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Transkript:

Wegleitung im Todesfall

Was ist bei einem Todesfall sofort zu tun? Arzt Bestattungsamt Bestattungsdienst Enzler AG Verständigen Sie Ihren Hausarzt Dr. med. J. Brunner 071 393 42 42 Dr. med. G. Chaves 071 390 01 71 Dr. med. H.U. Hofer 071 393 30 53 Dr. med. A. Hohl 071 394 10 30 Dr. med. T. Lanter 071 393 47 47 Dr. med. S. Tricarico 071 393 36 36 Notarzt 144 Kontaktieren Sie das Bestattungsamt Flawil, Tel. 071 394 17 14 (auch ausserhalb der Bürozeiten), damit die Bestattung organisiert werden kann. Mitzubringen ist das Familienbüchlein und falls zuhause verstorben, der ärztliche Todesschein. Benachrichtigen Sie den Bestattungsdienst Enzler AG, Flawil, Telefon 071 390 03 36. Das Bestattungsunternehmen wird für die Einsargung des Leichnams, die Überführung in die Leichenhallen der entsprechenden Friedhöfen bzw. ins Krematorium nach St.Gallen besorgt sein.

Pfarrer Für die Gestaltung des Gottesdienstes sind die Pfarrämter zuständig. Kath. Pfarramt Kath. Kirchensekretariat 071 393 45 45 Pfarrer Josef Wirth 071 393 14 14 Pastoralassistent Hans Brändle 071 393 14 15 Pastoralassistent Roman Brülisauer 071 393 20 17 Evang. Pfarramt Evang. Kirchensekretariat 071 394 90 50 Pfarrer Andreas Berde 071 393 23 42 Pfarrer Johannes Jung 071 393 80 67

Ergänzende Informationen Auskunft Das Bestattungsamt Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, Schalter 1 und 2, gibt in allen Bestattungsangelegenheiten gerne Auskunft. Während und ausserhalb der Bürozeiten ist das Bestattungsamt unter der Telefonnummer 071 394 17 14 erreichbar. Leichenbesorgung Stirbt jemand zu Hause, so stellt der Arzt, der den Tod festgestellt hat, den ärztlichen Todesschein aus. Nachher können die Angehörigen von sich aus oder allenfalls durch Vermittlung des Bestattungsamtes Flawil den Bestattungsdienst Enzler AG, Flawil, Telefon 071 390 03 36, anfordern. Das Bestattungsunternehmen wird dann die Besorgung und das Einsargen des Leichnams vornehmen. Danach erfolgt die Überführung in die Aufbahrungshallen der entsprechenden Friedhöfe bzw. ins Krematorium nach St.Gallen.

Für die entsprechenden Auslagen für Blumenschmuck im und auf dem Sarg wenden Sie sich bitte an die Gärtnereien in Flawil, dies sind: Blumen Acorus, Wilerstrasse 14, 9230 Flawil, 071 393 81 61 Blumen Belser, St. Gallerstrasse 16, 9230 Flawil, 071 393 15 52 Fiechter Rosa, Landbergstrasse 33, 9230 Flawil, 071 393 11 52 Stadler Valentin, Friedhofgärtnerei, Toggenburgerstrasse 20, 9230 Flawil, 071 393 21 31 Anordnung der Bestattung Die Angehörigen sind verpflichtet, den Todesfall innert zweier Tage dem Bestattungsamt des Wohnortes zu melden. Mitzubringen sind der ärztliche Todesschein sowie zivilstandsamtliche Dokumente, z.b. Familienbüchlein. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist der Reisepass und der Ausländerausweis mitzubringen. Verbindliche Bestattungszeiten: Katholiken: Friedhof Wisental Protestanten: Friedhof Oberglatt 10.15 Uhr 14.00 Uhr

Im Anschluss an die Meldung des Todesfalles beim Bestattungsamt Flawil muss bezüglich des Beerdigungsgottesdienstes beim jeweiligen Pfarramt vorgesprochen werden. Zusammen mit dem Pfarrer kann die Gestaltung des Trauergottesdienstes besprochen werden. Wünschen die Angehörigen, dass ein Verstorbener kremiert wird, so haben sie dies dem Bestattungsamt mitzuteilen. Die Kremation wird durch das Bestattungsamt organisiert. Tritt der Tod im Spital, im Pflegeheim usw. ein, sorgt in der Regel die Spitalverwaltung für das Einsargen und die Überführung nach Rücksprache mit den Angehörigen. Diese müssen nur noch mit dem Bestattungsamt des Wohnortes den Zeitpunkt und den Ort der Bestattung regeln. Die Bestattungen erfolgen in Reihengräber, Urnengräber und der Urnenwandanlage. Die gesetzliche Grabesruhe für Reihengräber beträgt 20 Jahre und für die Urnenwandanlage 10 Jahre. Bei der Urnenwand werden die mit den Lebensdaten versehenen Platten auf der hinterliegenden Urnenwand montiert. Die Beisetzung der Asche bei den Urnenwandanlagen erfolgt ohne Gefäss in die Erde. Solange es die Platzverhältnisse erlauben, werden den Einwohnern der Gemeinde Flawil Familiengrabstätten auf die Dauer von vierzig Jahren abgegeben.

Die Erdbestattung oder Urnenbeisetzung in Flawil bei auswärts wohnhaften Personen ist auf dem Friedhof Wisental nur mit der Bewilligung des Kath. Kirchenverwaltungsratspräsidenten und auf dem Friedhof Oberglatt mit Bewilligung des Gemeindepräsidenten möglich. Schlüsselabgabe zu den Leichenhallen Leistungen der Gemeinde Flawil Die Schlüssel zu den Leichenhallen Oberglatt und Wisental werden den Angehörigen vom Bestattungsamt Flawil abgegeben. Derjenige zur Leichenhalle Wisental kann ebenfalls beim Mesmer, Hans Peter Schildknecht, Höhenstrasse 17, Flawil, bezogen werden. Die Schlüssel sind nach der Beerdigung dem Bestattungsamt Flawil oder dem Friedhofgärtner zurückzugeben. Nach St.Gallischem Recht werden die Bestattungskosten von der Wohngemeinde des Verstorbenen übernommen. Die Bestattungskosten umfassen die Auslagen für die Leichenschau, die amtliche Anzeige des Todesfalles, die Sargkosten (einfache Ausführung), das Einsargen und die Überführung des Leichnams auf den Friedhof der Wohngemeinde, das Bereitstellen, das Öffnen und das Schliessen des Grabes und dessen Bezeichnung und das End- und Grabgeläute. Bei Kremation übernimmt die Gemeinde Flawil die vollen Kosten.

Mehrkosten wie besserer Sarg, Waschen und Ankleiden des Leichnams, Leichenkleider, Sargkissen, Blumenschmuck usw. sind voll von den Angehörigen zu übernehmen. Grabdenkmäler Die Grabmäler müssen sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofes und des Grabfeldes einfügen. Als Werkstoffe sind zugelassen: Naturstein, wetterbeständiges Holz, Schmiedeisen, Bronze Für ein Grabmal ist beim Bestattungsamt ein Gesuch um Bewilligung mit Angaben über Masse, Material und Bearbeitung sowie über die Beschriftung einzureichen. Die Grabmäler dürfen nicht vor Ablauf von 9 Monaten nach der Erdbestattung aufgestellt werden, damit die Steine später gut stehen. Für die Urnengräber wird diese Frist auf 3 Monate reduziert. Im Übrigen verweisen wir auf das Friedhofreglement der Gemeinde Flawil. Unterhalt der Gräber Der Unterhalt der Gräber - Bepflanzen und Zieren - ist grundsätzlich Sache der Angehörigen.

Beim Bestattungsamt Flawil oder bei jedem Gärtner kann ein Grabunterhaltsvertrag abgeschlossen werden. Wird vom Gemeinderat die Räumung eines Grabfeldes zufolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe verfügt, so wird dies in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht. Die Grabsteine sind dann von den Angehörigen innert der bezeichneten Frist zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Friedhofverwaltung über die übriggelassenen Grabsteine. Schlussbemerkung Es ist empfehlenswert, rechtzeitig die wichtigsten Adressen oder Telefon- Nummern der nächsten Angehörigen und Bekannten zu notieren. Dazu gehört auch, dass bereits zu Lebzeiten Gedanken über die Hinterlassenschaft gemacht werden. Von Vorteil bespricht man sie dem Ehepartner. Bestattungsamt Flawil