Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Rallye / Wertungsprüfungsleiter Automobilsport

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Rallye / Wertungsprüfungsleiter Automobilsport"

Transkript

1 Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Rallye / Wertungsprüfungsleiter Automobilsport (Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung sind in kursiver Schrift gekennzeichnet) Stand:

2 Der Leiter Streckensicherung Rallye / Wertungsprüfungsleiter des DMSB im Automobilsport Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Personen. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Anforderungen Ausbildungsstufen Zulassungsvoraussetzungen Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Besondere Zulassungsvoraussetzungen Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung Rallye Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B Leiter der Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A Ausbildungsziele Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A Anlage Anlage Seite 2/12

3 1. Allgemeines (1) Der Deutsche Motorsportbund (DMSB) übt nach seiner Satzung die Sporthoheit für den Motorsport in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die sich für den Automobilsport daraus ergebenden Aufgaben und Befugnisse sind im Internationalen Sportgesetz (ISG) der Federation Internationale de l` Automobile (FIA) geregelt. (2) In 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Überwachung des Motorsports nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der DMSB daher unter anderem auch für die Aus- und Fortbildung von Sportwarten, sowie für die Lizenzerteilung verantwortlich. (3) Gemäß ISG, Art. 11.3, sind bei Motorsportveranstaltungen Rennleiter (Rallyeleiter) als Sportwarte einzusetzen. Nach Anhang H zum ISG (Streckenüberwachung, Rettungsdienste) wird den Rennleitern (Rallyeleitern) empfohlen, einen Beauftragten zu benennen, der die Streckenüberwachung und die Hilfsdienste organisieren, einsetzen und leiten soll. Dieser Beauftragte wird als Leiter Streckensicherung bezeichnet. Er ist als Mitglied der Veranstaltungsorganisation dem Renn-/Rallyeleiter unterstellt und arbeitet eng mit diesem zusammen. Die Tätigkeit des Leiters Streckensicherung wird durch die Vorgaben des Anhang H zum ISG definiert. In erster Linie werden dem Leiter Streckensicherung Aufgaben und Befugnisse vom Renn-/Rallyeleiter delegiert. (4) Die Lizenzbestimmungen des DMSB schreiben vor, dass Leiter Streckensicherung erst nach Anerkennung durch den DMSB und Erteilung einer Lizenz tätig werden dürfen. 2. Anforderungen (1) Die umfangreichen und bedeutungsvollen Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Leiters Streckensicherung setzen voraus, dass dieser als Eingangsvoraussetzung eine fundierte Erfahrung im Motorsport mitbringt und die erforderlichen Kenntnisse durch Bestehen einer umfassenden Prüfung nachweist. (2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine weitere Grundvoraussetzung. (3) Auch nach Lizenzerteilung ist der Leiter Streckensicherung verpflichtet, sich über Neuerungen und Änderungen in den Reglements zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium und die Teilnehme an den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen erforderlich. 3. Ausbildungsstufen Die Ausbildung zum Leiter Streckensicherung findet in folgenden Abschnitten/Ausbildungsstufen statt: Anwärter zum Leiter Streckensicherung (Rallye) der Lizenz-Stufe C Leiter Streckensicherung (Rallye) der Lizenz-Stufe B/Wertungsprüfungsleiter Leiter Streckensicherung (Rallye) der Lizenz-Stufe A Der Ablauf von Prüfungen ist in der DMSB-APO festgelegt. Seite 3/12

4 4. Zulassungsvoraussetzungen 4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Die Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in der DMSB-APO festgelegt. 4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C (1) Als Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C, kann grundsätzlich zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassung das 18. Lebensjahr vollendet hat (es gilt die Stichtagsregelung). (2) Die Anwärter-Lizenz ist vom Anwärter über einen Trägerverein des DMSB, einen Landesmotorsportfachverband oder einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB beim DMSB zu beantragen und wird von dort ohne vorherige Ausbildung und Prüfung ausgestellt Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B (1) Zur kann grundsätzlich zugelassen werden, wer als Inhaber der Anwärter- Lizenz Stufe C in den letzten beiden Kalenderjahren vor der Prüfung, bei mindestens fünf DMSB Rallye Veranstaltungen als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Rallye tätig war. Davon können zwei Einsätze auch als Leiter einer Wertungsprüfung abgeleistet werden. Die Anerkennung als Anwärtereinsatz setzt die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung voraus. Pro Kalendertag wird nur ein Anwärtereinsatz anerkannt. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der Anwärter die Bestätigungen über geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 (in Ausnahmefällen auf andere Weise) vorzulegen. Die Einsätze sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen. (2) Das Formblatt (Anlage 1) ist im Internet unter abrufbar Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A (1) Zur Prüfung kann grundsätzlich zugelassen werden wer im Jahr der Prüfung das 23. Lebensjahr vollendet (es gilt die Jahrgangsregelung) und als Inhaber einer Lizenz Leiter Streckensicherung (Rallye), Lizenz Stufe-B, in den letzten beiden Kalenderjahren vor der Prüfung, bei mindestens fünf DMSB Rallye Veranstaltungen, als Leiter einer Wertungsprüfung, als Beauftragter des Leiter Streckensicherung (Gem. DMSB Lehrbuch für Leiter Streckensicherung, sollte der Beauftrage des LS etwa eine Stunde vor dem ersten Teilnehmer die Sicherheits-/Absperrmaßnahmen an den Wertungsprüfungen überprüfen), oder als Fahrer/Beifahrer eines Vorauswagens (0-Fahrzeug) tätig war. Davon können zwei Einsätze auch als Leiter eines Clubsport Rallyesprints abgeleistet werden. Seite 4/12

5 Die Anerkennung als Anwärtereinsatz setzt die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung voraus. Pro Kalendertag wird nur ein Anwärtereinsatz anerkannt. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der Anwärter die Bestätigungen über geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 (in Ausnahmefällen auf andere Weise) vorzulegen. Die Einsätze sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare (ggf. Schiedsgericht) zu bestätigen, oder in Form der Kopie der jeweiligen Ausschreibung für Clubsport Rallyesprints nachzuweisen. (2) Das Formblatt (Anlage 1) ist im Internet unter abrufbar. 4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Prüfung der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem. DMSB-APO und der Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gem und dieser Richtlinien obliegt dem für die Ausbildung und Prüfung verantwortlichen Trägerverein / Verband unter Beteiligung des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dies betrifft auch die Erteilung von eventuellen Ausnahmegenehmigungen bezüglich Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Mindesteinsätze vor Teilnahme an einer Prüfung. (2) Die Prüfung der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem. DMSB-APO und der Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gem dieser Richtlinien obliegt dem DMSB unter Beteiligung des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dies betrifft auch die Erteilung von eventuellen Ausnahmegenehmigungen bezüglich Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Mindesteinsätze vor Teilnahme an einer Prüfung. 5. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung Rallye 5.1 Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C (1) Die Ausbildung des Anwärters findet unter Verantwortung der Vereine bzw. Verbände in Theorie und Praxis statt. (2) Die Anwärterzeit sollte mindestens 10, höchstens bis zu 24 Monate dauern. 5.2 Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B Die Vorbereitung auf Lehrgang und Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz- Stufe B, findet unter Verantwortung der Vereine / Verbände in Theorie und Praxis statt. Es wird empfohlen, dass die Vereine / Verbände einen erfahrenen Leiter Streckensicherung Rallye als Mentor/Ausbilder/Prüfer für die Ausbildung und die Durchführung von Lehrgängen/Prüfungen benennen. Der DMSB führt unter Beteiligung des Referentenpools der DMSB academy für Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A, eine Liste der Mentoren/Ausbilder/Prüfer, die für die Ausbildung und die Durchführung von Lehrgängen/Prüfungen benannt wurden. Für die benannten Mentoren/Ausbilder/Prüfer führt der DMSB regelmäßig Fortbildungsseminare durch, in denen einheitliche Standards für die Lehrgänge und Prüfungen für Leiter Streckensicherung (Rallye), Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B, festgelegt und vermittelt werden. Seite 5/12

6 5.3 Leiter der Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A Die weitere Vorbereitung auf Lehrgang und Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A, findet eigenverantwortlich bzw. mit Unterstützung der Vereine / Verbände / Veranstalter statt. In der Vorbereitungszeit auf die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A, soll der Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B, insbesondere als Leiter einer Wertungsprüfung, Beauftragter des LS Rallye, Fahrer/Beifahrer eines Vorwagens (0-Wagens), oder Leiter eines Clubsport Rallyesprints, praktische Erfahrungen sammeln und sich im Selbststudium und unter Einsatz eines Internet Lernprogramms auf die Prüfung vorbereiten. 6. Ausbildungsziele 6.1 Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B (1) Die Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye Lizenz-Stufe B findet während der Anwärterzeit statt. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Grundkenntnissen über die Strukturen im nationalen Motorsport, die Inhalte des Internationalen Sportgesetzes, des DMSB Veranstaltungsreglements und des DMSB Rallyereglements, sowie sportrechtlicher Zusammenhänge und Vorgänge, das Erlaubnisverfahren einer Rallyeveranstaltung, den Aufbau einer Wertungsprüfung und den Einsatz von Sportwarten und Hilfsdiensten. (2) Der Leiter Streckensicherung / Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B muss in der Lage sein, den Aufbau einer Wertungsprüfung nach den Vorschriften des DMSB Lehrbuchs für LS Rallye zu organisieren, den Einsatz von Hilfsdiensten an einer Wertungsprüfung zu leiten, sowie die jeweils erforderliche Kommunikation mit dem Rallyeleiter abzuwickeln. Die Ausbildung muss außerdem organisatorische Grundkenntnisse vermitteln, um den Lizenzinhaber zur Leitung einer Clubsport Rallyesprint Veranstaltung zu befähigen. 6.2 Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A (1) Ziel der Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye der Lizenz-Stufe A ist, ihm die Befähigung für eine Tätigkeit als Leiter Streckensicherung Rallye bei nationalen und internationalen Veranstaltungen zu vermitteln. (2) Neben dem Sammeln von Erfahrungen in der Praxis als Leiter einer Wertungsprüfung, Beauftragter des LS, oder Fahrer/Beifahrer von Vorausfahrzeugen (O-Wagen), muss die Ausbildung Kenntnisse folgender Bestimmungen, Gesetzte und Reglements vermitteln: Rechtsstellung und Befugnisse der FIA (ISG Artikel I) Rechtsstellung und Befugnisse des DMSB (DMSB Satzung 2, 7, 16 und 17) Gliederung und Aufbau des DMSB Allgemeine Bestimmungen des DMSB (Versicherung, Lizenzpflicht, sportrechtliche Genehmigung) Kenntnisse über Vorhandensein und Bezeichnung allgemeiner Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit Sicherheitsfragen im Rallyesport (StVG, StVO, StGB, BGB) Internationales Sportgesetz (ISG) Anhang H DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB-Rallye-Reglement mit Anhängen Seite 6/12

7 Sinn, Stellung und Verantwortungsbereich des LS im Rallyesport Erforderliche Vorwagen, Hilfs- und Sicherheitsdienste im Rallyesport und deren Einsatz Auswahl, Aufbau und Ablauf einer Wertungsprüfung Sicherheitseinrichtungen an einer Wertungsprüfung Brandschutzmaßnahmen, Einsatz von Feuerlöschern Einsatz von MIC, Arzt und Rettungsdienst Flaggenkunde, Ausbildung und Schulung von Sportwarten der Streckensicherung Erstellung eines Streckengutachtens und eines Sicherheitsplans Erstellung eines K-Plans in Zusammenarbeit mit dem Rallyeleiter Maßnahmen bei einem Unfall, Kenntnisse über polizeiliche Ermittlungshandlungen Abläufe in der Rallyeleitstelle, Kommunikation mit dem Rallyeleiter und öffentlichen Hilfsorganisationen Einsatz eines Trackingsystems Information und Umgang mit Anwohnern/Anliegern Abwicklung von Vermögensschäden Erstellung von Unfallberichten 7. Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye 7.1 Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B (1) Die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B wird durch den DMSB, einen Trägerverein, einen Landesmotorsportfachverband oder einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB gem. DMSB-APO durchgeführt. (2) Sofern die Prüfung nicht durch den DMSB durchgeführt wird, sind als Referenten und Mitglieder des Prüfungsgremiums mindestens zwei Leiter Streckensicherung/Rallyeleiter -Lizenz-Stufe A- einzusetzen. Einer davon wird zum Vorsitzenden des Prüfungsgremiums ernannt, er muss entweder dem Referenten-Pool der DMSB Academy angehören, oder beim DMSB als Mentor/Ausbilder/Prüfer für Leiter Streckensicherung Lizenz-Stufe B, gelistet sein. Dieser ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung von Lehrgang und Prüfung, er übermittelt dem DMSB innerhalb von zwei Wochen nach der Prüfung die Teilnehmerliste und teilt dem DMSB das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit. Eine Prüfungsbestätigung mit dem Vermerk bestanden/nicht bestanden ist auch den Teilnehmern auszuhändigen. Die aktuelle Liste der zugelassenen Mentoren/Ausbilder/Prüfer kann beim DMSB angefordert werden. Grundlage für Ausbildung und Prüfung sind die DMSB-APO, die vorliegenden Richtlinien einschließlich Lehrplan, und das DMSB Lehrbuch für die Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye, sowie die Inhalte des DMSB Rallyereglements, Anhang III. Vom DMSB wird den zugelassenen Prüfern eine Auswahl an Prüfungsfragen zur Verfügung gestellt. Termin und Ort der Prüfung, sowie die Zusammensetzung des Prüfungsgremiums, sind dem DMSB zur Anerkennung vom durchführenden Verband/Verein mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Prüfung schriftlich mitzuteilen, die von den Anwärtern eingereichten Bestätigungen ihrer Anwärtereinsätze sind in Kopie an den DMSB zu senden. Seite 7/12

8 (3) Zur Vorbereitung der Prüfung findet ein Lehrgang statt, der grundsätzlich mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten enthält. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht. (4) Die Prüfung findet am Tag des Lehrgangs statt und besteht aus einem schriftlichen Teil mit mindestens 20 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Ggf. ist eine mündliche Prüfung durchzuführen. (5) In der Prüfung wird festgestellt, ob der Anwärter die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Leiter der Streckensicherung (Rallye) /Wertungsprüfungsleiter -Lizenz-Stufe B - erfüllt. 7.2 Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A (1) Die Prüfung zum Leiter Streckensicherung (Rallye), Lizenz-Stufe A wird vom DMSB gem. DMSB-APO durchgeführt. (2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt, der grundsätzlich mindestens 1 ½ Tage dauert. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht. (3) Als Prüfungsvorbereitung wird von der DMSB academy die Möglichkeit geschaffen, über eine Internet-Lernplattform beispielhafte Prüfungsfragen zu beantworten. Die Teilnahme am E-Learning ist Voraussetzung zur Teilnehme am Lehrgang mit Prüfung. Die Ergebnisse fließen nicht in das Prüfungsergebnis ein. (4) Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und ggf. einem mündlichen Teil, sie findet nach Abschluss des Lehrgangs statt. (5) In der Prüfung wird festgestellt, ob der Inhaber der Lizenz-Stufe B, nunmehr die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Leiter Streckensicherung (Rallye) -Lizenz-Stufe A- erfüllt. 8. Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung 8.1 Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B Grundstrukturen des Automobilsports in Deutschland, Aufbau und Befugnisse des DMSB Sportrechtliche Grundlagen des deutschen Rallyesports (ISG, VR, RR mit Anhängen) Rechtsgrundlagen der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung einer Automobilrallye Grundsätzlicher Aufbau der Organisation bei einer Automobilrallye Lizenzsystem Einsatz von Sportwarten im Automobilsport Auswahl und Planung einer Wertungsprüfung, Erstellung eines Funktionärsplans Erstellung eines verkehrsrechtlichen Absperrplans, Ausweisung von Zuschauer- und Sperrzonen Erforderliche Rettungs-/Hilfsdienste, Sicherheitsfahrzeuge, Brandschutz Seite 8/12

9 Aufbau der Wertungsprüfung Einsatz der Rettungs-/Hilfsdienste, Kommunikation, Dokumentation Sportrechtlicher Ablauf an ZK/WP-Start/Ziel/Stop ca. 90 Minuten 8.2 Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A Rechtsgrundlagen der Streckensicherung im Rallyesport, Vertiefung der Kenntnisse (FIA/DMSB Richtlinien, 29 StVO, VWV zu 29 StVO, $45 StVO) Lizenzsystem des DMSB, Vertiefung der Kenntnisse Die Stellung des Leiters der Streckensicherung Rallye Organisation einer Rallye in der Vorbereitungsphase Personalplanung, Schulung, Absprachen Erforderliche Sicherheitseinrichtungen, Abgrenzung Rallye 35/ Rallye nat. A / Rallye international Erstellung eines Streckengutachtens Besonderheiten bei Rundkursen Erstellung Sicherheitsplan, K-Plan, Zeitplan Aufbau der Wertungsprüfung, Auswahl und Ausdehnung von Zuschauerbereichen und Sperrzonen Sicherheitsausrüstungen Teilnehmer/Fahrzeuge Anlieger/Anwohner (Information, Kontakte) Sportrechtliche Abläufe an der Wertungsprüfung (ZK, Start, Ziel/Stop) Vorausfahrzeuge Unfall auf einer Wertungsprüfung Meldewege, Dokumentation Einsatz und Leitung der Hilfs-/Rettungsdienste Haftungsfragen Ermittlungen von Polizei/Staatsanwaltschaft ca. 45 Minuten ca. 165 Minuten ca. 60 Minuten ca. 45 Minuten ca. 90 Minuten 9. Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye 9.1 Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B (1) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft und der Leiter Streckensicherung / Wertungsprüfungsleiter -Lizenz Stufe B- auf die Ausbildung zum Leiter Streckensicherung/Rallyeleiter, Lizenz-Stufe A vorbereitet. Außerdem dienen die Fortbildungsseminare der Übermittlung von für die Arbeit der Leiter Streckensicherung wesentlichen Neuerungen und dem Erfahrungsaustausch. (2) Die Fortbildung der Leiter Streckensicherung / Wertungsprüfungsleiter -Lizenz-Stufe B- findet durch den DMSB, einen Trägerverein des DMSB, einen Landesmotorsportfachverband oder einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB in eigener Verantwortung statt. Seite 9/12

10 (3) Sofern die Fortbildung nicht durch den DMSB durchgeführt wird, ist als Referent mindestens ein Leiter Streckensicherung/Rallyeleiter aus dem Referenten-Pool der DMSB Academy oder ein beim DMSB gelisteter Mentor/Ausbilder/Prüfer einzusetzen. Die aktuelle Liste der Referenten ist beim DMSB erhältlich. (4) Bei Planung und Durchführung eines Fortbildungsseminars muss dem DMSB mindestens 4 Wochen vor dem Termin ein Lehr/Zeitplan, sowie die Namen der Referenten mitgeteilt werden. Ein Fortbildungsseminar muss mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten umfassen. (5) Der durchführende Verband legt dem DMSB innerhalb von 4 Wochen nach dem Fortbildungsseminar eine Liste der Teilnehmer vor. (6) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB für den Automobilsport sind Leiter Streckensicherung verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung. 9.2 Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A (1) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen die Fortbildungsseminare der Vermittlung wesentlicher Neuerungen bezüglich der Tätigkeit eines Leiter Streckensicherung Rallye und dem Erfahrungsaustausch. (2) Die Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A findet durch den DMSB statt. (3) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB für den Automobilsport sind Leiter Streckensicherung verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Einsatznachweise als Anwärter Leiter der Streckensicherung Rallye der Lizenz- Stufe C Einsatznachweise als Leiter der Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter der Lizenz-Stufe B Seite 10/12

11 Anlage 1 Einsatznachweise als Anwärter Leiter der Streckensicherung Rallye der Lizenz-Stufe C Name: Straße: Telefon-Nr.: Liz.-Nr.: Wohnort: Fax-Nr. / Veranstaltung Reg.-Nr. Datum Funktion Unterschrift Vorsitzender der Sportkommissare Lizenz-Nr. des Sportkommissars Die Einsätze als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Rallye sind vom Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen. Als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter müssen bei Anmeldung zur Prüfung der Lizenz-Stufe B mindestens fünf Einsätze nachgewiesen werden. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt erst nach Vorlage aller vorgeschriebenen Anwärter-Einsätze. Seite 11/12

12 Anlage 2 Einsatznachweise als Leiter der Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter der Lizenz-Stufe B Name: Straße: Telefon-Nr.: Liz.-Nr.: Wohnort: Fax-Nr. / Veranstaltung Reg.-Nr. Datum Funktion Unterschrift Vorsitzender der Sportkommissare Lizenz-Nr. des Sportkommissars Die Einsätze als Leiter der Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter sind vom Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen. Als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Rallye müssen bei Anmeldung zur Prüfung der Lizenz-Stufe A mindestens fünf Einsätze nachgewiesen werden. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt erst nach Vorlage aller vorgeschriebenen Anwärter-Einsätze. Seite 12/12

Ausbildungsrichtlinie. Rennleiter Motorradsport. Straßensport

Ausbildungsrichtlinie. Rennleiter Motorradsport. Straßensport Ausbildungsrichtlinie Rennleiter Motorradsport Straßensport (Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung sind in kursiver Schrift gekennzeichnet) Stand: 01.04.2016 Der Rennleiter des DMSB

Mehr

Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Rennen Automobilsport

Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Rennen Automobilsport Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Rennen Automobilsport (Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung sind in kursiver Schrift gekennzeichnet) Stand: 02.11.2015 Der Leiter

Mehr

Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport

Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport (Änderungen in nachfolgenden Versionen werden kursiv gedruckt und Gelb markiert.) Stand: 26.09.2015 Der Medical Car Paramedic des

Mehr

Ausbildungsrichtlinie Technischer Kommissar Motorradsport

Ausbildungsrichtlinie Technischer Kommissar Motorradsport Ausbildungsrichtlinie Technischer Kommissar Motorradsport (Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung sind in kursiver Schrift gekennzeichnet) Stand: 14.10.2015 Der Technische Kommissar

Mehr

Ausbildungsrichtlinie DMSB Instruktoren im Automobilsport (Rennen und Rallye)

Ausbildungsrichtlinie DMSB Instruktoren im Automobilsport (Rennen und Rallye) Ausbildungsrichtlinie DMSB Instruktoren im Automobilsport (Rennen und Rallye) (Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung sind in kursiver Schrift gekennzeichnet) Stand: 24.08.2015 Die in

Mehr

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir

Mehr

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter Deutsches Rotes Kreuz Institut für Bildung und Kommunikation Ordnung für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. Seite 1 von 6 Stand 28.04.2012 1

Mehr

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Praxisforschungsprojekts zwischen Firma/Institution vertreten durch Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt und Frau/Herrn geboren am.

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Staatliches Schulamt Nürtingen

Staatliches Schulamt Nürtingen Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht

Mehr

KURZAUSSCHREIBUNG Motocross-Clubsport-Veranstaltung

KURZAUSSCHREIBUNG Motocross-Clubsport-Veranstaltung ADAC Regionalclub Sportabteilung _ Straße / Hausnummer PLZ/Ort Grundlage dieser Kurzausschreibung ist die gültige Motocross-Clubsport-Grundausschreibung. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen und

Mehr

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung Prüfordnung für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung 1. Grundlagen 1.1 Die Gesellschaft GQB überprüft durch fachlich besonders qualifizierte und weisungsfreie Auditoren

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Tübingen Konr.-Adenauer-Str.20 72072 Tübingen Karlsruhe 76247 Karlsruhe Freiburg Sautierstr. 26 79083 Freiburg Umschreibung sowie Verlängerung der Gültigkeit

Mehr

Qualitätssicherungsmaßnahmen im Mammographie-Screening

Qualitätssicherungsmaßnahmen im Mammographie-Screening Qualitätssicherungsmaßnahmen im Mammographie-Screening 1. Der programmverantwortliche Arzt 1.1. Übermittlung der Daten zur Überprüfung der Dedektionsraten an das Referenzzentrum in 3-monatigen Abstand

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (KatSMitwirkungsVwV) Vom 26. Juni 1995 * Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich

Mehr

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 14. August 2014 Nr. 58 Bekanntmachung der Neufassung der Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur

Mehr

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA) AGBF NRW ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Rettungsdienst LFV NRW LANDESFEUERWEHRVERBAND Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Feuerwehrärztlicher Dienst

Mehr

NEAFP: Alle Bewerber/Fahrer mit einer ausländischen Lizenz benötigen eine Auslandsstart-Genehmigung ihres ASN.

NEAFP: Alle Bewerber/Fahrer mit einer ausländischen Lizenz benötigen eine Auslandsstart-Genehmigung ihres ASN. DMSB - Ausschreibung Rundstreckenrennen 2016 Grundlage dieser Ausschreibung sind in der jeweiligen gültigen Fassung das Internationale Sportgesetz der FIA einschließlich der Anhänge, das DMSB-Rundstrecken-Reglement

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Antrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume

Antrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume Antrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume Bezeichnung der Veranstaltung Datum / Dauer der Veranstaltung Benötigte Räume Erwartete maximale (!) Besucherzahl Name des Veranstalters / / des veranstaltenden

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

Sächsischer Tennis Verband e.v. Ausbildungsordnung für Schiedsrichter im STV

Sächsischer Tennis Verband e.v. Ausbildungsordnung für Schiedsrichter im STV Sächsischer Tennis Verband e.v. Ausbildungsordnung für Schiedsrichter im STV Von der STV-Kommission für Meisterschaften und Turniere am 29.03.2014 beschlossen STV Ausbildungsordnung für Schiedsrichter

Mehr

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen

Mehr

Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.)

Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.) Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.) Ausgehend von Präambel der zunehmenden Komplexität wirtschaftlicher Vorgänge der damit einhergehenden gestiegenen

Mehr

Erlass vom II Gült. Verz. Nr. 7014

Erlass vom II Gült. Verz. Nr. 7014 Richtlinien für die Ausbildung und Überprüfung von Lehrkräften für die Berechtigung zum Unterrichten in Schulski- und Schulsnowboardkursen und für die Leitung dieser Kurse Erlass vom 15.10.2006 II.6 170.000.076

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

$86%,/'81*65,&+7/,1,(1

$86%,/'81*65,&+7/,1,(1 $86%,/'81*65,&+7/,1,(1 I U 6&+,('65,&+7(5)h51$7,21$/(81',17(51$7,21$/(7851,(5(81' 0$116&+$)76:(77.b03)( '7%6&+,('65,&+7(5 VRZLH,17(51$7,21$/(2%(56&+,('65,&+7(5 A. VORBEMERKUNG Im Bereich des Deutschen

Mehr

AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN)

AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN) AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN) Stand: 23. Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Ausbildungsordnung... 4 2.1 Handlungsfelder... 4 2.2 Ziele der Ausbildung... 4 2.3 Inhalte der

Mehr

Abschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254)

Abschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254) Abschrift V e r o r d n u n g über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie

Mehr

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf

Mehr

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24)

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24) Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24) Auf Grund von 9 und 31 Abs. 2 Nr. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Prüfungsordnung Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis PRÜFUNGSORDNUNG... 1 A. Grundsatzordnung... 3 1. Präambel... 3 2. Richtlinien zum Erwerb von Kyu- und Dan-Graden im Judo...

Mehr

1 Begriff und Aufgabe

1 Begriff und Aufgabe Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) Vom 13. Juni 2000 GVBl. I S. 294 1 Begriff und Aufgabe (1) Das Land richtet

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

Satzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008

Satzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008 2.3/44.20 Satzung der vom 19.12.2008 1 Name und Rechtsstellung... 2 2 Aufgaben... 2 3 Leiterin/Leiter und Lehrkräfte... 2 4 Kulturausschuss... 3 5 Beirat... 3 6 Anmeldungen... 3 7 Unterrichtszeiten...

Mehr

Vom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht:

Vom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht: Kreisreferentenverordnung KRefV 436 Verordnung über den Dienst der Kreisreferenten für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)

Mehr

Träger der Lehrscheinausbildung R ist die zuständige Leitung der Wasserwacht in den DRK - Landes- bzw. BRK - Bezirksverbänden.

Träger der Lehrscheinausbildung R ist die zuständige Leitung der Wasserwacht in den DRK - Landes- bzw. BRK - Bezirksverbänden. Lehrschein Rettungsschwimmen Ziel und Zweck Lehrscheininhaber Rettungsschwimmen erhalten durch eine zweckdienliche Ausbildung die Befähigung, Rettungsschwimmer auszubilden und Prüfungen zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen,

Mehr

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer

Mehr

TH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r

TH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r TH Basis Teil A Organisationshinweise A u s b i l d e r L 140 A 05/2016 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Sie erhalten: - Organisationshinweise

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

Der Erziehungsrat des Kantons Zürich

Der Erziehungsrat des Kantons Zürich 05-10 / 02 Ausgabe vom 01.09.2003 Der Erziehungsrat des Kantons Zürich Richtlinien für die kantonale Anerkennung der Maturität privater Schulen A. GRUNDLAGEN 1. Zweck dieser Richtlinien In diesen Richtlinien

Mehr

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen. Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am

Mehr

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle

Mehr

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS R i c h t l i n i e über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms Vorbemerkung Soweit in dieser Richtlinie Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung Erste Hilfe/Breitenausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung Gemäß der Empfehlung des Ausschusses Ehrenamtlicher Dienst vom 05.05.2011 des Beschlusses

Mehr

Ausschreibung. Classic Grand Prix East Germany 15. 17.06.2012. Dekra Test Oval Klettwitz. Teilnahme. Anmeldung. Annullierung

Ausschreibung. Classic Grand Prix East Germany 15. 17.06.2012. Dekra Test Oval Klettwitz. Teilnahme. Anmeldung. Annullierung Ausschreibung Classic Grand Prix East Germany 15. 17.06.2012 Dekra Test Oval Klettwitz Teilnahme Teilnehmen können Fahrer aller Nationalitäten, die die in der Ausschreibung aufgeführten Bedingungen der

Mehr

Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten?

Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten? Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten? Personal aus dem Ausland: Lösung für den Fachkräftemangel? Workshop am Dienstag, 16. Februar 2016 in der Handelskammer Hamburg Doris Röckendorf,

Mehr

BEAMTENVERSORGUNG BEIHILFEN PERSONALENTGELTE ZUSATZVERSORGUNG. Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung Stand: Dezember 2012

BEAMTENVERSORGUNG BEIHILFEN PERSONALENTGELTE ZUSATZVERSORGUNG. Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung Stand: Dezember 2012 Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung Stand: Dezember 2012 Rente wegen Erwerbsminderung Anspruchsvorausset zungen Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Erwerbsminderungsrente,

Mehr

Dienstanweisung Schließanlage

Dienstanweisung Schließanlage Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Dienstanweisung Schließanlage Fassung vom 8. April 2009 1 Geltungsbereich (1) Die Dienstanweisung Schließanlage gilt für alle Gebäude und Diensträume

Mehr

GmbH-Geschäftsführer (TÜV )

GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT)

Mehr

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015. Pensionskasse SHP Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014 In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Stiftungsrat 3 Art. 1 Führungsverantwortung

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen

Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen Anlage 3 Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen 1 Allgemeines Diese Anlage der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

Mehr

Verordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145

Verordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Verordnung (EU) 2015/1088 Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Hinweise zur Umsetzung in Deutschland 10.03.2016 1 den Halter eines Selbsterklärtes

Mehr

Verfahrensordnung. Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz

Verfahrensordnung. Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz Verfahrensordnung Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz Landes-Installateur-Ausschuss Hessen / Rheinland-Pfalz Stand: 22. Februar 2007 (LIA H/RP) Stand: 22.2.2007

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Mietvertrag für Sportpistolenstand

Mietvertrag für Sportpistolenstand Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße 4 86179 Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand 2 2.1 Mietzeiten.............................

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Herr Frau Name Vorname Geburtsdatum Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort Jahr der Einreise: Ich beantrage

Mehr

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Förderrichtlinie zum Erwerb von Führerscheinen der Klassen C1, C und CE und Sportboot- Führerscheinen Binnen für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bitterfeld-Wolfen zum Führen von

Mehr

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Dokument: 07-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Dienst- und Geschäftsanweisung

Dienst- und Geschäftsanweisung Dienst- und Geschäftsanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Hille (DGA G) Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist eine Aufgabe der Gemeinden.

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der

Mehr

Informationen zur AZAV-Zulassung

Informationen zur AZAV-Zulassung Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg, im September 2016 Herausgeber: Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Postfach 76 10 48, 22060 Hamburg www.hibb.hamburg.de Carmen Szkolaja, Hamburger Institut

Mehr

ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN

ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN nach 30 Absätze (2) und (3) der Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei Ausgabe 2014n ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN An den Antragsteller: FDP- -Verband Name/Vorname Straße PLZ/Wohnort

Mehr

Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler

Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Zwischen dem Praktikumsbetrieb Name Praktikantenbetreuerin oder Praktikantenbetreuer und der Praktikantin/dem Praktikanten Vorname Name

Mehr

Vorpraktikum (Bachelor)

Vorpraktikum (Bachelor) Praktikantenordnung für das Vorpraktikum (Bachelor) Wirtschaftsingenieurwesen General Management/Global Process Management/ International Management (Stand: WS 2010/2011) 1. Allgemeines Der Erwerb von

Mehr

Folgende Klassen für die Serie sind 2015 ausgeschrieben

Folgende Klassen für die Serie sind 2015 ausgeschrieben Ansprechpartner 2009 Erklärung der verschiedenen Farben Rot 2015 neu Blau Wichtig Grün Wichtig, war aber bereits 2014 aktuell, wurde von den Veranstaltern nicht immer berücksichtigt und ist 2015 dringend

Mehr

Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std)

Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std) Bezirksverband Frankfurt am Main Zentrale AusbildungsStätte staatlich anerkannte Bildungsstätte Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80

Mehr

Die Weiterbildung zum Facharzt

Die Weiterbildung zum Facharzt Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Die Weiterbildung zum Facharzt Abteilung 1 Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Überblick Allgemeine Informationen zur Weiterbildung Fachspezifische Informationen Antragsverfahren

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Dienstanweisung 591 Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Vom 16. Juni 1992 Der Dienst aller Mitarbeiterinnen und

Mehr

Ausbildung im Rettungsdienst. Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN

Ausbildung im Rettungsdienst. Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN Ausbildung im Rettungsdienst Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN Rettungsassistent/in (Verkürzte Ausbildung nach RettAssG 8.2) Lernziele: Leistungen: Lehrgangsort: Umfang: Fundierte Kenntnisse

Mehr

Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen

Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Zulassung eines verantwortlichen Mitarbeiters einer Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen Berlin, 23. März

Mehr

Prüfungsordnung. zum. Certified Disability Management Professional (CDMP) kurz: Disability Manager. (in der Fassung vom 22.

Prüfungsordnung. zum. Certified Disability Management Professional (CDMP) kurz: Disability Manager. (in der Fassung vom 22. Anlage 2 Prüfungsordnung zum Certified Disability Management Professional (CDMP) kurz: Disability Manager (in der Fassung vom 22. Februar 2007) Seite 1 1 Geltung und Ziel 1) Diese Prüfungsordnung regelt

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Jugendrotkreuz - Stand 25.10.2002 - Präambel Um den Ausbildungsstandard der Mitglieder des Jugendrotkreuzes im DRK-Landesverband Hessen zu sichern, ist die

Mehr

Schulung. Kranführerschein für flurgesteuerte Krane

Schulung. Kranführerschein für flurgesteuerte Krane Schulung Kranführerschein für flurgesteuerte Krane Das Förder-Programm für Ihr Unternehmen www.tertel-gmbh.de Die Tertel GmbH ist Ihr Spezialist für Förder-, Hebe- und Verladetechnik. Seit mehr als 35

Mehr

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung

Mehr

BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE.

BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE. BFI TIROL, IHR KONTAKT. BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE. INFORMATION UND ANMELDUNG BFI Tirol Manfred Meyer, MSc Leitung Abteilung Wirtschaft und Recht Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck Tel. +43 (0) 512/59 6

Mehr

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO)

REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO) REGELWERK DER DEUTSCHEN TRIATHLON UNION E.V. KAMPFRICHTERORDNUNG (KrO) Die Kampfrichterordnung der Deutschen Triathlon Union e.v. (KrO) Ausgabe 2016 beschlossen vom Präsidium der DTU in Frankfurt am Main

Mehr

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband

Mehr

Datenschutz in Schulen

Datenschutz in Schulen Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept

Mehr

A n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:

A n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.:  -Adresse: Matr.-Nr.: A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter

Mehr

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagementoder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz ( 5 Abs. 4 i. V. m. 4 Abs. 4 SpaEfV) Unternehmensneugründung Jahr 1 ( 55 Abs. 6 EnergieStG

Mehr