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Mit Wirkung zum sowie zum wurden die Gebühren des Kapitels S I neu gefasst.

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Transkript:

AC 21 Masseur/med. Badebetrieb TK 20000 AC 22 Krankengymnast/Physiotherapeut TK 20000 Vergütungsvereinbarung zu den Verträgen nach 125 SGB V über die Erbringung und Vergütung physikalisch-/physiotherapeutischer Leistungen durch Masseure u. med. Bademeister/Physiotherapeuten in Nordrhein Zwischen dem dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK e. V Landesverband Nordrhein-Westfälischer Krankengymnasten/Physiotherapeuten e.v. dem Verband Physikalische Therapie e.v. - Landesgruppe Nordrhein-Westfalen - dem VDB-Physiotherapieverband e.v. - Landesverband Nordrhein-Westfalen - - im folgenden Berufsverbände genannt - einerseits und dem AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse BKK-Landesverband Nordrhein-Westfalen, IKK Nordrhein, Landwirtschaftlichen Krankenkasse Nordrhein-Westfalen Krankenkasse für den Gartenbau, vertreten durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse Nordrhein-Westfalen Knappschaft - im folgenden Landesverbände genannt anerseits

Vereinbarung über Höchstpreise für physikalische/physiotherapeutische Leistungen I. Für die Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 gelten folgende Preise: Pos.Nr. Leistungen innerhalb Heilmittelversorgung Vergütung X0102 Unterwasserdruckstrahlmassage (UWM) einschließlich erforlichen Nachruhe 14,81 X0106 Klassische Massagetherapie (KMT) 9,52 X0107 Bindegewebsmassage (BGM) 9,52 X0108 Reflexzonen-, Segment- (SM), Periost- (PM), Colonmassage (CM) 9,52 X0201 Manuelle Lymphdrainage (MLD-45) Großbehandlung (1) Behandlungsdauer: mind. 45 Minuten 19,33 X0202 Manuelle Lymphdrainage (MLD-60) -Ganzbehandlung (1) Behandlungsdauer: mind. 60 Minuten 30,93 X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität (einschl. Polstermaterial u. Trikofix) (1), nur bei gesonter ärztlicher Verordnung 5,45 X0205 Manuelle Lymphdrainage (MLD-30) Teilbehandlung (1) Behandlungsdauer: mind. 30 Minuten 13,04 X0301 Bewegungstherapie (auch Atemgymnastik, Wirbelsäulengymnastik, Orthopädisches Turnen), Einzelbehandlung 5,40 X0305 Bewegungsübungen im Bewegungsbad einschließlich erforlichen Nachruhe (Einzelbehandlung) 14,67 X0306 Chirogymnastik (1) 10,65 X0401 Bewegungstherapie/orth. Turnen bei 2 bis 5 Teilnehmern, je Person 2,81 X0402 Bewegungsübungen im Bewegungsbad (Gruppenbehandlung bis zu 3 Teilnehmern), je Teilnehmer 10,70

Pos.Nr. Leistungen innerhalb Heilmittelversorgung Vergütung X0501 Krankengymnastik - einschließlich Atemtherapie - als Einzelbehandlung 14,50 X0507 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) - parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten, je Patient (1) 23,24 X0601 Krankengymnastik in Gruppe 5,20 X0702 Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung 42,75 X0708 X0709 ZNS bzw. des Rückenmarks längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath (1) (KG-ZNS-Kin) ZNS bzw. des Rückenmarks längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Vojta (1) (KG-ZNS-Kin) 26,70 26,70 X0710 X0711 X0712 ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath (1) (KG-ZNS) ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Vojta (1) (KG-ZNS) ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach PNF (1) (KG-ZNS) 17,90 17,90 17,90 X0805 Krankengymnastik bei cerebral bedingten Funktionsstörungen für Kin bis 14 Jahre (1) als Gruppenbehandlung (2 4 Kin) 8,57 X0902 Krankengymnastik im Bewegungsbad als Einzelbehandlung einschließlich erforlichen Nachruhe 15,20 X1004 Krankengymnastik im Bewegungsbad als Gruppenbehandlung mit 2 3 Patienten einschließlich erforlichen Nachruhe 6,76

Pos.Nr. Leistungen innerhalb Heilmittelversorgung Vergütung X1005 Krankengymnastik im Bewegungsbad als Gruppenbehandlung mit 4 5 Patienten einschließlich erforlichen Nachruhe 6,76 X1101 Traktions-/Extensionsbehandlung mit kleinen Geräten (z. B. Glissonsche Schlinge) 3,05 X1102 Traktions-/Extensionsbehandlung mit größeren Apparaten 4,10 X1201 Manuelle Therapie (MT) (1) 16,26 X1302 Elektrotherapie einzelner o mehrerer Körperteile 4,58 X1303 Elektrostimulation bei Lähmungen 8,25 X1310 Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad) 6,81 X1312 Hydroelektrisches Vollbad (z.b. Stangerbad) 13,23 X1501 X1517 Warmpackungen einer o mehrere Körperteile (Parapack- Packungen, Fango, Paraffinfango, Moorparaffin) einschließlich Nachruhe 7,21 Wärmeanwendung mittels Strahler bei einem o mehreren Körperteil(en) (Heißluft, Infrarot, Ultraviolett, Sollux) 3,42 X1530 Heiße Rolle (Warmkompressen) 6,34 X1531 Ultraschall-Wärmetherapie 7,16 X1534 Kältetherapie bei einem o mehreren Körperteil(en) 6,63 X1703 Sitzbad o Halbbad 8,08 X1705 Vollbad 11,41 X1710 Gashaltiges Bad (z. B. Kohlensäure-, Sauerstoff-, Luftperlbad) 14,04 X1801 Inhalationstherapie als Einzelbehandlung 4,08 X2001 Standardisierte Heilmittelkombinationen D 1 30,99

Pos.Nr. Leistungen innerhalb Heilmittelversorgung Vergütung X9701 Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht - nur einmal abrechenbar je Verordnung 0,56 X9933 Ärztlich verordneter Hausbesuch inkl. Wegegeld 10,30 X9934 Ärztlich verordneter Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung (z.b. Alters- o Pflegeheim) pro Patient pro Tag inkl. Wegegeld 5,00 Pos.Nr. Leistung außerhalb Heilmittelversorgung Vergütung in X1901 Unterweisung zur Geburtsvorbereitung in Gruppe bis zu 10 Personen, je Übungsstunde (60 Min.), maximal 14 Stunden 5,45 II. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen 1. Bei Abrechnung ist an Stelle des X als erste Ziffer Positionsnummer die 1 für den Leistungserbringer Masseur und med. Bademeister, die 2 für den Leistungserbringer Physiotherapeut anzugeben 2. Die mit (1) gekennzeichneten Positionen sind nur abrechenbar bei entsprechen Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung durch die Landesverbände 3. Die Positionen X1101 und X1102 können grundsätzlich nur von Physiotherapeuten abgerechnet werden. Darüber hinaus sind die Positionen zugelassen für Masseure u. med. Bademeister, die bis zum 31.12.1995 zugelassen wurden. 4. Hausbesuchsregelung Die Verhandlungspartner sind sich darüber einig, daß für den Leistungserbringer eine Verpflichtung zu einem ärztlich verordneten Hausbesuch dann nicht mehr besteht, wenn objektive Tatbestände den Hausbesuch nicht mehr notwendig erscheinen lassen. Der Leistungserbringer, verordnende Arzt und die Krankenkassen wirken in diesem Fall zusammen. 5. Für die Abrechnung Leistung X1901 ist eine separate Rechnung zu erstellen. 6. Der Höchstpreis und die Fälligkeit Zuzahlung ( 32 SGB V) richten sich nach dem Tag Leistungserbringung. Bei Abrechnung Verordnungen mit Leistungen über den 31.12.2005 hinaus sind die Leistungen bis 31.12.05 und ab 01.01.06 zu splitten. 7. Die Vereinbarung tritt vorbehaltlich Zustimmung Aufsichtsbehörden ( 71 Abs. 2 SGB V) zum 01.01.2006 in Kraft.

8. Diese Vereinbarung kann von jedem Berufsverband und jedem Landesverband mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum 31.12.2006, gekündigt werden. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung sind die bis dahin geltenden Preise Abrechnung zugrunde zu legen. Bergisch Gladbach, Bergkamen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln den 19.12.2005 Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten IFK e.v. AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse Wilfried Jacobs Vorsitzen des Vorstands Landesverband nordrhein-westfälischer Krankengymnasten/Physiotherapeuten e.v. BKK-Landesverband Nordrhein-Westfalen VDB-Physiotherapieverband e.v. - Landesverband Nordrhein-Westfalen- IKK Nordrhein Verband Physikalische-Therapie e.v. -Landesgruppe Nordrhein-Westfalen- Landwirtschaftliche Krankenkasse Nordrhein-Westfalen Knappschaft