Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport (Änderungen in nachfolgenden Versionen werden kursiv gedruckt und Gelb markiert.) Stand: 26.09.2015
Der Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Personen. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Anforderungen... 3 3. Lizenzerteilung... 4 4. Zulassungsvoraussetzungen... 4 4.1 Zulassungsvoraussetzungen für den Medical Car Paramedic... 4 5. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen... 4 6. Ausbildungsziele... 4 7. Prüfung zum Medical Car Paramedic... 5 8. Lehrplan für die erstmalige Lizenzerteilung... 5 8.1 Medical Car Paramedic... 5 8.1.1. DMSB Academy-Modul Fahrerlehrgang... 5 8.1.2. DMSB Academy-Modul Theorie für den Medical Car Paramedic. 5 8.1.3. DMSB Academy-Modul Extrication... 6 9. Fortbildung des Medical Car Paramedic... 6 Anlage 1... 8 Seite 2/8
1. Allgemeines (1) Der Deutsche Motor Sport Bund (DMSB) übt die Sporthoheit für den Motorsport in der Bundesrepublik Deutschland aus. (2) Im 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Überwachung des Motorsports nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der DMSB daher unter anderem auch für die Aus- und Fortbildung von Sportwarten sowie für die Lizenzerteilung verantwortlich. (3) In Anhang H zum Internationalen Sportgesetzes der FIA ist der Aufbau und die Organisation des Sanitätsdienstes bei Rundstreckenrennen und der Einsatz medizinischer Interventionsfahrzeuge geregelt. Eines dieser medizinischen Interventionsfahrzeuge folgt u.a. dem Feld in der ersten Runde eines jeden Rennens. Im Lizenzbereich des DMSB wird dieses Fahrzeug DMSB Medical Car genannt. Diese Richtlinie regelt das Anforderungsprofil und die Aufgaben des Fahrers dieses Medical Cars (Medical Car Paramedic). (4) Die Lizenzbestimmungen des DMSB schreiben vor, dass Medical Car Paramedic erst nach Anerkennung durch den DMSB und Erteilung einer Lizenz bei einer Veranstaltung tätig werden dürfen, sofern dort ein Medical Car vorgeschrieben ist. Die Lizenz hat eine Gültigkeit von einem Jahr. 2. Anforderungen (1) Das Mindestalter für die Lizenzerteilung beträgt 23 Jahre (Stichtagsregelung). Neben der Bereitschaft zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung werden Teamfähigkeit sowie physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Bewerber für die Lizenz Medical Car Paramedic müssen die Berufsbezeichnung Rettungsassistent oder Notfallsanitäter führen oder eine mindestens gleichwertige, anerkannte Berufsausbildung besitzen und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen können. Voraussetzung für die Lizenz Medical Car Paramedic ist weiterhin eine mindestens dreijährige Mitarbeit innerhalb des Rettungsdienstes bei an einer Rennstrecke zuständigen und beauftragten Rettungsorganisation oder im Medical Center einer Rennstrecke. Die weitere aktive Mitarbeit im Hilfs-/Rettungsdienst der Rennstrecken ist neben der Tätigkeit als Medical Car Paramedic Bestandteil der Lizenz. Diese Tätigkeit ist jährlich durch den Verantwortlichen der zuständigen Rettungsdienstorganisation der Rennstrecke, dem Medical Car Koordinator, bis zum 28.02. des Jahres der Lizenzbeantragung, zu bestätigen. Das Formular ist als Anlage 1 angefügt. Weitere Zusatzqualifikationen sind erwünscht. Bei Veranstaltungen mit FIA-Prädikat sind bei der Auswahl des Medical Car Paramedic zusätzlich die Bestimmungen des Anhang H zum Internationalen Sportgesetz zu beachten. (2) Die umfangreichen und bedeutungsvollen Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Medical Car Paramedic setzen voraus, dass dieser als Eingangsvoraussetzung motorsportliche Erfahrung mitbringt. (3) Auch nach Lizenzerteilung ist der Medical Car Paramedic verpflichtet, sich stets und ständig über Neuerungen und Änderungen in der Motorsportgesetzgebung und den Reglements zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium und die Teilnahme an den ange- Seite 3/8
botenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen erforderlich. 3. Lizenzerteilung Die Lizenz wird nach absolvieren der entsprechenden Ausbildung ausgestellt. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Textziffern II.4, III.14 sowie III. 15 der Ausbildungsund Prüfungsordnung des DMSB (DMSB-APO) gelten jedoch sinngemäß. 4. Zulassungsvoraussetzungen 4.1 Zulassungsvoraussetzungen für den Medical Car Paramedic (1) Als Medical Car Paramedic kann grundsätzlich zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassung das 23. Lebensjahr vollendet hat (es gilt die Stichtagsregelung) über eine Ausbildung gemäß Abschnitt 2, Ziffer 1, Satz 3 verfügt und eine Beschreibung bisheriger motorsportlicher Erfahrung vorlegt. (2) Der Besuch des DMSB Aus- und Fortbildungsseminars im Rahmen der Medical Services Education and Training Days ist wie die erfolgreiche Absolvierung eines RTTLS - Kurses* vorgeschrieben (gültiges Zertifikat). (3) Der Nachweis über die Pflichtfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß der jeweils geltenden Länderrichtlinie innerhalb des Rettungsdienstgesetzes ist vom Bewerber zu erbringen. Bei der Lizenzbeantragung hat der Bewerber die Nachweise über die Teilnahmen gemäß der Ziffern 2 und 3 beizufügen. 5. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen obliegt dem DMSB. 6. Ausbildungsziele Der Medical Car Paramedic muss Kenntnisse über folgende Bestimmungen / Gesetze und Reglements besitzen: Aufbau, Rechtsstellung und Befugnisse der FIA und des DMSB Bestimmungen des DMSB zu Versicherung, Lizenzpflicht, sportrechtliche Genehmigung Sicherheitsvorschriften im Automobilsport: a) DMSB-Rennstreckenlizenz b) ISG der FIA mit Anhang H, Anhang L, Anhang O c) Aufbau der mobilen Streckensicherung Zusammenarbeit mit Veranstaltern und anderen Sportwarten DMSB Richtlinien für den Einsatz des Medical Car Seite 4/8
Besichtigung der Rettungsstraßen an der Rennstrecke und der Abfahrtswege zu den Krankenhäusern Aufbau der Kommunikation innerhalb der Medizinischen Rettungskette Stellung und Verantwortungsbereich des MEL als Verantwortlicher für den medizinisch-organisatorischen Ablauf einer Automobilsportveranstaltung Besonderheiten in der Medizinischen Rettungsorganisation Sanitätsfahrzeuge: a) Anzahl und Besetzung der RTW b) Anzahl und Typ der Helikopter c) Führung der Sanitätsfahrzeuge nach Maßgabe des Leiters Streckensicherung bzw. des Renn- / Rallyeleiters Medizinische Versorgung: a) Aufbau der Medizinischen Versorgung unter Berücksichtigung der Vorschriften der Genehmigungsbehörden b) Ausstattung des Streckenkrankenhauses, der RTW und ggf. der Helikopter 7. Prüfung zum Medical Car Paramedic Entfällt. 8. Lehrplan für die erstmalige Lizenzerteilung 8.1 Medical Car Paramedic 8.1.1. DMSB Academy-Modul Fahrerlehrgang Der Fahrerlehrgang ist ein speziell auf die Bedürfnisses des Medical Car Paramedic zugeschnittener Fahrerlehrgang, welcher von einem DMSB lizensierten Leitenden Instruktor durchzuführen ist. Ausbildungsziel ist nicht das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten, sondern die sichere Beherrschung des DMSB Medical Car, insbesondere beim Fahren abseits der Ideallinie. 8.1.2. DMSB Academy-Modul Theorie für den Medical Car Paramedic Organisation des Motorsports (Gliederung und Aufbau von FIA und DMSB) Der MEL bei Rundstreckenrennen Die mobile Streckensicherung Stellung und Verantwortlichkeit des MEL als Verantwortlicher für den medizinischorganisatorischen Ablauf einer Automobilsportveranstaltung a) Personal b) Fahrzeuge c) Medizinische Versorgung Stellung der Besatzung des Medical Car zum MEL Personal und Fahrzeuge a) Rennleiter / Leiter der Streckensicherung / Sportkommissare / Ärzte b) Kommunikationssysteme / Race Control c) Medizinische Interventionsfahrzeuge d) Rettungshubschrauber e) Extrication Team Seite 5/8
f) Medical Center und Personal im Medical Center g) Mobile Ärzte und Sanitäter und deren Kennzeichnung h) Transporte von Verletzten i) Sanitätsdienst für die Zuschauer Einsatz des Rettungsdienstes a) in der Rennleitung b) auf der Strecke Dokumentation Notfall-Einsatzplan a) bei Massenanfall von Verletzten b) Landesrettungsdienstgesetze c) Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichem Rettungsdienst Ablauf der mobilen Medizinischen Versorgung bei einer Automobilsportveranstaltung (Film / Video) Besonderheiten bei FIA-F1, FIA WEC und FIA WTCC-Veranstaltungen 8.1.3. DMSB Academy-Modul Extrication Der Besuch des Moduls Extrication im Rahmen der Medical Services Education and Training Days ist vorgeschrieben. 9. Fortbildung des Medical Car Paramedic (1) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen die Fortbildungsseminare der Vermittlung von wesentlichen Neuerungen sowie dem Erfahrungsaustausch. Schwerpunktthemen in der Fortbildung der Medical Car Paramedic sind u.a.: Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen Neue Standards in der Notfallmedizin Neuerungen an Wettbewerbsfahrzeugen und Fahrerausrüstungen o Für den Medical Car Paramedic relevante Änderungen bei Reglements und Sicherheitsbestimmungen Fallbeispiele Rettungsdienstgesetze der Bundesländer Zusammenarbeit mit den Ärzten bei einer Motorsportveranstaltung Zusammenarbeit mit Organisationsleitern und Rennleitern und den Ärzten im K-Fall als Teil einer eventuellen Abschnittsleitung Gesundheit (AL G) des jeweiligen Landkreises. Informationen über spezielle medizinische Technik, wenn diese für besondere Motorsportveranstaltungen gefordert wird (2) Die Fortbildung der Medical Car Paramedic findet durch den DMSB statt. (3) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB für den Automobilsport sind Medical Car Paramedic verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung. * Ein RTTLS Kurs wird regelmäßig bei den Medical Services Education and Training Days angeboten. Seite 6/8
Anlagen Anlage 1: Bestätigung Rettungsdienstliche Tätigkeit an der Rennstrecke inkl. Fortbildung Seite 7/8
Anlage 1 Bestätigung Rettungsdienstliche Tätigkeit an der Rennstrecke inkl. Fortbildung Medical Car Team: Name Vorname Lizenznummer Fortbildung Rettungsdienst Datum Fortbildungsjahr Bildungsinstitut Verantwortlicher des Rettungsdienstes der Rennstrecke:,, Seite 8/8