2. ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG VON BESTANDSDATEN



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Datenschutzhinweise Stand: September 2013 Die nachfolgenden Datenschutzhinweise gelten für die von der Vereinigte Stadtwerke Media GmbH, Alt-Möllner Str. 37-45, 23879 Mölln, Registergericht Amtsgericht Lübeck - HRB 9483 HL ( Stadtwerke Media ), gegenüber Verbrauchern ( Kunden ) sowie gewerblichen Kunden ( Unternehmer ) erbrachten Sprachtelefon-, Internet- und Rundfunkdienste ( Dienste ) und ergänzen den jeweiligen Multimediavertrag einschließlich der dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. ALLGEMEINES 1.1 Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person. Zu den personenbezogenen Daten zählen zum Beispiel Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Dem Schutz personenbezogener Daten gleichgestellt sind Einzelangaben zu juristischen Personen bzw. Personengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, soweit diese Angaben dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. 1.2 Bestandsdaten sind personenbezogene Daten von Kunden bzw. Unternehmern, die von der Stadtwerke Media für die Begründung bzw. inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Zu den Bestandsdaten zählen somit insbesondere Angaben, die im Auftragsformular des jeweiligen Multimediavertrages erhoben werden, wie z. B. Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Kontoverbindungsdaten. 1.3 Verkehrsdaten sind personenbezogene Daten von Kunden bzw. Unternehmern, die von der Stadtwerke Media bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Zu den Verkehrsdaten zählen somit z. B. der jeweils in Anspruch genommene Dienst (z. B. Sprachtelefon- oder Internetdienst), die Nummer bzw. die Kennung der beteiligten Anschlüsse (Anrufer und Angerufener) sowie Beginn, Ende und Dauer der Verbindung (nach Datum und Uhrzeit). 1.4 Abrechnungsdaten sind Bestands- bzw. Verkehrsdaten sowie sonstige Daten, die für die Abrechnung in Anspruch genommener Telekommunikationsdienste benötigt werden. Zu den Abrechnungsdaten zählen somit z. B. Bestandsdaten wir Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, Verkehrsdaten wie die Nummern der an einer Verbindung beteiligten Anschlüsse (Anrufer und Angerufener) sowie Beginn, Ende und Dauer einer kostenpflichtigen Verbindung (z. B. abgehende Verbindung in ein Mobilfunknetz) sowie sonstige Daten wie z. B. Vorschusszahlungen, Zahlungsrückstände, Mahnungen, durchgeführte und aufgehobene Anschlusssperren sowie eingereichte und bearbeitete Reklamationen. 1.5 Stadtwerke Media verwendet personenbezogene Daten der Kunden bzw. Unternehmer (d.h. Verkehrs-, Abrechnungs- sowie Bestandsdaten) nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen - insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). 1.6 Bei der Verwendung von Verkehrsdaten beachtet Stadtwerke Media zusätzlich die Vorgaben des Leitfadens des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten (in der Fassung vom 19.12.2012). 2. ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG VON BESTANDSDATEN 2.1 Stadtwerke Media erhebt, verarbeitet und nutzt Bestandsdaten ihrer Kunden bzw. Unternehmer nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich, die Verwendung der Bestandsdaten zu

werblichen Zwecken gesetzlich zulässig ist oder die Kunden bzw. Unternehmer eingewilligt haben (zur Datennutzung zu werblichen Zwecken siehe gesondert unter Ziffer 13). 2.2 Stadtwerke Media kann im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss über Telekommunikationsdienste die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Kunden bzw. Unternehmers erforderlich ist. Stadtwerke Media ist gesetzlich dazu berechtigt, von dem Ausweis eine Kopie zu erstellen; in diesem Fall wird Stadtwerke Media die Kopie unverzüglich nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben datenschutzkonform vernichten. 2.3 Im Falle einer Vertragsbeendigung löscht Stadtwerke Media die Bestandsdaten mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres. Endet z. B. ein Vertrag über das Produkt Telefon am 30.09.2013, werden die im Zusammenhang mit diesem Vertrag gespeicherten Bestandsdaten des Kunden bzw. Unternehmers spätestens am 31.12.2014 gelöscht. Bestandsdaten, die auch ggf. weiterlaufende Verträge betreffen, bleiben gespeichert; dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Kunde zwar seinen Telefonanschluss bei Stadtwerke Media kündigt, den von Stadtwerke Media bereitgestellten Internetanschluss aber behält. Auch in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen werden die Bestandsdaten nicht gelöscht, sondern nur gesondert verwahrt, um auf diese Weise ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken ( Sperren von Daten ). Hauptanwendungsfall der Sperrung von Daten sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. aus dem Steuerrecht), die ein Löschen der Daten für einen bestimmten Zeitraum verhindern. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist werden die gesperrten Bestandsdaten ebenfalls gelöscht. 3. ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG VON VERKEHRS- BZW. ABRECHNUNGSDATEN 3.1 Allgemeines 3.1.1 Stadtwerke Media erhebt, verarbeitet und nutzt Verkehrsdaten ihrer Kunden bzw. Unternehmer in erster Linie zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der beauftragten Dienste sowie zur Entgeltabrechnung. Sämtliche Datenverwendungen erfolgen dabei im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. 3.1.2 Soweit Stadtwerke Media Dritte mit der Entgeltabrechnung beauftragt oder Entgeltforderungen an Dritte abgetreten hat, können die für den Einzug des Entgelts und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlichen Abrechnungsdaten (zum Begriff der Abrechnungsdaten siehe oben Ziffer 1.4) an den Dritten übertragen werden. Stadtwerke Media wird in diesem Fall, wie gesetzlich vorgeschrieben, den Dritten vorab vertraglich auf die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses sowie die Einhaltung der speziellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des TKG verpflichten. Eine weitere Abtretung ( Kettenabtretung ) wird Stadtwerke Media ebenfalls vertraglich ausschließen. Stadtwerke Media stellt darüber hinaus sicher, dass der Dritte die übertragenen Abrechnungsdaten nur auf Weisung und nach Kontrolle der Stadtwerke Media verarbeitet. 3.2 Produkt Telefon: 3.2.1 Für die Abrechnung mit den Kunden bzw. Unternehmern werden die zur Entgeltabrechnung erforderlichen Verkehrsdaten erhoben und gespeichert. Es handelt sich hierbei um die Nummer bzw. die Kennung der an einer Verbindung beteiligten Anschlüsse (Anrufer und Angerufener) sowie Beginn, Ende und Dauer der Verbindung (nach Datum und Uhrzeit). 3.2.2 Für sämtliche entgeltpflichtigen Verbindungen (abgehende Telefonate sowie ankommende entgeltpflichtige R-Gespräche) werden die Verkehrsdaten gemäß Ziffer 1.3 in der Regel binnen dreier Monate nach Rechnungsversand an den Kunden bzw. Unternehmer gelöscht. Im Einzelfall können die Daten auch länger gespeichert bleiben, maximal jedoch für 6 Monate nach Rechnungsversand. Sofern der Kunde bzw. Unternehmer fristgerecht Einwendungen gegen eine Rechnung vorgebracht hat, bleiben die Verkehrsdaten gespeichert, bis die Einwendungen abschließend geklärt werden konnten.

3.2.3 Bei pauschal abgegoltenen Telefonaten (Telefonate innerhalb des Stadtwerke Media-Netzes bzw. in das nationale Festnetz) werden die für den Aufbau bzw. die Aufrechterhaltung der Verbindung benötigten Verkehrsdaten unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht. Dasselbe gilt für nicht entgeltpflichtige Telefonate (z. B. Verbindungen zu 0800er- Telefonnummern). 3.2.4 Wenn der Kunde bzw. Unternehmer Stadtwerke Media mit der Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises ( EVN ) auch für pauschal abgegoltene Verbindungen beauftragt hat, gilt abweichend von Ziffer 3.2.3, dass die Verkehrsdaten erst im Rahmen der Abrechnung gelöscht werden. Bei der Beauftragung eines EVN können Kunden bzw. Unternehmer darüber hinaus wählen, ob die jeweiligen Rufnummern vollständig oder unter Kürzung der letzten drei Ziffern mitgeteilt werden. 3.2.5 Verkehrsdaten, die im Zusammenhang mit ankommenden, unentgeltlichen Telefonaten entstehen, werden gelöscht, sobald die Entgeltfreiheit ermittelt wurde. 3.2.6 Im Zusammenhang mit bloßen Verbindungsversuchen werden keine Verkehrsdaten gespeichert. 3.3 Produkt Internet: Das Produkt Internet sieht eine Internetflatrate ohne Volumenbegrenzung vor. Für die Abrechnung werden daher keine Verkehrsdaten gespeichert. 4. AUFDECKUNG VON STÖRUNGEN BZW. MISSBRAUCH 4.1 Stadtwerke Media erhebt, verarbeitet und nutzt Bestandsdaten und Verkehrsdaten (Verkehrsdaten im Sinne der Ziffer 1.3 sowie weitere Verkehrsdaten) auch, soweit dies erforderlich ist, um Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen. Sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Störung festgestellt worden sind, werden Daten, die nur zu diesem Zweck gespeichert wurden, unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Ende der Verbindung gelöscht. Andernfalls bleiben die Daten gespeichert, soweit dies zur Störungsbeseitigung erforderlich ist. Dabei achtet Stadtwerke Media darauf, Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu anonymisieren. 4.2 Zur Aufdeckung missbräuchlicher Verwendung von Diensten der Stadtwerke Media (z. B. Leistungserschleichung oder Betrug) kann Stadtwerke Media - im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen des 100 Abs. 3 TKG grundsätzlich sämtliche zulässigerweise zu anderen Zwecken gespeicherte Bestands- und Verkehrsdaten auswerten. Stadtwerke Media darf daher zu diesem Zweck z. B. (i) Verkehrsdaten im Sinne der Ziffer 1.3 auswerten, die ursprünglich zu Abrechnungszwecken gespeichert wurden, oder (ii) auf sonstige Verkehrsdaten zurückgreifen, die ursprünglich zur Störungseingrenzung (siehe oben Ziffer 4.1.) gespeichert wurden. Sofern konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen, bleiben sämtliche Daten, die in Zusammenhang mit dem Missbrauch stehen, gespeichert, bis der Vorfall abschließend geklärt werden konnte. 5. KOMMUNIKATIONSINHALTE; STANDORTDATEN 5.1 Stadtwerke Media speichert grundsätzlich keine Kommunikationsinhalte. Eine Ausnahme besteht nur bei Nutzung unseres Telefon-Anrufbeantworters (siehe unten Ziffer 6). 5.2 Stadtwerke Media erhebt bzw. verwendet auch keine Standortdaten (Standortdaten im Sinne des 98 TKG).

6. TELEFON-ANRUFBEANTWORTER 6.1 Stadtwerke Media stellt seinen Kunden bzw. Unternehmern einen Telefon-Anrufbeantworter im Netz zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist eine Aktivierung durch den Kunden bzw. Unternehmer und eine Umleitung von Anrufen auf den Telefon- Anrufbeantworter. Eine Bedienungsanleitung für den Telefon-Anrufbeantworter finden Sie unter http://www.vereinigte-stadtwerke.de/media/pdf/netz-ab-anleitung.pdf. 6.2 Sobald Dritte auf diesem Telefon-Anrufbeantworter Nachrichten hinterlassen, werden auch Kommunikationsinhalte gespeichert. Die Speicherdauer der Nachrichten ist dabei wie folgt limitiert: Neue nicht abgehörte Nachrichten : 15 Tage Abgehörte Nachrichten : 3 Tage Gespeicherte Nachrichten : 24 Tage 7. VERARBEITUNG VON DATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TEILNEHMERVERZEICHNISSEN UND AUSKÜNFTEN AN DRITTE 7.1 Teilnehmerverzeichnisse: Auf schriftlichen Antrag des Kunden bzw. Unternehmers trägt Stadtwerke Media dafür Sorge, dass der Kunde bzw. Unternehmer unentgeltlich mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche sowie Rufnummer in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird. Dabei können Kunde bzw. Unternehmer bestimmen, welche Angaben in den Verzeichnissen veröffentlicht werden sollen. Der Kunde bzw. Unternehmer kann auch festlegen, dass nur ein verkürzter Eintrag (beschränkt auf Name und erste Rufnummer) erfolgen soll. 7.2 Auskunftserteilung; Widerspruchsrechte: 7.2.1 Sofern der Kunde bzw. Unternehmer mit einem Eintrag in ein Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, darf Stadtwerke Media über die Rufnummer Auskunft erteilen, sofern der Kunde bzw. Unternehmer dem nicht widersprochen hat. Nach Eingang eines Widerspruchs wird Stadtwerke Media die Rufnummer des Kunden bzw. Unternehmers unverzüglich mit einem Sperrvermerk für die Rufnummernauskunft versehen. 7.2.2 Über die Rufnummer des Kunden bzw. Unternehmers können unter Rückgriff auf die Angaben in Teilnehmerverzeichnissen Name oder Name und Anschrift erfragt werden (sog. Invers- bzw. Rückwärtssuche). Der Kunde bzw. Unternehmer kann der Erteilung von Auskünften im Rahmen der Inverssuche jederzeit widersprechen. Nach Eingang eines Widerspruchs wird Stadtwerke Media die Rufnummer des Kunden bzw. Unternehmers unverzüglich mit einem Sperrvermerk für die Inverssuche versehen. 7.2.3 Eine Auskunft über die Rufnummer hinaus (sogenannte Komfortauskunft) erfolgt nur, wenn der Kunde bzw. Unternehmer hierin eingewilligt hat. Eine Komfortauskunft umfasst grundsätzlich sämtliche Angaben, die in Teilnehmerverzeichnissen eingetragen sind, also z. B. auch Beruf oder Branche. Die Einwilligung in die Komfortauskunft kann jederzeit widerrufen werden. Stadtwerke Media wird die Einwilligung bzw. einen etwaigen Widerruf unverzüglich vermerken. 8. KUNDENPORTAL 8.1 Im Zusammenhang mit dem Kundenportal werden die für den Betrieb des Portals erforderlichen Daten verarbeitet, also Benutzername und Passwort. 8.2 Darüber hinaus werden im Rahmen des Kundenportals wie bei Internetangeboten üblich so genannte Nutzungsdaten in Server-Logfiles protokolliert. Diese Logfile-Informationen

werden vom Internet-Browser des Nutzers automatisch übermittelt. Es handelt sich dabei um folgende Daten: IP-Adresse (Internetprotokoll-Adresse) des Rechners, von dem aus auf das Kundenportal der Stadtwerke Media zugegriffen wird; Internetadresse der Webseite, von der aus das Kundenportal der Stadtwerke Media aufgerufen wurde (sog. Herkunfts- oder Referrer-URL); Name der abgerufenen Dateien bzw. Informationen; Datum und Uhrzeit sowie Dauer des Abrufs; übertragene Datenmenge; Betriebssystem und Informationen zum Internet-Browser des auf das Kundenportal der Stadtwerke Media zugreifenden Rechners; http-status-code (z. B. Anfrage erfolgreich oder angeforderte Datei nicht gefunden ). Die Logfile-Informationen vorstehender Art werden von Stadtwerke Media aus Sicherheitsgründen (z. B. zur Identifikation von Angriffsversuchen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht (ausgenommen Daten, deren weitere Aufbewahrung bei konkreten Verdachtsfällen zu Beweiszwecken erforderlich ist). Logfile- Informationen können im Einzelfall an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden. Im Übrigen werden Logfile-Informationen ausschließlich in anonymisierter Form gespeichert und statistisch ausgewertet, um das Kundenportal der Stadtwerke Media fortlaufend zu verbessern, den Interessen der Nutzer anzupassen und um Fehler schneller zu finden bzw. zu beheben. 8.3 Kunden bzw. Unternehmern, die einen Internetanschluss über Stadtwerke Media haben (nur Onlinerechnung) oder im Rahmen eines Telefonanschlusses eine Onlinerechnung gewählt haben (anstatt Versand der Rechnung per Brief), können diese Rechnungen im Kundenportal einsehen und herunterladen bzw. ausdrucken. Bei Anforderung eines Einzelverbindungsnachweises ( EVN ) für das Produkt Telefon wird dieser ebenfalls in das Kundenportal eingestellt. Kunden bzw. Unternehmen können während der Laufzeit ihres jeweiligen Multimediavertrages selbst entscheiden, ob sie ihre ins Kundenportal eingestellten Rechnungen bzw. EVN löschen möchten. Stadtwerke Media empfiehlt Kunden bzw. Unternehmern, die Rechnungen bzw. EVN zeitnah, jedenfalls aber jährlich, anderweitig zu sichern bzw. auszudrucken und danach aus dem Kundenportal zu löschen. Spätestens mit Beendigung des jeweiligen Multimediavertrages endet auch die Nutzung des Kundenportals und sämtliche eingestellten Rechnungen bzw. Einzelverbindungsnachweise werden von Stadtwerke Media automatisch und unwiderruflich gelöscht. 9. AUSKUNFTSRECHT Kunden bzw. Unternehmer haben jederzeit das Recht auf Auskunft insbesondere über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, über die Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auf Verlangen gibt Stadtwerke Media gerne unverzüglich und unentgeltlich gemäß geltendem Recht Auskunft über die gespeicherten Daten. Bitte richten Sie Ihre Anfrage per Post, E-Mail, Telefon oder Telefax an: Stadtwerke Media GmbH, Alt-Möllner Str. 37-45, 23879 Mölln Tel: +49 4541 807 807 Fax: +49 4541 807 77 807 E-Mail: media@stadtwerke-media.de

10. DATENSICHERHEIT Stadtwerke Media hat umfangreiche technische und organisatorische Vorkehrungen sowie sonstige Maßnahmen getroffen, um die Daten der Kunden bzw. Unternehmer gegen mögliche Gefahren (wie z. B. die unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte, Veränderung oder Verbreitung sowie Verlust, Zerstörung oder Missbrauch) zu sichern und das Fernmeldegeheimnis zu schützen. 11. DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Sollten Sie Fragen zum Umgang mit Ihren Daten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter oder auf anderem Wege über die angegebenen Kontaktdaten (siehe oben Ziffer 9) an unseren Datenschutzbeauftragten. 12. ÄNDERUNGEN DIESER DATENSCHUTZHINWEISE 13. STADTWERKE MEDIA BEHÄLT SICH VOR, DIESE DATENSCHUTZHINWEISE JEDERZEIT OHNE ANKÜNDIGUNG ZU ÄNDERN. SOWEIT IM EINZELFALL GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, WIRD STADTWERKE MEDIA DIE KUNDEN BZW. UNTERNEHMER RECHTZEITIG ÜBER ÄNDERUNGEN DER DATENSCHUTZHINWEISE INFORMIEREN. DIE AKTUELLE FASSUNG DIESER DATENSCHUTZHINWEISE KANN JEDERZEIT ÜBER DIE HOMEPAGE VON STADTWERKE MEDIA () ABGERUFEN UND AUSGEDRUCKT WERDEN.HINWEISE ZUR DATENNUTZUNG ZU WERBEZWECKEN / WIDERRUFSRECHT Stadtwerke Media verwendet die ihr im Rahmen von Multimediaverträgen bekannt gewordenen Telefonnummern sowie Adressen (Postanschrift, E-Mail) von Kunden bzw. Unternehmern für die Versendung von SMS/MMS, E-Mails sowie Postbriefen zwecks Kundenberatung, Werbung für eigene, dem jeweiligen Vertragsprodukt ähnliche Produkte von Stadtwerke Media sowie zur Marktforschung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde bzw. Unternehmer dem nicht widersprochen hat. Kunden und Unternehmer können der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zur Beratung, zur Werbung sowie zur Marktforschung jederzeit gegenüber Stadtwerke Media widersprechen (zu den Kontaktdaten siehe oben Ziffer 9). Bei einem Widerspruch auf einem der dort angegebenen Kontaktwege fallen höchstens Übermittlungskosten nach den Basistarifen an. Darüber hinaus verwendet Stadtwerke Media Verkehrs- bzw. Bestandsdaten von Kunden bzw. Unternehmern zu Zwecken der Beratung, Werbung und Marktforschung nur, soweit die Kunden bzw. Unternehmer hierin eingewilligt haben.