Richtlinien für die Abschlussarbeit



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Transkript:

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Kantonsschule Sargans Richtlinien für die Abschlussarbeit Maturaarbeit Selbständige Arbeit Diese Richtlinien regeln das Verfassen der Maturaarbeit am Gymnasium und der selbständigen Arbeit der Fachmittelschule. Es wird einheitlich der Begriff Abschlussarbeit verwendet. Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze 1 2 Termine 2 3 Rahmenbedingungen 3 3.1 Themenwahl 3 3.2 Begleitende Lehrperson 3 3.3 Projektvertrag zur Abschlussarbeit 3 3.4 Formale Vorgaben 4 3.5 Deklaration zur Eigenständigkeit 4 3.6 Sprache 5 3.7 Präsentation 5 3.8 Lern- oder Begleitjournal 5 3.9 Spesen 5 3.10 Unterrichtsdispensation 6 4 Bewertung 7 4.1 Plagiate, fehlende Quellenangaben und Verletzung der Zitierregeln 7 4.2 Beurteilung von Gruppenarbeiten 7 4.3 Verspätete Abgabe 7 5 Veröffentlichung, Sponsoring und Preise 8 6 Rechtliche Grundlagen 9 Anhang Ausgabe 16/17

Kantonsschule Sargans - 1 - Richtlinien Abschlussarbeit 1 Grundsätze Alle Schülerinnen und Schüler schreiben eine Abschlussarbeit und präsentieren sie mündlich. Bei der Abschlussarbeit handelt es sich um eine fächerübergreifende oder fachspezifische Arbeit, die auf eigenen Leistungen und auf Fachliteratur aufbaut. Die Schülerinnen und Schüler schreiben ihre Arbeit alleine oder in einer Gruppe. Eine Gruppe besteht aus maximal drei Personen. Es gibt vier Typen von Abschlussarbeiten: Untersuchung: In einer Untersuchung wird ein Sachverhalt vertieft studiert und bearbeitet. Kreative Produktion: Aus Ideen und Einfällen entsteht in einer kreativen Produktion ein künstlerisches Werk (inkl. schriftlichem Kommentar). Technische Produktion: Aus einer konstruktiven Idee wird in der technischen Umsetzung ein funktionsfähiges Produkt entwickelt und hergestellt (inkl. schriftlichem Kommentar). Organisation einer Veranstaltung: Bei einer Veranstaltung werden Tätigkeiten, ein Handlungsverlauf oder Prozess systematisch geplant und realisiert (inkl. schriftlichem Kommentar). Mit der Abschlussarbeit lernen Schülerinnen und Schüler, die bereits erworbenen Arbeitstechniken anzuwenden. Die Lehrperson begleitet die Arbeit und leitet zum Gebrauch wissenschaftlicher Methoden an. Verfahren der Interpretation und Reflexionsvermögen werden vorausgesetzt, systematisches und vernetztes Denken wird gefördert. Auf Antrag der begleitenden Lehrperson kann die Schulleitung in Einzelfällen Ausnahmen von diesen Richtlinien beschliessen.

Kantonsschule Sargans - 2 - Richtlinien Abschlussarbeit 2 Termine Für die Abschlussarbeit gibt es diverse Terminvorgaben. Eine gut durchdachte Terminplanung ist deshalb sehr nützlich. Gewisse Themen lassen sich in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht bearbeiten und Fachleute stehen nicht immer zur Verfügung. Experimente, Umfragen und Interviews verlaufen manchmal nicht so wie geplant und benötigen eine Zeitreserve. Jan. / Feb. Feb. Information der Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitung Besuch von mindestens drei Präsentationen des Vorgängerjahrgangs April/Mai Information der Schülerinnen und Schüler über die zur Verfügung stehenden Dokumente: Richtlinien Abschlussarbeit Anleitung zum Schreiben einer Abschlussarbeit Weitere Unterlagen auf der Webseite www.kantisargans.ch 31. Mai Themenwahl und Wahl der begleitenden Lehrperson Es wird ein provisorischer Arbeitstitel gesetzt. Wenn nötig können bereits vor den Sommerferien erste Arbeitsschritte (z.b. Labor) getätigt werden. Formular Themenwahl ans Sekretariat abgeben. Juni/Juli August Einlesen in die Thematik, Projektvertrag erarbeiten Bei Bedarf können erste Arbeitsschritte (z.b. Labor) getätigt werden. Projektvertrag von der Lehrperson genehmigen lassen Beginn Hauptarbeit 15. September Spätester Zeitpunkt für die Veröffentlichung des von der Lehrperson genehmigten Projektvertrages in der Dateiablage von Educanet2. Der Dateiname hat folgendes Format: Klasse Name Vorname.pdf. Beispiel: 4IS Petra Muster.pdf Anfang Januar Abgabetermin: 1. Schultag nach den Weihnachtsferien Zwei gedruckte Exemplare und eine digitale Version (PDF) der Arbeit auf einem Datenträger (CD oder DVD) ans Sekretariat abgeben. Jan. / Feb. Korrektur durch Begleitperson Jan. / Feb. Feb. Feb. / März Vorbereitung der Präsentation Präsentation der Abschlussarbeit Besprechung der Bewertung (Begleitperson und Verfasser) Abgabe der Bewertung an die Schulleitung Offizielle Bekanntgabe der Note (inkl. Rechtsmittelbelehrung)

Kantonsschule Sargans - 3 - Richtlinien Abschlussarbeit 3 Rahmenbedingungen 3.1 Themenwahl Das Thema kann inhaltlich alle Bereiche aus den an der KSS angebotenen Fächern umfassen und wird im gegenseitigen Einvernehmen mit der begleitenden Lehrperson festgelegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Thema. Arbeiten mit rein zusammenfassendem Charakter sind nicht zulässig. In der Fachmittelschule kann die Abschlussarbeit (= selbständige Arbeit) zur Fachmaturitätsarbeit im 4. Jahr weiterentwickelt werden. Im Berufsfeld Gesundheit und Soziales muss das Thema einen Bezug zum Praktikum aufweisen. 3.2 Begleitende Lehrperson Die Abschlussarbeit wird von einer Lehrperson begleitet. Die Begleitung umfasst die Themenfindung, die Zeitplanung, die Beratung, das Besprechen von Zwischenergebnissen und die Bewertung. Die Lehrperson führt mindestens vier Begleitungsgespräche und dokumentiert diese. Die entsprechenden Unterlagen sind bis sechs Monate nach Abgabe der Maturazeugnisse bzw. des Fachmittelschulausweises aufzubewahren. Eine Lehrperson betreut Arbeiten, die sich inhaltlich auf ihren Fachbereich beziehen. Der Fachbereich ergibt sich aufgrund der Anstellung an der Kantonsschule Sargans bzw. der universitären Ausbildung. Eine Betreuung von fachfremden Arbeiten ist nicht zulässig. Eine Lehrperson kann in den Abteilungen Gymnasium und FMS zusammen maximal 10 Schülerinnen und Schüler begleiten. Eine Begleitungsverpflichtung besteht bis zu 5 Schülerinnen und Schülern (Basis Vollpensum; bei Teilpensum entsprechend angepasst). Die Begleitung und Bewertung der Abschlussarbeit orientiert sich am Handbuch von Peter Bonati und Rudolf Hadorn (Bonati, P. & Hadorn, R. (2009). Matura und andere selbständige Arbeiten betreuen. Ein Handbuch für Lehrpersonen und Dozierende. Bern: hep verlag ag) 3.3 Projektvertrag zur Abschlussarbeit Die begleitende Lehrperson und die Schülerin bzw. der Schüler schliessen einen schriftlichen Projektvertrag ab. Darin sind stichwortartig mindestens folgende Punkte zu regeln:

Kantonsschule Sargans - 4 - Richtlinien Abschlussarbeit Arbeitstitel Typ der Arbeit (Untersuchung, kreative Produktion, technische Produktion, Organisation einer Veranstaltung) Gegenstand der Untersuchung oder Gestaltung (Projektidee, Leitfragen/Thesen oder Gestaltungsidee) Zielsetzung (Formulierung von Minimal- und Maximalzielen ist zulässig) Vorgehen Terminplan bis zum Abgabetermin (inkl. Besprechungsterminen) Bewertungskriterien Der Vertrag wird von der Schülerin bzw. dem Schüler ausgearbeitet und von der begleitenden Lehrperson genehmigt. 3.4 Formale Vorgaben Für die schriftliche Arbeit ohne Anhang werden minimal 3 000, maximal 6 000 Wörter verlangt. Für Produktionen und Organisationen von Anlässen liegt das Minimum bei 2'000 Wörtern. Mit dem Einverständnis der betreuenden Lehrperson kann der Umfang der Arbeit auch erweitert werden. Bei Gruppenarbeiten gelten die obigen Angaben pro Schülerin bzw. pro Schüler. Die Abschlussarbeit ist in schriftlicher Form zu erstellen. Die einzelnen Blätter sind mit einem Ringheft oder einer ähnlichen Einrichtung zu binden. Fremde Formulierungen, Gedanken, Bilder und Darstellungen dürfen und sollen in die Arbeit einfliessen, müssen jedoch zur Überprüfbarkeit der eigenen Ausführungen exakt belegt werden. Dabei sind die im entsprechenden Fachbereich üblichen Regelungen zur Zitierweise zu beachten. Die Arbeit ist mit einem Titel und einem erklärenden Untertitel zu versehen. Titel und Untertitel sind der Betreuungsperson vor der Abgabe zur Genehmigung vorzulegen. 3.5 Deklaration zur Eigenständigkeit Die Abschlussarbeit muss eigenständig verfasst werden. Eigenständigkeit heisst, dass sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abschlussarbeit selbständig ausgeführt werden. Dazu gehören insbesondere: Ausarbeitung des Grobkonzeptes Zeitplanung Beschaffung von Unterlagen (Primär- und Sekundärliteratur) Interpretation von Resultaten Erstellung der Produktion Formulierung

Kantonsschule Sargans - 5 - Richtlinien Abschlussarbeit Auf der letzten Seite der Arbeit muss folgender Hinweis angebracht werden: Ich habe die vorliegende Arbeit unter Benützung der angeführten Quellen selbständig entworfen, gestaltet und verfasst. Die Mitwirkung anderer Personen beschränkt sich auf Beratung und Korrekturlesen. Diese Erklärung ist mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift zu versehen. 3.6 Sprache Die Abschlussarbeit kann in der Unterrichtssprache oder in einer Fremdsprache verfasst werden. Es können auch nur Teile der Arbeit in einer Fremdsprache verfasst werden. Das Verfassen in einer Fremdsprache wird gefördert. Schülerinnen und Schüler der bilingualen Klasse schreiben und präsentieren ihre Maturaarbeit auf Englisch. 3.7 Präsentation Die Präsentation hat Vortragscharakter und dauert 20 Minuten, bei Gruppenarbeiten entsprechend länger. Zusätzlich ist Zeit für eine anschliessende Diskussion und Fragen aus dem Plenum einzuplanen. Bei einer Gruppenarbeit müssen alle Mitglieder zu ungefähr gleichen Teilen zu Wort kommen; sie haben auch entsprechend mehr Zeit zu Verfügung. Die Schulleitung koordiniert die Präsentationen und organisiert eine gesamtschulische Veranstaltung. Die Präsentationen sind öffentlich. 3.8 Lern- oder Begleitjournal Verlangt die begleitende Lehrperson ein Lern- oder Begleitjournal, so müssen die Form und der Abgabetermin im Projektvertrag festgehalten werden. 3.9 Spesen Die im Zusammenhang mit der Abschlussarbeit anfallenden Spesen (z.b. Fahrspesen, Kopierkosten, Telefongebühren, etc.) können nicht von der Schule übernommen werden.

Kantonsschule Sargans - 6 - Richtlinien Abschlussarbeit 3.10 Unterrichtsdispensation Für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Maturaarbeit kann keine Dispensation von einzelnen Lektionen erfolgen oder gar ein längerer Urlaub gewährt werden. Dies ist bei der Themenwahl zu berücksichtigen.

Kantonsschule Sargans - 7 - Richtlinien Abschlussarbeit 4 Bewertung Die Abschlussarbeit wird gemäss dem Kriterienkatalog im Anhang bewertet. Für jeden Typ werden unterschiedliche Teilaspekte und Gewichtungen vorgegeben. Der Kriterienkatalog im Anhang enthält die Grobkriterien. Die zugehörigen Feinkriterien werden im Projektvertrag zwischen der Schülerin bzw. dem Schüler und der betreuenden Lehrperson festgelegt. Sie stammen im Wesentlichen aus einer Liste (vgl. www.kantisargans.ch) von Vorschlägen. Es können auch zusätzliche arbeitsspezifische Feinkriterien verwendet werden. Die Teilaspekte sind einzeln mit Zehntelsnoten zu bewerten. Mit der im Anhang vorgegebenen Gewichtung wird daraus die auf halbe Noten gerundete Schlussnote berechnet. Ungenügende Gesamtbewertungen müssen von einer zweiten, vom Abteilungsvorstand bezeichneten Lehrperson bestätigt werden. Die definitive Note wird von beiden Lehrpersonen gemeinsam festgesetzt. Zwischen der Abgabe der Arbeit und der Präsentation erfolgt eine kurze Rückmeldung an die Verfasserin oder den Verfasser, damit sehr grobe Fehler für die Präsentation noch korrigiert werden können. Ein detailliertes Beurteilungsgespräch mit Bekanntgabe einzelner Zwischennoten ist erst nach der Präsentation zulässig. 4.1 Plagiate, fehlende Quellenangaben und Verletzung der Zitierregeln Werden bei einem wesentlichen Teil der Arbeit die obigen Zitierregeln verletzt und fremdes geistiges Eigentum als eigene Leistung ausgegeben, ist die Schulleitung durch die Betreuungsperson zu informieren. Der Rektor kann einen Notenabzug, eine Wiederholung des letzten Schuljahres oder einen Schulausschluss anordnen. Bei einer Wiederholung des Schuljahres muss eine neue Arbeit zu einem neuen Thema erstellt werden. Die Schule führt eine Plagiatsprüfung bei einer Stichprobe oder bei allen Arbeiten durch. Sie arbeitet dazu mit externen Anbietern zusammen. 4.2 Beurteilung von Gruppenarbeiten Bei Gruppenarbeiten erfolgt für alle Beteiligten eine gemeinsame Gruppenwertung. 4.3 Verspätete Abgabe Liegen schwerwiegende Gründe vor (z.b. eine längere Krankheit), kann die Frist zur Abgabe der Abschlussarbeit auf Gesuch hin vom Abteilungsvorstand verlängert wer-

Kantonsschule Sargans - 8 - Richtlinien Abschlussarbeit den. Das Fristverlängerungsgesuch ist spätestens drei Tagen nach dem Wegfall des Abgabe-Hinderungsgrundes einzureichen. Computerprobleme und ungenügende Planung sind keine ausreichenden Verlängerungsgründe. Wird eine Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben, ordnet der Rektor für jeden angefangenen Halbtag einen Abzug von einer halben Note an. Nach zwei Tagen Verspätung wird die Arbeit abgelehnt. Bei einer Ablehnung der Arbeit besteht keine Möglichkeit zur Nachbesserung. Im Gymnasium gilt dadurch die Maturaprüfung als nicht bestanden. In der Fachmittelschule muss das dritte Schuljahr wiederholt werden. In beiden Abteilungen muss eine neue Arbeit zu einem neuen Thema erstellt werden. 5 Veröffentlichung, Sponsoring und Preise Einer Veröffentlichung müssen die Autorein bzw. der Autor, die begleitende Lehrperson und die Schulleitung zustimmen. Ein Entgelt einer Unternehmung oder Organisation, welches über nachweisliche Spesen hinausgeht, ist unzulässig. Preise aus Wettbewerben gehören dem Autor bzw. der Autorin. Die abgegebenen Exemplare der Arbeit (mit allen damit verbundenen Rechten) bleiben im Eigentum der Schule. Ein Exemplar wird durch die Mediathek der Kantonsschule Sargans archiviert und kann in der Mediathek einige Jahre auch eingesehen werden. Die Mediathek erfasst die Arbeit mit Autor, Titel etc. im elektronischen Bibliothekskatalog. Dieser Katalog ist öffentlich zugänglich (auch über das Internet).

Kantonsschule Sargans - 9 - Richtlinien Abschlussarbeit 6 Rechtliche Grundlagen Schweizerisches Maturitätsanerkennungsreglement Artikel 10: Maturaarbeit Schülerinnen und Schüler müssen allein oder in einer Gruppe eine grössere eigenständige schriftliche oder schriftlich kommentierte Arbeit erstellen und mündlich präsentieren. Artikel 15: Maturitätsnoten und Bewertung der Maturaarbeit Die Maturitätsnoten werden gesetzt in der Maturaarbeit aufgrund des Arbeitsprozesses, der schriftlichen Arbeit und ihrer Präsentation. Bei der Bewertung der Maturaarbeit werden die erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen berücksichtigt. St.Galler Maturitätsprüfungsreglement Artikel 1: Allgemein Die Maturaarbeit wird von einer Lehrkraft betreut. Die Betreuung umfasst die Themenfindung, die Terminierung, die Beratung, das Besprechen von Zwischenberichten sowie die Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeit und der Präsentation. Die Arbeit wird bis Ende März des letzten Schuljahres abgegeben und präsentiert. Die Arbeit wird benotet. Artikel 1 quater: Plagiat Wird für die ganze Arbeit oder wesentliche Teile davon fremdes geistiges Eigentum unter Umgehung der bekannt gegebenen Zitierregeln als eigene Leistung ausgegeben, kann die Rektorin oder der Rektor anordnen, dass das vierte Schuljahr wiederholt und eine neue Arbeit mit neuem Thema erstellt wird. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von der Schule. Artikel 1 quinquies: Richtlinien Die Rektorin oder der Rektor erlässt nach Rücksprache mit den Fachgruppen Richtlinien über die Erstellung und die Bewertung der Maturaarbeit. Artikel 1 sexies: Abgabetermin Wird die Maturaarbeit nicht innert der vom Rektorat oder von der betreuenden Lehrkraft bekannt gegebenen Frist abgegeben, kann sie von der Rektorin oder vom Rektor ohne Möglichkeit zur Nachbesserung abgelehnt werden. Die Prüfung gilt als nicht bestanden und kann frühestens in einem Jahr wiederholt werden.

Kantonsschule Sargans - 10 - Richtlinien Abschlussarbeit St. Galler Reglement über die Abschlussprüfung der Fachmittelschule (FMS) Artikel 1: Grundsatz Als Teil der Abschlussprüfung ist eine selbstständige Arbeit zu erstellen. Die Rektorin oder der Rektor erlässt nach Rücksprache mit den Fachgruppen Richtlinien über die Erstellung und die Bewertung der selbstständigen Arbeit. Artikel 2: Erstellung und Bewertung Die Erstellung der selbstständigen Arbeit wird von einer Lehrkraft betreut. Die Betreuung umfasst die Themenfindung, die Terminierung, die Beratung, das Besprechen von Zwischenberichten sowie die Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeit und der Präsentation. Die selbstständige Arbeit wird mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Noten von 6 bis 4 bezeichnen genügende, Noten unter 4 ungenügende Leistungen. Es werden ganze und halbe Noten erteilt. Ungenügende selbstständige Arbeiten werden von einer zweiten Lehrkraft bewertet. Die definitive Note wird von beiden bewertenden Lehrkräften gemeinsam festgesetzt. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet die Rektorin oder der Rektor. Artikel 3: Plagiat Wird die Arbeit ganz oder teilweise unter Missachtung der bekannt gegebenen Zitierregeln verfasst, kann die Rektorin oder der Rektor anordnen, dass das dritte Schuljahr wiederholt und eine neue Arbeit mit neuem Thema erstellt wird. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von der Schule. Artikel 4: Abgabetermin Wird die selbstständige Arbeit nicht innert der vom Rektorat oder von der betreuenden Lehrkraft bekannt gegebenen Frist abgegeben, kann die Rektorin oder der Rektor anordnen, dass das dritte Schuljahr wiederholt und eine neue Arbeit mit neuem Thema erstellt wird. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von der Schule. Die elektronische Version dieses Dokuments ist unter www.kantisargans.ch abrufbar.

Anhang Anhang A: Formular Themenwahl Anhang B: Kriterienkatalog zur Bewertung

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Kantonsschule Sargans Formular Themenwahl Klasse Name der Schülerin/des Schülers Name der Lehrperson Gruppenarbeit mit Provisorischer Arbeitstitel bzw. provisorisches Themengebiet Die Schülerin bzw. der Schüler bestätigt hiermit (bitte ankreuzen): Ich kenne die Richtlinien und habe die Unterlagen zur Abschlussarbeit auf www.kantisargans.ch angesehen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich spätestens am 15. September den von der Lehrperson genehmigten Projektvertrag in der Dateiablage von educanet2 abspeichern muss. Ort und Datum Unterschrift Unterschrift Lehrperson Schüler/Schülerin Die Schülerin bzw. der Schüler gibt dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Ende Mai dem Sekretariat ab. Einwurf in Briefkasten des Sekretariats.... Wird vom Sekretariat ausgefüllt! Formular korrekt und vollständig ausgefüllt: Aufbewahrung im Sekretariat Formular unvollständig ausgefüllt: Sekretariat Prorektor Lehrperson Formular zu spät abgegeben: Sekretariat Prorektor Lehrperson

Kriterienkatalog zur Bewertung (nach Bonati und Hadorn, 2009) Bewertungskriterien für eine Untersuchung (Gewichtung) A Schriftliche Arbeit: Inhalt (35-50%) Fragestellung und Methodeneinsatz Bewältigung des Themas Nutzung von Wissen und Quellen Sachliche Qualität Eigenständigkeit B Schriftliche Arbeit: Form (5-20%) Darstellung Sprache Zitate, Quellen, Verzeichnisse C Arbeitsprozess (20%) Motivation Selbständigkeit Güte der Planungsunterlagen Vorgehensweise Nutzung der Ressourcen Fortschritte Zuverlässigkeit Teamspezifische Aspekte (bei Teamarbeiten) D Präsentation (25%) Struktur Inhaltliche Sicherheit Sprache Medien und Hilfsmittel Interaktion Bewertungskriterien für eine kreative Produktion (Gewichtung) A1 Werk: Inhalt (25-40 %) Gestaltungsidee und Methodeneinsatz Bewältigung des Themas Sachliche Qualität Eigenständigkeit Darstellung A2 Schriftliche Arbeit: Inhalt (5-20%) Gestaltungsidee und Methodeneinsatz Bewältigung des Themas Nutzung von Wissen und Quellen Sachliche Qualität Eigenständigkeit B Schriftliche Arbeit: Form (10%) Darstellung Sprache Zitate, Quellen, Verzeichnisse C Arbeitsprozess (20%) Motivation Selbständigkeit Güte der Planungsunterlagen Vorgehensweise Nutzung der Ressourcen Fortschritte Zuverlässigkeit Teamspezifische Aspekte (bei Teamarbeiten) D Präsentation (25%) D1: für den Vortrag gelten die gleichen Kriterien wie bei den anderen Formen D2: für die Aufführung (z. B. Tanz, Theater, Performance) Performance und Interaktion Organisation Bewertungskriterien für eine technische Produktion (Gewichtung) A1 Werk: Inhalt (25-40 %) Konstruktionsidee und Methodeneinsatz Bewältigung des Themas Sachliche Qualität Eigenständigkeit Darstellung A2 Schriftliche Arbeit: Inhalt (5-20%) Konstruktionsidee und Methodeneinsatz Bewältigung des Themas Nutzung von Wissen und Quellen Sachliche Qualität Eigenständigkeit B Schriftliche Arbeit: Form (10%) Darstellung Sprache Zitate, Quellen, Verzeichnisse C Arbeitsprozess (20%) Motivation Selbständigkeit Güte der Planungsunterlagen Vorgehensweise Nutzung der Ressourcen Fortschritte Zuverlässigkeit Teamspezifische Aspekte (bei Teamarbeiten) D Präsentation (25%) D1: für den Vortrag gelten die gleichen Kriterien wie bei den anderen Formen D2: für die Vorführung Vorführung Diskussion Bewertungskriterien für die Organisation einer Veranstaltung (Gewichtung) A1 Werk: Inhalt (25-40 %) Organisatorische Absicht und Methodeneinsatz Bewältigung des Themas Sachliche Qualität Eigenständigkeit Darstellung A2 Schriftliche Arbeit: Inhalt (5-20%) Organisatorische Absicht und Methodeneinsatz Bewältigung des Themas Nutzung von Wissen und Quellen Sachliche Qualität Eigenständigkeit B Schriftliche Arbeit: Form (10%) Darstellung Sprache Zitate, Quellen, Verzeichnisse C Arbeitsprozess (20%) Motivation Selbständigkeit Güte der Planungsunterlagen Vorgehensweise Nutzung der Ressourcen Fortschritte Zuverlässigkeit Teamspezifische Aspekte (bei Teamarbeiten) D Präsentation (25%) Struktur Inhaltliche Sicherheit Sprache Medien und Hilfsmittel Interaktion Eine Liste mit Vorschlägen von zugehörigen Feinkriterien ist unter www.kantisargans.ch abrufbar.