Recyclingbaustoffe. Regelung der Umweltverträglichkeit



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6.0 Titelblatt (1) 6.1 Gegenüberstellung Analysenergebnisse zu den Zuordnungswerten LAGA M 20 (2)

Transkript:

Recyclingbaustoffe Regelung der Umweltverträglichkeit AutorInnen: Hubert Grech, Judith Oliva, Martin Scheibengraf, Thomas Angerer Fachliche Betreuung seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: Hans-Christian Eberl Endbericht erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Wien, Dezember 2002

Inhaltsverzeichnis 3 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG...5 2 RECYCLINGBAUSTOFFE IN ÖSTERREICH...6 3 REGELUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT...8 3.1 Derzeitige Regelung der Umweltverträglichkeit entsprechend der Richtlinie für Recycling-Baustoffe des ÖBRV... 8 3.2 Regelung der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen im Ausland... 9 3.2.1 Deutschland... 9 3.2.2 Schweiz... 11 3.2.3 Niederlande... 11 3.2.4 Südtirol... 13 3.2.5 Vergleich ausländischer Regelwerke... 15 3.3 Deutsches Institut für Bautechnik: Merkblatt Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser, November 2000... 21 3.3.1 Anwendungsbereich... 21 3.3.2 Bewertung... 21 3.3.3 Bewertungskonzept... 22 4 SCHADSTOFFPOTENZIAL VON RECYCLINGBAUSTOFFEN...25 4.1 Untersuchungen des Umweltbundesamtes... 25 4.1.1 Erster Analysendurchgang... 25 4.1.1.1 Ergebnisse des ersten Analysendurchganges...28 4.1.1.2 Auswertung der Ergebnisse des ersten Untersuchungsdurchganges...31 4.1.1.3 Interpretation der Ergebnisse des ersten Analysendurchganges...33 4.1.2 Zweiter Analysendurchgang... 48 4.1.2.1 Ergebnisse des zweiten Analysendurchganges...49 4.1.2.2 Auswertung der Ergebnisse des zweiten Analysendurchganges...55 4.2 Untersuchungen aus der Literatur... 67 4.3 Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe... 69 4.3.1 Untersuchungsergebnisse... 72 4.3.2 PAK-Profile... 73 4.3.2.1 Recyclingbaustoffe...73 4.3.2.2 Bitumen...75 4.3.2.3 Teerpech...76 4.3.2.4 Wiener Straßenkehricht...77 4.4 Vergleich der Ergebnisse von Eluattests und den Verhältnissen in der Praxis 79 4.4.1 Wasser/Feststoffverhältnis (W/F)... 79 4.4.2 Konzentrationsverläufe und Frachten... 80 4.4.3 ph-wert... 88 4.4.4 Schlussfolgerungen... 90

4 Inhaltsverzeichnis 5 VORSCHLAG FÜR DIE REGELUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT VON RECYCLINGBAUSTOFFEN IN ÖSTERREICH...91 5.1 Anwendungsbereich... 91 5.2 Parameterauswahl... 92 5.2.1 Erster Analysendurchgang... 92 5.2.2 Zweiter Analysendurchgang... 93 5.2.3 Literaturauswertung hinsichtlich Abfälle und Primärbaustoffe... 94 5.2.4 Leitparameter... 97 5.2.5 Parameterliste zur Regelung der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen... 98 5.3 Grenzwerte... 98 5.3.1 Österreichische Regelungen für Grenzwerte... 98 5.3.2 Internationale Regelungen für Grenzwerte im Bereich der Recyclingbaustoffe... 101 5.3.3 Die vorgesehenen Einsatzbereiche... 102 5.3.4 Ergebnisse der Untersuchungen und Recherche... 104 5.3.5 Grenzwertvorschlag... 106 5.3.5.1 Zusätzliche Anforderungen...107 5.4 Qualitätssicherung... 110 5.4.1 Eingangskontrolle... 110 5.4.2 Eigen- und Fremdüberwachung... 111 5.4.3 Aufzeichnungspflichten und Kennzeichnung... 115 5.5 Ökonomie... 116 5.5.1 Recherche zu Analysekosten bei akkreditierten Labors... 116 5.5.2 Analysekostenberechnungen... 118 5.5.3 Überprüfung der Wirtschaftlichkeit... 119 5.6 Vorschlag für die Regelung... 124 6 LITERATUR...128

Einleitung 5 1 EINLEITUNG In Österreich wird ein Großteil der anfallenden Baurestmassen in Recycling-Anlagen behandelt und verwertet, wobei bisher klare verbindliche Regelungen zur Verwertung der erzeugten Materialien fehlen. Derzeit regeln unverbindliche Richtlinien des Österreichischen Baustoff Recycling Verbandes (ÖBRV) die Anforderungen an die Verwertung von Baurestmassen in Österreich. Um dem vorsorgenden Umweltschutz und den durch die Deponieverordnung (Baurestmassendeponie) vorgegebenen Standards auch im Bereich der Verwertung von Baurestmassen gerecht zu werden, ist jedoch eine Adaption der Regelung der Umweltverträglichkeit der verwerteten Baurestmassen gemäß diesen Richtlinien erforderlich. Dazu bedarf es einerseits einer Überprüfung der zugelassenen Schadstoffgehalte, andererseits sind die Bestimmungen über die Anwendungsbereiche der aus Baurestmassen hergestellten Recyclingbaustoffe und die Qualitätskontrolle und -sicherung herauszuarbeiten. Im Zuge des gegenständlichen Projekts, soll die Umweltverträglichkeit der Verwertung von Recycling-Baustoffen untersucht bzw. sollen Vorschläge für klare verbindliche Regelungen zur Verwertung erarbeitet werden. Die Verwertung von Baurestmassen ist an das Erfüllen bestimmter Qualitätskriterien aus Sicht der Umweltverträglichkeit zu koppeln, sodass die Herstellung hochwertiger Recyclingbaustoffe ermöglicht wird und sowohl die Rohstoffressourcen als auch das Deponievolumen geschont werden. Nach Angaben des Österreichischen Baustoff Recycling Verbandes werden in Österreich vorwiegend die gütegeschützten Recycling-Baustoffe erzeugt. - Recycliertes gebrochenes Asphaltgranulat (RA) - Recycliertes gebrochenes Betongranulat (RB) - Recycliertes gebrochenes Asphalt/Beton Mischgranulat (RAB) und - Recycliertes gebrochenes Mischgranulat aus Beton und/oder Asphalt und natürlichem Gestein (RM) Die Recycling-Baustoffe - Recycliertes gebrochenes Ziegelgranulat (RZ) - Recycliertes gebrochenes Hochbau-Ziegelgranulat (RHZ) - Recyclierter gebrochener Hochbausplitt, -sand (RH) - Recyclierte mineralische Hochbaurestmassen (RMH) - Recyclierter gebrochener Recyclingsand (RS) werden derzeit auch auf Grund der weitaus jüngeren Richtlinien nur in geringem Umfang gütegeschützt produziert. Für das gegenständliche Vorhaben wurde der Untersuchungsrahmen auf die gütegeschützten Recycling-Baustoffe RA, RB, RAB, RM eingeschränkt. Zum überwiegenden Teil werden diese Recyclingbaustoffe aus Baurestmassen des Straßenbaus für die Verwendung im Straßenbau hergestellt. Auf Grund der hergestellten Massen an gütegeschützten Recyclingbaustoffen ist jedenfalls sichergestellt, dass der Großteil der in Österreich hergestellten Recyclingbaustoffe von diesen Regelungen erfasst werden wird.

6 Recyclingbaustoffe in Österreich 2 RECYCLINGBAUSTOFFE IN ÖSTERREICH Gemäß ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF RECYCLING VERBAND (2001a) stehen in Österreich knapp 100 Anlagen zur Aufbereitung von Baurestmassen zur Verfügung. In Tabelle 1 bzw. Abbildung 1 und Abbildung 2 ist eine Auswertung der in den Mitgliedsbetrieben des ÖBRV behandelten Abfällen von 1995 bis 2001 dargestellt. Tabelle 1: Jährlich in Recycling-Anlagen behandelte Abfälle in Österreich, in [t/a] (ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF RECYCLING VERBAND 2001b) Übernommene Abfälle 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Prognose 2001 Beton (RB) 825.000 897.059 1.009.449 917.429 895.571 1.040.278 1.035.833 Asphalt (RA) 1.046.970 1.145.588 936.957 900.000 911.429 897.917 894.167 Mineralischer Bauschutt (RM, RMH, RH, RZ, RHZ, RS) 707.576 813.235 953.623 1.117.143 1.108.571 1.159.722 1.224.167 Baustellenabfälle 56.061 177.941 130.493 105.000 57.857 54.861 61.111 Kontaminierte Böden + Sonstiges 789.394 842.647 885.797 822.857 737.143 913.889 947.500 Summe 3.425.001 3.876.470 3.916.319 3.862.429 3.710.571 4.066.667 4.162.778 [t/a] In Recycling-Anlagen behandelte Abfälle (gemäß ÖBRV) 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 Beton (RB) Asphalt (RA) Mineralischer Bauschutt (RM, RMH, RH, RZ, RHZ, RS) Kontaminierte Böden + Sonstiges Baustellenabfälle 200.000 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Prognose 2001 Abbildung 1: In Recycling-Anlagen behandelte Abfälle (ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF RECYCLING VERBAND 2001b)

Recyclingbaustoffe in Österreich 7 [t/a] In Recycling-Anlagen behandelte Abfälle (gemäß ÖBRV) 4.500.000 4.000.000 3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Prognose 2001 Kontaminierte Böden + Sonstiges Baustellenabfälle Mineralischer Bauschutt (RM, RMH, RH, RZ, RHZ, RS) Asphalt (RA) Beton (RB) Abbildung 2: In Recycling-Anlagen behandelte Abfälle (ÖSTERREICHISCHER BAUSTOFF RECYCLING VERBAND 2001b) Im Rahmen einer Auswertung der Unterlagen des Güteschutzverbandes wurden Daten zu den erzeugten gütegeschützten Recyclingbaustoffen erfasst. Etwa 450.000 t an gütegeschützten Recycling-Baustoffen wurden im Jahr 2000 erzeugt; davon waren ca. 99% RA, RB, RAB und RM.

8 Regelung der Umweltverträglichkeit 3 REGELUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT In den nachfolgenden Kapiteln wird die Regelung der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen in Österreich und einigen ausgewählten europäischen Ländern einer näheren Betrachtung unterzogen. 3.1 Derzeitige Regelung der Umweltverträglichkeit entsprechend der Richtlinie für Recycling-Baustoffe des ÖBRV Grundsätzlich wird die Umweltverträglichkeit über Eluatgrenzwerte geregelt. Dabei haben Recyclingbaustoffe generell die Grenzwerte der Eluatklasse Ib gemäß ÖNORM S 2072 einzuhalten, wobei nur ausgewählte Parameter zu untersuchen sind: ph-wert, elektrische Leitfähigkeit, Summe KW, PAK, Chlorid, Sulfat, Pb, Cr, Cu. Bzgl. dieser zu untersuchenden Parametern gibt es eine Reihe von zusätzlichen Regelungen. Die Parameterliste wird bei verschiedenen Recyclingbaustoffen um einige Parameter verkürzt: Asphaltgranulat braucht nicht auf Chlorid und Sulfat, Betongranulat nicht auf PAK, Pb, Cr, und Cu untersucht werden. Bei Verwendung von Recyclingbaustoffen außerhalb des Grundwasserschwankungsbereiches sind bei den Parametern ph-wert, elektrische Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat, Summe KW die Grenzwerte der Eluatklasse IIa einzuhalten. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen höherer Eluatklasse außerhalb des Grundwasserschwankungsbereiches ist zulässig, sofern die Durchsickerung der aus Recyclingbaustoffen hergestellten Schichten durch Oberflächenwasser mittels Oberflächenverschluss verhindert wird. Durch die Anwendung von Verfestigungstechnologien können Materialien einer höheren Eluatklasse in eine niedrigere Eluatklasse gebracht werden. Bei RB, RAB und RM ist der ph-wert nicht maßgebend. In der nachfolgenden Tabelle sind die entsprechenden Grenzwerte der ÖNORM S 2072 unterteilt in die Klassen Ib, IIa und IIIb angeführt.

Regelung der Umweltverträglichkeit 9 Tabelle 2: Grenzwerte für Recyclingbaustoffe gemäß der Richtlinie für Recyclingbaustoffe Parameter Eluatklasse Ib IIa IIIb ph-wert 5,5 11 5,5 12 5,5 13 elektrische Leitfähigkeit 150 ms/m 300 ms/m - Σ KW 200 µg/l 1.000 µg/l 100.000 µg/l PAK 2 µg/l 3 µg/l 5 µg/l Chlorid Sulfat 1) 1) 2) 1) 1) 2) Pb 100 µg/l 500 µg/l 10.000 µg/l Cr gesamt 100 µg/l 1.000 µg/l 10.000 µg/l Cu 1.000 µg/l 1.000 µg/l 10.000 µg/l 1) begrenzt durch die Leitfähigkeit 2) begrenzt durch den löslichen Anteil 3.2 Regelung der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen im Ausland 3.2.1 Deutschland In Deutschland sind bereits zahlreiche Regelungen für Baurestmassen formuliert worden. An dieser Stelle wird nur kurz auf die Anforderungen an die Stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der LAGA (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT ABFALL 1995) eingegangen. Die Anforderungen werden nach der Art des Einbaus unterschieden, wobei folgende Einbauarten betrachtet werden: Z 0: Uneingeschränkter Einbau Z 1: Eingeschränkter Einbau: Die Zuordnungswerte Z 1 ( Z 1.1 und Z 1.2) stellen die obere Grenze für den offenen Einbau unter Berücksichtigung bestimmter Nutzungseinschränkungen dar. Z 1.1: Bei Einhaltung dieser Werte ist selbst unter ungünstigen hydrogeologischen Voraussetzungen davon auszugehen, dass keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers auftreten. Z 1.2: In hydrologisch günstigen Gebieten können Recyclingbaustoffe und nicht aufbereiteter Bauschutt mit Gehalten bis zu den Zuordnungswerten Z 1.2 eingebaut werden. Z 2: Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Oberflächenabdichtung)

10 Regelung der Umweltverträglichkeit Tabelle 3: Grenzwerte für die Schadstoffgesamtgehalte gemäß LAGA Parameter Gesamtgehalte, alle Angaben in mg/kg Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 As 20 Pb 100 Cd 0,6 Cr gesamt 50 Cu 40 Ni 40 Hg 0,3 Zn 120 KW 100 300 500 1.000 PAK 1 5 (20) 15 (50) 75 (100) EOX 1 3 5 10 PCB 0,02 0,1 0,5 1 Tabelle 4: Grenzwerte für die Schadstoffeluatgehalte gemäß LAGA Parameter Eluatgehalte, alle Angaben in g/l (bis auf ph-wert und elektr. Leitf.) Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 ph-wert 7 12,5 elektr. Leitf. 500 µs/cm 1.500 µs/cm 2.500 µs/cm 3.000 µs/cm Chlorid 10.000 20.000 40.000 150.000 Sulfat 50.000 150.000 300.000 600.000 As 10 10 40 50 Pb 20 40 100 100 Cd 2 2 5 5 Cr gesamt 15 30 75 100 Cu 50 50 150 200 Ni 40 50 100 100 Hg 0,2 0,2 1 2 Zn 100 100 300 400 Phenolindex < 10 10 50 100 Des Weiteren gibt es klare Definitionen, wo die Verwertung von Baurestmassen verboten ist (Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,... ).

Regelung der Umweltverträglichkeit 11 3.2.2 Schweiz In der Schweiz wird die Verwertung von Baurestmassen durch die BUWAL Richtlinie Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle vom Juli 1997 geregelt (BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT 1997). Die Regelung der Umweltverträglichkeit erfolgt in dieser Richtlinie v. a. durch folgende Punkte: Festlegung von maximalen Anteilen an Fremdstoffen (Holz, Papier, Kunststoffe, Metall, Gips,... ) in den einzelnen Recyclingbaustoffen. Die Verwendungsmöglichkeiten der Recyclingbaustoffe richten sich nach folgenden Kriterien: - Einsatz in loser Form mit oder ohne Deckschicht. - Einsatz in hydraulisch oder bituminös gebundener Form. Es gelten folgende Verwendungseinschränkungen: - Recyclingbaustoffe dürfen nur in einem Mindestabstand von 2 m vom Grundwasser eingesetzt werden. - Mineralische Recyclingbaustoffe dürfen in loser Form in Grundwasserschutzzonen und arealen nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle eingesetzt werden. - Mit Ausnahme von Recycling-Kiessand P (Recyclingbaustoff aus dem Straßenaufbruch mit einem Kies-Sand-Anteil von mindestens 95 %) sind Dammund Geländeaufschüttungen mit mineralischen Recyclingbaustoffen verboten. - Mit Ausnahme von Recycling-Kiessand P darf beim Einbau von mineralischen Recyclingbaustoffen die Schichtstärke 2 m nicht überschritten werden. Grenzwerte für Schadstoffgesamt- und Eluatgehalte sind nicht festgelegt. Lediglich beim Ausbauasphalt existiert eine spezielle Regelung: Beträgt der PAK-Anteil im Bindemittel mehr als 5.000 mg/kg, ist der Ausbauasphalt gemäß Vorgaben der zuständigen kantonalen Fachstelle abzulagern oder zu behandeln. Der Feinanteil (< 8 mm) des Mischabbruchs ist vor dem Brechen abzusieben und entweder einer Behandlung zuzuführen oder abzulagern. 3.2.3 Niederlande Die niederländische Situation in Bezug auf Baumaterialien ist v. a. einerseits durch die Knappheiten an Rohstoffen und andererseits durch die geringe Anzahl an vorhandenen Deponien gekennzeichnet. Dies hat u. a. zur Erarbeitung der Baustoffverfügung geführt, die seit dem 1. Juli 1999 (STAATSBLAD VAN HET KONINKRIJK DER NEDERLANDEN 1995). Gemäß dieser Baustoffverfügung werden an primäre und sekundäre Baumaterialien gleiche Anforderungen gestellt, wobei unter sekundären Baumaterialien Baurestmassen verstanden werden. Somit gelten für alle Baumaterialien egal ob neue oder gebrauchte die gleichen Regelungen. Die grundsätzlichen Prinzipien der Baustoffverfügung sind - der Qualitätsnachweis der Baumaterialien, - die Berichtspflichten und - die Pflicht zur Entsorgung der eingesetzten Baumaterialien nach dem Ende der Erfüllung ihres Verwendungszwecks.

12 Regelung der Umweltverträglichkeit In der Baustoffverfügung wird die Umweltverträglichkeit von Baumaterialien durch Grenzwerte für Gesamtgehalte und durch Immissionsgrenzwerte geregelt. Die Immissionswerte werden durch entsprechende Formeln über die Eluatwerte der Baumaterialien berechnet. Die Einheit des Immissionsgrenzwertes ist mg/m 2 und 100 Jahre. Anorganische Parameter: Immissionsgrenzwerte gibt es für: Antimon, Arsen, Barium, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Quecksilber, Blei, Molybdän, Nickel, Selen, Zinn, Vanadium, Zink, Bromide, Chloride, Cyanide, Fluoride, Thiocyanate und Sulfate. Für die organischen Parameter sind die Grenzwerte für den Gesamtgehalt in Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5: Grenzwerte für Schadstoffgesamtgehalte gemäß der niederländischen Baustoffverfügung Organische Parameter Benzol Ethylbenzol Toluol Xylol Phenole Σ PAK Naphthalin Phenanthren Anthracen Fluoranthen Chrysen Benzo(a)anthracen Benzo(a)pyren Benzo(k)flouranthen Indeno(1,2,3-cd)pyren Benzo(ghi)perylen PCB EOX Σ Chlor hältige -Pestizide Σ Pestizide ohne Chlor hältige -Pestizide Mineralöle Grenzwerte 1,25 mg/kg TS 1,25 mg/kg TS 1,25 mg/kg TS 1,25 mg/kg TS 1,25 mg/kg TS 75 mg/kg TS 5 mg/kg TS 20 mg/kg TS 10 mg/kg TS 35 mg/kg TS 10 mg/kg TS 50 mg/kg TS 10 mg/kg TS 50 mg/kg TS 50 mg/kg TS 50 mg/kg TS 0,5 mg/kg TS 3 mg Cl/kg TS 0,5 mg/kg TS 0,5 mg/kg TS 500 mg/kg TS Grundsätzlich erfolgt die Einteilung der Baumaterialien in zwei Kategorien: Kategorie 1: Kategorie 2: Die Grenzwerte für die Gesamtgehalte und die Immission werden eingehalten. Die Grenzwerte für die Gesamtgehalte werden eingehalten, die Grenzwerte für die Immission können nur durch Isolations-Maßnahmen (z. B. Oberflächenabdichtung) eingehalten werden.

Regelung der Umweltverträglichkeit 13 3.2.4 Südtirol Die Durchführungsverordnung zur Wiederverwertung von Baurestmassen und die Qualität von Recycling-Baustoffen vom 16. Dezember 1999 (AMTSBLATT DER AUTONOMEN REGION TRENTINO SÜDTIROL 2000) regelt die Qualität von Recycling-Baustoffen und die Art und Weise der Verwendung dieser Materialien. Im Zuge von Bautätigkeiten jeglicher Art fallen Restmassen an, die mit dem Oberbegriff "Baurestmassen" beschrieben werden. Sie können ungebunden (Bodenaushub, Frostschutzschichten, Schotter), hydraulisch gebunden (Beton und Stahlbeton) oder bituminös gebunden (Asphalt) sein. In der nachfolgenden Tabelle sind die Grenzwerte für die Eluatgehalte von Recyclingbaustoffen dargestellt. Tabelle 6: Grenzwerte für Schadstoffeluatgehalte in Südtirol Parameter Maßeinheit Liste 1 Liste 2 Färbung, Trübung, Geruch ist anzugeben ist anzugeben ph-wert 5,5-12,0 5,5-12,0 Spez.-El.Leitfähigkeit µs/cm 1000 1000 CSB mg/l 125 125 Nitrate mg/l 50 50 Fluoride mg/l 1,5 1,5 Sulfate mg/l 250 250 Chloride mg/l 200 200 Cyanide (gesamt) µg/l 50 50 Arsen µg/l 50 50 Barium µg/l 1000 1000 Beryllium µg/l 10 10 Cobalt µg/l 250 250 Cadmium µg/l 5 5 Chrom (gesamt) µg/l 50 50 Vanadium µg/l 250 250 Kupfer µg/l 50 50 Quecksilber µg/l 1 1 Blei µg/l 50 50 Selen µg/l 10 10 Nickel µg/l 10 10 Zink µg/l 3000 3000 der 18 PAK, EPA Liste µg/l 10 50 Mineralöle µg/l 200 1.000 Phenole µg/l 15 100 Die Grenzwerte der Liste 2 gelten für Recyclingbaustoffe aus dem Straßenbau mit einem Bitumenanteil über 10 V.-%.

14 Regelung der Umweltverträglichkeit Die Einsatzmöglichkeiten von Recycling-Baustoffen sind ganz klar definiert und in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 7: Einsatzmöglichkeiten von Recycling-Baustoffen in Südtirol Anwendung Asphaltgranulagranulagranulat Beton- Misch- allgemeiner Tiefbau Untergrundverbesserung x x Bodenverfestigung x x Rohrbettungen x Verfüllung von Leitungsgräben x x Hinterfüllungen Überschüttungen x x Sportplatzbau x x Straßenbau Unterbau x x x Tragschichten x Heißverfahren x x Straßen mit versiegelter Oberfläche ungebundene Wege Binderschichten Deckschichten x Heißverfahren x Heißverfahren Unterbau von ländlichen Wegen und Verkehrsflächen x x Unterbau von Forstwegen x x Einschottern von ländl. Wegen außer Forst- und Almwegen x Fahrradwege x (unter versiegelter Oberfläche) Bettung für Steinbeläge x x Lärmschutzwälle x x Deponietechnik Unterbau x x Drainageschichten x x Abdeckmaterial x x Wegebau x x x Baustoffindustrie Beton-, Mauer-, und Formsteine x Hochbau Ausgleichschichten x x Drainageschichten x x Mager- und Fundamentbeton Zuschlag für Estrich x x x

Regelung der Umweltverträglichkeit 15 Einsatzverbot in wassersensiblen Gebieten Die Ausbringung von Schadstoffen in die Umwelt durch die Wiederverwertung von Reststoffen soll derart beschränkt werden, dass keine unvertretbaren Umweltbeeinträchtigungen entstehen. Darüber hinaus ist ein besonderer Schutz von wassersensiblen Bereichen geboten. Der Einsatz von Recycling-Baustoffen in Gebieten gemäß Art. 2 und 3 des Landesgesetzes vom 6. September 1973, Nr. 63, (Trinkwasserschutzzonen A und B), im Grundwasserbereich bis 1 m über Grundwasser-Höchststand, im Randstreifen von 5 m neben Oberflächengewässern, im Abstand von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen bzw. 200 m im Falle von tiefer gelegenen Quellen, in im Bauleitplan ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten, in Feuchtgebieten und zu entwässernden Wiesen und Flächen ist verboten. Darüber hinaus ist der Einsatz von Recyclingbaustoffen in Naturparken und Biotopen untersagt. 3.2.5 Vergleich ausländischer Regelwerke In den nachfolgenden Tabellen werden die wichtigsten ausländischen Regelwerke hinsichtlich der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen einem Vergleich unterzogen. Weiteres wurden für die jeweiligen Parameter die niedrigsten (strengsten) und höchsten Grenzwerte der verschiedenen Regelwerke aufgelistet. Es wurde eine Unterteilung in Schadstoffgesamtgehalt und Schadstoffe im Eluat durchgeführt. Tabelle 8 zeigt Regelwerke für Gesamtschadstoffgehalte in Deutschland. Aus der Tabelle ist deutlich ersichtlich, dass Grenzwerte für Schwermetalle nur in einem Regelwerk (LAGA) festgelegt sind. Grenzwerte für organische Parameter sind in allen Regelwerken enthalten.

16 Regelung der Umweltverträglichkeit Tabelle 8: Regelung der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen in Deutschland (Gesamtschadstoffgehalte) (WALKER 2000, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT ABFALL 1995) Einheit Gesamtgehalt Baden- Hes Rhein Bayern NRW LAGA 2) Württemberg RW 1 RW 2 RCL I RCL II Pfalz Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z sen land- 2 [mg/kg TS] As 20 Pb 100 Cd 0,6 Cr ges. 50 Cu 40 Ni 40 Hg 0,3 Zn 120 Σ PAH 2 8 300 8 3 1 5 (20) 3) 3) 75 15 (50) (EPA) (100) 3) EOX 0,5 4 5 2 1 3 5 10 Phenolindex 1 Σ KW 100 100 400 300 100 300 1) 500 1) 1.000 1) Σ 6 PCB 0,02 0,1 0,5 1 1) Überschreitungen, die auf Asphaltanteile zurückzuführen sind, stellen kein Ausschlusskriterium dar. 2) Sollen Recyclingbaustoffe, z. B. Vorabsiebmaterial, und nicht aufbereiteter Bauschutt als Bodenmaterial für Rekultivierungszwecke und Geländeauffüllungen in der Einbauklasse 1 verwendet werden, ist die Untersuchung von Arsen und Schwermetallen erforderlich. Es gelten dann die Kriterien und Zuordnungswerte Z 1 (Z 1.1 und Z 1.2) der Technischen Regeln Boden. 3) Im Einzelfall kann bis zu dem in Klammern genannten Wert abgewichen werden. In Tabelle 9 werden die niedrigsten (Min.) und höchsten (Max.) Grenzwerte der verschiedenen Parameter mit zugehörigem Regelwerk dargestellt. Da Grenzwerte für Schwermetalle nur in der LAGA Z 0 geregelt sind, konnten keine Vergleiche zu anderen Regelwerken durchgeführt bzw. aufgelistet werden.

Regelung der Umweltverträglichkeit 17 Tabelle 9: Auflistung von Regelwerken mit den niedrigsten und höchsten Grenzwerten (Gesamtschadstoffgehalte) Gesamtgehalt Min. Regelwerk Max. Regelwerk Einheit [mg/kg TS] As 20 LAGA Z 0 Pb 100 LAGA Z 0 Cd 0,6 LAGA Z 0 Cr ges. 50 LAGA Z 0 Cu 40 LAGA Z 0 Ni 40 LAGA Z 0 Hg 0,3 LAGA Z 0 Zn 120 LAGA Z 0 Σ PAH (EPA) 1 LAGA Z 0 300 Hessen EOX 0,5 Bayern RW 1 10 LAGA Z 2 Phenolindex 1 Hessen Σ KW LAGA Z 0 100 Baden Württemberg 1.000 LAGA Z 2 Σ 6 PCB Bayern RW 1 0,02 LAGA Z 0 1 In Tabelle 10 und Tabelle 11 sind Regelwerke für Schadstoffgehalte im Eluat in Deutschland und Südtirol dargestellt. In fast allen Regelwerken werden Grenzwerte für die Schwermetalle As, Pb, Cd, Cr ges, Hg und Zn sowie für Chloride, Sulfate und Phenole festgelegt.

18 Regelung der Umweltverträglichkeit Tabelle 10: Regelung der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen in Deutschland (Eluatgehalte) (WALKER 2000) Bayern RW 1 RW 2 Berlin Eluatgehalt Baden- Württemberg Hessen RCL I RCL NRW II Rheinl.- Pfalz Einheit [mg/kg TS] außer ph-wert, Elektr. LF [ms/m] ph 7-12,5 7-12,5 5,5-12 E.L. 100 200 800 250 300 As 1 0,1 0,4 1,8 1 2 0,5 1 Ba Be Pb 1 0,4 1,6 1,8 1 1 0,4 1 Cd 0,05 0,05 0,2 0,22 0,2 0,3 0,1 0,2 Cr ges. 0,5 0,5 2 2,2 1 Cr VI 0,1 0,4 0,4 0,5 0,5 0,3 0,5 Fe 20 Co 1,12 Cu 1 0,5 2 0,9 1 5 1 3 Mn 1 Ni 0,5 2 2,2 1 0,5 0,1 1 Hg 0,01 0,01 0,04 0,04 0,01 0,05 Se V 1 Zn 5 2 8 22 5 5 2 5 NH 4 5 4 Cl 1.000 1.250 5.000 1.120 2.000 1.500 400 CN ges 1 2,2 1 1 CN l.f. 0,5 0,1 F 50 NO 3 2,2 250 500 Phosphat 11,2 Sulfate 6.000 2.500 14.000 10.800 6.000 6.000 3.000 PAK EPA 0,112 0,02 0,03 0,01 AOX 1 1,12 1 0,5 DOC 30 200 Σ KW 100 5 PCB 0,011 Phenole 1 0,2 1 0,22 1 0,5 0,2 0,5 MKW 11,2 CSB 50

Regelung der Umweltverträglichkeit 19 Tabelle 11: Regelung der Umweltverträglichkeit von Recyclingbaustoffen in Deutschland und Südtirol (Eluatgehalte) (WALKER 2000, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT ABFALL 1995) Eluatgehalt Sachsen- LAGA Südtirol Anhalt Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Liste 1 Liste 2 Einheit [mg/kg TS] außer ph-wert, Elektr. LF [ms/m] ph > 6,5 7-12,5 5,5-12 E.L. < 200 50 150 250 300 100 As 1 0,1 0,1 0,4 0,5 0,5 Ba 10 10 Be 0,1 Pb 0,05 0,2 0,4 1 1 0,5 Cd 0,5 0,02 0,02 0,05 0,05 0,05 Cr ges. 0,15 0,3 0,75 1 0,5 Cr VI 1 Fe Co 2,5 Cu 10 0,5 0,5 1,5 2 0,5 Mn Ni 5 0,4 0,5 1 1 0,1 Hg 0,005 0,002 0,002 0,01 0,02 0,01 Se 0,1 V 2,5 Zn 50 1 1 3 4 30 NH 4 Cl 15.000 100 200 400 1.500 2.000 CN ges 0,5 CN l.f. 1 F 15 NO 3 1.000 500 Phosphat Sulfate 15.000 500 1.500 3.000 6.000 2.500 PAK EPA 0,4 0,1 0,5 AOX 1 DOC Σ KW PCB Phenole 10 < 0,1 0,1 0,5 1 MKW CSB

20 Regelung der Umweltverträglichkeit In Tabelle 12 werden jene Regelwerke mit den niedrigsten (Min.) und höchsten (Max.) Grenzwerten gegenübergestellt. Auffallend ist der große Schwankungsbereich für Pb, Cu, Hg, Zn, Cl, NO 3 und Sulfate. Die Spalte Max. musste auf Grund fehlender Vergleichswerte (Regelwerke) des öfteren leer bleiben. Tabelle 12: Auflistung von Regelwerken mit den niedrigsten und höchsten Grenzwerten (Eluatgehalte) Eluatgehalt Min. Regelwerk Max. Regelwerk Einheit [mg/kg TS] außer ph-wert, Elektr. LF [ms/m] ph In allen Regelwerken liegt der Grenzwert zwischen 5,5-12,5 E.L. 50 LAGA Z 0 800 Bayern RW 2 As 0,1 Bayern RW 1; LAGA Z 0 u. Z 1.1 1,8 Berlin Ba 10 Sachs.-Anh.; Südtirol Be 0,1 Südtirol Pb 0,05 Sachsen-Anhalt 1,8 Berlin Cd 0,02 LAGA Z 0 u. Z 1.1 0,5 Sachsen-Anhalt Cr ges. 0,15 LAGA Z 0 2,2 Berlin Cr VI 0,1 Bayern RW 1 0,5 Hessen; NRW RCL I; Rheinl.-Pfalz Fe 20 Hessen Co 1,12 Berlin 2,5 Südtirol Cu 0,5 Bayern RW 1; NRW RCL I; LAGA Z 0 u. 10 Sachsen-Anhalt Z 1.1; Südtirol Mn 1 Hessen Ni 0,1 NRW RCL II 2,2 Berlin Hg 0,002 LAGA Z 0 u. Z 1.1 0,05 Rheinland-Pfalz Se 0,1 Südtirol V 1 Hessen 2,5 Südtirol Zn 1 LAGA Z 0 u. Z 1.1 50 Sachsen-Anhalt NH 4 4 Hessen 5 Baden-Württemberg Chloride 100 LAGA Z 0 5.000 Bayern RW 2 CN ges 0,5 Südtirol 2,2 Berlin CN l.f. 0,1 Rheinland-Pfalz 0,5 Hessen F 15 Südtirol 50 Hessen NO 3 2,2 Berlin 1.000 Sachsen-Anhalt Phosphat 11,2 Berlin Sulfate 500 LAGA Z 0 14.000 Bayern RW 2 PAK EPA 0,01 Rheinland-Pfalz 0,5 Südtirol Liste 2 AOX 0,5 Rheinland-Pfalz 1,12 Berlin DOC 30 Baden-Württemberg 200 Rheinland-Pfalz Σ KW 5 Rheinland-Pfalz 100 Baden-Württemberg PCB 0,011 Berlin Phenole < 0,1 LAGA Z 0 10 Sachsen-Anhalt MKW 2 Südtirol Liste 1 11,2 Berlin CSB 50 Hessen 1.250 Südtirol

Regelung der Umweltverträglichkeit 21 3.3 Deutsches Institut für Bautechnik: Merkblatt Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser, November 2000 Das Deutsche Institut für Bautechnik ist auf Grund des deutschen Bauproduktengesetzes vom 10. August 1992 (z. Z. gilt das Gesetz in der Bekanntmachung vom 28. April 1998) die einzige deutsche Stelle für die Erteilung von europäischen technischen Zulassungen von Bauprodukten. Zu den Aufgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik gehört insbesondere die Erteilung europäischer technischer Zulassungen für Bauprodukte und die Erarbeitung von europäischen Zulassungsleitlinien auf Grund der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG vom 21. Dezember 1988). (GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT FÜR BERLIN S. 195 vom 22. April 1993) Das Ziel des Merkblattes Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser ist die Entwicklung eines Konzeptes zur Bewertung möglicher schädlicher Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser. (DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK 2000) 3.3.1 Anwendungsbereich Das Merkblatt soll die Grundlage für die Bewertung von Bauprodukten hinsichtlich des Einflusses auf Boden und Grundwasser sein. Insbesondere soll das Bewertungskonzept gemäß diesem Merkblatt bei der Vorbereitung von Leitlinien für europäische technische Zulassungen oder auch von Common Understanding of Assessment Procedures (CUAPs) für Einzelzulassungen nach Artikel 9.2 der Bauproduktenrichtlinie als deutscher Standpunkt eingebracht werden. Die Besonderheiten einzelner Standorte (hydrogeologische Voraussetzungen, Hintergrundwerte in den Medien Boden und Grundwasser, spezifische Nutzungssituation) sind von der jeweils zuständigen Behörde vor Ort zu berücksichtigen. 3.3.2 Bewertung Die Bewertung der Bauprodukte erfolgt durch Berücksichtigung der chemischen Zusammensetzung und die durch die Wassereinwirkung eluierbaren Inhaltsstoffe und deren Auswirkung auf Boden und Grundwasser. Grundwasserschutz: In diesem Merkblatt werden Geringfügigkeitsschwellen festgelegt. Diese Geringfügigkeitsschwellen werden nur auf das unmittelbar betroffene Grundwasser angewandt.

22 Regelung der Umweltverträglichkeit Tabelle 13: Geringfügigkeitsschwellen Parameter [ g/l] Parameter [ g/l] Antimon 10 LHKW 10 Arsen 10 Mineralölkohlenwasserstoffe 200 Blei 25 BTEX 20 Cadmium 5 PAK 0,2 Chrom gesamt 50 PCB 0,05 Chrom VI 8 Aldrin 0,1 Kobalt 50 DDT 0,1 Kupfer 50 Naphthalin 2 Molybdän 50 Benzol 1 Nickel 50 Phenole 20 Quecksilber 1 Selen 10 Zink 500 Zinn 40 Gesamtcyanid 50 Cyanid leicht freisetzbar 10 Fluoride 750 Analog zu den Geringfügigkeitsschwellen wird für den TOC eine Geringfügigkeitsschwelle von 20 mg/l festgelegt (siehe auch Kapitel 3.3.3). Bodenschutz: Werden die Geringfügigkeitsschwellen eingehalten, kommt es zu keiner schädlichen Anreicherung dieser Stoffe im Boden. Werden bei der Herstellung von Bauprodukten Abfälle eingesetzt, ist auch das LAGA Regelwerk Anforderungen an die Stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen anzuwenden. 3.3.3 Bewertungskonzept Die Bewertung eines Bauproduktes läuft nach einem speziellen Schema ab, welches in der nachfolgenden Abbildung dargestellt ist. Die Untergliederung erfolgt dabei in: Stufe 1: Ermittlung der Inhaltsstoffe Stufe 2: Praxisnahe Eluatherstellung 1. Schritt: Ermittlung und Bewertung der allgemeinen Parameter 2. Schritt: Ermittlung und Bewertung der stofflichen Parameter 3. Schritt: Ermittlung und Bewertung der biologischen Parameter

Regelung der Umweltverträglichkeit 23 Bauprodukte Stufe 1 Ermittlung der Inhaltsstoffe Anforderungen nicht erfüllt ja Ausschlusskriterien erfüllt? nein Erkenntnisse über Umweltverträglichkeit oder Vergleich mit gleichartigen positiv bewerteten Produkten? ja Anforderungen insgesamt erfüllt Stufe 2 1. Schritt nein Praxisnahe Eluatherstellung Ermittlung der allgemeinen Parameter Anforderungen nicht erfüllt 2. Schritt ja Schädliche Veränderung auf Grund der allgemeinen Charakterisierung? nein Ermittlung der stofflichen Parameter Anforderungen nicht erfüllt 3. Schritt ja Nein, aber ökotox. Unbedenklichkeit ist nicht belegt. Geringfügigkeitsschwellen, TOC überschritten? Ermittlung der biologischen Parameter Anforderungen Nein, und ökotox. Unbedenk- insgesamt erfüllt lichkeit ist belegt. Anforderungen nicht erfüllt ja Ökotoxikologische Auswirkungen? nein Anforderungen insgesamt erfüllt Abbildung 3: Ablaufschema zur Bewertung von Bauprodukten gemäß dem Merkblatt des Deutschen Instituts für Bautechnik Bei der ersten Stufe gilt es die Inhaltsstoffe des Bauproduktes festzustellen. Dies kann über die vom Hersteller offen gelegte Rezeptur oder über Analysen erfolgen. Sind die Inhaltsstoffe bekannt, kommt es zur Anwendung von Ausschlusskriterien (z. B. dürfen kanzerogene, mutagene und teratogene Stoffe nicht eingesetzt werden). Werden Abfälle bei der Herstellung von Bauprodukten eingesetzt, so sind die Anforderungen an die Stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der LAGA einzuhalten. Trifft eines der angeführten Ausschlusskriterien zu, so sind die Anforderungen gemäß diesem Merkblatt nicht erfüllt. Treffen die Ausschlusskriterien nicht zu, wird die 2. Stufe des Bewertungskonzeptes durchgeführt. Die Bewertung nach Stufe 2 kann entfallen, wenn es Nachweise über die Umwelt-

24 Regelung der Umweltverträglichkeit verträglichkeit des zu bewertenden Bauproduktes gibt, die eine Gefährdung des Grundwassers oder Bodens ausschließen. Dies trifft ebenfalls zu, wenn Bauprodukte gleichartiger Zusammensetzung bereits geprüft wurden und als unbedenklich im Sinne des Merkblattes bzgl. der Auswirkung auf Grundwasser und Boden eingestuft worden sind. In der zweiten Stufe wird mittels Methoden (Im Anhang I-C des Merkblattes sind folgende Methoden zusammengestellt: Schütteltests, Säulentests, Trogverfahren, Extraktionsverfahren und spezielle Verfahren), die reale bauliche Verhältnisse hinreichend genau abbilden, ein Eluat hergestellt, das in drei Schritten untersucht wird. In einem ersten Schritt werden die allgemeinen Parameter (ph-wert, elektr. Leitf., Geruch, Färbung, Trübung und Neigung zur Schaumbildung) ermittelt und die Ergebnisse bewertet. Wird keine schädliche Veränderung auf Grund der allgemeinen Charakterisierung angenommen, werden in einem zweiten Schritt die stofflichen Parameter ermittelt und mit den Geringfügigkeitsschwellen verglichen. Ist die Geringfügigkeit der ökotoxikologischen Wirkungen nicht belegt oder können Stoffe nur über den Summenparameter TOC erfasst werden, gilt ein TOC-Grenzwert von 20 mg/l. Werden die Geringfügigkeitsschwellen und der TOC nicht überschritten und ist für alle Inhaltsstoffe die ökotoxikologische Unbedenklichkeit nachgewiesen, so sind die Anforderungen insgesamt erfüllt. Werden die Geringfügigkeitsschwellen und der TOC nicht überschritten und ist für alle mobilisierbaren Inhaltsstoffe die ökotoxikologische Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen, so sind die biologischen Parameter zu ermitteln und zu bewerten. So werden im dritten Schritt, wenn Nachweise fehlen, dass die nicht über die Geringfügigkeitsschwellen erfassten mobilisierbaren Inhaltsstoffe aus ökotoxikologischer Sicht als geringfügig wirksam eingestuft werden können, mittels biologischer Tests das biologische Abbauverhalten und die ökotoxikologischen Auswirkungen der Inhaltsstoffe auf Grundwasser und Boden untersucht. Wenn ein oder mehrere Tests den Bewertungskriterien nicht entsprechen, erfüllt das Bauprodukt nicht die Anforderungen des Merkblattes.

Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen 25 4 SCHADSTOFFPOTENZIAL VON RECYCLINGBAUSTOFFEN Im Rahmen dieses Kapitels wird versucht, das Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen anhand der Untersuchungsergebnisse des Umweltbundesamtes und einer umfangreichen Literaturrecherche zu erarbeiten. Darüber hinaus werden in eigenen Kapiteln speziell die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe und die Verhältnisse in der Praxis (im Vergleich zu den Ergebnissen von Eluattests) behandelt. 4.1 Untersuchungen des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt hat in den Jahren 2001 und 2002 umfangreiche Analysen an Recyclingbaustoffen und Primärbaustoffen durchgeführt. Die Ergebnisse und Auswertungen dieser Untersuchungen werden im Folgenden detailliert dargestellt. 4.1.1 Erster Analysendurchgang Es wurden Untersuchungen an gütegeschützten Recyclingbaustoffen durchgeführt, die in Anlagen, die nach dem Trockenverfahren arbeiten, hergestellt werden. Auf Grund des Massenstromes wurden die Untersuchungen im Jahr 2001 an den Recyclingbaustoffen RA, RB, RAB und RM durchgeführt. Dadurch kann die Probenanzahl und damit die Repräsentativität erhöht werden. Dies ist v. a. für die nachfolgenden Schlussfolgerungen zur Grenzwertfindung notwendig. In Tabelle 14 ist dargestellt, welche Recyclingbaustoffe analysiert wurden. Tabelle 14: Analysierte Recyclingbaustoffe Recyclingbaustoff Analysierte Fraktionen Asphaltgranulat (RA) RA, RA, RA 0/22, RA 0/8, RA 0/8 Betongranulat (RB) RB, RB Beton/Asphalt/Gestein-Mischgranulat (RM) RM, RM, RM 0/63 Mischung aus Betongranulat und Beton/Asphalt/Gestein-Mischgranulat RM+RB 0/8 Beton/Asphalt-Mischgranulat (RAB) RAB 0/45, RAB 0/8 Das Analysenprogramm für die Gesamt- und Eluatgehalte zeigen Tabelle 15 und Tabelle 16. Als Grundlage für die Parameterauswahl und den Analysenumfang bei den anorganischen Parametern dienten die Regelungen der Deponieverordnung. Auf Grund des nicht erheblichen Mehraufwandes bei der Analyse wurde die Parameterliste bei den anorganischen Parametern ausgeweitet. Als Grundlage für die Parameterauswahl und den Analysenumfang bei den organischen Parametern dienten ebenfalls die Regelungen der Deponieverordnung. Zusätzlich wurden weitere organische Summenparameter (bis auf Lindan) in die Analysenliste aufgenommen, um die Palette der möglichen organischen Schadstoffe möglichst abdecken zu können. Die zusätzlichen organischen Parameter ergaben sich durch die Ergebnisse der Literaturrecherche (v. a. internationale Regelungen wie Niederlande, LAGA, Südtirol und österreichische Regelungen in Bezug auf die Schutzgüter Boden und Wasser).

26 Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen Tabelle 15: Analysenprogramm Gesamtgehalte Metalle PAK PCB BTEX Diverse Aluminium Naphthalin PCB 28 Benzol AOX Antimon Acenaphthylen PCB 52 Toluol EOX Arsen Acenaphthen PCB 101 Ethylbenzol TOC Barium Fluoren PCB 153 o-xylol Σ KW Beryllium Phenanthren PCB 138 m,p-xylol Lindan Blei Anthracen PCB 180 Bor Fluoranthen Summe 6 PCB Cadmium Pyren Calcium Benzo(a)anthracen Chrom ges. Chrysen Eisen Benzo(b)fluoranthen Kalium Benzo(k)fluoranthen Cobalt Benzo(a)pyren Kupfer Indeno(1,2,3-c,d)pyren Magnesium Dibenz(ac,ah)anthracen Mangan Benzo(ghi)perylen Molybdän Summe DIN PAH Natrium Summe EPA PAH Nickel Quecksilber Selen Silber Thallium Vanadium Zink Zinn

Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen 27 Tabelle 16: Analysenprogramm Eluatgehalte Metalle Anorganische Parameter PAK PCB Diverse Aluminium ph-wert Naphthalin PCB 28 AOX Arsen Elektr. LF Acenaphthylen PCB 52 TOC Barium ADRS Acenaphthen PCB 101 Σ KW Beryllium Ammonium Fluoren PCB 153 Phenolindex Blei Chlorid Phenanthren PCB 138 MBAS Cadmium Cyanidges Anthracen PCB 180 Calcium Flourid Fluoranthen Summe 6 PCB Chrom ges. Nitrat Pyren Eisen Nitrit Benzo(a)anthracen Kalium Phosphat Chrysen Kobalt Sulfat Benzo(b)fluoranthen Kupfer N ges Benzo(k)fluoranthen Magnesium Mangan Natrium Nickel Quecksilber Selen Silber Thallium Vanadium Zink Zinn Benzo(a)pyren Indeno(1,2,3-c,d)pyren Dibenz(ac,ah)anthracen Benzo(ghi)perylen Summe DIN PAH Summe EPA PAH

28 Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen 4.1.1.1 Ergebnisse des ersten Analysendurchganges Um einerseits eine übersichtliche Darstellung zu gewährleisten, andererseits einen Überblick über die Bandbreite der einzelnen Parameter in einer Tabelle geben zu können, werden die Untersuchungsergebnisse in Tabelle 17 (Gesamtgehalte) und Tabelle 18 (Eluatgehalte) unter Angabe der Minimalwerte, der Mediane und der Maximalwerte der jeweiligen Parameter dargestellt. Tabelle 17: Ergebnisse des ersten Analysendurchganges, Gesamtgehalte von Recyclingbaustoffen Gesamtgehalte von Recyclingbaustoffen Parameter Einheit Minimum Median Maximum Aluminium mg/kg TS 2.910 4.700 7.680 Antimon mg/kg TS < 2 1) Arsen mg/kg TS < 5 1) Barium mg/kg TS 22 40 83 Beryllium mg/kg TS 0,11 0,19 0,33 Blei mg/kg TS 3,9 5,6 23,3 Bor mg/kg TS < 5 5,4 Cadmium mg/kg TS 0,07 0,08 0,15 Calcium mg/kg TS 91.000 128.000 184.000 Chrom gesamt mg/kg TS 8 14 27 Eisen mg/kg TS 4.180 5.690 17.040 Kalium mg/kg TS 760 1.200 2.190 Kobalt mg/kg TS 13 17 35 Kupfer mg/kg TS < 8 8,6 34 Magnesium mg/kg TS 26.000 39.000 71.000 Mangan mg/kg TS 162 271 363 Molybdän mg/kg TS < 1 1 Natrium mg/kg TS 160 319 729 Nickel mg/kg TS 7 14 29 Quecksilber mg/kg TS 0,01 0,04 0,1 Selen mg/kg TS < 2 1) Silber mg/kg TS < 2 1) Thallium mg/kg TS < 2 1) Vanadium mg/kg TS 13 14 21 Zink mg/kg TS 16 21 62 Zinn mg/kg TS 2,5 2,9 5,7 Σ DIN PAH mg/kg TS 1,45 2,50 14,4 Σ EPA PAH mg/kg TS 3,37 5,99 28 Fortsetzung Tabelle 17 Parameter Einheit Minimum Median Maximum

Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen 29 AOX mg Cl/kg TS < 10 15,4 22,7 EOX mg Cl/kg TS < 0,8 < 1,6 < 3,2 TOC % TS 0,32 1,75 5,147 Σ KW mg/kg TS < 30 760 3.000 Benzol µg/kg TS n. n. n. n. < BG Toluol µg/kg TS n. n. < BG 1,3 Ethylbenzol µg/kg TS n. n. n. n. < BG o-xylol µg/kg TS n. n. n. n. 1,33 m,p-xylol µg/kg TS n. n. < BG 1,03 Lindan µg/kg TS n. n. Σ 6 PCB µg/kg TS 105 C 0 1 706 1) Alle Werte unter der Bestimmungsgrenze. Anmerkungen zu der Darstellung der Ergebnisse der Gesamtgehaltbestimmung des ersten Analysendurchganges: Kupfer: 46 % der Analysen liegen unter der Bestimmungsgrenze von 8 mg/kg TS. Für die Berechnung des Mittelwertes und des Medians wurde bei diesen Werten mit der Bestimmungsgrenze gerechnet. Molybdän: Ein Analysenwert beträgt 1 mg/kg TS, alle anderen Werte liegen unter der Bestimmungsgrenze von 1mg/kg TS. AOX: Ein Analysenwert liegt unter der Bestimmungsgrenze von 10 mg Cl/kg TS. Für die Berechnung des Mittelwertes und des Medians wurde bei diesem Wert mit der Bestimmungsgrenze gerechnet. EOX: Sämtliche Analysenwerte liegen unter den Bestimmungsgrenzen, wobei methodenbedingt die einzelnen Bestimmungsgrenzen teilweise unterschiedlich sind. Benzol, Ethylbenzol: Die Analysenwerte sind entweder nicht nachweisbar oder liegen unter der Bestimmungsgrenze. Toluol: Zwei Analysenwerte liegen über der Bestimmungsgrenze, die restlichen Analysenwerte sind entweder nicht nachweisbar oder liegen unter der Bestimmungsgrenze. o-xylol, m,p-xylol: Je ein Analysenwert liegt über der Bestimmungsgrenze, die restlichen Analysenwerte sind entweder nicht nachweisbar oder liegen unter der Bestimmungsgrenze. Σ 6 PCB: Unregelmäßigkeiten bei den Ergebnissen lassen keine exakte Aussage über die Gesamtgehalte an PCB zu. Im zweiten Untersuchungsdurchgang sollen die Gehalte an PCB noch einmal bestimmt werden.

30 Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen Tabelle 18: Ergebnisse des ersten Analysendurchganges, Eluatgehaltbestimmungen an Recyclingbaustoffen Eluatgehalte von Recyclingbaustoffen Parameter Einheit Minimum Median Maximum ph - 9,6 10,9 11,7 Elektr. Leitf. ms/m 10,4 50,6 132 Abdampfrückstand mg/kg < 100 191 507 Aluminium mg/kg TS 2,4 8,2 23,9 Arsen mg/kg TS < 0,005 0,006 0,024 Barium mg/kg TS < 0,25 < 0,25 0,38 Beryllium mg/kg TS < 0,01 1) Blei mg/kg TS < 0,05 1) Cadmium mg/kg TS < 0,005 1) Calcium mg/kg TS 130 630 1.060 Chrom gesamt mg/kg TS < 0,05 0,15 0,27 Eisen mg/kg TS < 0,05 < 0,05 0,29 Kalium mg/kg TS 22 66 249 Kobalt mg/kg TS < 0,01 1) Kupfer mg/kg TS < 0,1 < 0,1 0,24 Magnesium mg/kg TS < 0,25 1,07 8,91 Mangan mg/kg TS < 0,005 < 0,005 0,01 Natrium mg/kg TS 20 44 100 Nickel mg/kg TS < 0,05 1) Quecksilber mg/kg TS < 0,001 < 0,001 0,001 Selen mg/kg TS < 0,05 1) Silber mg/kg TS < 0,02 1) Thallium mg/kg TS < 0,05 1) Vanadium mg/kg TS < 0,5 1) Zink mg/kg TS < 0,25 1) Zinn mg/kg TS < 0,05 1) Ammonium-N mg/kg TS 0,031 0,703 1,41 Chlorid-Cl mg/kg TS 16,2 39,3 129,9 Cyanid ges -CN mg/kg TS n. n. Fortsetzung von Tabelle 18 Parameter Einheit Minimum Median Maximum Fluorid-F mg/kg TS n. n. n. n. 1,11 Nitrat-N mg/kg TS 0,4 4,5 11,4 Nitrit-N mg/kg TS 0,173 0,535 0,972

Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen 31 Phosphat ges -P mg/kg TS 0,36 0,66 2,35 Sulfat-SO 4 mg/kg TS 105,2 317 2.721 Σ PAH (DIN) µg/kg TS 0,34 3,8 310 Σ PAH (EPA) µg/kg TS 2,7 19 674 AOX µg Cl/kg TS < 50 < 50 131 TOC mg/kg TS 21,8 44,8 78,5 Σ KW mg/kg TS n. n. n. n. 0,92 Σ 6 PCB µg/kg TS 105 C n. n. Phenolindex mg/kg TS n. n. MBAS mg/kg TS < 0,1 0,11 0,21 N ges mg N/kg < 5 7,5 16,6 1) Alle Werte unter der Bestimmungsgrenze. Anmerkungen zu der Darstellung der Ergebnisse der Eluatgehaltbestimmung des ersten A- nalysendurchganges: Phenolindex: Die Bestimmungsgrenze war mit 1 mg/kg TS zu hoch angesetzt. Im zweiten Analysendurchgang wird die Bestimmungsgrenze auf 0,1 mg/kg TS herabgesetzt. 4.1.1.2 Auswertung der Ergebnisse des ersten Untersuchungsdurchganges Die Auswertung verfolgt das Ziel, die Relevanz der einzelnen Parameter herauszufinden und näher zu betrachten. Es sollte möglich sein, jene Parameter zu identifizieren, die im Vergleich mit den Grenzwerten von bestehenden Regelungen bzw. mit den Medianen des österreichischen Hintergrundes keine oder nur eine geringe Relevanz erkennen lassen. Die Auswertung soll aber auch als Grundlage dazu dienen, den Untersuchungsrahmen des zweiten Analysendurchganges abstecken zu können und dabei die Erkenntnisse des ersten Analysendurchganges mit zu berücksichtigen. Im Rahmen der Auswertung erfolgt eine Gegenüberstellung der Untersuchungsergebnisse des ersten Analysendurchganges (Darstellung mit Minimalwert, Median und Maximalwert) mit verschiedenen österreichischen Regelungen und dem österreichischen Hintergrund. In der nachfolgenden Tabelle 19 sind ebendiese Regelungen und Hintergrundwerte, mit denen Vergleiche im Rahmen dieser Auswertung angestellt wurden, angeführt.

32 Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen Tabelle 19: Auswertung der Untersuchungsergebnisse des ersten Analysendurchganges durch den Vergleich mit den dargestellten Regelungen und dem österreichischen Hintergrund Vergleich der Gesamtgehalte mit Deponieverordnung (DVO), Grenzwerte für Bodenaushubdeponien und Baurestmassendeponien ÖNORM L 1075 Anorganische Schadelemente in landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Belastungsverdacht) ÖNORM S 2088-1 Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Grundwasser (Prüfwert) ÖNORM S 2088-2 Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Boden (Prüfwert) Verwertungsgrundsatz Boden Sedimentuntersuchungen (Geochemischer Atlas) Sedimentuntersuchungen (Wassergütebericht) Bodenkennwerte (Umweltkontrollbericht) Vergleich der Eluatgehalte mit Deponieverordnung (DVO), Grenzwerte für Baurestmassendeponien ÖNORM S 2088-1 Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Grundwasser (Prüfwert) Verwertungsgrundsatz Boden Grundwasserschwellenwertverordnung Trinkwasserverordnung Diese Vergleiche sind im vorliegenden Bericht nicht angeführt, sie können jedoch beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingesehen werden. Im Rahmen dieser Vergleiche wurde jene relevante Parameter identifiziert, die im nachfolgenden Kapitel einer näheren Betrachtung unterzogen werden.

Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen 33 4.1.1.3 Interpretation der Ergebnisse des ersten Analysendurchganges Auf Grund der Ergebnisse der Auswertung wird die Interpretation an ausgewählten Parametern durchgeführt. Es sind dies jene Parameter, die im Bereich der Grenzwerte der verschiedenen österreichischen Regelungen bzw. des österreichischen Hintergrundes lagen. Neben dem Vergleich mit den Regelungen und dem Hintergrund wird auch versucht, die Unterschiede bzw. Zusammenhänge bei den unterschiedlichen Recyclingbaustoffen (RA, RB, RM, RAB) herauszuarbeiten. Ebenso werden die Beziehungen zwischen Gesamt- und Eluatgehalt näher betrachtet. An den nachfolgend aufgelisteten Parametern wurde eine kurze Interpretation durchgeführt: Aluminium, Kobalt, TOC, Σ Kohlenwasserstoffe, PAK, Elektrische Leitfähigkeit, Ammonium, Nitrit, Phosphat und Sulfat Aluminium Aluminium ist ein lithophiles Hauptelement und in Form von Alumosilikaten das dritthäufigste Element beim Aufbau der Erdkruste. Der Durchschnittsgehalt gemäß dem Geochemischen Atlas beträgt in Österreich etwa 7-9 %. Im Vergleich dazu sind hingegen die Analysenergebnisse der Recyclingbaustoffe klar unter einem Prozent angesiedelt, da z. B. Karbonatgesteine einen deutlich geringeren Anteil an Aluminium (ungefähr 0,4 %) aufzuweisen haben. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass der Probenaufschluss im Rahmen der Bestimmung von Aluminium im Zuge der Erstellung des Geochemischen Atlasses mit einem anderen Säurengemisch (HNO 3 :HF:HCCO 4 = 5:1:1) als bei den Untersuchungen des Umweltbundesamtes (Aufschluss mit Königswasser) durchgeführt wurde. Dadurch ist es möglich, dass insbesondere beim Aufschluss von silikathältigen Gesteinen die festgestellten Gesamtgehalte um ca. maximal 50 % variieren können. Abbildung 4 zeigt die Ergebnisse der Gesamt- und Eluatgehaltbestimmung der verschiedenen Recyclingbaustoffe. Bei den Gesamtgehalten weisen das Betongranulat (RB) und das Mischgranulat (RM) einen höheren Gehalt an Aluminium auf als vergleichsweise das Asphaltgranulat. Dies kann durch einen höheren Anteil an Aluminium bei den Primärbaustoffen (RB und RM beinhalten z. B. Zementstein) begründet sein. Bei den Eluatgehalten ist bis auf eine Ausnahme bei RB und RM ein höheres Niveau zu erkennen. Ein Zusammenhang zwischen dem Gesamt- und dem Eluatgehalt ist nicht eindeutig festzustellen. Im zweiten Analysendurchgang werden weitere Recyclingbaustoffe sowie auch Primärbaustoffe auf ihre Gesamt- und Eluatgehalte bzgl. Aluminium untersucht, um detailliertere Aussagen treffen zu können. In Abbildung 5 werden die Ergebnisse der Eluatgehaltbestimmung mit den Grenzwerten für die Baurestmassendeponie, die Bodenaushubdeponie und den Verwertungsgrundsatz Boden (Verfüllungen im Grundwasserschwankungsbereich) verglichen. Dabei ist zu erkennen, dass das Betongranulat (RB) die Grenzwerte für die Baurestmassendeponie und auch z. T. das Mischgranulat (RM) die Grenzwerte für die Bodenaushubdeponie klar überschreitet. Die Eluatgehalte des Asphaltgranulates (RA) sind hingegen zum überwiegenden Teil unter den Grenzwerten angesiedelt. Inwieweit die Überschreitungen durch die Grundbelastung der Primärbaustoffe verursacht werden, soll durch die Ergebnisse des zweiten Analysendurchganges näher beleuchtet werden. Abbildung 6 zeigt durch einen Vergleich der Gesamt- und Eluatgehalte von verschiedenen Parametern, dass bei Aluminium 0,2 % des vorhandenen Aluminiums durch Eluattests verfügbar sind (Anm.: Bei den Gesamt- und Eluatgehalten sind jeweils die Mediane dargestellt.).

34 Schadstoffpotenzial von Recyclingbaustoffen Gesamtgehalt [mg/kg TS] 9.000 8.000 7.000 6.000 Aluminium Eluatgehalt [mg/kg TS] 30 25 20 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 15 10 5 Gesamtgehalt Eluatgehalt 0 RA RA 0/8 RA RA 0/22 RA 0/8 RB RB RM Recyclingbaustoffe RM RM 0/63 RM, RB 0/8 RAB 0/45 0 RAB 0/8 Abbildung 4: Vergleich der Gesamt- und Eluatgehalte bei Aluminium [mg/kg TS] 30 Eluatgehalt Aluminium 25 20 15 10 5 0 RA RA 0/8 RA RA 0/22 RA 0/8 RB RB RM RM RM 0/63 RM, RB 0/8 Recyclingbaustoffe RAB 0/45 RAB 0/8 Analysen UBA Baurestmassendeponie Bodenaushubdeponie, Verwertungsgrundsatz Boden Klasse A2-G Abbildung 5: Vergleich des Eluatgehaltes an Aluminium mit verschiedenen Regelungen