Caritas-Kreisstelle Ingolstadt Jahresbericht 2015 Sozialberatung für Schuldner 1. Organisation der Beratung Dieser Jahresbericht gibt einen Einblick in das Tätigkeitsfeld der Sozialberatung für Schuldner der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt für das Jahr 2015. In diesem Arbeitsfeld arbeiten insgesamt drei Mitarbeiter. Bernhard Gruber Dipl. Sozialpäd. (FH) ca.15,0 Std. Sozialberatung für Schuldner / Insolvenzberatung Josef Wintergerst Dipl. Pädagoge (Univ.) und 19,5 Std. 8,5 Std. Sozialberatung für Schuldner / Insolvenzberatung Miet- und Energieschuldnerberatung Kornelia Rieger Bankkauffrau 19,5 Std. Insolvenzberatung 1.1 Beratungszugang: Auch im Jahr 2015 haben wir uns bemüht, Hilfesuchenden innerhalb von 2-4 Wochen einen Termin anzubieten. Die Wartezeit sollte von den Klienten benutzt werden, sich auf den bevorstehenden Beratungstermin inhaltlich vorzubereiten. Bei Fragestellung, welche sofort bearbeitet werden müssen, bieten wir tägliche Sprechzeiten zwischen 10:00 und 12:00 Uhr an. Hier können Hilfesuchende auch ohne vorherige Terminabsprache ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Zusätzlich können sich die Hilfesuchenden mit den Beratern per Telefon, per Mail oder über unser Angebot der Online-Beratung direkt in Verbindung setzten. Dabei können ebenfalls drängende Fragestellungen besprochen werden. Durch den dreifach möglichen Beratungszugang möchten wir die Schwelle für das Erstgespräch gering halten, um frühzeitig Kontakt zu den Klienten herstellen zu können. 2. Tätigkeitsbeschreibung der Beratungsstelle Die Arbeitsweise der Sozialberatung für Schuldner kann in zwei Stufen aufgeteilt werden. In der ersten Stufe muss dafür gesorgt werden, dass der Lebensunterhalt sichergestellt ist. Dabei steht die Sicherung des Existenzminimums im Vordergrund. Hierzu gehören vor allem Miete, Strom und der Lebensunterhalt. Aber auch die Klärung möglicher sozialrechtlicher Ansprüche fällt darunter (z.b. ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlage, Rente, Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe ). Erst wenn dieser Teil ausreichend geregelt wurde, kann in der zweiten Stufe die eigentliche Schuldenregulierung in Angriff genommen werden.
2.1 Krisenintervention und Existenzsicherung Krisenintervention und Existenzsicherung stehen am Beginn eines Schuldnerberatungsprozesses und zielen darauf ab, Maßnahmen einzuleiten, die geeignet sind, existentielle Lebensbereiche zu sichern. Prüfung des Einnahmen- bzw. Ausgabenbudgets des Haushalts, um zu analysieren, wo sich z.b. Einsparungen realisieren lassen, damit lebensnotwendige Ausgaben getätigt werden können Sicherung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung durch Verhandlungen mit Energieunternehmen und ggf. dem Sozialamt/Jobcenter Sicherung der Wohnung durch Verhandlung mit dem Vermieter und ggf. dem Jobcenter/Sozialamt ggf. die Einstellung von bestimmten Zahlungen an Gläubiger, damit dadurch wichtige Existenzbedürfnisse befriedigt werden können Schuldnerschutz bei Zwangsvollstreckung wie z.b. Konto- oder Lohnpfändung ggf. eine Vermittlung oder Einbeziehung anderer Fachdienste, damit Probleme von verschiedenen Seiten angepackt werden (Verbraucherschutz, Suchtberatung, Beratungsstelle für psychische Gesundheit usw.) Vermittlung materieller Hilfen (Kleiderkammer, Caritas-Markt, Tafel usw.) 2.2 Laufende Beratungen Schuldenregulierung Folgende Tätigkeiten können Bestandteil einer Schuldnerberatung sein: Kontaktaufnahme mit Gläubigern und Hilfe bei der Korrespondenz mit einem Gläubiger (z.b. die Bitte um Stundung oder Ratenzahlung) Informieren über Möglichkeiten und Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten Gespräch über das Konsumverhalten Forderungsüberprüfung (Verjährung, unberechtigte Kosten, zu hohe Verzugszinsen) Hilfestellung bei Vertragskündigungen (Abos, Versicherungen etc.) Budget- und Haushaltsplanung Informationen über Gläubigerverhalten geben (z.b. Ablauf des Mahnverfahrens, eidesstattliche Versicherung) Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses und Überblick über die Verschuldungssituation Entwicklung einer Sanierungsstrategie Verhandlungen mit Gläubigern (Vergleiche, Ratenzahlungen, Vermeidung unnötiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Stundung von Forderungen) Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs Antragstellung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren Hilfestellung während der Verbraucherinsolvenz In ausgewählten Fällen Antrag beim Schuldnerfonds des Caritasverbandes Eichstätt 3. Miet- und Energieschuldnerberatung Die Sicherung der regelmäßigen Mietzahlung, sowie die Begleichung der Entgelte für Strom und Gas, sind wichtig zur Existenzsicherung. Ansonsten droht Wohnungslosigkeit oder die Sperre der Strom- und Gaszufuhr. Der Caritasverband Eichstätt fördert deshalb über seinen Eigenmittelfonds die Beratung von Miet- und Energieschuldnern durch die Übernahme der Personalkosten für 8,5 Stunden pro Woche bis September 2016. Danach möchten wir dieses Projekt langfristig auf sichere Beine stellen. Dazu werden wir mit der Stadt Ingolstadt und Wohnbauunternehmen Gespräche führen. Wir verstehen das als einen präventiven Ansatz, diese existenzsichernde Beratung so früh wie möglich anzubieten. Weiterhin haben wir dieses Angebot auch beim Jobcenter und dem Sozialamt bekannt gemacht, damit auch hier möglichst frühzeitig auf dieses Beratungsangebot verwiesen werden kann. Seite: 2 von 6
Im Jahr 2015 haben wir insgesamt 72 Personen beraten. 60 Klienten hatten Mietschulden, wobei in 12 Fällen bereits Miet- und Energieschulden entstanden waren. Bei 12 Personen waren alleine Energieschulden die Ursache für die Beratung. Viele dieser Menschen standen kurz vor einer Stromsperre, in zwei Fällen war der Strom bereits abgeschaltet. Bei den Mietschulden kommen die Klienten in der Regel nach Eingang der Mietkündigung oder Zustellung der Räumungsklage. Bis auf zwei Fälle konnten wir das Mietverhältnis erhalten und somit auch die Folgekosten wie Zwangsräumung und Unterbringung durch die Stadt vermeiden. Auch die Vermieter haben davon einen Vorteil, da in der Regel hohe Kosten bei Zwangsräumungen entstehen und die Mietausfälle dann oftmals uneinbringlich sind. Bei der angespannten Wohnsituation in Ingolstadt ist oftmals Obdachlosigkeit gleichbedeutend damit, dass die betroffenen Menschen kaum eine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben und sich somit Wohnungslosigkeit und die damit einhergehenden Probleme wie Sucht, psychische Erkrankung oder Überschuldung verfestigen. 4. Pfändungsschutzkonto Gläubiger haben im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, das Guthaben auf den Bankkonten zu pfänden. Damit der Schuldner trotzdem noch seinen nötigsten Lebensunterhalt bestreiten kann, kann er sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Dieses Konto schützt einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von derzeit 1.073,88, welcher nicht gepfändet werden kann. Hat der Schuldner Familienangehörige, denen er nachweislich zum Unterhalt verpflichtet ist, lässt sich der Sockelbetrag dementsprechend anheben. Für eine solche Erhöhung benötigt der Schuldner eine Bescheinigung, welche ihm z.b. wir als anerkannte Schuldnerberatung ausstellen können. Die Möglichkeit, für ein Pfändungsschutzkonto Bescheinigungen zu erstellen, bringt für die Schuldnerberatung sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen zählt, dass wir hierdurch zu Klienten Kontakt aufnehmen, welche sich ohne diese Regelung erst viel später oder gar nicht an uns gewendet hätten. Wir sind dadurch in der Lage, den Betroffenen schnell und effektiv zu helfen. Die Kehrseite ist natürlich, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Arbeitsbelastung handelt. Mit der Ausstellung der Bescheinigungen ist eine Prüfung der Familienverhältnisse sowie der gesetzlichen Unterhaltszahlungen notwendig, was einen nicht unbedeutenden Zeitaufwand darstellt. Zudem wird von den Klienten sofort Hilfe benötigt, weshalb für solche Tätigkeiten kurzfristige Termine und freie Sprechzeiten notwendig sind. Im Jahr 2015 wurden von uns insgesamt 107 Bescheinigungen für ein P-Konto ausgestellt. Nicht mitgezählt wurden dabei Beratungen, bei welchen wir keine Bescheinigung ausstellen konnten, weil es die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zugelassen haben. Diese Fälle werden mit unserer Unterstützung an das Amtsgericht zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Oftmals werden diese Klienten von den Bankinstituten, Gerichtsvollziehern oder vom Amtsgericht an uns weiter vermittelt. 5. Insolvenzberatung Unsere Beratungsstelle ist eine staatlich anerkannte geeignete Stelle nach 305 Insolvenzordnung der Regierung von Oberbayern. Dies bedeutet, dass sie Bescheinigungen über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern erstellen darf. Erst wenn ein ernsthafter außergerichtlicher Sanierungsversuch gescheitert ist, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung zu stellen. Wobei der Vorrang immer einer außergerichtlichen Einigung gilt. Für den Schuldner ist der Beratungszugang kostenfrei. Die Ratsuchenden werden bei der Sanierung ihrer wirtschaftlichen Situation und bei der Stabilisierung ihrer Lebensverhältnisse unterstützt und es wird versucht, ihr Selbsthilfepotential zu stärken. Seite: 3 von 6
6. Beratungszahlen Für die Sozialberatung der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt liegen für das Jahr 2015 folgende Fallzahlen vor: 6.1 Anzahl und Geschlecht Im Jahr 2015 wurden insgesamt 529 Haushalte (nicht Personen) beraten. Von diesen Haushalten waren die Hauptansprechpartner zu 44 % weiblich und entsprechend 56 % männlich. 6.2 Kinderzahl Die durchschnittliche Kinderzahl pro Haushalt liegt dieses Jahr wieder unter einem Kind. Hier werden nur Kinder gezählt, für welche die Eltern noch Unterhalt leisten müssen. 6.3 Migrationshintergrund Von den Hilfesuchenden hatten 49 % einen Migrationshintergrund. Damit sind sie im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung überproportional betroffen. 6.4 Altersverteilung in der Beratung Das Alter, der von Überschuldung betroffen Menschen, verteilt sich von 18 bis auf über 70 Jahre. Dabei ist allerdings die mittlere Altersklasse zwischen 30 und 50 Jahren mit über 50 Prozent am stärksten vertreten. Im Durchschnitt lag das Alter der Ratsuchenden im Jahr 2015 bei 41 Jahren. 6.5 Verschuldungshöhe/Überschuldungshöhe Bei Schulden handelt es sich um Zahlungsaufforderungen, welche nahezu in jedem Haushalt entstehen. Sie ergeben sich, wenn Waren oder Dienstleistungen bezogen wurden und noch nicht sofort bezahlt werden. In unserer Gesellschaft, welche über Geld organisiert ist, ist die Entstehung solcher Forderungen alltäglich und nicht selten auch notwendig. Von diesen Schulden muss allerdings der Begriff Überschuldung deutlich abgegrenzt werden. Hier ist es dem einzelnen nicht mehr möglich, mit seinen zur Verfügung stehenden Mittel, die fälligen Forderungen zu begleichen. Der Dritte Armuts- und Reichtums-Bericht der Bundesregierung definiert Überschuldung folgendermaßen: Ein Privathaushalt ist überschuldet, wenn Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht ausreichen, um fällige Forderungen zu begleichen. Die durchschnittliche Schuldenhöhe lag bei 27.467,78 Euro und im Schnitt bei fünf Gläubigern. 6.6 Die häufigsten angegebenen Verschuldungsursachen Auch 2015 wurden sechs der möglichen Verschuldungsursachen sehr häufig genannt: 1. Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Mini-Jobs 2. Einkommensarmut 3. Gescheiterte Selbständigkeit 4. Scheidung/Trennung 5. Konsumverhalten 6. Krankheit In der Regel handelt es sich um mehrere, ineinander verwobene Gründe für eine Überschuldung. Natürlich wird es manchmal Menschen auch leicht gemacht, in die Schuldenfalle zu gelangen. Gerade Online- Bestellungen nehmen stark zu (z.b. Amazon, ebay ). Aber auch 0-Prozent Finanzierungen, die Zahlung mit Kreditkarte und der leichtfertige Umgang mit einem eingeräumten Dispo-Kredit führen in die Schuldenfalle. Nicht selten verfügen unsere Klienten nicht über das finanzielle Grundwissen, um Überschuldung zu vermeiden. Dies beginnt bei der Ordnung der Kontoauszüge, dem Nichtöffnen von Briefen und dem mangelndem Verständnis von abgeschlossenen Verträgen (z.b. Kündigungsfrist, Widerrufsmöglichkeiten, Übersicht über feste Ausgaben.). Seite: 4 von 6
6.7 Darstellung des Haupteinkommens der Klienten Ca. 50 % der Klienten leben von Leistungen, die gerade das Existenzminimum abdecken. Genannt wird bei der Aufzählung die Einkommensart, welche als Haupteinkommen anzusehen ist. Rentner/Pensionäre Studenten/Auszubildende Arbeitnehmer/Beamte Selbständig Sozialhilfe (SGB XII) ALG 2 (SGB II) ALG 1 (SGB III) 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 7. Perspektiven Schuldnerberatung ist immer auch Existenzsicherung, damit Zahlungen wie Miete und Strom regelmäßig entrichtet werden können. Es ist uns daher sehr wichtig, unser Angebot einer Mietund Energieschuldenberatung weiterhin überschuldeten Menschen zur Verfügung stellen zu können. Allerdings ist unser Projekt aus dem Eigenmittelfonds bis Ende August 2016 befristet. Wir werden versuchen, in Gesprächen mit der Stadt Ingolstadt und den Wohnungsunternehmen eine Lösung herbeizuführen, damit dieses präventive Angebot zur Existenzsicherung weiterhin Bestand hat. Im vergangenen Jahr haben wir auch verstärkt Schulden wegen Internetbestellungen festgestellt. Hier kann leicht der Überblick über die finanziellen Verhältnisse verloren gehen. Durch die Bestellung mit einem Mausklick werden Bedürfnisse geweckt, die oftmals gar nicht notwendig sind. Bei entstandenen Schulden werden dann sehr schnell Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte eingeschaltet, wodurch weitere hohe Kosten entstehen, die von den Klienten zu entrichten sind. Immer mehr Menschen aus der EU suchen unsere Beratungsstelle auf. Meist geht es hier um Handyschulden oder Bestellungen, nicht selten auch im Internet. Wir sehen das mit großer Sorge, da diese Menschen oft der deutschen Sprache nicht angemessen mächtig sind und die finanziellen Zusammenhänge kaum durchschauen können. Schulden entstehen bei dieser Personengruppe auch bei gescheiterten Selbständigkeiten, oftmals sind dann das Finanzamt, Krankenkassen oder die Berufsgenossenschaft die Hauptgläubiger. Wir haben auch bereits Beratungsgespräche mit Flüchtlingen geführt. Hauptursache für deren Schulden sind in der Regel Handyverträge. Wir erwarten aber, dass sich die Anzahl der Flüchtlinge in der Schuldnerberatung in Zukunft erhöhen wird. Auch in Zeiten niedriger Arbeitslosigkeit und eines noch anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwunges bleibt festzustellen, dass die Anzahl der überschuldeten Menschen eher noch steigt. Viele atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit, befristete Beschäftigungsverhältnisse führen zu unüberlegten Käufen. Wenn dann Arbeitsverhältnisse nicht mehr verlängert werden, kann dies sehr schnell zur Überschuldung führen. Zum Teil wird es Menschen auch leicht gemacht, Schulden aufzunehmen. Seite: 5 von 6
Kaufe heute, zahle morgen, Null Prozent-Finanzierungen oder Kredite ohne Schufa-Auskunft gaukeln Menschen vor, dass sie sich scheinbar alles leisten können. Diese bittere Wirklichkeit erleben wir tagtäglich in der Schuldnerberatung. Dort versuchen wir zusammen mit den Klienten wieder Wege aus der Schuldenfalle zu finden. Wir stellen oft fest, dass die Überschuldung die Menschen in vielen Lebensbereichen trifft. Das Motto der nächsten Aktionswoche Schuldnerberatung heißt deshalb Schulden machen krank. Oftmals dreht sich das ganze Leben von Klienten um die Schulden oder das fehlende Geld für den Lebensunterhalt oder einfach darum, mithalten zu können. Schuldnerberatung kann Menschen wieder eine Perspektive eröffnen und kann im Endergebnis auch zu mehr Wohlbefinden und Lebensqualität führen. Seite: 6 von 6