Geländer Vorschriften und Normen Mitgeltende Vorschriften und Normen Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer Bauaufsichtliche Zulassungen für übel Richtlinien für Kindertagesstätten Schulbau RiLi Krankenhaus RiLi Verarbeiter RiLi der Hersteller von Füllungen z.b. Trespa ETB Richtlinie Bauteile die gegen Absturz sichern Ausgabe Juni/85 Informationsvorschrift i21 vom Bundesverband Metall Bemessung und Montage von Geländern Hinweis auf zugelassene übel VOB Teil B 4 Ausführung, 2.1 er Auftraggeber hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. abei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzl. und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Montagerichtlinien der Hersteller von Geländerbekleidung ATV IN 18 360 ATV IN 18 335 IN 1045 IN 1055-3 IN 1055-4/T5 IN 1055-7 IN 4113-1 und A1 IN 4113-2 IN 18 065 IN 18 516, Teil 4 IN 18 800-1 IN 18 800-7 IN 50 976 IN 55 928-4 IN 55 928-5 IN EN 10 088 ETB RiLi GUV TRAV TRLV ArbStättVo ASR 12/1-3 VersStättVo UVV GHVO Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten Stahlbauarbeiten Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung Lastnahmen für Bauten; Verkehrslasten Lastnahmen für Bauten; Verkehrslasten, Windlasten bei nicht schwingungsanfälligen Bauten Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung; Berechnung und bauliche urchbildung Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung; Berechnung, bauliche urchbildung und Herstellung geschweißter Aluminiumkonstruktionen 2000, Gebäudetreppen Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion Stahlbauten; Herstellen, Eignungsnachweise zum Schweißen Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken) Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtung und Überzüge; Vorbereitung und Prüfung der Oberflächen Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtung und Überzüge; Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme Nichtrostende Stähle Bauteile die gegen Absturz sichern Richtlinien für Schulen Technische Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 18 Umwehrungen aus Glas Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig, gelagerter Verglasungen Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie Versammlungsstättenverordnung Unfallverhütungsvorschriften Geschäftshausverordnung Geländer- Systeme 3.2007 Statik F-4/1
Geländer Vorschriften und Normen IN 18065 n: Sicherheitskontrolle: Ein Würfel mit der Kantenlänge 15 cm darf nicht zwischen Stufe und Geländeruntergurt hindurchpassen. u <12cm Nach LBO muss der Zwischenraum von Geländer bis Podest kleiner sein als 12 cm ² 2m a 2 a s a = Treppenauftritt (max. 37 cm) s = Treppensteigung (min. 14 cm) u = Unterschneidung s Treppenneigung = a (ohne u) 1 Geländeruntergurt 2 Messebene 3 Geländeruntergurt bei Überstufen- bzw. Nebenstufenmontage 4 Lichte Treppenhausdurchgangshöhe er Abstand zwischen Handlauf und Wand oder Handlauf und Geländer darf 5 cm nicht unterschreiten. >5cm >5cm ie lichte Treppenhausdurchgangshöhe darf an keiner Stelle das Mindestmaß von 2 m unterschreiten LBO IN 18065 * LBO IN 18065 <6cm er Abstand zwischen Stufe zur angrenzenden Wand darf nicht größer sei als 6 cm. * neu in der IN 18065 (2001) Kleinkind-Sicherung: Geländer und Umwehrung müssen so ausgelegt sein, -- das Kindern das Klettern erschwert wird -- der sogenannte Leitereffekt vermieden wird. Bauhilfe: Bei gleich bleibendem Abstand von 5 cm, senkrecht gemessen von der Unterkante des Geländeruntergurtes bis zur Messlinie des Treppenlaufes und bis zur Podestoberkante, liegt der Treppenbauer, bei Berücksichtigung der Schrittmaßregel, auf der sicheren Seite. F-4/2 Statik 3.2007
Geländer Hinweis Allgemeine Vorbemerkung zu den Pfostenabständen für Planung und Konstruktion ie Angaben auf den folgenden Seiten geben Hinweise für die Ermittlung des Materialeinstandes der tragenden Aluminiumprofile zu Konstruktions- und Kalkulationszwecken im Planungsstadium. Sie ersetzten in keinem Fall eine statische Berechnung. ie Werte sind Ergebnisse von Berechnungen, denen einige Vereinfachungen, z.b. hinsichtlich des statischen Systems und der Belastungen, zugrunde liegen. ie Pfostenabstände wurden unter Annahme folgender Grundwerte für die Belastung ermittelt: en: Wohnräume, Aufenthaltsräume, Büroflächen, Flure: Versammlungsraum: Wind: Winddruck Binnenlandzone I und II q K : 0,5 kn/m q K : 1,0 kn/m q: 0,65 kn/m 2 h 18 m Objektbezogene statische Berechnung Kommt ein Objekt zur Ausführung, ist in jedem Fall eine objektbezogene statische Berechnung erforderlich. In diesen Berechnungen werden Spannungs- und Stabilitätsnachweise für die Profile geführt, sowie die Auflagerpunkte und Verbindungsmittel nachgewiesen. Grundlage dafür sind die tatsächlich vorhandenen Geometrien und Lasten. Außerdem werden die tatsächlichen Auflagerbedingungen, z.b. Befestigung in einer Beton- oder Mauerwerkskonstruktion und die daraus resultierenden Verformungen, angesetzt. Möglicherweise ergeben sich bei der Prüfung der statischen Berechnungen durch eine Behörde neue Voraussetzungen, die bei der Erstellung der Berechnung nicht bekannt waren. Eine Bestellung der Profile sollte daher erst nach Abschluß der Prüfung der statischen Berechnung erfolgen. ie Bestellung der Profile ist vor dem Abschluß der statischen Prüfung zwar üblich, geht aber auf das Risiko des Metallbauers oder des Bauherrn. as ergibt sich aus den Landesbauordnungen, nach denen eine Baugenehmigung erst nach Abschluß der Prüfung der statischen Berechnung erteilt werden darf, es sei denn, der Bauherr verzichtet schriftlich auf eine solche Prüfung (nur in einigen Bundesländern zulässig). Eigengewicht (systemabhängig, jedoch min. 0,25 kn/m) Last aus Blumenkasten (0,35 kn/m) Holmlast (variabel, 0,5/1kN/m) Auflehnlast (0,15 kn/m) Windlast (variabel, je nach Windzonenbereich und Höhe) Verankerung im Baukörper ie Beschaffenheit des Verankerungsgrundes ist nach Ausführung der Kernbohrung vom verantwortlichen Bauleiter auf seine Zulässigkeit zu prüfen. Bei Abweichungen sind z.b. die Befestigungsmittel (übel) neu zu bemessen. Eingesetzte übel müssen zugelassen sein! übel 1.4401 1.4435 1.4439 für die gerissene Zugzone im Balkon oder 1.4436 1.4571 1.4580 3.2007 Statik F-4/3
Geländer Vorschriften und Normen Geländer mit Füllstäben Pfostenabstand Horizontallast zul. Spannung Beispiel einer statischen Berechnung für Geländer (z.b. G 45R) E = h b =0,9m (bei einer Absturzhöhe unter 12 m) h b = (bei einer Absturzhöhe über 12 m) q k = 0,5 kn/m (vgl. IN 1055 T3) q k = 1,0 kn/m (vgl. IN 1055 T3) σ zulal = 8,8 kn/cm 2 σ zulst =14kN/cm 2 Alu-Pfosten Art.-Nr. 301 530 I x = 19,27 cm 4 W x =8,56cm 3 Handlauf Art.-Nr. 305 930 I x = 8,21 cm 4 W x =2,98cm 3 1. Handlauf M= q k xe 2 8 M= 0,5 kn/m x ()2 8 M = 0,09 knm Beispiel Handlaufdimension q k = 0,5 kn/m σ = M W x σ = 0,09 knm 9,0 kncm 2,98 cm 3 = 2,98 cm 3 σ = 3,02 kn/cm 2 σ = 3,02 kn/cm 2 < σ zul = 8,8 kn/cm 2 E=1,2m 2. Pfosten H= q k xe H = 0,5 kn/m x H= 0,6kN M= Hxh M = 0,6 kn x M = 0,66 knm σ = M W x σ = 0,66 knm 66,0 kncm 8,56 cm 3 = 8,56 cm 3 σ = 7,71 kn/cm 2 σ = 7,71 kn/cm 2 < σ zul = 8,8 kn/cm 2 Beispiel Pfostendimension q k = 0,5 kn/m E=1,2m h (Achse HL) ie max. Pfostenabstände der Geländerausführungen: siehe F-4/11. F-4/4 Statik 3.2007
Geländerfüllungen aus Glas Glas als Ausfachungselement Füllungselemente aus Glas als absturzsichernde Verglasung efinition Absturzsichernde Verglasung ie absturzsichernde Verglasung muß gewährleisten, daß im Falle einer stoßartigen Belastung (durch Personen oder Gegenstände) durch ein vorzeitiges oder plötzliches Versagen nicht Menschen gefährdet werden. Aus diesem Grund sind nicht nur statische Lasten (s. IN 1055 Teil 3), sondern auch stoßartige Belastungen nachzuweisen. Hierbei wird in weichen und harten Stoß unterschieden (IN 52337 oder pren 12600 und IN 52338). In den Landesbauordnungen ist unter 1 Grundsätzliche Anforderungen folgendes erwähnt:... bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, daß die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Insbesondere dürfen Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlage nicht bedroht werden... Mit der Zunahme des Werkstoffes Glas für den Einsatz als Geländerfüllung rückt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit nach und nach in den Mittelpunkt der bauaufsichtlichen Bewertung. abei geht es in der Regel um die Beantwortung der Frage nach Verkehrssicherheit (Schutz vor Verletzungen), der Standsicherheit (Lastannahmen), der Resttragfähigkeit (Aufnahme von Lasten im Glasbruchfall). iese müssen über Bauteilversuche, allgemeine Zulassungen bzw. Zustimmungen im Einzelfall nachgewiesen werden. ie Bestimmungen der ETB-Richtlinie Bauteile, die gegen Absturz sichern sind für Glas nicht anwendbar. ie Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) sind zu beachten. 3.2007 Statik F-4/5
Geländerfüllungen aus Glas Glas als Ausfachungselement Von der Glasindustrie wurden für Umwehrungen aus Glas Pendelschlagversuche in Anlehnung an die IN EN 12600 durchgeführt. Hieraus resultiert folgendes Ergebnis: -- ie Anwendung von Glas als Geländerfüllung sollte vorab bei der zuständigen Baubehörde erfragt werden. -- Bei Abtrennungen und Niveauunterschieden von über 1 m wird ausschließlich die Verwendung von VSG empfohlen. ie freien Kanten beim VSG müssen mindestens gesäumt sein. Umwehrungen: Pendelschlagversuche an Glas für bauliche Anlagen mögliche Glasdicke und -art einsetzbare Schüco-Systeme vierseitige Rahmung ESG VSG Geländer-Systeme G 48, G 58, G 45R mit umlaufendem Rahmenprofil zweiseitige horizontale Halterung ESG VSG Geländer-System G 60 mit Unter- und Obergurt vierpunktförmige Halterung ESG* Geländer-Systeme G 45R, G 58, GALERIA (Edelstahl) mit Punkthalterung (siehe hierzu Glashandbuch Glasindustrie) ie zulässigen Spannungen sind den technischen Regeln für linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen zu entnehmen. ESG-Scheiben sind für Einfachverglasungen grundsätzlich der Heißlagerungsprüfung nach IN 18516 Teil 4 zu unterziehen. Bei Einfachverglasung aus ESG darf der Abstand zwischen freier Glaskante und Konstruktionsteilen oder weiteren Glasscheiben nicht größer als 50 mm sein, so daß kein Stoß auf die freie Kante des Glases möglich ist (ansonsten muß die Glaskante auf voller Breite geschützt werden). F-4/6 Statik 3.2007
Geländerfüllungen aus Glas Glas als Ausfachungselement es weiteren sind die Technischen Richtlinien des Glaserhandwerkes Umwehrungen aus Glas zu berücksichtigen. Alle Geländersysteme der Firma Schüco - Geländer-System G 48, G 58, G 45R, Edelstahl Geländer GALERIA mit Rahmenhalter oder punktförmig gehaltener Verglasung und Geländer-System G 60 - sind, bezogen auf die TRAV, in die Kategorie C einzuordnen. Um dieses zu vermeiden, sollte im Einzelfall immer das Gespräch mit der Baubehörde gesucht werden, denn häufig wird nach Abstimmung mit der Baubehörde auch Einscheibensicherheitsglas (ESG) als Geländerfüllung zugelassen. 3.2007 Statik F-4/7
Geländerfüllungen aus Glas Allgemeines Merkblatt Allgemeines Merkblatt zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall für Glasbrüstungen zur Absturzsicherung 1. Wann ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich? Im Bauordungsrecht wird zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten unterschieden. ie Zustimmung im Einzelfall ist nicht auf weitere Bauvorhaben übertragbar, sondern muß jeweils erneut beantragt werden. Bauprodukte oder Bauarten gelten als nicht geregelt, wenn es für sie keine technischen Baubestimmungen oder allgemeine anerkannte Regeln der Technik gibt, oder wenn sie von technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen. Wenn für nicht geregelte Bauprodukte oder Bauarten auch keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. ein allgemeines baurechtliches Prüfzeugnis vorliegt, oder wenn wesentliche Abweichungen von Zulassungen bzw. Prüfzeugnis bestehen, ist für die Verwendung dieser Bauprodukte oder Bauarten, immer eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. 2. An wen ist ein Antrag zu richten und was ist anzugeben? Laut LBO (Landesbauordnung) bedarf die Verwendung von nicht geregelten Bauprodukten oder Bauarten der Zustimmung im Einzelfall, durch die oberste Baubehörde oder z.b. in Baden-Würtemberg die Landesstelle für Bautechnik. em formlosen Antrag an die Landesstelle sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Antragsgegenstand (Bauprodukt bzw. Bauart) b) Bauvorhaben, Anschrift und Zeichnungen c) Antragsteller mit kompletter Anschrift d) Bauherr mit kompletter Anschrift und Ansprechpartner (z.b. Architekt) e) Zuständige Baurechtsbehörde mit kompletter Anschrift, ggf. Anschrift des Ausstellers des Standsicherheitsnachweises, ggf. Anschrift der prüfenden Stelle (Prüfamt/Prüfingenieur für die Baustatik) 3. Welche Unterlagen sind dem Antrag zur Erläuterung und zum Nachweis der Verwendbarkeit im Sinne von der LBO beizufügen? a) Beschreibung des Antragsgegenstands in allen zur Beurteilung wichtigen Angaben (Pläne des Bauvorhabens mit Kennzeichnung der Lage der Bauteile in 2-facher Ausführung). b) Bautechnische Nachweise: -- Standsicherheit, -- Brandschutz, Wärme- und Schallschutz (falls erforderlich) -- Gebrauchstauglichkeit, -- Exakte Konstruktionszeichnung mit eventuellen abweichenden etailangaben. F-4/8 Statik 3.2007
Geländerfüllungen aus Glas Adressen der Baubehörde ie wichtigsten Adressen Oberste Baubehörden eutsches Institut für Bautechnik Referat»Glas im Bauwesen«Kolonnenstr. 30 10829 Berlin Baden-Württemberg: Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Landesstelle für Bautechnik Lange Straße 51 70174 Stuttgart Bayern: Bayrisches Staatsministerium des Inneren Franz-Joseph-Strauß-Ring 4 80539 München Berlin: Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr Württembergische Straße 6 10707 Berlin Brandenburg: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr ortusstraße 30 -- 34 14467 Potsdam Bremen: Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung Ansgaritorstraße 2 28195 Bremen Hamburg: Baubehörde Hamburg Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Hessen: Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden Niedersachsen: Niedersächsisches Sozialministerium Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 30159 Hannover Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport Breite Straße 31 40213 üsseldorf Rheinland-Pfalz: Ministerium der Finanzen Referat 4534 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Saarland: Ministerium des Inneren Franz-Josef-Röder-Straße 21 66119 Saarbrücken Sachsen: Sächsische Landesstelle für Bautechnik Hermann-Liebmann-Straße 73 04317 Leipzig Sachsen-Anhalt: Ministerium des Inneren Halberstädter Straße 2 39112 Magdeburg Schleswig-Holstein: Ministerium für Innerens üsterbooker Weg 92 24105 Kiel Thüringen: Ministerium des Inneren Schillerstraße 57 99096 Erfurt Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6 -- 8 19053 Schwerin 3.2007 Statik F-4/9
Stützabstände E Lochblech Geländer-System G 45R Statik Stützabstände E Außenbereich Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. ie max. Stützenabstände beziehen sich ausschließlich auf die Grundkonstruktion des Geländers (Handlauf, Geländerpfosten, Befestigungskonsole). Bitte beachten Sie die max. möglichen Maße der jeweiligen verwendeten Plattenfüllung entsprechend der ETB-Prüfung (Baukompaktplatten, ESG bzw. VSG Verglasung). Randabstand für übel beachten! 1,46 m 1,32 m 1,21 m 1,12 m 1,04 m 0,73 m 0,66 m 0,61 m 0,56 m 0,52 m Plattenverkleidung (geschlossene Füllung) Unterflur Lochblech Unterflur Randabstand für übel beachten! 1,34 m 1,23 m 1,13 m 1,05 m 0,98 m 0,67 m 0,61 m 0,57 m 0,52 m 0,49 m Plattenverkleidung (geschlossene Füllung) F-4/10 Statik 3.2007
Stützabstände E Geländer-System G 60 Statik Stützabstände E Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. 227 669 / 227 754 Handlauf und Randabstand für übel beachten! 1,82 m 1,64 m 1,49 m 1,36 m 0,91 m 0,82 m 0,74 m 0,68 m 227 669 / 227 754 Obergurt und 227 660 / 227 760 Handlauf und Für Aluminiumbalkone geeignet! 1,66 m 1,51 m 0,83 m 0,75 m 1,38 m 0,69 m 1,27 m 0,64 m 1,18 m 0,59 m 227 660 / 227 760 Obergurt und Randabstand für übel beachten! 227 670 / 227 671 Handlauf und 1,53 m 1,40 m 1,29 m 1,19 m 1,11 m 0,76 m 0,70 m 0,64 m 0,60 m 0,56 m 227 670 / 227 671 Obergurt und 3.2007 Statik F-4/11
Stützabstände E Geländer-System G 60 Statik Stützabstände E Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. Randabstand für übel beachten! 227 669 / 227 754 Sicherheitsgläser zwischen Handlauf und 1,82 m 1,64 m 1,49 m 1,36 m 0,91 m 0,82 m 0,74 m 0,68 m 227 669 / 227 754 Sicherheitsgläser zwischen Obergurt und 227 660 / 227 760 Sicherheitsgläser zwischen Handlauf und Für Aluminiumbalkone geeignet! 1,66 m 1,51 m 0,83 m 0,75 m 1,38 m 0,69 m 1,27 m 0,64 m 1,18 m 0,59 m 227 660 / 227 760 Sicherheitsgläser zwischen Obergurt und 227 670 / 227 671 Sicherheitsgläser zwischen Handlauf und Randabstand für übel beachten! 1,53 m 1,40 m 1,29 m 1,19 m 1,11 m 0,76 m 0,70 m 0,64 m 0,60 m 0,56 m 227 670 / 227 671 Sicherheitsgläser zwischen Obergurt und F-4/12 Statik 3.2007
Stützabstände E Geländer-System G 60 Statik Stützabstände E Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. 227 669 / 227 754 Handlauf und 227 669 / 227 754 1,66 m 1,51 m 0,83 m 0,75 m 1,38 m 0,69 m 1,27 m 0,64 m 1,18 m 0,59 m Sicherheitsgläser zwischen Obergurt und 227 669 / 227 754 Handlauf und 227 669 / 227 754 1,82 m 1,64 m 1,49 m 1,36 m 0,91 m 0,82 m 0,74 m 0,68 m Sicherheitsgläser zwischen Obergurt und 3.2007 Statik F-4/13
Stützabstände E (ohne Auflehnlast!) Geländer-System G 60 Statik Stützabstände E Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. Handlauf-Profil 131 620 / 131 800 und 131 810 ohne Einschiebling q k = 0,5 kn/m 2430 mm Handlauf und Handlauf-Profil 131 620 / 131 800 und 131 810 mit Einschiebling 131 900 Handlauf und Handlauf-Profil 131 680 ohne Einschiebling q k = 1,0 kn/m q k = 0,5 kn/m q k = 1,0 kn/m q k = 0,5 kn/m 1760 mm 2800 mm 2170 mm 2740 mm Handlauf und Handlauf-Profil 131 680 mit Einschiebling 131 900 J y =3,37 W y =1,38 Handlauf und Handlauf-Profil 131 630 / 131 820 und 131 830 ohne Einschiebling q k = 1,0 kn/m q k = 0,5 kn/m q k = 1,0 kn/m q k = 0,5 kn/m 1760 mm 2820 mm 2150 mm 2870 mm Handlauf und Handlauf-Profil 131 630 / 131 820 und 131 830 mit Einschiebling 131 890 J y =3,37 W y =1,38 Handlauf und q k = 1,0 kn/m q k = 0,5 kn/m q k = 1,0 kn/m 2030 mm 3040 mm 2150 mm F-4/14 Statik 3.2007
Stützabstände E Aufsatz Lochblech Aufsatz Edelstahl-Geländer-System GALERIA Statik Stützabstände E Außenbereich Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. ie max. Stützenabstände beziehen sich ausschließlich auf die Grundkonstruktion des Geländers (Handlauf, Geländerpfosten, Befestigungskonsole). Bitte beachten Sie die max. möglichen Maße der jeweiligen verwendeten Plattenfüllung entsprechend der ETB-Prüfung (Baukompaktplatten, ESG bzw. VSG Verglasung). Randabstand für übel beachten! 2,34 m 2,11 m 1,92 m 1,76 m 1,17 m 1,05 m 0,96 m 0,88 m Plattenverkleidung (geschlossene Füllung) Lochblech Für Aluminiumbalkone geeignet! 2,14 m 1,94 m 1,07 m 0,97 m 1,78 m 0,89 m 1,64 m 0,82 m 1,52 m 0,76 m Plattenverkleidung (geschlossene Füllung) Unterflur Lochblech Unterflur Randabstand für übel beachten! 1,97 m 1,80 m 1,66 m 1,54 m 1,43 m 0,98 m 0,90 m 0,83 m 0,77 m 0,72 m Plattenverkeidung (geschlossene Füllung) 3.2007 Statik F-4/15
Stützabstände E Aufsatz Füllstäbe/Seile Aufsatz Edelstahl-Geländer-System GALERIA Randabstand für übel beachten! Statik Stützabstände E Außenbereich Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. ie max. Stützenabstände beziehen sich ausschließlich auf die Grundkonstruktion des Geländers (Handlauf, Geländerpfosten, Befestigungskonsole). Bitte beachten Sie die max. möglichen Maße der jeweiligen verwendeten Plattenfüllung entsprechend der ETB-Prüfung (Baukompaktplatten, ESG bzw. VSG Verglasung). 2,34 m 2,11 m 1,92 m 1,76 m 1,17 m 1,05 m 0,96 m 0,88 m Obergurt und Füllstäbe/Seile Für Aluminiumbalkone geeignet! 2,14 m 1,94 m 1,07 m 0,97 m 1,78 m 0,89 m 1,64 m 0,82 m 1,52 m 0,76 m Handlauf und Unterflur Füllstäbe/Seile Unterflur Randabstand für übel beachten! 1,97 m 1,80 m 1,66 m 1,54 m 1,43 m 0,98 m 0,90 m 0,83 m 0,77 m 0,72 m Obergurt und F-4/16 Statik 3.2007
Edelstahl-Geländer-System GALERIA Statik Stützabstände E Innenbereich Stützabstände E Aufsatz Füllstäbe/Seile Aufsatz Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. ie max. Stützenabstände beziehen sich ausschließlich auf die Grundkonstruktion des Geländers (Handlauf, Geländerpfosten, Befestigungskonsole). Bitte beachten Sie die max. möglichen Maße der jeweiligen verwendeten Plattenfüllung entsprechend der ETB-Prüfung (Baukompaktplatten, ESG bzw. VSG Verglasung). 2,34 m 2,11 m 1,92 m 1,76 m 1,17 m 1,05 m 0,96 m 0,88 m Plattenverkleidung (geschlossene Füllung) Aufsatz Handlauf und Aufsatz 2,34 m 2,11 m 1,92 m 1,76 m 1,17 m 1,05 m 0,96 m 0,88 m Lochblech 3.2007 Statik F-4/17
Edelstahl-Geländer-System GALERIA Statik Stützabstände E Innenbereich Stützabstände E Füllstäbe/Seile Hinweis: Alle Anforderungen an Geländer und Umwehrungen sind den gültigen Bauordnungen und Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen. ie max. Stützenabstände beziehen sich ausschließlich auf die Grundkonstruktion des Geländers (Handlauf, Geländerpfosten, Befestigungskonsole). Bitte beachten Sie die max. möglichen Maße der jeweiligen verwendeten Plattenfüllung entsprechend der ETB-Prüfung (Baukompaktplatten, ESG bzw. VSG Verglasung). 2,14 m 1,94 m 1,07 m 0,97 m 1,78 m 0,89 m 1,64 m 0,82 m 1,52 m 0,76 m Plattenverkleidung (geschlossene Füllung) Handlauf und 2,14 m 1,94 m 0,107 m 0,97 m 1,78 m 0,89 m 1,64 m 0,82 m 1,52 m 0,76 m Lochblech F-4/18 Statik 3.2007