2015 stellt einen Anspruch für eine entgangene Nutzung in Aussicht - für die Rendite also, die der Versicherte mit dem Kapital anderweitig erzielt hätte. Für diese erweiterten Ansprüche verlangt der BGH ZUM THEMA Urteile zum Thema Widerspruch von Lebensversicherungen Hier mehr über FACTO erfahren jedoch einen lückenlosen Nachweis der Gewinne, die ein Versicherungsunternehmen mit dem Geld des Kunden erwirtschaftet hat, betont Michael Lotspeich vom Dienstleister Facto Financial Services, der für eine solche Eigenkapital-Werteermittlung die Bilanzen der Unternehmen heranzieht: "Die Prämienerstattung sollte nicht genügen, die echten Ansprüche sind viel höher." Das beanstandete Versicherungsvertragsgesetz über den Widerspruch von Lebensversicherungen, die gemäß 5a VVG a.f. abgeschlossen wurden, galt vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 2007. Verträge aus dieser Zeit beruhen auf Vertragsklauseln, die von BGH und EuGH als unzulässig definiert wurden - ohne den Anspruch der Versicherungsnehmer exakt zu definieren.
3 von 6 06.11.2015 16:26 Umfang der Zusatzansprüche konkretisiert Nun sei Bewegung in die Rechtsprechung gekommen, so Lotspeich: "Bislang konnte der Gewinn, den die Gesellschaften mit dem Geld der Kunden gemacht hatten, pauschal angerechnet werden. Hier schiebt der BGH mit seiner Entscheidung vom 23. Juli 2015 einen Riegel vor und verlangt einen Nachweis." Anbieter wie Facto, die ihren Kunden umfangreiche Gutachten zum entgangenen Nutzen erstellen, seien in der Lage, einen Anspruch über die reine Prämienerstattung hinaus zu formulieren. "Das liefert ein Plus", so Lotspeich. "Für den Kunden ist das kostenlos: Facto übernimmt die Kosten der anwaltlichen Erstberatung sowie der Erstellung des Gutachtens." Während sich viele Lebensversicherte mit einer reinen Abwicklung ihrer Ansprüche auf Erstattung eingezahlter Prämien beschränken, geht Facto einen Schritt weiter. "Den Versicherten stehen auch die Zinsen zu, die sie erhalten hätten, wenn sie ihr Geld anderswo angelegt hätten - dafür setzen wir uns ein", so Lotspeich. Gefällt mir Gefällt mir 0 Lesen Sie auch Finanzen & ImmobilienFreitag, 25. September 2015 10:00:15 Facto Widerrufsjoker ziehen Wenn man aus einer Lebensversicherung aussteigen möchte, sollte man sich an Experten wenden. Das Münchner Unternehmen Facto Financial Services hilft. «Übersicht «ArchivImpressum Facto Financial Service GmbH Verantwortlich i. S. d. TMG Herr Benjamin Huber Romanstraße 18 80639 München Deutschland Steuernummer: 143/135/80831
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