Die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter und -vermittler.

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1 Fachinformation der Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter und -vermittler. Ein Unternehmen der Generali Deutschland

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3 Inhalt. Seite Spezial-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Vermögenschäden Versicherungsumfang 4 Versicherungssummen 4 Beitragsberechnung 4 Besonderheiten 4 Antrag 4 Beitragsregulierung 4 Informationsmaterial 4 Schadenbeispiele 4-5 Spezial-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen - und Sachschäden Versicherungsumfang 6 Versicherungssummen 6 Beitragsberechnung 6 Besonderheiten 6 Antrag 6 Beitragsregulierung 6 Informationsmaterial 6 Schadenbeispiele 6-7 Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden Versicherungsumfang 8 Versicherungssummen 8 Beitragsberechnung 8 Filialen und Nebenbetriebe 8 Kreditkartenrisiko 8 Besonderheiten 8 Schadenbeispiele 8-9 Bürohaftpflichtversicherung gegen - und Sachschäden für Reiseveranstalter und Reisevermittler Versicherungsumfang 10 Versicherungssummen 10 Beitragsberechnung 10 Filialen und Nebenbetriebe 10 Besonderheiten 10 Schadenbeispiele 10 Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden aus dem Verlust von IATA-Flugscheinen Versicherungsumfang 11 Versicherungssummen 11 Beitragsberechnung 11 Filialen und Nebenbetriebe 11 3

4 Spezial-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Vermögensschäden. Versicherungsumfang. Wir gewähren Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Reiseveranstalter von Teilnehmern an von ihm veranstalteten Reisen für Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Kein Versicherungsschutz kann jedoch geboten werden für eingetretene Schadensfälle aus dem Einsatz von eigenen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Nicht versichert ist der Betrieb von Hotels, Gaststätten, Reisebüros und anderen Einrichtungen durch den Versicherungsnehmer selbst. Versicherungssummen. Für versicherte Versicherungsfälle bieten wir Versicherungsschutz bis zu nachfolgend genannten Versicherungssummen: je Versicherungsfall je Versicherungsjahr Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 10 % der Schadenssumme, mindestens 25, jedoch höchstens 500 selbst zu tragen. Beitragsberechnung. Der Beitrag berechnet sich wie folgt: 0,50 je Reiseteilnehmer mit fremden Transportmitteln Bei Reisen mit eigenen Bussen: 0,15 je Reiseteilnehmer bei Eintagesfahrten 0,40 je Reiseteilnehmer bei Mehrtagesfahrten Der im Versicherungsjahr zu zahlende Risikogrundbeitrag beträgt 225 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer Wir empfehlen Reiseveranstaltern, zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen - und Sachschäden abzuschließen. Informationen hierzu siehe Seite 6. Vertragsgrundlagen. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (SHV 31/06). Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Reiseveranstaltern gegen Vermögensschäden. Besonderheiten. Sofern Reisen mit gefährlichen Inhalten veranstaltet werden (z. B. Trecking, Outdoor-, Sport- u. ä. Reisen), bitten wir um eine gesonderte Anfrage. Dies gilt auch bei Veranstaltung von hochwertigen Sprach- und Studienreisen. Antrag. Bei Interesse an unserem Spezialkonzept für Reiseveranstalter, bitten wir um Rücksendung des beigefügten Antrages auf Haftpflichtversicherung für Reiseunternehmen. Der Antrag sollte gewissenhaft ausgefüllt sein und genaue Angaben zu Vertragsbeginn, Vertragsablauf und der Anzahl der zu erwartenden Reiseteilnehmer enthalten. Beitragsregulierung. Am Ende des Versicherungsjahres erhält der Versicherungsnehmer von uns einen Fragebogen zur Beitragsregulierung. Wir bitten dann um Nennung der tatsächlichen Anzahl der Reiseteilnehmer, die im abgelaufenen Versicherungsjahr mit dem versicherten Unternehmen gereist sind. Eventuell werden wir eine Beitragsabrechnung durchführen. Informationsmaterial. Damit wir unsere Kunden und deren Produkte besser kennenlernen, senden Sie uns bitte Informationsmaterial wie z. B. Prospekte und Flyer zu. Schadenbeispiele. Seit dem Inkrafttreten des Reisevertragsrechts 1979, S 651 ff BGB, ist jeder Reiseveranstalter, d. h. jeder, der eine Gesamtheit von Reiseleistungen anbietet, einer strengen, zwingenden Haftung unterworfen, von der er sich auch in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht freizeichnen kann. Für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (z. B. des ausführenden Luftfrachtführers oder des Hoteliers) ist er danach ebenso verantwortlich wie für eigenes Verschulden. Zudem gewährt das Gesetz den Reiseteilnehmern nicht nur Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz, sondern unter den Voraussetzungen des 651 II BGB auch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Diese Schadenersatzansprüche kommen den Reiseveranstalter oft noch teurer zu stehen als die (nichtversicherte) Reisepreisminderung, die sich schlimmstenfalls in der Rückzahlung der eingenommenen Reisekosten erschöpft. 4

5 Dem speziellen, hohen Risiko des Reiseveranstalters trägt die Versicherung im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflicht- Versicherung von Reiseveranstaltern Rechnung. Fall 1: In der Hochsaison hat ein Reiseveranstalter für 20 Kunden bei einer Fluggesellschaft eingebuch Durchschnittlich betrug der Reisepreis Wegen finanzieller Schwierigkeiten führt die Gesellschaft die betreffenden Flüge nicht durch. Es gelingt nicht, in angemessener Zeit für die Kunden Ersatzflüge zu ihren Reisezielen zu besorgen. Den Kunden stehen zu: RückzahIung der Reisekosten vom Reiseveranstalter zu übernehmen. Pro Person durchschnittlich Ersatz der nutzlos gewordenen Aufwendungen aller Art z. B. Anreise-, Telefon-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten, Kosten für Urlaubsvertretungen, Babysitter, Tierheim, zusätzliche Verpflegungskosten. Pro Person 100 durchschnittlich Verdienstausfall für den ausgefallenen Reisetag. Pro Person 75 durchschnittlich Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Pro Person 750 durchschnittlich x 20 = x 20 = x 20 = x 20 = Fall 2: Wegen eines Flugpersonalstreiks, der sich zwar angekündigt hatte, dem Reiseveranstalter aber unbekannt geblieben war, sitzen alle Reiseteilnehmer im Urlaubsort für 4 Tage fest. Den Kunden stehen zu: Die kostenlose Ersatz-Rückbeförderung nach Ende des Streiks vom Reiseveranstalter zu tragen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und evtl. Mietwagen vom vorgesehenen Reiseende bis zum tatsächlichen Abflug (inkl. eventuell anfallenden Prozesskosten). Verdienstausfall für alle ausgefallenen Arbeitstage (inkl. eventuell anfallenden Prozesskosten). 5

6 Spezial-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen - und Sachschäden. Versicherungsumfang. Wir gewähren Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Reiseveranstalter von einem Teilnehmer einer von ihm veranstalteten Reise einschließlich des Aufenthaltes im Zielgebiet für - und Sachschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Versicherungsschutz besteht auch für Handlungen und Unterlassungen der für den Versicherungsnehmer tätigen Unternehmen und Hilfspersonen. Kein Versicherungsschutz kann jedoch geboten werden für eingetretene Schadensfälle aus dem Einsatz von eigenen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Nicht versichert ist der Betrieb von Hotels, Gaststätten und anderen Einrichtungen durch den Versicherungsnehmer selbst. Ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren, die verbunden sind mit Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen. Versicherungssummen. Für versicherte Versicherungsfälle bieten wir Versicherungsschutz bis zu nachfolgend genannten Versicherungssummen: pauschal für - und Sachschäden; für die einzelne Person max Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der genannten Summen. Von jedem Sachschaden hat der Versicherungsnehmer 500 selbst zu tragen. Beitragsberechnung. Der Beitrag berechnet sich wie folgt: 0,55 je Flugreiseteilnehmer 0,36 je Reiseteilnehmer mit Bahn, Schiff und fremden Bussen 0,18 je Reiseteilnehmer mit eigener Anreise Bei Reisen mit eigenen Bussen: 0,11 je Reiseteilnehmer bei Eintagesfahrten 0,31 je Reiseteilnehmer bei Mehrtagesfahrten Der im Versicherungsjahr zu zahlende Risikogrundbeitrag beträgt 247,50 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer Wir empfehlen Reiseveranstaltern, zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Vermögensschäden abzuschließen. Informationen hierzu siehe Seite 4. Vertragsgrundlagen. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen - und Sachschäden. Besonderheiten. Sofern Reisen mit gefährlichen Inhalten veranstaltet werden (z. B. Trecking-, Outdoor-, Sport- u. ä. Reisen), bitten wir um eine gesonderte Anfrage. Antrag. Bei Interesse an unserem Spezialkonzept für Reiseveranstalter, bitten wir um Rücksendung des beigefügten Antrages auf Haftpflichtversicherung für Reiseunternehmen. Der Antrag sollte gewissenhaft ausgefüllt sein und genaue Angaben zu Vertragsbeginn, Vertragsablauf und der Anzahl der zu erwartenden Reiseteilnehmer enthalten. Beitragsregulierung. Am Ende des Versicherungsjahres erhält der Versicherungsnehmer von uns einen Fragebogen zur Beitragsregulierung. Wir bitten dann um Nennung der tatsächlichen Anzahl der Reiseteilnehmer, die im abgelaufenen Versicherungsjahr mit dem versicherten Unternehmen gereist sind. Eventuell werden wir eine Beitragsabrechnung durchführen. Informationsmaterial. Damit wir unsere Kunden und deren Produkte besser kennenlernen, senden Sie uns bitte Informationsmaterial wie z. B. Prospekte und Flyer zu. Schadenbeispiele. Werden Reiseteilnehmer während der Reise von den Leistungsträgern des Reiseveranstalters verletzt, getötet oder ihre mitgeführten Sachen beschädigt, trifft den Reiseveranstalter zusammen mit seinen Leistungsträgern eine gesamtschuldnerische Haftung. Befindet sich der Leistungsträger (z. B der Hotelier, Land-, See- oder Luftbeförderer) im Ausland, wird regelmäßig nur der inländische Reiseveranstalter in Anspruch genommen und verklagt. 6

7 Gab es Schwerverletzte bzw. viele Verletzte, wird der Reiseveranstalter mit ganz erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert. Fall 1: Während des Transfers vom Flughafen zum Hotel, durchgeführt mit dem Bus eines Leistungsträgers des Reiseveranstalters, kam der Fahrer auf regennasser Fahrbahn von der Straße ab. Es wurden 30 leicht bis schwer verletzt. Den Verletzten stehen zu: Heilbehandlungskosten pro Person durchschnittlich Verdienstausfall pro Person durchschnittlich Ersatz der Schäden an Kleidung und Gepäck. 250 pro Person durchschnittlich Schadenersatz in Form der Kosten einer Ersatzreise bzw. Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude wie der Reisepreis pro Person durchschnittlich x 30 = x 30 = x 30 = x 30 = Fall 2: Ein Reiseteilnehmer stürzte vom Balkon des ausländischen Vertragshotels, weil sich das Holzgeländer beim Aufstützen gelöst hatte. Der Kunde verletzte sich schwer. Dem Kunden stehen zu Heilbehandlungskosten. Haushaltshilfekosten bzw. Verdienstausfall. Schmerzensgeld (vom BGH zuerkannt, weil der Reiseveranstalter eigene Überwachungspflichten in diesem Fall verletzt hatte). Fall 3: Ein Reiseveranstalter vergaß, einen Kunden auf die notwendige Malariaprophylaxe für Fernost hinzuweisen. Im Zielgebiet infizierte sich der Kunde mit Malaria und war ein Jahr krank und nicht erwerbsfähig. Zudem besteht für ihn sein ganzes Leben die Gefahr von weiteren Anfällen. Dem Kunden stehen zu: Heilbehandlungskosten. Verdienstausfall. Schmerzensgeld. 7

8 Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden. Versicherungsumfang. Wir gewähren Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines bei der Ausübung seiner Vermittlertätigkeit begangenen Verstoßes von einem Kunden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung ist die Tätigkeit als Reiseveranstalter nicht versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche von Reisenden auf Rückzahlung der Reisekosten oder Gewährung von Preisnachlässen sowie Ansprüche von Transport- oder Reiseunternehmen auf Zahlung von Reisekosten bzw. Preisdifferenzen. Versicherungssummen. Für versicherte Versicherungsfälle bieten wir Versicherungsschutz bis zu nachfolgend genannten Versicherungssummen: je Versicherungsfall im Versicherungsjahr Von jedem Schadenfall hat der Versicherungsnehmer 10 % der Schadenssumme, mindestens 25, höchstens 500 selbst zu tragen. Beitragsberechnung. Der Beitrag beträgt für jedes vorhandene und zu versichernde Geschäftslokal des Versicherungsnehmers jährlich 325 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer Der im Versicherungsjahr zu zahlende Risikogrundbeitrag beträgt 225 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer Vertragsgrundlagen. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (SHV 31/06). Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Reisevermittler gegen Vermögensschäden. Filialen und Nebenbetriebe. Filialen und Außenstellen werden als selbstständige Geschäftslokale angesehen und gesondert tarifiert. Kreditkartenrisiko. Gegen zusätzliche Beitragszahlung können Vermögensschäden aus Nichtverwendung hinterlegter Kreditkarten mitversichert werden. Die Versicherungssumme für diese Ausschnittsdeckung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Der jährliche Zuschlagsbeitrag beträgt je Geschäftslokal 45 zuzügl. gesetzlicher Versicherungsteuer und evtl. Ratenzahlungszuschlag. Besonderheiten. Wir empfehlen eine genaue Prüfung, ob der Versicherungsnehmer ausschließlich als Vermittler fremder Reiseleistungen tätig ist. Bereits die Kombination von zwei Einzelleistungen zu einer Gesamtleistung z. B. Transport und Unterkunft begründet eine Reiseveranstaltertätigkeit, die gesondert versichert werden muss. Schadenbeispiele. Das Reisebüro ist in erster Linie als Vermittler fremder Reiseleistungen tätig. Aufgrund dieser Mittelstellung zwischen dem Leistungsanbieter einerseits und dem Kunden andererseits ergibt sich eine Vielzahl geschäftlicher Aktivitäten, bei deren Abwicklung Fehler unterlaufen können, mit der Folge, dass das Reisebüro sich Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sieht. Aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vermittlungsvertrag, der rechtlich als Werkvertrag qualifiziert wird, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, folgt die Pflicht, die vermittelte Reiseleistung zu verschaffen, sowie die Einhaltung neben vertraglicher Sorgfalts-, Beratungs- und lnformationspflichten zu gewährleisten. Die Hauptanwendungsfälle der Haftung des Reisevermittlers liegen im Bereich der Verletzung dieser vertraglichen Schadenfälle. Im Zusammenhang mit diesen typisch vermittelnden Tätigkeiten gewährt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Reisevermittler weitgehenden Versicherungsschutz. Im versicherten Schadenfall übernimmt der Versicherer die Prüfung, ob ein begründeter Schadenersatzanspruch besteht und die Befriedigung desselben oder die Abwehr unbegründeter Ansprüche. 8

9 Fall 1: Ein Reisebüro vermittelt für einen Geschäftsmann einen Flug nach Taiwan. Auf die Einreisebestimmungen angesprochen wird mitgeteilt, ein Visum sei erforderlich, es könne jedoch vor Ort eingeholt werden. In Singapur musste der Geschäftsmann jedoch den Flug unterbrechen, da die erforderlichen Einreiseformalitäten für Taiwan nicht vorlagen. Der Reisende versuchte daraufhin in Singapur, das erforderliche Visum zu beschaffen, was mehrere Tage in Anspruch nahm. In dieser Zeit fielen Hotel-, Taxi- und Telefonkosten an. Weiterhin musste ein neues Flugticket nach Taiwan besorgt werden. Der Geschäftstermin, wegen dessen die Reise angetreten wurde, konnte nicht mehr rechtzeitig wahrgenommen werden, so dass ein wichtiger Auftrag an ein Konkurrenzunternehmen ging. Der Auftrag hätte einen Gewinn von gebracht. Wegen dieses Schadens und der entstandenen Mehrkosten wird das Reisebüro in Anspruch genommen. Fall 2: Das Reisebüro vermittelte eine Pauschalreise in die USA zu einem Reisepreis von Auf Wunsch der Kunden sollte eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Durch ein Versehen eines Reisebüromitarbeiters wurde diese Versicherung jedoch nicht abgeschlossen. Wenige Tage vor Reisebeginn musste die Reise aufgrund eines Unfalls abgesagt werden. Der Kunde verlangt vom Reisebüro, ihm die Stornokosten von 80 % des Reisepreises zu ersetzen. 9

10 Büro-Haftpflichtversicherung gegen -und Sachschäden für Reiseveranstalter/Reisevermittler. (Spezielle Vermögensschadenrisiken sind gesondert zu versichern.) Versicherungsumfang. Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers gegen - und Sachschäden aus dem Betrieb eines Reisebüro-Geschäftslokals. Hierunter fallen in erster Linie die Fälle der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Versicherungssummen. Für versicherte Versicherungsfälle bieten wir Versicherungsschutz bis zu nachfolgend genannten Versicherungssummen (höhere Versicherungssummen auf Anfrage): für schäden für Sach- und Vermögensschäden Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der genannten Summen. Die Grundversicherungssumme der Umwelthaftpflichtversicherung entspricht der zur Betriebshaftpflichtversicherung vereinbarten Grundversicherungssumme für und Sachschäden. Die Grundversicherungssumme der Umweltschadensversicherung entspricht der zur Umwelt- Haftpflichtversicherung vereinbarten Grundversicherungssumme für Sachschäden. Vertragsgrundlagen. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV). Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (AH 1072). Besonderheiten. Der genannte Jahresbeitrag gilt ausschließlich für reine Bürobetriebe. Sofern bei Reiseveranstaltern weitere Risiken wie Abstellplätze, Garagen, Werkstätten und dgl. vorhanden sind, bitten wir um gesonderte Prämienanfrage. Schadenbeispiele. Eine Kundin rutscht im Geschäftslokal auf einer Bananenschale aus und bricht sich das Bein. Es werden Ansprüche auf Schmerzensgeld Heilbehandlungskosten Verdienstausfall sowie Haushaltshilfekosten an den Betreiber des Reisebüros gerichtet. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt in der Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung das Einfache der genannten Summen. Beitragsberechnung. Der Beitrag beträgt für jedes vorhandene und zu versichernde Geschäftslokal des Versicherungsnehmers je Lohn- und Gehaltssumme 0,40 und je Büro mindestens 146,63 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer Der im Versicherungsjahr zu zahlende Risikogrundbeitrag beträgt 225 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer Filialen und Nebenbetriebe. Filialen und Außenstellen werden als selbstständige Geschäftslokale angesehen und gesondert tarifiert. 10

11 Haftpflichtversicherung für Reisevermittler gegen Vermögensschäden aus dem Verlust von IATA-Flugscheinen. Versicherungsumfang. Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Verlust von IATA-Blankoflugscheinen und den daraus resultierenden Vermögensschäden für die betreffende Fluggesellschaft wegen Benutzung der Flugscheine durch nichtberechtigte. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten die Flugscheine mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aufbewahrt haben. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf Schadenersatzansprüche, die dadurch entstehen, dass Blanko-Flugscheine, die sich in Gewahrsam des Versicherungsnehmers befinden, durch schweren Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung, in den im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräumen oder auf dem Transportweg abhandenkommen. Versicherungssummen. Für versicherte Versicherungsfälle bieten wir Versicherungsschutz bis zu nachfolgend genannten Versicherungssummen: je Versicherungsfall je Versicherungsjahr Von jedem Schadenfall hat der Versicherungsnehmer 10 % der Schadenssumme, mindestens 25, höchstens 500 selbst zu tragen. Beitragsberechnung. Der Beitrag beträgt für jedes vorhandene und zu versichernde Geschäftslokal des Versicherungsnehmers jährlich 140 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer Filialen und Nebenbetriebe. Filialen und Außenstellen werden als selbstständige Geschäftslokale angesehen und gesondert tarifiert. Vertragsgrundlagen. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die VermögensschadenHaftpflichtversicherung (SHV 31/06). Besondere Bedingungen zur Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden durch den Verlust von IATA-Flugscheinen. 11

12 AH7502 1/ Generali Versicherung AG München KundenServiceCenter:

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