Geschäftsordnung Version: März 2016

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Transkript:

Geschäftsordnung In Ergänzung des 8 Absatz 4 der Satzung gibt sich der Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung: 1 Die Einberufung, Beschlussfähigkeit und die Beschlussfassung der Vorstandssitzung, kurz VSS, richten sich nach den Bestimmungen der Satzung. Bei Festsetzung der gemäß 8 Absatz 6 der Satzung durch den Schriftführer mitzuteilenden Tagesordnung hat der Vorsitzende vorliegende Anträge zu berücksichtigen. Anträge an den Vorstand können nur von den Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern des medizinischen Beirats eingebracht werden. Die Terminfindung erfolgt mithilfe eines internetbasierten Werkzeugs zur Erstellung von Terminumfragen nach folgender Regelung: Da es sich um eine VSS handelt, haben die Mitglieder des Vorstandes Vorrang. Die Mitglieder des med. Beirats sind immer eingeladen. Benötigt der Vorstand die Hilfe eines oder aller Mitglieder des med. Beirats, dann hat dieses bzw. haben diese Vorrang. Treffen des Vorstands mit den Mitgliedern des med. Beirats organisiert der Vorstand nach gemeinsamer Rück- und Absprache. Die Einladung zur VSS erfolgt per E-Mail durch den Schriftführer. 2 Die Sitzungen des Vorstands werden durch den Vorsitzenden geleitet. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden geht diese Aufgabe an den 2. Vorsitzenden über. Der Sitzungsleiter kann für einzelne Tagesordnungspunkte die Versammlungsleitung auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen. Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich. 3 Nach Beratung, Beschlussfassung und Einladung des Vorstands können an der Sitzung Mitglieder des medizinischen Beirats und bei Bedarf gemäß 8 Absatz 2 vom Vorstand zu seiner Unterstützung benannte Mitglieder oder Vertreter der Regional- bzw. regionalen Selbsthilfegruppen teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht. 4 Stimmberechtigt bei einer Vorstandssitzung sind die anwesenden Mitglieder des Vorstands. Eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen. Nimmt ein Mitglied des Vorstands bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vorübergehend mehrere Aufgabenbereiche wahr, kommt ihm bei Abstimmungen lediglich eine Stimme zu. 1

Abstimmungen im Vorstand erfolgen offen durch Handzeichen. Geheim ist abzustimmen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies beantragen. 5 Gemäß Satzung 8 Absatz 9 ist über jede Sitzung Protokoll zu führen. Daraus müssen Datum, Uhrzeit, Versammlungsort, Namen der Teilnehmer, Gegenstände der Beschlussfassung in der Reihenfolge der Behandlung, die Beschlüsse im Wortlaut und die Abstimmungsergebnisse ersichtlich sein. Protokolle sind in der Regel binnen drei Wochen zu erstellen und jedem Vorstandsmitglied per E-Mail zuzusenden. Änderungen, Richtigstellungen und Ergänzungen sind binnen einer Woche dem Schriftführer schriftlich mitzuteilen. In der Folgesitzung wird die Annahme beschlossen und die Niederschrift vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet. 6 In den Zeiten zwischen den Vorstandssitzungen finden in regelmäßigen Abständen Sitzungen mittels Skype statt. Sie dienen neben der Bearbeitung von Anträgen dem Austausch von Informationen (Mitglieder, Finanzielle Lage), der Vorbereitung des Patiententreffen sowie der Mitgliederversammlung. Über jede Skype-Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet werden. Das Protokoll ist entsprechend der Satzung 8 Absatz 9 auf Nachfrage für die Mitglieder einsehbar. Darüber hinaus können in der Zeit zwischen den Sitzungen Anträge per E-Mail zur Abstimmung in den Vorstand eingebracht werden. Innerhalb von 8 Tagen ist von den anderen Vorstandsmitgliedern ihr Votum abzugeben. Bei Dringlichkeitsanträgen sind die weiteren Vorstandsmitglieder vom Antragsteller telefonisch zu informieren. Rückmeldungen und Votum erfolgen per E-Mail. In Ausnahmesituationen ist eine telefonische Stimmabgabe möglich. Diese Beschlüsse sind in das Protokoll der nächsten Skye-Sitzung aufzunehmen. Hat ein Vorstandsmitglied länger als eine Woche keine Möglichkeit auf seine E-Mails zuzugreifen, so hat er dies den weiteren Vorstandsmitgliedern schriftlich anzuzeigen. 7 Erhält ein Vorstandsmitglied von einem Vereinsmitglied eine Nachricht, die weitere Vorstandsmitglieder betreffen kann, so leitet es dieses zeitnah zur Kenntnis an die anderen Vorstandsmitglieder weiter. 8 Den Vorstandsmitgliedern ist auf Verlangen mit einer Frist von 14 Tagen in jeder Sitzung, in Eilfällen auch außerhalb einer Sitzung, Einblick in die geführten Unterlagen zu gewähren. 9 Gemäß 2 Absatz 4 der Satzung werden Aufwendungen ersetzt. Aufwendungen sind in der Rechtsprechung definiert als: Vermögensopfer mit Ausnahme der eigenen Arbeitszeit und Arbeitskraft, 2

die der Vorstand zum Zweck der Ausführung seines satzungsgemäßen Auftrags freiwillig, auf Weisung der befugten Vereinsorgane oder als notwendige Folge der Auftragsführung erbringt. Demzufolge sind das: - Kosten für Porto und Büromaterial - Übernachtungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten (bei Teilnahme an VSS, Kongressen, Veranstaltungen von anderen Vereinen, Dachverbänden oder in Ausnahmefällen nach Beschluss einer VSS) Bei Benutzung des eigenen Pkws wird die einfache Strecke mit 0,30 abgerechnet. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz muss geltend gemacht werden: - spätestens mit dem Erreichen einer Höhe von 200, wenn nicht ein höherer Betrag vorher schriftlich durch den Schatzmeister genehmigt wurde; die Genehmigung muss den übrigen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden. - vor Ablauf des darauf folgenden Geschäftsjahres Der Aufwendungsersatz darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten und muss sich in einem angemessenen Rahmen halten. Alle Freizeitmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig. 10 Auf Beschluss des Vorstands können Arbeitsgruppen, kurz AGs, gebildet werden, die Konzepte erarbeiten und ggf. Entscheidungen des Vorstands vorbereiten. Die Berufung der AG-Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des jeweils zuständigen Vorstandsmitglieds durch Beschluss des Vorstands. Den Kontakt und die Begleitung einer AG führt ein vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder können mit Einwilligung des gesamten Vorstands unter Beibehaltung ihrer Verantwortung für ihr Aufgabenfeld Dritte mit der Erledigung bestimmter Aufgaben beauftragen. Das zuständige Vorstandsmitglied übernimmt für die beauftragten Personen die notwendigen Kontroll- und Überwachungsaufgaben. 11 Die örtlichen Regionalgruppen bzw. SHGs bilden die Basis des Vereins und werden von diesem unterstützt; konzeptionell und auf Antrag finanziell. Die Gruppen führen regelmäßig Treffen durch, deren Turnus ihre Mitglieder beschließen. Diese Treffen dienen dem Erfahrungsaustausch, der Informationsvermittlung und der Meinungsbildung. Die Organisation obliegt dem jeweiligen Ansprechpartner oder dessen Stellvertreter. Der Ansprechpartner, dessen Vertreter und der Hauptkassenwart müssen Mitglieder im KS/PCD e. V. sein, die anderen Mitglieder jedoch nicht. Die Gruppen können eigenständig Förderungen, nach Rücksprache mit dem für Regionalgruppen bzw. SHG zuständigen Vorstandsmitglied beantragen, tragen dafür aber die volle Verantwortung selbst. Die Abrechnung einer Förderung seitens Vereins ist mit dem Schatzmeister abzusprechen. Nichtmitglieder zahlen nach Aufwand einen Beitrag, den der Ansprechpartner und der Hauptkassenwart der jeweiligen Regionalgruppe bzw. SHG gemeinsam festlegen. 3

12 Aufgabenverteilung der Vorstandsmitglieder: Zuständigkeitsbereiche Vorsitzender Reiner Pier 2. Vorsitzende Susanne Böker Schatzmeisterin Katja Pier Schriftführer Hansruedi Silberschmidt Beisitzer Rik Kremer Sonstige Vertretung des Vereins nach 26 BGB verantwortlich für die Einhaltung satzungsrechtlicher Vorschriften Überwachung der Umsetzung von Beschlüssen Vertretungsvollmacht für Vorsitzenden Vertretungsvollmacht für 2. Vorsitzende Vertretungsvollmacht für Schatzmeister Vertretungsvollmacht für Schriftführer Führen der Mitgliederliste Einberufung der Mitgliederversammlung Planung / Vorbereitung Patiententreffen Jahresplanung behördliche Kontakte, Genehmigungen Einberufung und Leitung der VSS Vorbereitung der Tagesordnungen Einladung zur VSS versenden Führen der Protokolle, Dokumentation Ansprechpartner für med. Beirat Verteilung von Informationen an med. Beirat Ehrungen, Manes-Kartagener-Preis, Organisation/Durchführung med. Beirat Ansprechpartner Eltern Stefanie Hensel Ansprechpartner Erwachsene Ansprechpartner Kinder/Jugendliche Christoph Mödl Kinder- und Jugendarbeit Begrüßungspaket versenden Begrüßungspaket versenden (Schweiz) Mitgliederbindung / Kündigungen: Austrittsgründe klären Ansprechpartner für den Aufbau weiterer Regionalgruppen Inhaltliche Pflege der Homepage Offen (Oberwesel) Kremer Alle 2 Jahre im Vorstand Med.Beirat Korrektorat Homepage Claudia Dentzer Homepage Gästebuch Kremer Administration Homepage, Forum J. Sendler Flyer, Infobroschüre Öffentlichkeitsarbeit Fachthemen B. Rindlisbacher 4

Zuständigkeitsbereiche Vorsitzender Reiner Pier 2. Vorsitzende Susanne Böker Schatzmeisterin Katja Pier Schriftführer Hansruedi Silberschmidt Beisitzer Rik Kremer Sonstige Buchführung, Kasse, Steuer Kontovollmacht Mitgliederbeiträge einholen Zahlung von Aufwendungsersatz Beantragung Zuschüsse Pauschalförderung Abrechnung Zuschüsse öffentlicher Stellen Spendenwesen Angelika Kneißl Versicherungsfragen Verwaltung Jugendherbergsausweis AG Alltag Susanne Grieder AG Atemphysiotherapie Heike Linz-Keul, AG Forschung und Erfahrung AG Internet AG Achse AG Zilienfocus AG Bestcilia-Projekt AG Recht AG Kongressbesuche Inhaltliche Pflege PCD-Forum Nuh Genc Andreas Jung, Kremer, Susanne Shahin, Stefanie Hensel, H. Seithe B. Rindlisbacher W. Kirchberger Angelika Kneißl, Peter Ahrens, Sandra Stadelmaier u.a. vakant Angelika u. Benedikt Kneißl, Peter Ahrens Fundraising Geldauflagen Kontakt zu ausländischen Vereinen Susanne Shahin Archiv 13 Diese Geschäftsordnung wurde am 16.3.2016 vom Vorstand beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 5