ReISeveRAnSTAlter und ReISevermITTler. Für Ihr Handgepäck



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HAFTPFlicHTVeRSIcherung für ReISeveRAnSTAlter und ReISevermITTler Für Ihr Handgepäck

gut zu wissen, wo es lang geht. Sie sorgen dafür, dass andere Menschen sich den großen Traum vom Urlaub erfüllen. Luxus-Kreuzfahrt oder Backpack, Abenteuer im brasilianischen Urwald, die Big Five in der afrikanischen Savanne oder Wattwandern auf Sylt? Single-Tour oder Gruppenreise, Kurztrip oder Studienreise? Sie kennen sich aus. Sie wissen, wie Sie die Kundenbedürfnisse erfragen und Sie organisieren alles, damit der Urlaub für Ihre Kunden die schönste Zeit wird. Selbst bei hoher Professionalität kann man nicht ausschließen, dass ein kleiner folgenschwerer Fehler passiert oder dass etwas geschieht, das nicht voraussehbar war. In vielen Fällen sind Sie als Reiseveranstalter oder Reisevermittler haftpflichtig. D. h. im Ernstfall kann eine Panne richtig Geld kosten. Wir von den Generali Versicherungen können Pannen nicht verhindern, aber wir können dafür sorgen, dass Sie gut informiert sind und dass Sie sich gut schützen. Dieser Prospekt gibt Ihnen einen ersten Überblick zu verschiedenen für Sie relevanten Versicherungsarten. Für Fragen und weitere Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Vermögensschäden. Als Veranstalter von Reisen haften Sie gegenüber dem Reiseteilnehmer für die ordnungsgemäße Erfüllung des geschlossenen Reisevertrages. Der Gesetzgeber hat in den 651 a - m BGB die Haftung des Reiseveranstalters umfassend geregelt. Der Veranstalter von Reisen haftet zum einen für die eigene Leistungserbringung. Weiterhin haftet er jedoch auch, wenn die Schlechterfüllung des Reisevertrages auf das Verschulden von Leistungsträgern, die seine Erfüllungsgehilfen sind, zurückzuführen ist. Zur Absicherung dieser Risiken bieten wir die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Vermögensschäden an. Sonnenschirm. Für den Fall, dass Sie von Teilnehmern an von Ihnen veranstalteten Reisen für Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, gewähren wir Versicherungsschutz bis zu folgenden Versicherungssummen: 100.000 je Versicherungsfall und 200.000 im Versicherungsjahr. Von jedem Schaden tragen Sie selbst 10 % der Schadensumme, mindestens 25, jedoch höchstens 500. Der Beitrag beträgt je Reiseteilnehmer: bei Reisen mit fremden Leistungsträgern: 0,50 bei Eintagesreisen mit eigenen Bussen: 0,15 bei Mehrtagesfahrten mit eigenen Bussen: 0,40 Der Beitrag beträgt insgesamt mindestens 225 im Versicherungsjahr. 1) Alle Beiträge in diesem Prospekt verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer und eventuellem Ratenzahlungszuschlag bei halbjähr licher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlweise.

Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden. Wenn ein Reiseteilnehmer im Zusammenhang mit der Reisedurchführung einen Personen- oder Sachschaden erleidet, so haftet der Reiseveranstalter für hieraus resultierende Schadenersatzansprüche, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter und seine Leistungsträger haften gesamtschuldnerisch, sollte der Reiseteilnehmer während der Reise verletzt, getötet oder seine mitgeführten Sachen beschädigt werden. Befindet sich der betreffende Leistungsträger, z. B. Hotelier, Land-, See- oder Luftbeförderer im Ausland, wird in der Regel nur der inländische Reiseveranstalter als Vertragspartner des Reisenden in Anspruch genommen und verklagt. Zur Absicherung dieser Risiken dient Ihnen die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Personen und Sachschäden. Zeltdach. Wir bieten Versicherungsschutz bis zu folgenden Versicherungssummen: 5.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden, für die einzelne Person max. 1.000.000 Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Summen. Von jedem Schaden tragen Sie selbst als Versicherungsnehmer 500. Der Beitrag beträgt je Reiseteilnehmer: bei Flugreisen: 0,55 bei Reisen mit fremden Bussen, Bahn, Schiff: 0,36 bei Selbstfahrerreisen: 0,18 bei Eintagesreisen mit eigenen Bussen: 0,11 bei Mehrtagesfahrten mit eigenen Bussen: 0,28 Der Beitrag beträgt insgesamt mindestens 247,50 im Versicherungsjahr. Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden. Vielfältig und weitgehend nicht mehr kalkulierbar sind die Risiken, denen sich ein Reisebüro im Rahmen seiner Vermittlertätigkeit ausgesetzt sieht. Aufgrund der Mittelstellung zwischen Leistungserbringer (Reiseveranstalter) und Leistungsnehmer (Reisender) hat der Reisevermittler Sorgfalts-, Beratungs- und Informationspflichten zu erfüllen, bei deren Abwicklung Fehler unterlaufen können und die somit Schadensersatzansprüche von Reiseveranstaltern oder Reisenden nach sich ziehen. Beispiele: Nichtaushändigung der Reisebedingungen an den Reisenden Unterlassung der sofortigen Weiterleitung von Stornierungen fehlerhafte Auskünfte zu Pass- und Visabestimmungen falsche Reservierung oder Buchung Zur Absicherung dieser Risiken bieten wir die Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden an. Hängematte. Für versicherte Versicherungsfälle bieten wir Versicherungsschutz bis zu folgenden Versicherungs-summen: 50.000 je Versicherungsfall und 100.000 im Versicherungsjahr Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 10 % der Schadensumme, mindestens 25, jedoch höchstens 500 selbst zu tragen. Der Beitrag beträgt je Büro mindestens 325 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer und evtl. Ratenzahlungszuschlag bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlweise. unser Tipp. Wir empfehlen Ihnen, zu prüfen, ob die Tätigkeit lediglich aus der Vermittlung fremder Reiseleistungen besteht. Bereits die Kombination zweier Einzelleistungen wie z. B. Transport und Unterkunft zu einer Gesamtleistung begründet die Reiseveranstaltertätigkeit, die gesondert versichert werden muss.

Büro-Haftpflichtversicherung für Reisevermittler und Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden Ein allgemeines Haftungsrisiko hat jeder Unternehmer aus dem Betrieb seines Büros oder Geschäftslokals zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Ansprüche Dritter aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese vielfältigen Risiken, die keinesfalls unterschätzt werden dürfen, sind über eine Büro-Haftpflichtversicherung für Reisevermittler und Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden absicherbar. Für Reiseveranstalter mit eigenen Transportmitteln muss spezieller Versicherungsschutz geboten werden. Angepasst an die Eigenheit dieser Tätigkeit kann ein detailliertes Angebot erstellt werden. Schwimmreifen. Wir bieten Versicherungsschutz bis zu folgenden Versicherungssummen: 2.000.000 für Personenschäden und 1.000.000 für Sach- und Vermögensschäden. Höhere Versicherungssummen sind auf Anfrage möglich. Die Gesamtleistung der Generali für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der genannten Summen. Spezielle Vermögensschadenrisiken sind gesondert zu versichern. Beitrag. Der Beitrag beträgt je 1.000 Lohn- und Gehaltssumme 0,40 und je Büro mindestens 146,63 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer und eventueller Ratenzahlungszuschlag bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlweise. Die Privathaftpflichtversicherung des Inhabers kann auf Anfrage durch eine zusätzliche Beitragszahlung mitversichert werden. Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden aus dem Verlust von IATA-Flugscheinen Der Reisevermittler, der in seinem Geschäftslokal Blanko-Flugscheine der International Air Transport Association (IATA) lagert, muss für Vermögensschäden haften, die einer Fluggesellschaft durch die Benutzung von Flugscheinen durch nicht berechtigte Personen entstehen, wenn diese Flugscheine aus dem Geschäftslokal des Reisevermittlers oder auf dem Transportwege aufgrund Raub, räuberischer Erpressung oder schwerem Diebstahl abhanden kommen. Zur Absicherung dieser Risiken bieten wir die Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden aus dem Verlust von IATA-Flugscheinen an. Anker. Wir bieten Versicherungsschutz bis zu zu folgenden Versicherungssummen: 25.000 je Versicherungsfall und 50.000 im Versicherungsjahr. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 10 % der Schadensumme, mindestens 25, jedoch höchstens 500 selbst zu tragen. Der Beitrag beträgt je Büro 140 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer und evtl. Ratenzahlungszuschlag bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlweise. AH7501 4/02.2015 Hinweis auf Ihr Werbewiderspruchsrecht: Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit, ganz oder zum Teil per Post oder E-Mail, widersprechen. service.de@generali.com Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München KundenServiceCenter: T 089 5121-5599 www.generali.de

Beispiele für kleine Pannen und große Schäden. Es war nur eine falsche Angabe der Flugzeit, aber für den Reiseveranstalter wurde das richtig teuer. Diese kleinen Schadenbeispiele zeigen Ihnen, wie schnell etwas passieren kann und wie folgenreich das für den Veranstalter ist. Flug gestrichen. Schadenbeispiel für Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Vermögensschäden. In der Hochsaison hat ein Reiseveranstalter für 20 Kunden bei einer Fluggesellschaft eingebucht. Wegen finanzieller Schwierigkeiten führt die Gesellschaft die betreffenden Flüge nicht durch. Es gelingt nicht, in angemessener Zeit Ersatzflüge zu besorgen. Den Reiseteilnehmern stehen zu: Rückzahlung der Reisekosten, vom Reiseveranstalter zu tragen Ersatz der nutzlos gewordenen Aufwendungen aller Art z. B. Anreise-, Telefon-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten, Kosten für Urlaubsvertretungen, Babysitter Verdienstausfall für den ausgefallenen Reisetag Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude Loses Geländer. Schadenbeispiel für Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden. Ein Reiseteilnehmer stürzte vom Balkon des ausländischen Vertragshotels, weil sich das Holzgeländer beim Aufstützen gelöst hatte. Der Kunde verletzte sich schwer. Dem Reiseteilnehmer stehen zu: Ersatz der Heilbehandlungskosten Haushaltshilfekosten bzw. Verdienstausfall Schmerzensgeld Termin verpasst. Schadenbeispiel Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden. Ein Reisebüro buchte für den Geschäftsführer einer Firma einen Flug nach Paris. Dem Kunden wurde versehentlich eine falsche Abflugszeit genannt, statt 10:30 h, was richtig gewesen wäre, 11:30 h. Der Kunde konnte deshalb erst mit einer späteren Maschine fliegen und verpasste dadurch einen wichtigen Geschäftstermin. In der Folge konnte das angebahnte Geschäft nicht wie geplant abgeschlossen werden. Als entgangener Gewinn machte der Kunde 15.000,00 geltend. Nasser Boden. Schadenbeispiel für Büro-Haftpflichtversicherung für Reisevermittler und Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden. Eine Kundin rutscht im Geschäftslokal auf dem nassen Bodenbelag aus und bricht sich ein Bein. Es werden Ansprüche auf Schmerzensgeld, HeiIbehandlungskosten, Verdienstausfall sowie Haushaltshilfekosten an den Betreiber des Reisebüros gestellt. AH7501 3/02.2015 Beilage Hinweis auf Ihr Werbewiderspruchsrecht: Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit, ganz oder zum Teil per Post oder E-Mail, widersprechen. service.de@generali.com Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München KundenServiceCenter: T 089 5121-5599 www.generali.de

Ja, ich möchte mich informieren. An die Generali Versicherung AG 81731 München Telefax 0 89 51 21-56 79 Bitte senden Sie uns ein Angebot für folgende Haftpflichtversicherungen: Reiseveranstalter gegen Vermögensschäden Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden Reisevermittler gegen Vermögensschäden Büro-Haftpflichtversicherung für Reisevermittler und Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden aus dem Verlust von IATA-Flugscheinen EUR Lohn- Wir sind als Reisevermittler tätig und haben in unserer Hauptstelle und Gehaltssumme. Wir sind als Reisevermittler tätig und haben Wir veranstalten selbst Reisen mit ca. Filiale(n) zusätzlich zu unserer Hauptstelle Reiseteilnehmern jährlich. Unsere Anschrift: Unternehmen / Name Telefon / Telefax Straße / Hausnummer PLZ / Ort AH7501 3/02.2015 Faxantwort Hinweis auf Ihr Werbewiderspruchsrecht: Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit, ganz oder zum Teil per Post oder E-Mail, widersprechen. service.de@generali.com Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München KundenServiceCenter: T 089 5121-5599 www.generali.de