Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü



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Transkript:

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminar Drei (Gesetze) auf einen Schlag : Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü 09. Juni 2016, Stuttgart www.fuehrungskraefte-forum.de

2 Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Drei (Gesetze) auf einen Schlag : Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü 09. Juni 2016, Stuttgart Die rechtlichen Anforderungen an die Personal- und Rechtspraxis werden immer komplexer: die Personaler und/oder Juristen müssen ein breites Wissen vorhalten: auf einen Seite werden tiefe Kenntnisse im ArbSchG (Gefährdungsbeurteilungen) erwartet, aber auch die neue Datenschutz-VO, also europäische Recht, müssen rechtssicher angewandt werden. Dazwischen werden auch soft-skills verlangt, also wie führe ich rechtssichere schwierige Rechtsgespräche.

Drei (Gesetze) auf einen Schlag 3 Themenüberblick, 10:00 17:00 Uhr: 1. Schlag : Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat bereits im Januar 2013 den Stressreport Deutschland 2012 veröffentlicht, wonach psychische Belastungen in der Arbeitswelt stark zugenommen haben. Die Politik reagierte z. T. mit hektischem Aktionismus. Auch erste (arbeitsrechtliche) Urteile vom BAG gibt es zu dieser Thematik bereits. Daher müssen sich die Arbeitgeber in der Praxis auf diese neue rechtliche und tatsächliche Herausforderung fachgerecht und schnell einstellen können. Die Besonderheit dieses kompakten Seminars ist die Kombination von der Darstellung der rechtlichen Ausgangslage (mit Darstellung der Rechtsprechung) und der Bereitstellung von Lösungsansätzen, in Form von Check-Listen. Auch die Schnittstellen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement werden aufgezeigt. Dimension psychischer Erkrankungen für Betrieb und Gesellschaft: Zahlen, Daten, Fakten > Ausgangssituation Aktueller Stand Gesetzgebung und politische Initiativen: Wohin geht die Reise? Begriffsklärung: Beanspruchung vs. Belastung um was geht es wirklich? Welche anerkannten Verfahren gibt es? Rechtlicher Rahmen und rechtliche Aspekte Arbeitgeber als Verantwortlicher, 3 ArbSchG Arbeitsschutzverpflichtungen nach dem ArbSchG Gefährdungsermittlung > zentrales Element des ArbSchG 2. Schlag : Rechtliche Aspekte beim Führen von schwierigen Personalgesprächen Das Arbeitsleben unterliegt ständig und immer schneller, wirtschaftlichen und technischen Veränderungen. Die Unternehmen und Behörden nehmen Restrukturierungen vor, ändern Anforderungsprofile ihrer Beschäftigten und führen Leistungsbezahlungen ein. Führungskräfte und Personaler müssen daher immer häufiger unangenehme Personalgespräche führen: von der Rüge bis zum Trennungsangebot; auch Gespräche mit sog. Low-Performern nehmen zu. Die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Gespräche sollen in diesem Kompakt-Seminar vorgestellt werden. Solche Gespräche haben oft ein juristisches Nachspiel, auch vor den Arbeitgerichten. Gesetzliche Grundlagen sind nur rudimentär vorhanden. www.fuehrungskraefte-forum.de

4 Drei (Gesetze) auf einen Schlag Rechtsgrundlagen Kollektiv-rechtliche Vorschriften: BetrVG und Personalvertretungsrecht 314 Abs. 2 BGB, 3 TV-L/TVöD: Aussprache vor einer Abmahnung? Bei behinderten Menschen: 2 SBG IX Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Fehlzeiten-/Rückkehrergespräche: Rechtsgrundlage? Teilnahmepflicht des Beschäftigten Direktionsrecht nach 106 GewO: Grenzen und Voraussetzungen Ort des Gespräches? Ankündigungspflicht des Arbeitgebers Orientierung nach 12 Abs. 2 TzBfG Konsequenzen bei Nichtteilnahme des Beschäftigten Mobbingvorwurf durch die Beschäftigten Standard-Vorwurf des Beschäftigten bei unangenehmen Gesprächen? Begriff des Mobbings oder Belästigung nach 3 Abs. 2 AGG Rechtlich belastbare und sozial adäquate Gesprächführung Taktisches Vorgehen Hinzuziehung von Dritten Höchstpersönlicher Charakter solcher Gespräche, 613 BGB Anspruch auf Teilnahme von Betriebs- oder Personalräten, Rechtsanwälten? Praktisches Vorgehen Rechtsschutz Bei Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages? Einstweiliger Rechtsschutz des Beschäftigten auf Unterlassung solcher Gespräche? Verweisung auf Gesprächführung durch Rechtsanwalt? 3. Schlag : Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf die Personalpraxis schon jetzt aktiv werden? Die neue Datenschutzverordnung wird nicht nur das Datenschutzrecht grundlegend verändern, sondern auch unmittelbare Einflüsse auf das Beschäftigtendatenschutzrecht ausüben. Die EU DS-GVO wurde am 12.02.1916 durch den Rat bestätigt, die deutsche Übersetzung liegt seit dem 28.01.2016 vor. Die DS-VO wird im 2. Quartal 2016 in Kraft treten, damit wird eine 2jährige Übergangsfrist in Gang gesetzt diese (kurze!) Zeit sollten die Behörden und Rechts- und Personalabteilungen nutzen, ihr Datenschutzrecht zu überprüfen und zeitnah anzupassen.

Drei (Gesetze) auf einen Schlag 5 EU DS-GVO Entstehung und Stand des Verfahrens Neuerungen im Überblick Beschäftigtendatenschutz in de EU DS-GVO Öffnungsklausel in Artikel 82 EU DS-GVO Anwendbarkeit des 32 BDSG Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen als Rechtsgrundlage Einwilligung im Arbeitsverhältnis Neue Betroffenenrechte Recht auf Vergessenwerden Recht auf Datenübertragbarkeit Grenzüberschreitende Datenflüsse Bedeutung des safe harbor Urteils des EuGH Auswirkungen auf die EU DS-GVO Anwendungsfälle von Verarbeitungen Gesundheitsdaten was ist der richtige Umgang damit? Beschäftigtendaten in der Cloud Big data einfach nutzen? Handlungsempfehlungen für die Praxis Referent: Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer- Verlag, Heidelberg, 2006 Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013 Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht Experte im Eingruppierungsrecht Ort: Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Stuttgart statt. Gebühr: 450,- Euro zzgl. MwSt. www.fuehrungskraefte-forum.de

6 Das Wichtigste auf einen Blick Allgemeine Informationen und Organisatorisches Anmeldung Bitte melden Sie sich schriftlich an, denn eine Anmeldung online unter www.fuehrungskraefte-forum.de oder mit dem beigefügten Fax-Formular ist Voraussetzung zur Teilnahme. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail an praxisseminare@behoerdenspiegel.de oder per Post an Behörden Spiegel, Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113 Bonn anzumelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie nach kurzer Eingangsprüfung eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit ausführlichen Informationen auch zum Veranstaltungsort. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zusagen erfolgen deswegen in der Reihenfolge der Anmeldungen. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden Sie ebenfalls umgehend informiert. Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhaltet Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke und umfangreiche Seminar-/Arbeitsunterlagen. Übernachtungen im jeweiligen Tagungshotel sind in der Gebühr nicht enthalten. Die Teilnahmegebühr stellen wir kurz vor Beginn des Seminars postalisch in Rechnung. Stornierung/Umbuchung/Vertretung Bei Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Tagungsgebühr berechnet. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers kostenfrei möglich.

Das Wichtigste auf einen Blick 7 Hotelreservierung In der Regel finden unsere Praxisseminare in einem Tagungshotel statt. Falls Sie im Tagungshotel übernachten möchten, buchen Sie bitte selbst ein Zimmer. Inhouse-Seminare Unsere Seminare und Konferenzen können auch als behörden- oder firmeninterne Schulungen durchgeführt werden. Vorteile sind neben einer Minimierung der Arbeitsabwesenheit der Mitarbeiter und keinen anfallenden Reise- und Übernachtungskosten vor allem eine individuelle, bedarfsorientierte Gestaltung der Seminarinhalte. Der Behörden Spiegel unterstützt und berät Sie gerne bei der Konzeption maßgeschneiderter Programme und bei der Planung von Inhouse- bzw. geschlossenen Seminaren und Schulungen. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an: praxisseminare@behoerdenspiegel.de In der Teilnehmergebühr ist ein Abonnement der Fachzeitschrift Behörden Spiegel sowie des Newsletters, die Sie über die Fortentwicklung der Tagungsinhalte kontinuierlich informieren, enthalten. Das Jahresabonnement verlängert sich nicht kostenpflichtig. Bitte beachten Sie unter www.fuehrungskraefte-forum.de unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen Ilona Plato, Veranstaltungsmanagement Tel.: +49(0)228-97097-84 Fax: +49(0)228-97097-78 E-Mail: ilona.plato@behoerdenspiegel.de www.fuehrungskraefte-forum.de

8 Kopiervorlage zur Buchung (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Anmeldung per Fax an die Behörden Spiegel-Gruppe: +49(0)228-97097-78 Teilnehmer: Name, Vorname Position Behörde/Unternehmen Straße/Postfach PLZ/Ort Telefon/Fax Personalisierte E-Mail (zur Bestätigung der Anmeldung) Ja, ich nehme am Praxisseminar Drei (Gesetze) auf einen Schlag am 09. Juni 2016 in Stuttgart zum Preis von 450,- Euro zzgl. MwSt. teil. Rechnungsempfänger (falls abweichend): Behörde/Unternehmen Name, Vorname Ihr Bestellzeichen Straße/Postfach PLZ/Ort Alternative E-Mail zur Bestätigung der Anmeldung Mit Absenden der Anmeldung erkläre ich mich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden. Datum/Unterschrift