Allgemeines zur Taufe



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1 Allgemeines zur Taufe Wenn Sie sich selbst oder Ihr Kind bei uns taufen lassen wollen, freuen wir uns sehr, denn jeder Mensch ist in der Gemeinde Gottes und ganz konkret bei uns willkommen. Mit der Taufe wird man Mitglied der Kirche. Aber was steht eigentlich hinter der Taufe? Die Taufe ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit Gott Die Taufe steht am Anfang des Christseins. Wenn Menschen sich auf den Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes taufen lassen, bekennen sie damit ihren christlichen Glauben. Sie vertrauen damit ihr Leben dem Schutz und Geleit Gottes an. Gott verspricht in der Taufe seine Zuwendung und Nähe für das Leben eines Menschen in allen Höhen und Tiefen. Das bedeutet nicht, dass er immer an dunklen Lebenssituationen vorbei führen wird, aber dass er Menschen durch Höhen und Tiefen begleitet. Viele Eltern wünschen sich die Zuwendung und Nähe Gottes auch für ihre Kinder und lassen ihre Kinder taufen. Dann ist die Taufe auch ein Fest der Dankbarkeit und Freude über das von Gott geschenkte Leben. Häufige Fragen zur Taufe. Taufe - in welchem Alter? In vergangenen Jahrhunderten, als die Kindersterblichkeit noch sehr groß war, wurden die Kinder immer früher zur Taufe gebracht, schließlich manchmal schon am Tag nach der Geburt (wie z.b. Martin Luther). Hinter dieser Eile stand die Angst, das Kind könne noch vor der Taufe sterben. Heutzutage liegt der Tauftermin oft einige Wochen oder gar Monate nach der Geburt. Häufig werden Kinder auch im Grundschulalter getauft oder Jugendliche in Zusammenhang mit der Konfirmation. Zunehmend entscheiden sich heute aber auch Erwachsene für die Taufe. Es gibt also keine Altersbegrenzung für die Taufe. Einschneidende Ereignisse und Erlebnisse oder auch der Kontakt zu einer Kirchengemeinde führen dazu, dass man ganz dazu gehören möchte. Manche Eltern sagen: Mein Kind soll sich später selbst entscheiden. Das soll es und kann es auch. Die Taufe im frühen Lebensalter engt nicht ein, sondern im Gegenteil: sie macht frei für den Glauben. Das Kind weiß dann, wo es hin gehört und wird dann mit größerer Selbstverständlichkeit die Kinderkreise der Gemeinde oder den Kindergottesdienst besuchen oder am Religionsunterricht teilnehmen. Dadurch lernt es die Bibel und den christlichen Glauben kennen. Später ist es dann besser in der Lage, sich über Glaubensfragen eine eigene Meinung zu bilden und sich zu entscheiden. Die Erfahrung zeigt, dass erst eine christliche Erziehung die Grundlage dafür schafft, einen eigenen Weg im Glauben zu finden. Natürlich kann ein Säugling oder Kleinkind noch kein eigenes Bekenntnis zu Jesus Christus ablegen. Das sprechen stellvertretend für das Kind Eltern und Paten und versprechen, für eine christliche Erziehung zu sorgen. Damit ist die freie Willensentscheidung dem Kind nicht genommen, denn es hat die Möglichkeit, mit der Konfirmation das Taufbekenntnis zu bestätigen oder das eben ganz bewusst zu unterlassen. Bei der Taufe werden die Patinnen und Paten sowie die Eltern gefragt; - Ob sie das Kind taufen lassen möchten, als Zeichen der Verbundenheit mit Gott - Ob sie bereit sind, das Kind im christlichen Sinn zu erziehen und es auf seinem Weg zum Glauben zu begleiten und zu bestärken.

2 Taufen in Großziethen und Schönefeld Taufe wann? In der Dorfkirche Großziethen finden Taufen in der Regel am 2. Sonntag eines Monats im Gemeindegottesdienst um 11.00 Uhr statt. Die Taufe innerhalb des Gemeindegottesdienstes verdeutlicht auf besondere Weise die Aufnahme in die Gemeinde durch die Taufe. In Schönefeld sind Taufen jeden Sonntag möglich. Bitte sprechen Sie Ihren Wunschtermine mit dem Gemeindebüro ab, bevor Sie Einladungen verschicken oder Ähnliches. Wegen des erhöhten Personalaufwandes für den Kirchdienst und den Organisten und wegen der im Winter erforderlichen zusätzlichen Kirchenheizung sind Taufen außerhalb des Sonntagsgottesdienstes mit einem Kostenbeitrag verbunden. Taufen im Sonntagsgottesdienst sind selbstverständlich kostenlos. Taufe- wo? Wenn Sie nicht in Schönefeld oder Großziethen gemeldet sind, benötigen Sie für die Taufe eine Abmeldebescheinigung (Dimissoriale) Ihrer Wohnortgemeinde. Diese Bescheinigung gibt es im dortigen Gemeindebüro. Für Schönefelder und Großziethener ist bei einer Taufe vor Ort keine Abmeldebescheinigung erforderlich. Darf während der Taufe fotografiert werden? Fotografieren ist in unseren Kirchengemeinden während eines Gottesdienstes grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme: Eine von der Familie autorisierte Person darf in Absprache mit dem Pfarrer Fotos machen. Filmaufnahmen sind in Absprache mit dem Pfarrer hingegen erlaubt. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Gottesdienst und die Würde des Augenblicks nicht gestört wird. Wer sorgt für den Blumenschmuck? Für den Blumenschmuck auf dem Altar sorgt die Kirchengemeinde. Wer darüber hinaus anderen Blumenschmuck wünscht, muss dies im Vorfeld der Taufe mit dem Gemeindebüro absprechen und diesen selbst organisieren und bezahlen. Taufspruch Der Täufling bekommt bei der Taufe einen Bibelvers zugesprochen. Dieser kann zu einem Leitwort für das ganze Leben werden. Die Bibelverse, die als Taufspruch in Frage kommen, handeln meist von ganz zentralen Themen, von der Liebe Gottes, von Frieden, von Glaube, Liebe und der Hoffnung, die wir aus dem Glauben schöpfen. Es ist hilfreich, sich im Vorfeld der Taufanmeldung schon einmal Gedanken zur Auswahl des Taufspruchs zu machen. Nützliche Hinweise findet man im Internet unter: www.taufspruch.de Taufkerze Neben dem Wasser ist das Licht das zweite wichtige Symbol der christlichen Taufe. Eine Kerze, die der Täufling bei der Taufe bekommt, erinnert an die Bedeutung Jesu für unser Leben, der von sich selbst gesagt hat: Ich bin das Licht der Welt. Es ist eine schöne Sitte, dass einer der Paten für sein Patenkind eine solche Taufkerze aussucht und besorgt. Wenn dies nicht gewünscht wird, bekommt der Täufling von der Kirchengemeinde eine Taufkerze überreicht. Für Mitglieder der Kirchengemeinden Schönefeld und Großziethen ist diese kostenlos. Besonders schön ist der Brauch, die Taufkerze später immer zu besonderen Anlässen anzuzünden zum Beispiel am Geburtstag oder Jahrestag der Taufe. Taufkleid Immer wieder stellt sich die Frage nach der Kleidung des Täuflings. Die Eltern, bzw. bei Erwachsenentaufen der Täufling selbst, haben hier die freie Wahl. Viele entscheiden sich dennoch für weiße Taufkleidung. Weiß als Farbe der

3 Reinheit und des Neubeginns stellt symbolisch eben diesen mit der Taufe einhergehenden Neuanfang als Kind Gottes ganz bildlich vor Augen. Diese schöne Symbolik wird allerdings gebrochen, wenn das Kind oder der erwachsene Täufling bereits mit weißen Kleidern zur Taufe kommt. Weil es aber oftmals für alle Beteiligten unzumutbar ist, erst nach der Taufe das traditionelle Weiß anzuziehen, bietet sich als gute und leicht umsetzbare Alternative auch ein weißes Tauftuch oder Ähnliches an, dass nach der Taufe angelegt wird. All das ist aber Ihre individuelle Entscheidung. Vorschriften zur Kleidung gibt es nicht. Patinnen und Paten Patinnen und Paten sind Zeugen der Taufhandlung. Sie haben die Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen. Wer mind. 14 Jahre alt ist, hat die sog. Religionsmündigkeit erreicht und braucht keinen Paten. Wer kann Taufpate oder patin sein? Da die Paten die Aufgabe haben, zusammen mit den Eltern dafür zu sorgen, dass das Kind in die Kirche hineinwächst, müssen die Paten einer christlichen Kirche angehöre. Genauer kann derjenige Pate oder Patin sein, der der evangelischen Kirche angehört und zum Abendmahl zugelassen ist. Auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche (katholische Christen und Angehörige einer anderen kirchlichen Gemeinschaft, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist) können Taufpaten werden. Jedoch ist es wünschenswert, dass wenigstens einer der Paten evangelisch ist, damit das Kind einen evangelischen Ansprechpartner hat, der ihm hilft, in seine evangelische Kirche hineinzuwachsen. Es wird immer wieder kritisch angefragt, warum das Patenamt mit der Kirchenmitgliedschaft verbunden ist, man könne doch auch an Gott glauben, ohne in der Kirche zu sein. Ja, richtig, persönlicher Glaube ist sehr unterschiedlich und kann auch außerhalb der Kirche existieren. Zum Glück versuchen die großen Kirchen nicht, den persönlichen Glauben zu überprüfen, im Gegensatz zu manchen Sekten. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann sehr wohl an Gott glauben, doch die Kirche bezweifelt, dass der oder die Paten glaubwürdig zur verantwortungsvollen Mitgliedschaft in der Kirche erziehen können, wenn sie selbst nicht mit gutem Beispiel vorangehen. Patenbescheinigung Falls die Patinnen, bzw. Paten, nicht in unserer Kirchengemeinde ihren ersten Wohnsitz haben, müssen sie sich an ihre Wohnortgemeinde wenden und dort eine Patenbescheinigung ausstellen lassen. Sie gibt darüber Auskunft, dass der Betreffende Mitglied der Kirche ist und somit berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Wie alt müssen die Patinnen und Paten mindestens sein? Die Übernahme des Patenamtes ist ab der Konfirmation möglich, so dass also bereits konfirmierte Jugendliche Patin oder Pate werden können. Anzahl der Paten Bei Kindern vor dem 14. Lebensjahr (Religionsmündigkeit) ist in der Regel mindestens ein Pate zu benennen, es können aber auch mehrere Paten gewählt werden. Bei Kindern, bei denen nicht mind. ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche ist, ist die Benennung mind. eines evangelischen Paten zwingend erforderlich. Wann endet das Patenamt? Das Patenamt mit dem Auftrag, die christliche Erziehung des Patenkindes zu unterstützen, findet mit der Konfirmation, also dem selbstverantworteten Ja des Täuflings zu Gott und Kirche, so etwas wie seinen Abschluss. Oft entsteht aber eine lebenslange intensive Beziehung zwischen Patenkind und den Paten.

4 Die Niederlegung des Patenamtes ist möglich. Sie erfordert eine Erklärung des Paten gegenüber dem Pfarramt. Eine Streichung auf das Betreiben Dritter (z.b. der Eltern) ist nicht möglich. Das Patenamt ruht, wenn der Pate oder die Patin aus der Kirche austritt. Was geschieht, wenn sich im Verwandten- oder Bekanntenkreis der Eltern keine Paten finden? In einem solchen Fall muss nicht auf die Taufe verzichtet werden. Im Gespräch mit dem Pfarrer findet sich meistens eine Lösung. Taufzeugen Da es oftmals nicht leicht ist, christliche Paten zu finden, stellt sich immer wieder die Frage nach sog. Taufzeugen, also Menschen, die nicht Mitglied der Kirche sind und dennoch Verantwortung für das Kind übernehmen wollen. Solche Taufzeugen sind herzlich eingeladen, sich auch aktiv an der Taufe zu beteiligen (z.b. durch eine Lesung, das Halten des Täuflings usw.), sind aber aus besagtem Grund im kirchlichen Sinne keine Paten. Daher kann eine solche Zeugenschaft von Seiten der Kirchengemeinde leider auch nicht beurkundet werden.

5 Erste Schritte. Anmeldung der Taufe Wenn Sie sich für die Taufe entschieden haben, wenden Sie sich bitte wegen eines Tauftermins an das Gemeindebüro unserer Kirchengemeinden um Ihren Terminwunsch mit dem Terminkalender der Kirchengemeinde zu koordinieren. Die nötigen Anschriften des Pfarrers und des Gemeindebüros finden Sie unten. Der Tauftermin ist erst verbindlich nach persönlicher Anmeldung der Taufe in der Küsterei und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung bitte mitzubringen: 1. Geburtsurkunde des Täuflings 2. Wenn schon vorhanden, die Patenbescheinigungen 3. Wenn Sie bzw. der Täufling, nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, eine Abmeldebescheinigung (Dimissoriale) der Wohnortgemeinde. 4. Die ausgefüllte Taufanmeldung (ebenfalls im Downloadbereich) Nach erfolgter Anmeldung setzen Sie sich bitte spätestens drei Wochen vor dem Tauftermin mit dem zuständigen Pfarrer in Verbindung, um den Termin für ein Taufgespräch mit Ihnen zu vereinbaren. In diesem Gespräch können in Ruhe alle Fragen geklärt werden, außerdem wird in diesem Gespräch über den Verlauf der Taufe gesprochen. Kontakte: Gemeindebüro/Küsterei im Gemeindezentrum Großziethen, Alt-Großziethen 40 Küsterin Britta Wolf und Gemeindesekretär Andreas Seide Sprechzeiten des Gemeindebüros: jeden Dienstag 13.00-18.00 Uhr und jeden Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.30-19.00 Uhr Telefon: 03379/ 449271 / Fax: 03379/ 449274 Mail: buero@kirche-schoenefeld-grossziethen.de Kirchwartin Doris Schaefer; Sprechzeiten: jeden Donnerstag 16.30-18.30 Uhr; Telefon: 03379/ 449271 / Fax: 03379/ 449274 Mail: kiwa@kirche-schoenefeld-groossziethen.de Pfarrer -Pfarrer Michael Frohnert Telefon: 030/ 634 99 727 / Fax: 030-63499728 Mail: pfarrer@kirche-schoenefeld-grossziethen.de - Pfarrer Richard Horn Telefon: 0179-1864169 Mail: r.horn@kirche-schoenefeld-grossziethen.de