Neues Rathaus Umzug in Sicht

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.

B. Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Köln

Transkript:

Nummer 7 Donnerstag, 13. Februar 2014 Neues Rathaus Umzug in Sicht Wer von der L1182 an Grafenau vorbeifährt, hat bisher am Ortsrand den Kran zur Baustelle für den `Anbau zum neuen Rathaus` im Hofstetten gesehen. Die Arbeiten liegen - auch dank des milden Winters - im Zeitplan, der Rohbau steht und auch die Fenster sind eingebaut. Im Innenausbau hat begonnen. In Anbau werden künftig das Bauamt und das Archiv platziert. Im Altbau werden die Kämmerei und Gemeindekasse im Obergeschoss und das Haupt- und Ordnungsamt im Erdgeschoss eingerichtet. In Zukunft ist das Rathaus barrierefrei also auch für Gehbehinderte und mit dem Rollstuhl gut zu erreichen. Die neuen Räumlichkeiten führen zu einer deutlichen Entspannung beim Platzbedarf der Verwaltung. Voraussichtlich wird der Umzug im Laufe der Sommerferien stattfinden, sodass die neuen Rathausräume im September geöffnet werden.

2 Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 Gemeindenachrichten Grafenau Wir gratulieren Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten. 14.02. Frau Christine Skarke, Bülowstr. 18, zum 84. Geburtstag 17.02. Herrn Gerhard Hinke, Döffinger Str. 40, zum 82. Geburtstag Frau Fridericke Walter, Kirchstr. 47, zum 75. Geburtstag 18.02. Herrn Kurt Steffen, Döffinger Str. 30, zum 87. Geburtstag Herrn Friedrich Kellner, Malteserstr. 12, zum 79. Geburtstag 19.02. Frau Anna Simonides, Nelkenstr. 11, zum 83. Geburtstag Herrn Hermann Werner, Bülowstr. 3, zum 75. Geburtstag Herrn Michael Muschko, Schubartweg 6, zum 74. Geburtstag Herrn Jürgen Arnold, Dätzinger Str. 63, zum 71. Geburtstag Sonntagsdienste Ärztliche Notfalldienste sind jetzt im Krankenhaus Sindelfingen integriert Die nachstehend genannten Ortschaften sind in die ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen integriert. Ehningen, Aidlingen, Grafenau, Sindelfingen-Darmsheim und Böblingen-Dagersheim. Das heißt: von samstags 8 Uhr bis montags 8 Uhr und an Feiertagen ist die Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen unter folgender Telefonnummer 07031 9813131 erreichbar. Bitte ab 20 Uhr zwingend mit telefonischer Anmeldung. Adresse: Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Tierärzte Telefonische Anmeldung erforderlich: 15.02./16.02.2014, Dr. Hildenbrand, Leonberg, Tel: 07152/949733 Zahnärzte Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter Tel. 0711 7877722. Kinderärzte Ambulanz im Krankenhaus Böblingen ohne Voranmeldung Apotheken Samstag, 15. Februar 2014 Würmtal-Apotheke in Merklingen, Kirchplatz 5, Tel: 07033/466 66 90 Löwen-Apotheke am Domo in Sindelfingen-Mitte, Hirsauer Str. 8, Tel. 07031/700791 Sonntag, 16. Februar 2014 Apotheke 42 in Böblingen-Ost, Poststr. 42, Tel. 07031/204360 Stern-Apotheke in Leonberg-Eltingen, Brennerstraße 31, Tel. 07152/41768 Sozialstation Grafenau Krankenpflegeverein Grafenau e.v. Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Telefon 44024 oder 464566, Fax 460504 Info@sozialstation-grafenau.de Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Angela Banzer Krankenpflegeverein Grafenau e.v. Förderverein Vorsitzender: Peter Maier, Telefon 130355 Terminkalender vom 13.02.2014 bis 23.02.2014 Donnerstag, 13. Februar 2014 15.00-17.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet Freitag, 14. Februar 2014 15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Samstag, 15. Februar 2014 09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 16. Februar 2014 09.00 Uhr Eucharistiefeier, kath. Kirche Döffingen 09.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Gemeindehaus Dätzingen 09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Kinderkirche XXL, ev. Gemeindehaus Döffingen 10.30 Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen 10.30 Uhr Eucharistiefeier, kath. Kirche Döffingen Montag, 17. Februar 2014 14.00-15.30 Uhr Hausaufgabenbetreuung Schule Dätzingen 14.00-16.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung Schule Döffingen Dienstag, 18. Februar 2014 14.30 Uhr Seniorengymnastik, kath. Gemeindehaus Dätzingen 15.00 18.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet Mittwoch, 19. Februar 2014 09.00 Uhr Eucharistiefeier, kath. Kirche Dätzingen 14.00-15.30 Uhr Hausaufgabenbetreuung Schule Dätzingen 14.00-16.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung Schule Döffingen 14.30 17.00 Uhr Café Usambara, Wiesengrundhalle 15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet 20.00 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen Donnerstag, 20. Februar 2014 15.00 17.00 Uhr Bücherei Schule Döffingen geöffnet Freitag, 21. Februar 2014 15.00-18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Samstag, 22. Februar 2014 09.00-15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 23. Februar 2014 09.00 Uhr Eucharistiefeier, kath. Kirche Dätzingen 09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Predigtgottesdienst, ev. Kirche Döffingen 10.00 Uhr Kinderkirche XXL, ev. Gemeindehaus Döffingen 10.30 Uhr Eucharistiefeier, kath. Kirche Döffingen 10.30 Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen 14.30 Uhr Kaffeekännle, kath. Kirche Döffingen

Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 3 Harmonika-Club Döffingen e.v. KAUFEN ESSEN GEWINNEN NEUBEGINN Musikgarten für Babys und Kleinkinder Babymusikgarten Musikgarten I+II 30 Minuten 45 Minuten Von und mit Danica Proß Musikpädagogin + Dirigentin des HC Döffingen Beginn: Mittwoch 12.02.2014 10.00 Uhr Babymusikgarten Donnerstag 13.02.2014 16.00 Uhr Musikgarten I+II.im Übungsraum im Graf-Ulrich-Bau Auskünfte und Anmeldung: Danica Proß Anja Reinhardt Tel. 0157 35789696 07033/6949680 danicapross@hotmail.com FLOHMARKT IM KINDERGARTEN SONNENSTRAHL Auf zum Flohmarkt in den Kindergarten Sonnenstrahl, hier ist für jeden was dabei Günstig einkaufen: Kinderflohmarkt mit Kleidung, Spielzeug und allem, was Ihr Kind so braucht! Auch in diesem Jahr mit Fahrzeugecke. Super Buffet: Lassen Sie sich verwöhnen von Kaffee, Kuchen, salzigem und frisch zubereiteten Waffeln. Tombola: Tolle Preise, keine Nieten! Jedes Los gewinnt. Wer Lust hat auf unserem Eventflohmarkt zu verkaufen, ist mit 5,00 Euro und einem salzig, deftigen Beitrag fürs Buffet pro Stand dabei. Der Erlös aus den Standgebühren und dem Verkauf der mitgebrachten Speisen, kommt vollständig dem Kindergarten Sonnenstrahl zugute. TERMIN: Wann: Freitag, den 21. Februar 2014, von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Schwangere haben bereits ab 16:00 die Möglichkeit. Wo: Im Kindergarten Sonnenstrahl Im Mittenbühl 24, 71120 Grafenau Standaufbau: ab 15:00 Uhr Anmeldung: Nicole Martin Tel: 07033 / 475175 Kita am Schloss Kurzinfo Bürgermeisteramt: Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ., Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de; E-Mail:info@grafenau.kdrs.de Sitz: Rathaus Döffingen, Wittumstraße 1, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0. Sprechzeiten Rathaus Döffingen, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr; Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr; Bankverbindungen der Gemeindekasse: Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004 (BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04, BIC: GENODES1BBV Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30), IBAN: DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC: BBKRDE6B Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Zimmer 12, Wittumstr. 1, 71120 Grafenau/W., Tel. 07033/403-12, Fax 403-21. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0, Telefax 07033/2048. www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Wittumstraße 1, 71120 Grafenau/Württ. (s.o.) - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt (s.o.). Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 10,05 einschl. Trägerlohn. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: www.wdspressevertrieb.de

4 Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 Gemeindenachrichten Grafenau EINLADUNG ZUR GROSSEN TSV - KINDERFASCHINGSPARTY!!! Wann: 22. Februar 2014 14.00 17.00 Uhr Wo: Im Graf-Ulrich-Bau Eintritt 2,-- Wir freuen uns auf einen lustigen Nachmittag mit Euch und wollen mit Euch tanzen, Spiele machen, rutschen und ganz viel Spaß haben!!! Altweiberfasnet in Grafenau D a s i n d d i e M ä d e l s Am Schmotziger Donnerstag, 27.02.2014, erwartet euch die Mega-Party im Graf-Ulrich-Bau in Grafenau. Einlass ist ab 19.01 Uhr, ab 19.59 Uhr gibt s Live-Musik mit der Althengstetter Partyband Make up. W E I T E R E A T T R A K T I O N E N : die Sotanos aus Renningen und die Gachogrächzer aus Gechingen fetzige Guggenmusik Rutsche in die Kellerbar DJ Dominik Cocktailbar Eintrittskarten gibt s im Internet unter www.mv-grafenau.de/fasching.htm und auch noch einige Last-Minute-Tickets an der Abendkasse

Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 5 Veranstaltungskalender der Vereine und Gruppen der Gemeinde Grafenau für den Monat Februar und März Datum Thema Ort Februar Sa. 15.02.2014 TSV Grafenau Abt. TT Verbandsspiele Aktive Wiesengrundhalle So. 16.02.2014 Musikverein Grafenau - Jahreshauptversammlung Feuerwehrgerätehaus Döffingen Heimatmuseum geöffnet Schloss Dätzingen Ausstellung Schlichtenmaier Schloss Dätzingen Di. 18.02.2014 Kulturkreis GA-Sitzung Schloss Dätzingen, SchlossStüble Do. 20.02.2014 Bürgerstiftung BürgerCafé Seniorenzentrum Dätzingen Sa. 22.02.2014 Mitgliederversammlung CDU TSV Grafenau Abt. Turnen Kinderfasching TSV Grafenau Abt. TT Verbandsspiele Aktive Schloss Dätzingen, SchlossStüble Graf-Ulrich-Bau Wiesengrundhalle Gartenfreunde Grafenau Jahreshauptversammlung Seniorenzentrum Dätzingen So. 23.02.2014 TSV Grafenau Abt. Fußball Jugendturnier VR-Cup Wiesengrundhalle Mi. 26.02.2014 Gemeinderatssitzung Schloss Dätzingen Do. 27.02.2014 Schmotziger Donnerstag - Rathaussturm Rathaus Döffingen Faschingsveranstaltung Musikverein Grafenau Graf-Ulrich-Bau März Sa. 01.03.2014 TSV Grafenau Abt. Tischtennis Verbandsspiele Wiesengrundhalle Aktive Di. 04.03.2014 Fasnetsverbrennung Narrenzunft Stegmühle Do. 06.03. bis So. 09.03.2014 Fr. 07.03.2014 Weltgebetstag Sa. 08.03.2014 Kinderbibelwoche Konzert Kulturkreis Altpapiersammlung Jugendtreff Sumpf e.v. Schloss Dätzingen, Maltesersaal Auktion Klöter Schloss Dätzingen Di. 11.03.2014 Vereinsvorständesitzung Wiesengrundhalle-Vereinsraum Sa. 15.03.2014 TSV Grafenau Abt. TT Verbandsspiele Aktiv Wiesengrundhalle So. 16.03.2014 Konzert der Klangfarben JHV HC Döffingen TSV Grafenau Abt. Faustball Jugend Minicup Schloss Dätzingen, Maltesersaal Graf-Ulrich-Bau Übungsraum Wiesengrundhalle Heimatmuseum geöffnet Schloss Dätzingen Do. 20.03.2014 Bürger Café Seniorenzentrum Dätzingen Fr. 21.03.2014 Kinderkleiderbörse Wiesengrundhalle Sa. 22.03.2014 TSV Grafenau Abt. Tischtennis Verbandsspiele Wiesengrundhalle Aktive So. 23.03.2014 Ev. Kirche Feierstunde 65 Jahre Posaunenchor Di. 25.03.2014 Mitgliederversammlung Kulturkreis Schloss Dätzingen Sa. 29.03.2014 So. 30.03.2014 Marktputzete Musikverein Grafenau Frühjahrskonzert Golden Konfirmation Jahreshauptversammlung BdV Wiesengrundhalle Seniorenzentrum Dätzingen

6 Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 Gemeindenachrichten Grafenau Amtliche Bekanntmachungen Stadt/Gemeinde Grafenau/Württ. Landkreis Böblingen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen: 1.1 Gemeinderäte Mitglieder Stadt/Gemeinde (Anzahl) 16 Grafenau/Württ. und zwar, da unechte Teilortswahl stattfindet Vertreter (Anzahl) 10 6 für den Wohnbezirk Döffingen Dätzingen Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 27. März 2014 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Rathaus Döffingen, Wittumstraße 1, 71120 Grafenau schriftlich einzureichen. 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl darf ein Wahlvorschlag für jeden Wohnbezirk, für den mehr als drei Vertreter zu wählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde. 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen. Nicht wählbar sind Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt wurde; bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt - aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 7 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -). 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören. 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Rathaus Döffingen, Wittumstraße 1, 71120 Grafenau kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach 22 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen dem Formblatt außerdem den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO anschließen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach 12 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten. 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des 22 Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind; die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner (vgl. 2.9.2). Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Rathaus Döffingen, Wittumstraße 1, 71120 Grafenau.

8 Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 Gemeindenachrichten Grafenau ählerveromwo. ewahlen twohnung blauf von er in die nung beoch nicht n oder ihf Antrag es Kreislung des zug oder ndkreis - d vor Abwieder in ziehen o- werden, te wieder oder ihre nur auf agen. Ist ng in das nicht r Wahlbebandsgeder seine uf Eintraung über gung der bandsgehlrecht zu ng erteilt erechtigte er seine 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach 3 Abs. 2 und 4 KomWO. 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags - für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart - durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet - verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsgebiet - zuziehen o- der dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbandsgebiet - wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis/dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Rathaus Döffingen, Wittumstraße 1, 71120 Grafenau. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Rathaus Döffingen, Wittumstraße 1, 71120 Grafenau bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Grafenau, den 12. Februar 2014 Martin Thüringer Bürgermeister Rathaussturm 27. Februar 2014 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls Am Donnerstag, nur auf Antrag 27.02. in das findet Wählerverzeichnis der diesjährige Rathaussturm eingetragen. der Narren Dem schriftlichen in Döffingen Antrag statt. auf Eintragung in das Wählerverzeichnis dieser Zeit hat ist die der Wittumstraße Unionsbürger von eine der Versiche- Kreuzung Während Dätzinger rung Straße an Eides bis statt zur mit Einfahrt den Erklärungen Bei der Linde nach für den 3 Abs. Verkehr gesperrt, 3 und 4 Kommunalwahlordnung die Anwohner können anzuschließen. zufahren. Am Nachmittag Die Anträge findet auf keine Eintragung Sprechstunde in das im Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und Rathaus statt. spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Rathaus Döffingen, Bauausschusssitzung Wittumstraße 1, 71120 Grafenau. Die nächste Vordrucke öffentliche für diese Sitzung Anträge des und Bauausschusses Erklärungen hält findet das am Montag, Bürgermeisteramt 17.02.2014 um Grafenau/Württ., 19.30 Uhr im Schloss Rathaus Dätzingen statt. Döffingen, Wittumstraße 1, 71120 Grafenau bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Bürger und Gemeinde Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Vereinsvorständesitzung Grafenau, den 12. Februar 2014 Zur Vorabinformation, die nächste Vereinsvorständesitzung findet am 11. März um 19.30 Uhr im Vereinsraum der Wiesengrundhalle Martin Thüringer statt. Schon jetzt laden wir alle Vereinsvertreter hierzu Bürgermeister herzlich ein. Die Tagesordnung wird in der Woche vorher veröffentlicht. Gemeindeverwaltung Zu verschenken Fundamt Fahrrad in der Bülowstraße Schlüssel im Tannenweg Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 40313 Verkehrsüberwachung Gemeinde Grafenau Donnerstag 30.01.2014 Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglichkeit, Gegenstände anzubieten. Interessenten können sich dann über Ihre Telefonnummer mit Ihnen in Verbindung setzen. Aquarium schwarz 100x50x40cm und passender schwarzer Unterschrank (Bioplast), Telefon 45267 Doppelwaschtisch, Wohnwand weiß, Esstisch mit 6 Stühlen, Röhrenfarbfernseher 55cm, Telefon 0160 8548754 Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon 40312 entgegen. Datum Zeit Straße zulässige km/h Fahrzeuge gesamt zu schnell % max. kmh Dienstag 28.01.2014 14.06-16.06 L 1182 50 1.120 95 8,5 94 Dienstag 28.01.2014 16.36-18.36 Im Mittenbühl 30 198 13 6,6 49 Dienstag 28.01.2014 18.46-20.15 Dätzinger Str. 30 85 7 8,2 49 Donnerstag 30.01.2014 5.59-9.06 Döffinger Str. 50 1.115 7 0,6 70 9.52-12.19 Dätzinger Str. 50 72 12 16,6 75

Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 9 Jugendreferat Grafenau Martina Strobel, Klaus Dongus Stegmühle 19 71120 Grafenau Telefon 07033 137362 Fax 07033 130330 E-Mail: jugendreferat-grafenau@gmx.de Kindergärten Kindertageseinrichtungen in Grafenau Gesamtleitung Monika Haug Rathausplatz 1 71120 Grafenau-Dätzingen Telefon: 07033 547428 Fax: 07033 547421 E-Mail: kiga-grafenau@gmx.de Sprechzeiten donnerstags von 9-13 Uhr und nach Vereinbarung Interesse an der Betreuung von Kindern? Werden Sie Tagesmutter/-vater oder KinderbetreuerIn! Mein Tipp: Machen Sie bei TAKKI mit! Am 18. Februar 2014 beginnt ein neuer Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege in Sindelfingen (bei Aufnahme eines Kleinkinds im Rahmen des Modells TAKKI werden die Kurskosten vom Landkreis zurück erstattet) Kommen Sie zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung (nach telefonischer Anmeldung) Tages- und Pflegeeltern e.v. Kreis Böblingen Büro Sindelfingen: Tel. 07031/ 21371-0 Büro Herrenberg: Tel. 07032/ 24512 Wir beraten, qualifizieren und vermitteln Tagespflegepersonen. VHS Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Grafenau, Döffinger Straße 50, 71120 Grafenau (Dätzingen) Telefon 07033 137270, Fax 07033 42505 E-Mail grafenau@vhs-aktuell.de Mo. 17.00-19.00 Uhr und Mi. 09.00-11.00 Uhr vhs-team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt vhs.kundenzentrum Telefon 07031 6400-0, Fax 07031 6400-49 Internet www.vhs-aktuell.de, E-Mail info@vhs-aktuell.de Die neue vhs.app ist da Die neue vhs.app der vhs.böblingen-sindelfingen ist da! Ab sofort ist sie kostenlos im Google Play Store erhältlich. Die App beinhaltet Informationen zu Kursen und Veranstaltungen sowie eine Kurssuche. Sie gibt Auskunft über Kursnummern, Termine und ermöglicht es, Kursorte via Google Maps zu finden. Sie bietet die Möglichkeit Kurse als Favoriten abzuspeichern und informiert bei Kursentfall kurzfristig mit einer Meldung. Außerdem können Teilnehmer mit der App ein feed-back zu den Kursen an die vhs schicken. Kurse können mit Freunden geteilt und Kurstermine in einem Kalender gespeichert werden. Ab April 2014 ist sie auch im App-Store von Apple erhältlich. -> https://play.google.com/store/apps/details?id=de.vhs.vhs Mitmachaktion Gemeinsam fit! Wer sich körperlich betätigen möchte, aber nicht die nötige Motivation dazu findet, der ist genau richtig bei der vhs-aktion Gemeinsam fit!, die dabei hilft dran zu bleiben und die eigene Leistung zu steigern. Die vhs sucht drei Personen jeden Alters, die im Frühjahr 2014 einen Kurs im Bereich vhs.gesundheit besuchen möchten und bereit sind uns ihr Trainingsziel zu nennen und über ihre Erfolge auf Facebook und in der nächsten Programmzeitschrift zu berichten. Dafür erhalten sie den Kurs ihrer Wahl kostenlos und ein Einzelcoaching an drei Terminen mit einem persönlichen Trainer. Bewerbungen sind bis zum 17. Februar 2014 online oder per Post möglich. Den Bewerbungsbogen sowie weitere Informationen gibt es im Kundenservice und auf www.vhs-aktuell.de. Bewerbungen bitte an: Stefanie Flores, vhs.böblingen-sindelfingen Pestalozzistraße 4 71032 Böblingen Stefanie.Flores@vhs-aktuell.de Pilates und Rückentraining 343 18 410 Cornelia Ketterer montags, 8:45-9:45 Uhr, ab 24. Febr. Dätzingen, Grundschule 16 Termine, EUR 82,00 Französisch, Anfängerkurs, A1/1 421 18 316 Dilz, Nicole Anfängerkurs "Perspectives A1" (Neue Ausgabe) Kurs- und Arbeitsbuch, ab Lektion 1 donnerstags, 18:15-19:45 Uhr, ab 27. Febr. Dätzingen, Schloss 30 Ustd., 15 Termine, EUR 82,00 Latein Lektürekurs Lektüre wird im Kurs bekannt gegeben. 457 10 410 Dr. Dieter Vetter mittwochs, 18:00-19:30 Uhr, ab 26. Febr. Sindelfingen, vhs im Stiftsgymnasium 26 Ustd., 13 Termine, EUR 110,00 Mindestteilnehmerzahl: 6 Einfache Buchführung - so geht's Der Kurs richtet sich an Existenzgründer und Kleingewerbetreibende. Den Teilnehmer/innen wird erläutert, wie die Mindestbuchführung aufgebaut ist und organisiert werden kann. Der Kurs soll Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Aufzeichnungen ordnungsgemäß führen können, so dass diese den Anforderungen des Finanzamtes entsprechen und Sie den kurzfristigen Erfolg Ihres Unternehmens ermitteln können. Es wird anhand von Musterbelegen und Formularen ein praktisches Beispiel erarbeitet. Inhalte: - Belegorganisation - Erfassung der Einnahmen - Kassenbuch - Übersicht über die Betriebsausgaben - Berücksichtigung des privaten Nutzungsanteils - Ermittlung der Zahllast - Umsatzsteuer-Voranmeldung 502 10 321 Sylvia Benk Donnerstag, 27. März, 18:00-21:00 Uhr Böblingen, vhs im Höfle EUR 27,00, einschl. EUR 2,00 für Arbeitsmaterial

10 Nummer 7 Donnerstag 13. Februar 2014 Gemeindenachrichten Grafenau Metabo Betriebsbesichtigung der Metabo-Werke Die Elektrowerkzeuge von Metabo sind in der ganzen Welt bekannt. Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des Unternehmens und zur Firmenphilosophie lernen Sie das Metabo-Werk und die Produktion der verschiedenen Elektrowerkzeuge in einer Betriebsbesichtigung genauer kennen. Sie werfen so einen ungewöhnlichen Blick hinter die Kulissen von Metabo und erfahren Vieles über die Beschaffung der Materialien, die Verarbeitung und Produktion der verschiedenen Werkzeuge wie Akkubohrer, Winkelschleifer, Stichsägen oder Heckenscheren. Aber auch die Informationen über die ingenieurstechnische Entwicklung und das Design der Maschinen oder die verschiedenen Prozessauslegungen sind hochinteressant. Ein spannender Rundgang für jeden Heimwerker und Handwerker. 137 18 260 Uwe Hilsenbeck Mittwoch, 4. Juni, 9:00-11:30 Uhr Nürtingen, EUR 10,00 Mindestalter: 16 Jahre Freiwillige Feuerwehr Grafenau Grafenauer Feuerwehrfrau zu Gast beim Bundespräsidenten Am 30. August 2013 waren 3.800 Bürgerinnen und Bürger beim Bundespräsidenten zu Gast, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich engagiert und um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Elisabeth Birnbaum ist keine Unbekannte in unserer Gemeinde. Zahlreiche Kindergarten- und Grundschuljahrgänge hat sie in Sachen Feuer, Feuerwehr und Notruf unterrichtet und sensibilisiert. Auch auf Landkreisebene ist sie als Leiterin der Arbeitsgruppe Brandschutzerziehung- und Aufklärung seit 15 Jahren an vorderster Front. Um ihr Engagement zu würdigen, wurde sie zum Bürgerfest des Bundespräsidenten eingeladen und folgte auch dieser. Gemeinsam mit einem Kameraden der Feuerwehr Bad Krozingen durfte sie einen Abend im wunderschönen Garten von Schloss Bellevue erleben. Elisabeth Birnbaum war gemeinsam mit Karl Heinz Thoma zu Gast beim Bundespräsidenten in Berlin Bundespräsident Joachim Gauck begrüßte die Gäste auf der Parkbühne mit lobenden Worten über die Arbeit der Ehrenamtlichen in Hilfsorganisationen und ihre Verdienste zum Schutze der Bevölkerung. Anschließend besuchte Gauck gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Daniela Schadt das Fest und informierte sich über die vielfältigen Formen des ehrenamtlichen Engagements. Darüber hinaus öffnete das Schloss Bellevue für Rundgänge seine Tore. Zusätzlich wurde ein Kulturprogramm auf zwei Bühnen geboten. Ein eindrucksvolles Feuerwerk beendete die Veranstaltung.