Lagepläne (Orientierungspläne) für automatische Brandmelde- und Löschanlagen



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Transkript:

Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen Davidstrasse 37, 9001 St.Gallen Tel. 058 229 70 30 / www.gvasg.ch Prävention Weisung W 201 Lagepläne (Orientierungspläne) für automatische Brandmelde- und Löschanlagen Die Weisung stützt sich auf das Gesetz über den Feuerschutz (sgs 871.1), die Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (sgs 871.11) sowie die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). 1 Grundsatz 1 Für automatische Brandmelde- und Löschanlagen sind gut lesbare Lagepläne für den Feuerwehreinsatz (mit Meldergruppen) zu führen. Diese sind beim Feuerwehrzugang gut sichtbar zu deponieren. 2 Sämtliche Lagepläne sind nach dieser Weisung zu erstellen. Allfällige Abweichungen der Ausführung von dieser Weisung sind nur nach Absprache mit dem AFS zulässig. 2 Allgemeines 1 Die Lagepläne sind, ausgenommen dem Blatt über den Betrieb/Gebäude, durch den Planer oder Ersteller der Brandmelde- oder Löschanlage zu erstellen. 2 Bei Sanierungen, Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Brandmelde- oder Löschanlagen sind die Lagepläne nach dieser Weisung zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. 3 Das Blatt über den Betrieb ist vom Gebäudeeigentümer oder Mieter, der mit Brandmelde- oder Löschanlage ausgerüsteten Gebäude oder Gebäudeteile, zu erbringen und muss in sämtlichen Exemplaren dauernd auf dem aktuellen Stand gehalten werden. 4 Gasmeldeanlagen gelten grundsätzlich als technische Warnanlagen und können nur mit separatem Kriterium auf die Kantonale Notrufzentrale übermittelt werden. 3 Lageplandossier (siehe Anhang) 1 Das Lageplandossier muss in 4-facher Ausführung erstellt werden (2 x für Brandmelde- bzw. Löschanlage, 2 x für die Feuerwehr) 2 Pro Dossier ist ein Plan-Massstab beizubehalten. Der Massstab ist auf das Format A4/A3 abzustimmen. 3 Das Dossier ist mit Einschieberücken oder in einem Ordner zu binden bzw. zusammenzufassen. 4 Die Aussenhülle des Dossier muss witterungsbeständig (Abdeckfolie, etc.) und die Eintragungen in den Lageplänen feuchtigkeitsbeständig sein. 5 Reihenfolge der Unterlagen im Dossier: a Blatt über den Betrieb/Gebäude b Signaturen c Situationsplan d Lagepläne (Gruppenpläne) Januar 2016 1/9

4 Blatt über den Betrieb/Gebäude (siehe Anhang) 1 Das Blatt über den Betrieb/Gebäude muss folgende Aussagen erbringen: a Anlageart (Brandmelde- oder Löschanlage) b Name des Betriebes/Gebäudes c Adresse des Betriebes d Telefon-Nummer und sofern vorhanden Fax-nummer des Betriebes/Gebäudes e Name des Betriebsleiters oder der Gebäudeleitung f Name der verantwortliche Person für Produktion, Technik Sicherheit, Brandmeldeanlage, etc. mit privater Adresse und Telefon-Nummer 5 Situationsplan (siehe Anhang) 1 Der Situationsplan muss eine Gesamtübersicht über das Gebäude und die umliegende Gebäude mit Zufahrten ergeben. 2 Strassen und markante Gebäude sind zu beschriften. 3 Der Eingang zum Gebäude (Zugang zum Anzeigetableau der Brandmelde- und Löschanlage)ist mit rotem Pfeil zu markieren. 6 Lagepläne (siehe Anhang) 1 Die Lagepläne sind im Format A4 oder A3 (gefaltet zu A4) zu erstellen. 2 Masse und bautechnische Angaben sind in den Lageplänen wegzulassen. 3 Auf sämtlichen Lageplänen muss der gesamte Gebäudegrundriss ersichtlich sein. 4 Bei Grossprojekten z.b. Firmengelände mit mehreren Grossgrundrissen oder gebäuden muss auf jedem Lageplan eine Gesamtübersicht (Kleinsituation) mit Strasse- und Gebäudebezeichnungen aufgebracht werden (nach Absprache mit dem AFS und dem Feuerwehrkommando). 5 Signaturen in den Lageplänen sind nach dem Muster in Anhang auszuführen. 6 Pro Meldergruppe muss ein Lageplan erstellt werden. 7 Der Zugang zum Gebäude muss auf den Lageplänen am unteren, linken oder rechten Blattrand angeordnet werden (evtl. Absprache mit dem Feuerwehrkommando). 8 Strassen um das Gebäude müssen auf sämtlichen Lageplänen eingetragen werden. 9 Der Lageplan ist oben rechts mit einem 4 x 4 cm grossen orangen Feld- und darinliegender Meldergruppen-Nummer sowie der Geschossbezeichnung zu kennzeichnen. 10 Die Meldergruppen-Nummer muss mit der Nummer auf dem Anzeigetableau identisch sein. 11 Der Zugang zum Anzeigetableau ist mit einem roten Pfeil zu markieren. Die Standorte der Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedien- und Anzeigeteil (FBA, Fernsignalisationstableau) sind rot zu kennzeichnen. 12 In sämtlichen Lageplänen sind die Treppenhäuser, Rolltreppen, Nottreppen, etc. hellgrün und Personen- und Warenaufzüge gelb zu markieren. 13 Sämtliche Standorte der automatischen Brandmelder und Handalarmtaster (Handfeuermelder) sind in den Lageplänen einzutragen. 14 Bei Meldergruppen mit Brandmeldern bzw. Handalarmtastern (Handfeuermeldern) auf verschiedenen Lageplänen muss der Lageplan mit einem Hinweis z.b. 2 Blätter bezeichnet werden. Der Hinweis ist unter die orange Lageplanbezeichnung einzutragen. Januar 2016 2/9

15 Wenn das Einzeichnen der Meldersymbole bei einer grossen Anzahl von Brandmeldern in einem Raum nicht möglich ist, muss dies mit dem Hinweis z.b. 12 Brandmelder unter der orangen Lageplanbezeichnung eingetragen werden. 16 Verdeckte Brandmelder in Hohlräumen, Decken, Böden, Schächten, etc. sind mit der Zugangs oder Einstiegsmöglichkeit speziell zu vermerken. 17 Handalarmtaster und automatische Brandmelder in Treppenhäusern mit gleicher Position auf allen Geschossen können in einem Gruppenlageplan dargestellt werden. Der Lageplan muss mit Meldergruppen-Nummer und den Hinweisen z.b. EG 3. OG, 4 Handalarmtaster bezeichnet werden. Der Hinweis ist unter die orange Lageplanbezeichnung einzutragen. Die Platzierung der Handalarmtaster bzw. Brandmelder und der Anzahl muss ersichtlich sein. 18 Räume mit Sprinklerschutz sind mit einer einfachen schrägen, hellblauen Schraffierung zu markieren. Der Lageplan der Sprinkleranlage ist mit 4 x 4 cm grossem hellblauen Feld und darinliegender Meldergruppen-Nummer oben rechts zu kennzeichenen. Der Sprinklerhahn bzw. zentrale ist in den Lageplänen einzutragen. 19 Räume oder Bereiche mit einer Gaslöschanlage sind mit einer schrägen, hellblauen Karrierung zu markieren. Der Lageplan der Gaslöschanlage ist mit 4 x 4 cm grossem hellblauen Feld und darinliegender Meldergruppen-Nummer oben rechts sowie einem Hinweis z.b. CO2-Löschanlage zu bezeichnen. Die Steuerungseinrichtung der Gaslöschanlage ist in den Lageplänen einzutragen. Januar 2016 3/9

Anhang zu Punkt 4 Blatt über den Betrieb/Gebäude Einsatzplan Brandmeldeanlage (Muster) Gebäude: Mensa Adresse: Schulhaus Kirchhof Varnbüelstrasse 50 9000 St. Gallen Telefon-Nr.: 071 / 999 99 99 Fax-Nr.: 071 / 999 99 98 Schulleitung: Dr. Leo Lutz Musterhalde 50 9000 St. Gallen 071 / 999 99 98 Schulvorsteher: Meier Fritz Musterhalde 51 9000 St. Gallen 071 / 999 99 97 Hauswart: Müller Max Musterhalde 52 9000 St. Gallen 071 / 999 99 96 Hauswart-Stellvertreter: Huber Hans Musterhalde 53 9000 St. Gallen 071 / 999 99 95 Januar 2016 4/9

Anhang zu Punkt 3 Lageplandossier Januar 2016 5/9

Anhang zu Punkt 5 Situationsplan Januar 2016 6/9

Anhang zu Punkt 6 Lagepläne Januar 2016 7/9

Januar 2016 8/9

Januar 2016 9/9