Leitfaden Gärtner/-in (Landschaftsgärtner/-in) Vorbereitung auf die Meisterprüfung Kursjahr 2015/2016. Änderungen und Druckfehler vorbehalten

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Transkript:

Leitfaden Gärtner/-in (Landschaftsgärtner/-in) Vorbereitung auf die Meisterprüfung Kursjahr 2015/2016 Änderungen und Druckfehler vorbehalten

Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent! Die österreichische Meisterprüfung stellt gerade auch für das Handwerk des Gärtners ein Zeugnis umfassender Kompetenz und Leistungsfähigkeit dar! Es bleibt daher für jeden Handwerksbetrieb in Österreich ein Qualitätszeichen, ja ein Gütesiegel, ein Meisterbetrieb zu sein. Sowohl die Kund/-innen als auch die Mitarbeiter/-innen profitieren von der umfassenden Ausbildung und den Fachkenntnissen, die nur in einem Meisterbetrieb zur Verfügung stehen. Auch die Lehrlingsausbildung bleibt auf hohem Niveau: Von Meisterhand ausgebildet, kann man auch über zukünftige Generationen sagen "Sie sind Meister Ihres Faches!" Das WIFI Wien bietet mit seinem Meisterkurs eine Möglichkeit der qualifizierten Vorbereitung auf die Meisterprüfung, erfahrene Trainer bereiten Sie praxisgerecht auf die Prüfung vor. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lernen und viel Erfolg bei der Umsetzung. Ing. Ludwig Lorbeer Kursleiter www.wifiwien.at 2 WIFI Wien

Ziele Sie beherrschen die notwendigen Kenntnisse zur positiven Ablegung des fachlichen Teils der Meisterprüfung für Gärtner/-innen mit den Moduleninhalten 1B + 2B + 3. Teilnehmer/-innen Teilnahmevoraussetzungen Gärtner/-innen, Landschafts- und Friedhofsgärtner/-innen, Forstfacharbeiter/-innen, die schon die Lehrabschlussprüfung besitzen oder den Kurs für die Lehrabschlussprüfung absolviert und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Informationsveranstaltung In der kostenlosen Informationsveranstaltung stehen Ihnen Kursleiter Ing. Ludwig Lorbeer und WIFI-Mitarbeiter Andreas Lechtermann für fachliche und organisatorische Fragen gerne zur Verfügung. Maximale Teilnehmeranzahl/Gruppengröße Maximal 24 Teilnehmer/-innen können den Vorbereitungskurs besuchen. 3

Inhalt Vermessen Erdarbeiten Pflanzenarbeiten Rasenarbeiten gärtnerische Steinarbeiten Anlage von Wegen, Plätzen, Stufen und Mauern Baum- und Strauchpflege Fachrechnen, Fachzeichnen Pflanzenkunde Materialkunde Pflanzenschutz Düngerlehre Bodenkunde Ökologie Beton Maschinenkunde Methoden Lehrsaalvortrag Praktische Arbeiten Zeitlicher Aufbau Es werden ein Tages- und ein Abendkurs angeboten. Termine/Stundenplan/Kurszeiten Informationsabend (kostenlos) Buchungs-Nr. 89235/015 14.9.2015 Mo 17:30 19:30 Kurse Buchungs-Nr. 89221/015 3.11.2015 10.3.2016 Mo Do 17.00 20.00 Buchungs-Nr. 89221/025 11.1.2016 11.3.2016 Mo Fr 8.00 17.00 Fallweise Unterricht am Samstag. Veranstaltungsort Die Kurse finden in der Berufsschule für Gärtner Wien-Kagran, Donizettiweg 31, 1220 Wien bzw. im WIFI Wien statt, je nach Verfügbarkeit von Räumen in der Berufsschule. 4

Abschluss/Prüfung Verordnung der Bundesinnung der Gärtner und Floristen über die Meisterprüfung für das Handwerk des Gärtners (Gärtner-Meisterprüfungsordnung) kundgemacht am 30.1.2004 Auf Grund der 21 und 352a Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet: Allgemeines 1 Die Meisterprüfung für das Handwerk des Gärtners besteht aus 5 Modulen. Modul 1: Fachlich praktische Prüfung 2. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Bei Nachweis einer der folgenden fachlichen Qualifikationen entfällt Modul 1 Teil A: a) erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter/-in), BGBl. Nr. 162/1984, in der jeweils geltenden Fassung, b) erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Friedhofs- und Ziergärtner, BGBl. Nr.183/1982, in der jeweils geltenden Fassung, c) erfolgreicher Abschluss der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Wien, Schönbrunn, oder d) erfolgreicher Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idf BGBl. Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk Gärtner spezifischen Schwerpunkt liegt. (3) Auf dem Niveau der Lehrabschlussprüfung ist zu prüfen, ob der Prüfungskandidat die notwendigen Pflanzenkenntnisse besitzt: a) Vermehrung von Pflanzenmaterial, Baum- und Strauchpflege und b) Pflanzenkenntnis. (4) Die Prüfungskommission hat die Aufgaben so zu wählen, dass ein Prüfungskandidat sie in 45 Minuten beenden kann. Das Modul 1 Teil A darf maximal 60 Minuten dauern. (5) Während der Arbeitszeit hat ein Kommissionsmitglied anwesend zu sein. Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung des Prüfungskandidaten erforderlich ist. (6) Das Modul 1 Teil B hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe zu den folgenden Bereichen zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer meisterlichen Leistung ermöglicht. Dabei können jene Grundfertigkeiten, die dem Niveau der Lehrabschlussprüfung entsprechen, zwar ebenfalls mit einbezogen werden. Für die positive Bewertung des Moduls 1 Teil B sind jedoch die weiterführenden Fertigkeiten auf höherem Niveau ausschlaggebend. Mit den folgenden Arbeiten sollen die organisatorischen, planerischen, rechnerischen und ausführenden Fertigkeiten bewiesen werden, wobei Meisterarbeiten anzufertigen sind, die der Ausführung eines Prüfungsstückes dienen. a) Vermessen, b) Erdarbeiten, c) Pflanzarbeiten, d) Rasenarbeiten, 5

e) gärtnerische Steinarbeiten oder sonstige Gestaltungselemente und f) Anlegen von Wegen und Plätzen. (7) Die Prüfungskommission hat die Aufgabenstellung so zu wählen, dass ein Prüfungskandidat sie in 14 Stunden beenden kann. Das Modul 1 Teil B darf maximal 15 Stunden dauern. (8) Während der Arbeitszeit hat entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein. Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung des Prüfungskandidaten erforderlich ist. (9) Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand. Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung 3. (1) Das Modul 2 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Bei Nachweis einer der in 2 Abs. 2 genannten einschlägigen Abschlüsse entfällt Modul 2 Teil A. (3) Folgende Kenntnisse sind auf dem Niveau der Lehrabschlussprüfung aus dem Bereich des Fachgesprächs sowie des theoretischen Teils zu prüfen, wobei sich dieser Teil aus folgenden Bereichen zusammensetzt: a) Fachkunde (Bodenkunde, Pflanzenschutz, Werkzeuge und Arbeitsverfahren, Formen, Maßverhältnisse und Harmonie) b) Pflanzenkunde (Morphologie, Anatomie, Physiologie und handelsübliche Pflanzen) (4) Das Prüfungsgespräch hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an eine Fachkraft zu stellen sind, zu orientieren. Das Prüfungsgespräch hat mindestens 15 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 30 Minuten zu beenden. (5) Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. (6) Das Modul 2 Teil B hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe zu den folgenden 3 Bereichen zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer meisterlichen Leistung ermöglicht. 1. Planung a) Plan lesen b) Baustelleneinteilung c) Baustellenübergabe 2. Sicherheitsmanagement a) Baustellenabsicherung b) Betriebsevaluierung 3. Qualitätsmanagement a) Pflanzenkunde und Ökologie b) Materialkunde (Bautechnik, Normenkenntnis) c) Vegetationstechnik d) Maschinentechnik und Maschineneinsatz e) Pflanzenernährung und Bodenkunde f) Pflanzenschutz 6

(7) Das Prüfungsgespräch hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, zu orientieren. Das Prüfungsgespräch hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden. (8) Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. (9) Das Modul 2 ist ein einheitlicher Gegenstand. Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung 4. (1) Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichen Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, nachweisen zu können. (2) Die Aufgabenstellung hat die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse aus den Bereichen a) Fachkunde, b) Objektplanung (gartentechnische Zeichnung und Bepflanzungsplan), c) Bedarfsrechnung (Massenberechnung, Materialbedarfsrechnung), d) Fachkalkulation (Anbotserstellung) und Fachrechnen (Längen- und Flächenberechnung, Volums- und Gewichtsberechung und Prozentberechnung) einzubeziehen. (3) Modul 3 entfällt bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens fünfjährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idf BGBl. Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk Gärtner spezifischen Schwerpunkt liegt. (4) Die schriftliche Prüfung hat mindestens 7 Stunden zu dauern. Sie ist nach maximal 8 Stunden zu beenden. (5) Das Modul 3 ist ein einheitlicher Gegenstand. Modul 4: Ausbilderprüfung 5. Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß 29 Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969, in der geltenden Fassung. Modul 5: Unternehmerprüfung 6. Das Modul 5 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993, in der geltenden Fassung. 7

Bewertung 7. (1) Für die Bewertung der Module gilt das Schulnotensystem von Sehr gut bis Nicht genügend in sinngemäßer Anwendung der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974 in der Fassung BGBl. II Nr. 35/1997. (2) Ein Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn das Modul mit der Note Sehr gut bewertet wurde. Zusatzprüfung für das verbundene Gewerbe Blumenbinder (Floristen) 8. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Gewerbe Blumenbinder (Floristen) in vollem Umfang erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Gärtner durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen. Die Zusatzprüfung umfaßt das Modul 1 Teil B ( 2 Abs. 6) und Modul 2 Teil B ( 3 Abs. 6). Das Modul 1 Teil B umfasst die Meisterarbeit. Die Meisterarbeit muss in 14 Stunden erwartet werden können. Sie ist nach 15 Stunden zu beenden. Das Prüfungsgespräch gem 3 Abs. 6 (Modul 2 Teil B) hat mindesten 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 11. (1) Diese Verordnung tritt mit 1.1.2004 in Kraft. (2) Die Gärtner-Meisterprüfungsordnung, BGBl. Nr. 467/1993, tritt mit Ablauf des 31.12.2003 außer Kraft. (3) Personen, die die Prüfung nach Abs. 2 wiederholen, dürfen noch bis spätestens 6 Monate nach dem außer Kraft treten der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 nach dieser Prüfungsordnung zur Wiederholungsprüfung antreten. Wahlweise dürfen sie aber auch nach der neuen Prüfungsordnung die Wiederholungsprüfung ablegen. (4) In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter der Meisterprüfungsstelle, welche Gegenstände nach der neuen Prüfungsordnung zu wiederholen sind. BUNDESINNUNG DER GÄRTNER UND FLORISTEN Der Bundesinnungsmeister: Ing. Gerold Hauser e.h. Der Bundesinnungs-Geschäftsführer: Dr. Reinhard Kainz e.h 8

Leitlinien für die Durchführung der Meisterprüfung des/der Gärtners/-in Die Praktische Prüfung Modul 1 Teil A umfasst einen Zeitraum von 45 Minuten und darf max. 60 Minuten dauern. a) Vermehrung von Pflanzenmaterial, Baum- und Strauchpflege Arbeitsproben sind nach einem von der Prüfungskommission erteilten Arbeitsauftrag mit einer Arbeitsskizze herzustellen b) Pflanzenkenntnis: Der Kandidat muss unter Verwendung einer Pflanzenerkennungsstraße aus einer Gesamtzahl von 50 Pflanzen oder Pflanzenteilen aus den Bereichen Bäumen, Sträucher, Stauden, Sommerblumen, Kübelpflanzen diese erkennen und ihren deutschen und vollständigen botanischen Namen nennen oder niederschreiben können. Die Umsetzung des Arbeitsauftrages unterliegt den branchenüblichen Standards und Sicherheitsvorschriften. Die praktische Meisterprüfung Modul 1 Teil B umfasst ein durch den Kandidaten nach bestimmten Kriterien erstelltes Projekt, das in 14 Stunden (maximal 15 Stunden) zur Ausführung gebracht werden soll. Bei einer 6 Stunden pro Tag übersteigenden Arbeitszeit ist diese durch eine für alle Kandidaten gleichzeitige Pause von einer Stunde zu unterbrechen. Die Kriterien: Gestaltung einer rechteckigen Fläche zwischen 24 und 36 m² davon annähernd 60% bepflanzte Fläche inkl. Rasen und mindestens Pflanzung eines Baumes und 40% verbaute Fläche, wobei die Herstellung eines befestigten Weges und/oder eines Platzes und die Errichtung einer gärtnerischen Steinarbeit und/oder Sonderformen des Landschaftsbaues z.b. Teichbau, Wasser im Garten usw.) gefordert wird. Der Kandidat erhält 6 Wochen vor der Prüfung die Aufgabenstellung und hat bis 3 Wochen vor der Prüfung seinen Entwurf samt Erklärungen in 2facher Ausfertigung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Der Entwurf umfasst: einen Grundriss mit Längen- und Höhenangaben, einen Bepflanzungsplan inkl. einer Pflanzliste und einen technischen Plan bzw. Schnitt für alle Bauwerke. Die Erklärungen beinhalten: eine Materialliste mit Typenbezeichnungen, einen Bauzeitplan mit dem Maschineneinsatz und eine Werkzeugliste mit Geräten und Hilfsstoffen. Alle Ausführungen unterliegen den branchenüblichen Standards mit handelsüblichen Bezeichnungen und Sicherheitsbestimmungen. Die Bereitstellung der einzusetzenden Materialien, Werkzeuge und Maschinen obliegt dem Kandidaten. Die mündliche Prüfung Modul 2 Teil A soll sowohl das fachlich theoretische Wissen 9

in Bezug auf die Tätigkeiten eines Landschaftsgärtners als auch die biologisch-botanischen Kenntnisse abklären. Zu diesem Zweck hat der Prüfungskandidat seine Kenntnisse aus folgenden Bereichen unter Beweis zu stellen. a) Fachkunde / praktische Anwendung: Bodenkunde: Bodenarten, Bodenverbesserung, Substrate, Düngung etc. Pflanzenschutz: Krankheits- und Schädlingsbekämpfung unter ökologischen Gesichtspunkten, Pflegemaßnahmen. Werkzeuge und Arbeitsverfahren: Einsatz, Instandhaltung, Sicherheit bei Werkzeugen, Maschinen Herstellen und Pflege von Grünflächen (Rasen, Moorbeete, Böschungen etc.) Formen: Gestaltungsmöglichkeiten und Materialien im Garten- Landschaftsbau Maßverhältnisse und Harmonie: Maßstäbe, Schrittlänge, Goldener Schnitt, Farbenlehre etc. b) Pflanzenkunde/ Kenntnisse über Morphologie, Anatomie, Physiologie und handelsübliche Pflanzen. Modul 3 Das gewählte Projekt ist nach Vorgabe durch die Prüfungskommission planerisch und grafisch darzustellen. Dabei können Detailskizzen zur besseren Veranschaulichung erstellt werden. Der Prüfungskandidat hat seinen Plänen Kalkulationen inklusive Detailkalkulationen beizufügen, aus denen die Preisgestaltung für das Werk entnommen werden kann. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass der erstellte Plan samt Kalkulationen einem potentiellen Kunden präsentiert werden könnte. Die Vorgaben der Prüfungskommission können aus Bestandsplänen, Ortsangaben und Angaben über Bodenbeschaffenheit und Witterungsbedingungen bestehen. Darüber hinaus kann die Kommission entsprechend den marktüblichen Bedingungen Vorgaben über einen festgesetzten Preisrahmen, Preisvorgaben und Qualitätsanforderungen machen. 10

Der Weg zum Gewerbeschein Die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien informiert: Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde eine einheitliche Liste aller Handwerke und sonstigen reglementierten Gewerbe geschaffen, für die es Gewerbezugangs-voraussetzungen gibt. Näheres auf der Homepage der Meisterprüfungsstelle Wien: www.wko.at/wien/meister Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung eine der Voraussetzungen für den Gewerbezugang. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zu einer Meister- oder Befähigungsprüfung antreten. Meisterprüfung Meisterprüfungen sind die höchste Ausbildungsstufe für handwerkliche Berufe. Seit der Gewerberechtsnovelle 2002 besteht die Meisterprüfung aus fünf Modulen, die voneinander unabhängig absolviert werden können. Die Module 1 3 beziehen sich auf den fachlichen Teil, Modul vier ist die Ausbilderprüfung, Modul fünf die Unternehmerprüfung. Modul 1: fachlichpraktischer Teil A und B Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt Modul 2: fachlichmündlicher Teil A und B Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt Modul 3 - fachlichschriftlicher Teil Modul 4: Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung Modul 5: Unternehmerprüfung Achtung: Nur wenn alle 5 Module erfolgreich absolviert wurden ( bzw. bei Modul 3, Modul 4 und Modul 5 auch durch den Ersatz dieser Module) kann ein Meisterprüfungszeugnis ausgestellt werden! Modul 4: Ausbilderprüfung Wenn ein Lehrling im Betrieb aufgenommen wird, ist es notwendig, dass der Ausbilder die Ausbilderprüfung abgelegt hat. Sie ist der Garant dafür, dass der Ausbilder das pädagogische und rechtliche Basiswissen, das für die Lehrlingsausbildung vonnöten ist, besitzt. Nähere Informationen zur Ausbilderprüfung (allgemeine Infos wie auch Ersatz oder Entfall) sowie Termine sind auf der Homepage der Meisterprüfungsstelle ersichtlich. 11

Modul 5: Unternehmerprüfung Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Aufgabenstellung umfasst eine Projektarbeit, Fallbeispiele und Fragen aus den Bereichen unternehmerische Rechtskunde, Marketing, Rechnungswesen, Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Institutionen, Organisation, Mitarbeiterführung und Personalmanagement. Die Unternehmerprüfung kann durch andere Ausbildungen ersetzt werden ( z.b. durch den erfolgreichen Abschluss der Handelsakademie, Auskünfte erteilt die Meisterprüfungsstelle oder sie sind auf der Homepage bei der Unternehmerprüfung ersichtlich). Achtung: Die erfolgreiche Ablegung der Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung! Auskünfte über Entfall, Termine und Kosten der Unternehmerprüfung erteilt die Meisterprüfungsstelle. Die Meisterprüfungsstelle Wien ist folgendermaßen erreichbar: Telefon 01/51 450-2437 Fax 01/51 450-2449 E-Mail: meisterpruefung@wkw.at Kosten Ausbildungskosten Die Kurskosten betragen EUR 2.350 inklusive aller Skripten und Unterlagen. Prüfung Für die Prüfungskosten kontaktieren Sie bitte die Meisterprüfungsstelle Wien. 12

Trainer/-in bzw. Trainerteam Ihre Trainer im Kurs sind Ing. Ludwig Lorbeer und sein bewährtes Team. Ing. Ludwig Lorbeer, Lehrgangsleiter Ing. Ludwig Lorbeer ist Jahrgang 1957. Er hat den Beruf des Gärtners von der Pieke auf gelernt und nach der Lehrabschlussprüfung und einigen Praxisjahren die Meisterprüfung abgelegt. Danach hat er die Matura nachgeholt und ist 1980 in die Berufsschule für Gartenbau und Floristik als Lehrer eingetreten. 1984 gründete er einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb. Heute ist er, neben seiner Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger, als Prüfer bei der Lehrabschlussprüfung und Meisterprüfung eingesetzt. Seit Jahren leitet Hr. Ing. Lorbeer erfolgreich die Aus- und Weiterbildung der Gärtner und Floristen. 13

Die WIFI-Teilzahlung Finanzieren Sie Ihre Bildung unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten. Das Teilzahlungsservice des WIFI Wien macht es möglich. Profitieren Sie von der Möglichkeit, die Kosten für Ihren Kurs oder Lehrgang in Raten zu bezahlen ganz ohne Mehrkosten! So geht es: Bitte geben Sie uns unbedingt vor Veranstaltungsbeginn Ihren Teilzahlungswunsch schriftlich bekannt. Die Teilzahlung erfolgt immer innerhalb der Dauer der Weiterbildungsveranstaltung. Die Teilbeträge werden in gleich hohen Raten im monatlichen Rhythmus von Ihnen bezahlt. Die minimale Anzahl der Raten beträgt zwei, die maximale fünfzehn Raten. Je nach Kursdauer können Sie die Anzahl der Raten mit dem Kundenservice des WIFI Wien vereinbaren. Prüfungskosten sind von der Teilzahlung ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass sofort der gesamte Betrag fällig wird, wenn Sie mit den Raten in Verzug kommen. Informationen erhalten Sie beim Kundenservice des WIFI Wien, Kontaktformular www.wifiwien.at/kontakt, T 01/476 77-5555. WIFI-Bildungsgutscheine Schenken Sie Chancen Schenken Sie Bildung Das clevere Geschenk mit nachhaltiger Wirkung: Mit WIFI Wien Bildungsgutscheinen erfüllen Sie nicht nur den vielleicht schon lang gehegten Wunsch nach einer praxisnahen Aus- und Weiterbildung, Sie schenken damit auch die Chance auf berufliche Weiterentwicklung. Viele Wahlmöglichkeiten Schenken Sie eine Gesamtausbildung, ein kompaktes Tagesseminar oder einen praxisorientierten Fachkurs. Aber auch variabel, im Wert von 10, 50 oder 100 Euro. Sie sind für das umfangreiche Bildungsangebot des WIFI Wien einlösbar. Zwecks Kauf oder Bestellungen wenden Sie sich bitte an das Kundenservice des WIFI Wien: Rufen Sie uns an unter 01 476 77-5555 oder benutzen Sie das Kontaktformular auf www.wifiwien.at/kontakt. Nach Eintreffen Ihrer Bestellung erhalten Sie vom WIFI Wien einen Zahlschein. Sobald Sie den entsprechenden Betrag überwiesen haben, erhalten Sie den/die Bildungsgutschein(e) eingeschrieben per Post zugesandt. Oder kommen Sie in unser Kundenservice, wo Sie die Gutscheine direkt kaufen können. 14

Förder-Tipps Überblick über Förderungen in der Aus- und Weiterbildung Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Informationsveranstaltungen über mögliche Förderungen in der Aus- und Weiterbildung für Privatpersonen: Buchungs-Nr. Datum: Uhrzeit: 25340 104 18.06.2015 16:30 18:00 Uhr 25340 114 18.06.2015 18:30 20:00 Uhr 25340 015 10.09.2015 18:00 20:00 Uhr 25340 025 14.01.2016 16:30 18:00 Uhr 25340 035 14.01.2016 18:30 20:00 Uhr 25340 045 24.02.2016 18:00 20:00 Uhr 25340 055 04.05.2016 18:00 20:00 Uhr 25340 065 16.06.2016 16:30 18:00 Uhr 25340 075 16.06.2016 18:30 20:00 Uhr Hinweis: Die Teilnahme ist kostenlos. Wir ersuchen jedoch um Anmeldung unter 01 476 77-5555 oder im WIFI Wien-Online-Kursbuch auf www.wifiwien.at. Das Arbeitsmarktservice und eine Reihe von Institutionen unterstützen abhängig vom jeweiligen Förderungsschwerpunkt Unternehmen und Beschäftigte bei der laufenden Weiterentwicklung ihres Qualifikationsspektrums. Förderaktionen unterliegen einem ständigen Wandel. Nehmen Sie daher bitte persönlich mit den Förderstellen Kontakt auf. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei Ihrer fördernden Institution. Kursförderungsinformationen im Internet Informationen Betreiber Internet-Link Überblick über aktuelle Förderungen WIFI Wien www.wifiwien.at/foerderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer/-innen und Arbeitssuchende Übersicht über Formen der Wirtschaftsförderung Wirtschaftskammer www.wko.at/foerderungen in Österreich Österreich Überblick über Möglichkeiten der individuellen Weiterbildungsförderung Bildungsberatung Österreich - Erwachsenenbildung www.kursfoerderung.at AMS Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.ams.at 15

waff-förderungen Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim waff unter 01 217 48-555 bzw. www.waff.at Niederösterreich Unselbstständig erwerbstätige Teilnehmer/-innen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben, können auf Antrag eine niederösterreichische Arbeitnehmerförderung (NÖ- Bildungsförderung) durch das Land Niederösterreich erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.noe.gv.at/bildungsfoerderung. Oberösterreich Informationen über Bildungsförderungen finden Sie auf: www.land-oberoesterreich.gv.at mit dem Suchbegriff: Bildungskonto Steuer-Tipps Steuerliche Informationen finden Sie unter: www.wifiwien.at/foerderungen und www.wko.at/steuern und www.bmf.gv.at/steuern. Informationen zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung finden Sie im jährlich aktualisierten Steuerbuch: www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Stand der Information: Februar 2015 Besuchsbestätigungen Sie erhalten unsere standardisierte Besuchsbestätigung ca. 1 Woche nach Abschluss Ihres Kurses per Post. Benötigen Sie eine Besuchsbestätigung zur Vorlage bei einer Förderstelle (z. B. AMS, waff etc.) stellt Ihnen auf Wunsch unser Kundenservice den Nachweis gerne persönlich aus. 16

Ansprechpartner im WIFI Wien Die Ansprechpartner und Verantwortlichen des Hauses Institutsleiterin: Mag. Barbara Schieder Leiterin der Aus- und Weiterbildung: Gabriele Kolibal Zuständiger Mitarbeiter Ing. Mag. Andreas Lechtermann T 01 476 77-5542 F 01 476 779-95542 E lechtermann@wifiwien.at Kundenservice Auskunft, Beratung, Anmeldung Adresse: WIFI Wien, wko campus wien, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien T 01 476 77-5555 F 01 476 77-5588 Öffnungszeiten: Mo Do 8.00 18.30 Uhr Fr 8.00 17.00 Uhr In der Zeit der Wiener Schulferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Kontaktformular: www.wifiwien.at/kontakt WIFI Wien im Internet: www.wifiwien.at Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WIFI Wien in der letztgültigen Fassung, nachzulesen im aktuellen Kursbuch, im Internet oder einzusehen im WIFI Wien. Impressum Medieninhaber, Herausgeber: WIFI der Wirtschaftskammer Wien, wko campus wien, 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 T 01 476 77-0, F 01 476 77-5588 www.wifiwien.at Verlags- und Herstellungsort: Wien Druck- und Satzfehler vorbehalten. 17

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