Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung



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Transkript:

Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung Kommissionsarbeit am Beispiel der Änderungen vom 8. Februar 2012 zum Bürgerrechtsgesetz vom 29.April 1992 (SG 121.100) Martha Poldes, 4. Mai 2012 1

Kommissionen des Grossen Rates Ständige Kommissionen Nicht ständige Kommissionen Sachkommissionen Geschäftsprüfungskommission (GPK) Finanzkommission (FKom) Justiz-, Sicherheits-und Sportkommission (JSSK) Gesundheits-und Sozialkommission (GSK) Bau-und Raumplanungskommission (BRK) Bildungs-und Kulturkommission (BKK) Wirtschafts-und Abgabekommission (WAK) Umwelt-, Verkehrs-und Energiekommission (UVEK) Regiokommission (RegioKo) Oberaufsichtskommissionen Spezialkommission zur Vorbereitung wichtiger Sachgeschäfte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) Kommissionen mit besonderen Aufgaben Petitionskommission Begnadigungskommission Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft Wahlvorbereitungskommission

Ausgangslage Ziele des Ratschlages: 8. Februar 2006 Umsetzung Motion für eine der Motion erleichterte Lukas kantonale Engelberger Einbürgerung und Konsorten Motion Lukas Engelberger und Konsorten betreffend erleichterte kantonale Einbürgerung 22.März 2006 Durchführung Der Regierungsrat Grosser Rat diverser überweist wird Gesetzänderungen, ersucht, die Motion dem Lukas Grossen Engelberger die Rat nicht einen und von Konsorten Entwurf der Motion zur für Stellungnahme eine verlangt Revision werden an des Regierungsrat Bürgerrechtsgesetzes mit folgendem Inhalt vorzulegen: 20. Juni 2006 - Rechtsweggarantie (Art. 29a Bundesverfassung) Die Wohnsitzerfordernisse Regierungsrat legt seine Stellungnahme für den Erwerb zur Motion des baselstädtischen Lukas Engelberger Bürgerrechts und Konsorten sind dem Grossen auf das bundesrechtlich Rat vor. Art. 29a vorgeschriebene 3 Rechtsweggarantie Minimum zu reduzieren. 20. September 2006 Es ist vorzusehen, Jede Person dass hat grundsätzlich bei Rechtsstreitigkeiten nicht mehr die Anspruch Wohnsitzdauer auf Beurteilung in Kanton und Gemeinde entscheidend ist, sondern die Wohnsitzdauer in der Schweiz. Grosser Rat überweist Motion Lukas Engelberger und Konsorten an Regierungsratentgegen dessen durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Antrag auf Umwandlung in einen Anzug zur Ausarbeitung einer Vorlage mit Frist bis zum 20. September Gesetz 2010. die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen. 11. März 2009 -Beschränkung Neben der verlangten Regierungsrat auf legt kostendeckende Wohnsitzdauer den Ratschlag Nr. Einbürgerungsgebühren in der Schweiz ist lediglich eine Wohnsitzdauer in 08.2131.01 / 06.5009.03 Änderung des Bürgerrechtsgesetzes Kanton und Gemeinde von ein oder zwei Jahren als Einbürgerungsvoraussetzung vom 29. April 1992 (SG 121.100) sowie zur Beantwortung der Motion Lukas Engelberger und - vorzuschreiben. Verzicht Konsorten auf Einschränkung betreffend erleichterte des Mehrfachbürgerrechts kantonale Einbürgerung dem Grossen Rat vor. 22. April 2009 Überweisung der Vorlage an die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) zur Vorberatung. 3

Behandlung der Vorlage in der Kommission Beratung der Vorlage an insgesamt 13 Sitzungen während nahezu zwei Jahren (29. März 2010 Aufnahme der Beratung bis 8. Februar 2012 Gutheissung der Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes durch den Grossen Rat) Beratungen fokussierten sich insbesondere auf folgende Themen: Ausschliessliche Einbürgerungskompetenz des Regierungsrates Notwendigkeit der Änderung der Kompetenzordnung zur Einbürgerung im Rahmen einer Revision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 (Kantonsverfassung, SG 111.100) Verkürzung der Wohnsitzfristen Kommunale Wohnsitzfrist von 2 Jahren 4

Beschlüsse der Kommission zur Einbürgerungskompetenz 29. März 2010 Ausschließliche Einbürgerungskompetenz des Regierungsrates (7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung) 31. Mai 2010 Kurzgutachten Prof. Dr. iur Denise Buser 13. Oktober 2010 Rückkommen auf Beschluss vom 29. März 2010 Ausschließlich duales System für Einbürgerungen des Ratschlags weiterverfolgen (6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung) 17. November 2010 Rückkommen auf Beschluss vom 13. Oktober 2010 Grundsatzdiskussion über die Einbürgerungskompetenz des Grossen Rates resp. Regierungsrates und Verfassungsänderung ja oder nein führen. 5

12. Januar 2011 Erläuterung des Kurzgutachtens durch Prof. Dr. iur. Denise Buser 19. Januar 2011 - Zuweisung der ausschliesslichen Einbürgerungskompetenz an den Regierungsrat (6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung) - Weiterverfolgung des Einbürgerungsverfahrens via Verfassungsrevision (8 zu 2 Stimmen) - Abweisung der Vorlage beider Varianten ausschliessliche Einbürgerungskompetenz des Regierungsrates als auch ausschliessliche Einbürgerungskompetenz des Grossen Rates in einem Bericht zuhanden des Grossen Rates (6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung) 6

Kommunale Wohnsitzfrist von 2 Jahren 10. November 2010 JSSK spricht sich gegen den Antrag auf Streichung der Wohnsitzfrist in der Gemeinde aus (5 zu 6 Stimmen). 19. Januar 2011 Rückkommen auf Beschluss vom 10. November 2010 und neue Anträge: ausschliesslich kantonale Wohnsitzfrist (mit 6 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen abgelehnt) ausschliesslich kommunale Wohnsitzfrist (mit 7 zu 3 Stimmen beschlossen) Beibehaltung sowohl der kantonalen als auch der kommunalen Wohnsitzfrist (mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt) Anträge betreffend Dauer der erforderlichen kommunalen Wohnsitzfrist für fünf, drei, und zwei Jahren resp. ein Jahr. Die JSSK beschliesst kommunale Wohnsitzfrist von zwei Jahren (mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung). 7

Auftrag an Verwaltung 19. Januar 2011 Auftrag an Verwaltung zur Ausarbeitung eines Entwurfs zur Änderung der Verfassung und des Bürgerrechtsgesetzes gemäss den beiden Beschlüssen (ausschliessliche Einbürgerungskompetenz des Regierungsrates und ausschliessliche kommunale Wohnsitzfrist vonzwei Jahren) der JSSK. Einladung der Bürgergemeinden der Stadt Basel-Stadt, Riehen und Bettingen seitens des JSD zur Stellungnahme. 10. März 2011 Vorlage Beschlussentwurf 1. zur Revision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt 2. zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes 8

Anträge der Kommission an den Grossen Rat und Verabschiedung des Kommissionsberichts 1. Die Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Stadt sowie des Bürgerrechtsgesetzes dem Grossen Rat zum Beschluss vorzulegen (JSSK-Beschluss vom 6. April 2011 mit 8 zu 3 Stimmen gutgeheissen) 2. Motion Lukas Engelberger und Konsorten als erledigt abzuschreiben (JSSK-Beschluss vom 30. Juni 2011 einstimmig gutgeheissen) Einstimmige Genehmigung des Kommissionsberichts 9

Beratung im Grossen Rat vom 21. September 2011 Beschluss des Grossen Rates: Zustimmung zur Verfassungsänderung Überweisung des Bürgerrechtsgesetzes an die JSSK zur Vorbereitung einer zweiten Lesung 10

Weiteres Vorgehen der JSSK JSSK beschliesst Ausgang der Volksabstimmung vom 27. November 2011 abzuwarten. In der Abstimmung vom 27. November 2011 wird die Änderung der Kantonsverfassung vom 23. März 2005 (Zuweisung der ausschliesslichen Kompetenz für die Erteilung des kantonalen Bürgerrechts an den Regierungsrat) angenommen (JA-Stimmen 31'382 (73.58%), NEIN-Stimmen 11'266 (26.42%, durchschnittliche Stimmbeteiligung 42.89%). JSSK stellt fest, dass einzig die Schlussbestimmung zum Bürgerrechtsgesetz angepasst werden muss, ansonsten die Gesetzesänderung zum BüRG unverändert in die 2. Lesung gegeben werden kann. Mündliche Berichterstattung. Am 8. Februar 2012 beschliesst der Grosse Rat mit 61 zu 11 Stimmen die Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes gemäss Antrag der JSSK. 11