Liebe Asso99 Segler, Liebe Asso99 Seglerinnen, wir freuen uns auch dieses Jahr willkommene Gäste im Verein Seglerheim am Chiemsee e.v. sein zu dürfen! Der Verein Seglerheim am Chiemsee e.v. (VSaC e.v.) richtet vom 03. Oktober 2014 bis zum 05. Oktober 2014, mit Unterstützung der Asso 99 Klassenvereinigung, die Asso 99 German Open aus. Freitag, 03.10.2014 11:30 Uhr - Steuermannsbesprechung 12:00 Uhr - Auslaufbereitschaft 12:30 Uhr - Startbereitschaft / Wettfahrten 19:00 Uhr - Abendessen im VSaC Samstag, 04.10.2014 Startbereitschaft - nach Aushang / Wettfahrten 19:00 Uhr - Abendessen im VSaC Sonntag, 05.10.2014 Startbereitschaft - nach Aushang / Wettfahrten 13:00 Uhr - letzte Startmöglichkeit im Anschluss - Siegerehrung / Preisverteilung Meldegeld: 250,- EUR / Schiff inkl. Abendessen Freitag & Samstag Abend, sowie Freibier im Hafengelände! Wir freuen uns auf zahlreiche Meldungen (bitte per Email an info@asso99.de) und auf eine windreiche Regatta, Euer Verein Seglerheim am Chiemsee, vertreten durch Karl-Ernst Fischer und Deutsche Asso 99 Klassenvereinigung, vertreten durch Prinz Luitpold von Bayern Seite 1 von 5
Ausschreibung 1. Austragungsort und Datum Die Meisterschaft wird von Freitag, dem 03. Oktober 2014 bis Sonntag, dem 05. Oktober 2014 auf dem Chiemsee ausgetragen, ausgehend vom Stützpunkt Verein Seglerheim am Chiemsee e.v., Harrasser Str. 23, 83209 Prien am Chiemsee Kontakt: wassersport.winkler@gmx.de; Tel +49(0)176-46110808 2. Veranstalter Organisation: Karl-Ernst Fischer, Martin Ixmann; VSaC e.v. Prinz Luitpold v. Bayern, Kai Krause, Martin Endres; Asso 99 KV Wettfahrtleitung: Wolfgang Reger Schiedsgericht: wird vom VSAC bekannt geben 3. Regeln & Verordnungen Es gelten: 3.1 Die Wettfahrtegeln nach ISAF 2013-2016 3.2 Ordnungsvorschriften des DSV Ranglistenordnung - Wettsegelordnung 3.3 Bayerische Schifffahrtsordnung, Verordnung d. Schlösser und Seenverw. 3.4 Klassenvorschriften der Deutschen ASSO99 Class 3.5 Im Zweifelsfall gilt eine deutsche Version der Ausschreibung. 4. Zulassung 4.1 Die Teilnehmer müssen Mitglieder eines nationalen oder der ISAF angeschlossenen Clubs sein. 4.2 Der verantwortliche Schiffsführer muss Mitglied einer nationalen Klassenvereinigung der Asso99 sein. 4.3 Der verantwortliche Schiffsführer muss im Besitz eines SBF Binnen Segel einer entsprechenden Bestätigung seiner Landesvertretung sein. 5. Werbung Es gilt Werbung Kategorie C nach ISAF 6. Meldung 6.1 Die Meldung muss mit dem beigelegten, vollständig ausgefüllten Meldeformular erfolgen. Dem Meldeformular sind beizulegen: Messbrief-Kopie bzw. Konformitäts-Zertifikat Nachweis Haftpflichtversicherung 6.2 Die Meldung ist zu richten an: Deutsche Asso99 Class, per Email an info@asso99.de 6.3 Meldeschluss: Die Meldungen und Startgeld müssen bis 12. September 2014 bei der angegebenen Meldestelle eintreffen. 6.4 Meldegeld: 250,- pro Boot 6.4a Mindesteilnehmeranzahl: 11 Boote Bankverbindung: Asso 99 Klassenvereinigung Bank: Kreissparkasse München Starnberg Ebersb. BLZ 70250150, Kt.310153564 IBAN: DE22702501500310153564, BIC: BYLADEM1KMS Im Meldegeld enthalten sind die 2 Abendessen / Crewmitglied, sowie tagsüber Freibier im Hafengelände. Getränke im Clubhaus, sowie Lunchpakete für Samstag und Sonntag (Bestellungen bitte am Vorabend abgeben) werden separat berechnet. Seite 2 von 5
7. Quartierwünsche Kur- und Tourismusbüro Prien am Chiemsee, Telefon: +49 (0)8051/6905 0 8. Programmübersicht Freitag, 03.10.2014 ab 08:00 Uhr Kranen 11:30 Uhr Steuermannsbesprechung 12:00 Uhr Auslaufbereitschaft 12:30 Uhr Startbereitschaft / Wettfahrten (*) 19:00 Uhr Abendessen im VSaC Samstag, 04.10.2014 ab??:00 Uhr Startbereitschaft (nach Aushang am Vorabend) / Wettfahrten (*) 19:00 Uhr Abendessen im VSaC Sonntag, 05.10.2014 ab??:00 Uhr Startbereitschaft (nach Aushang am Vorabend) / Wettfahrten (*) 14:00 Uhr letzte Startmöglichkeit im Anschluss Siegerehrung / Preisverteilung 9. Anzahl Wettfahrten (*) / Wertung: 9.1 Die Wettfahrtserie wird mit 9 Wettfahrten ausgeschrieben. Die Wettfahrtserie kommt zustande, wenn in der zur Verfügung stehenden Zeit mindestens 1 gültige Wettfahrt gesegelt werden konnte. Ab der 5. Wettfahrt wird das schlechteste Resultat gestrichen. 9.2 Die Wertung erfolgt nach dem "Low Point System" der WR, Anhang A. 9.3 Asso 99 German Open Wertungsfaktor: 1,0 10. Vermessung 10.1 Die Messbriefkontrolle und die vorgesehenen Kontroll-Vermessungen finden in der Halle im Hafengelände vom Seglerheim statt. Nachprüfungen können jederzeit durchgeführt werden. 10.2 Neuvermessungen werden nicht durchgeführt. 11. Preise Sachpreise für alle Teilnehmer 12. Liege- und Parkplätze Jedes teilnehmende Boot erhält einen Liegeplatz zugeteilt. Den Anordnungen des zuständigen Personals ist Folge zu leisten. Die Bedienung des Krans erfolgt ausschließlich durch Organe des Clubs Verein Seglerheim am Chiemsee. 13. Haftung und Versicherung 13.1 Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers, an dieser Meisterschaft teilzunehmen (WR Regel 4). Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber den veranstaltenden Organisationen und den für die Durchführung verantwortlichen Personen. 13.2 Jedes teilnehmende Boot muss über eine ausreichende Haftpflichtver - sicherung für Personen- und Sachschäden mit Gültigkeit für Wettfahrten mit einer Versicherungssumme über mindestens 1,5 Mio verfügen. Seite 3 von 5
Meldeformular Asso 99 German Open 03. 05.10.2014 Bootsname: Verantwortliche(r) Schiffsführer(in) Name: Strasse: PLZ & Ort: Mobil: Club / ISAF: Segelnummer: Vorname: Nr: Land: Email: Mannschaft und Position 1. Name, Vorname: Position: 2. Name, Vorname: Position: 3. Name, Vorname: Position: 4. Name, Vorname: Position: 5. Name, Vorname: Position: Mit der Meldung sind folgende Unterlagen einzureichen: Messbriefkopie und Nachweis der Haftpflichtversicherung, Überweisungsbeleg des Startgeldes. Bitte vermerken Sie auf dem Meldeformular, falls ein Crewmitglied kein Fleisch und/oder Fisch isst! Name und Adresse des Eigners (wenn nicht mit dem verantwortlichen Schiffsführer identisch): Erklärung Ich bestätige hiermit, dass das gemeldete Boot und die zugehörige Mannschaft allen mit der Teilnahme verbundenen Anforderungen und Vorschriften genügen. Dies gilt auch mit Bezug auf Zulassung, Werbung und Doping gemäß den Wettsegelbestimmungen der ISAF. Gesetzliche Promillegrenzen sind einzuhalten. Der Schiffsführer verpflichtet sich, die Wettfahrtregeln der ISAF sowie alle anderen geltenden Regeln und Vorschriften einzuhalten. Es ist mir/uns bekannt, dass jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko an einer Wettfahrt startet und auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem veranstaltendem Club und den für die Organisation und Durchführung des Anlasses verantwortlichen Personen verzichtet. Ort, Datum Unterschrift: Seite 4 von 5
Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Mit unserer Unterschrift erkennen wir Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel an. Mannschaft und Skipper 1 Name: Vorname: 2 Name: Vorname: 3 Name: Vorname: 4 Name: Vorname: 5 Name: Vorname: 6 Name: Vorname: Seite 5 von 5