Entsorgung künstlicher Mineralfasern (KMF)



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Transkript:

Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Landshut Entsorgung künstlicher Mineralfasern (KMF) Künstliche Mineralfasern (KMF) sind eine große Gruppe von Fasern, die synthetisch hergestellt werden. Sie werden häufig als Isoliermaterial eingesetzt, aber auch für textile Zwecke, z. B. für die Verstärkung von Kunststoffen oder für optische Zwecke (Lichtleitfasern) verwendet. 1. Begriffsdefinition und Klassifizierung Als künstliche Mineralfasern (KMF) bezeichnet man anorganische Synthesefasern. Sie werden aus der mineralischen Schmelze über unterschiedliche Düsen- oder Schleuderverfahren gewonnen. Zur Herstellung von Glaswolle werden z. B. Mischungen aus Flaschenglas oder Fensterglas (60%) mit Sand, Soda und Kalk sowie Chemikalien und Flussmitteln verwendet. Zu den KMF zählen: mineralische Wolle, z. B. Glas-, Stein- und Schlackenwolle sowie keramische Wollen, Textilglasfasern, Endlosfasern (sog. Whisker), Polykristalline Fasern. 2. Technische Eigenschaften und Anwendungsbereiche 2.1. Glas- und Steinwollen Isolierwollen aus Glas und Gestein finden eine breite Anwendung für Wärmedämmung, Kälteschutz, Brandschutz und für die Schallisolierung. Sie werden als Platten, Matten, Filze, lose Schützungen oder Schichtungen an Dächern, Decken, Wänden, Rohr- oder Lüftungsleitungen eingesetzt. Rohmaterial: Für die Herstellung verwendet man Glasrohstoffe, Altgläser, vulkanisches Gestein oder Kalkstein, wobei die Handelsbezeichnung die jeweilige Rohstoffbasis andeutet. Da oftmals die Mengenanteile nicht genau zu bestimmen sind, kann keine sichere Zuordnung einer bestimmten Faserart erfolgen. Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Telefon 0871/408-3000, Seite 1 von 5

Zusatzstoffe: Mineralwollen werden mit Binde- und Schmälzmitteln versehen. Diese Zusatzstoffe gewährleisten eine dauerhafte Wasserabweisung, wirken als Gleitmittel, verbessern die Griffigkeit, binden die Fasern in den Verband ein und verhindern das vorzeitige Brechen der Fasern. Auch lose Wolle enthält grundsätzlich Schmälzmittel, um die Verarbeitung zu vereinfachen. Als Schmälzmittel werden Mineralöle, Öl/Wasser Emulsionen, Silikonöle oder Silikonharze verwendet. Verstärkung: Die gebräuchlichsten Dämmfilze werden auf dünne papierverstärkte Aluminiumfolien kaschiert. Als Schutz- und Verstärkungsschicht werden Vliese aus harnstoff- oder melaminharzgebundenen Textilglasfasern auf die Mineraldämmwollstoffe aufgeklebt. 2.2. Keramikfasern Keramikfasern sind sehr wärmebeständig. Einsatzbereiche sind daher Spezialanwendungen für Brenn- und Hochofenkomponenten (z. B. Feuerfestauskleidung), Ofenbau (z. B. Türöffnungen von Kachelöfen), Hochtemperaturdichtungen und -filter, feuerfeste Textilien oder Katalysatorisolierungen. 2.3. Textilglasfasern Textilglasfasern (Endlosfasern) besitzen einen annähernd gleichmäßigen, meist runden Querschnitt. Sie sind verspinnbar und finden Anwendung als Isoliermaterial, in textilen Materialen, als Verstärkung von Kunststoffen, Gummi, Papier, Bitumen, Gips oder als Lichtleiter (Glasfasern). 3. Gesundheitliche Bewertung KMF setzen wie Asbest Fasern frei. Aber nicht alle Fasern sind krebserzeugend. Grundsätzlich können nur Fasern Krebs erzeugen, die in die Lunge gelangen und dort auch ausreichend lange bestehen bleiben. Dies bezeichnet man als biobeständig. Es gibt verschiedene Typen von KMF, die gesondert bewertet werden müssen. 3.1. Kritische Fasern Derzeit gibt es keine präzise und wissenschaftlich ausreichend begründete Definition der Faktoren, die eine krebserzeugende Wirkung von Fasern ausmachen. Allerdings hat man Hinweise auf die krebserzeugende Wirkung von Fasern mit den kritischen Abmessungen. Das heißt, wenn die Fasern länger als 5µm, dünner als 3µm sind und wenn das Verhältnis von Länge zu Durchmesser > 3 ist. Zusätzlich müssen die Fasern ausreichend biobeständig sein. Die für die Tumorauslösung notwendige Mindestbeständigkeit ist jedoch nicht bekannt. Die verschiedenen Verweilzeiten der Fasern im Organismus werden auch als Folge der jeweiligen chemischen Zusammensetzung der Fasern angesehen. Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Telefon 0871/408-3000, Seite 2 von 5

Im Vergleich zu Asbest entwickeln KMF in der Regel weniger Feinstaub, der darüber hinaus einen geringeren Anteil von lungengängigen Fasern enthält. Zudem sind die KMF zumeist im Körper auch weniger biobeständig. 3.2. Gesundheitliche Bewertung von KMF Die Gefahrstoffverordnung sieht mehrere Möglichkeiten vor, wie KMF nach ihrer Wirkung auf die Gesundheit eingestuft werden können. Zum einen werden künstliche Mineralfasern nach der chemischen Zusammensetzung sowie nach der Biolöslichkeit der Fasern (Grundlage für das RAL-Gütezeichen) klassifiziert. Ein anderes Einstufungskriterium sind geeignete Tierversuche. Diese Einstufungen sind in der Liste der Maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK- Liste) zusammengefasst. Der Kanzerogenitätsindex (KI) nach der TRGS 905 (Technische Regel für Gefahrstoffe) ist ein aus der chemischen Zusammensetzung der Faser berechneter Wert, der ein Maß für die Biolöslichkeit angibt. Dabei gilt: Je kleiner der KI, desto größer das krebserzeugende Potenzial der Faser. Der KI wird nur für glasige WHO- Fasern verwendet. Diese Einstufung kann durch zusätzliche Erkenntnisse, z. B. aus entsprechenden Tierversuchen, korrigiert werden. Mithilfe des KI und der Kanzerogenitätsversuche werden die Fasern in die Kategorie der MAK-Werte Liste eingestuft. Das RAL-Gütezeichen wird für biolösliche und damit nicht krebserregende Mineralfaserprodukte vergeben. Diese Produkte entsprechen den Regelungen der Gefahrstoff-Verordnung. Seit 1.6.2000 sind in Deutschland nur noch Mineralwolle-Dämmstoffe auf dem Markt, die das RAL-Gütezeichen tragen. Herstellen und In- Verkehr-Bringen aller anderen Mineralwolle-Dämmstoffe zum Zwecke des Schall- bzw. des Wärmeschutzes sind in Deutschland verboten. In der Liste der Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) werden krebserzeugende Arbeitsstoffe in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst. Für krebserzeugende Stoffe kann grundsätzlich keine Wirkungsschwelle angegeben werden. Bei solchen Stoffen ist davon auszugehen, dass auch kleinste Mengen zu Schädigungen führen, die sich nicht zurückbilden: Die Wirkung ist als irreversibel anzusehen. Bei wiederholtem Kontakt summieren sich solche Schäden und führen letztlich in Abhängigkeit von Gesamtdosis und - Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Telefon 0871/408-3000, Seite 3 von 5

zeit zur Entstehung von Tumoren. Grenzwerte für krebserzeugende Chemikalien können das Risiko, durch die bestimmte Substanz an Krebs zu erkranken, nur vermindern, nicht jedoch ausschließen. Für Faserstäube existiert eine spezielle Einstufung in Kategorien von 1 bis 3 nach der MAK-Werte-Liste. Bisher reichen die toxikologischen Untersuchungen nicht aus, um für den Menschen die krebserzeugende Wirkung von KMF eindeutig zu bestätigen oder zu widerlegen. Allerdings wurde im Tierversuch für fast alle anorganischen Fasern eine kanzerogene Wirkung nachgewiesen. Daher werden auch alle anorganischen Fasern für den Menschen als krebsverdächtig angesehen und, wenn keine weiteren Erkenntnisse vorliegen, in die Kategorie 3b eingestuft. Für organische Fasern besteht zwar der Verdacht, dass sie Tumore erzeugen können, es liegen jedoch keine geeigneten Daten vor, um dies zu belegen. Die krebserregendsten Stoffe sind Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle und Keramikfasern. 4. Umgang mit Mineralfaserprodukten Eingebaute Dämmwollen müssen nicht entfernt werden, auch nicht aus dem Wohnbereich. Wenn das Material noch intakt ist und die Dämmmaterialien ordnungsgemäß angebracht wurden, ist die Gefährdung als gering einzustufen. Dies gilt ebenso für Keramikfasern. Vorschriftsmäßig eingebaut sind Dämmstoffe, wenn sie mit einer Dampfsperre aus Folie abgedeckt sind und hinter einer dichten Verkleidung (Gipskartonplatten, Holzpaneel etc.) liegen. Auch bei einer Wärmedämmung an der Außenwand oder wenn die Dämmstoffe von einem zweischaligen Mauerwerk umschlossen sind, wurden keine erhöhten Konzentrationen von Mineralfasern im Innenraum festgestellt. Mäßig hoch können die Konzentrationen im Raum sein, wenn abgehängte Decken, die in der Regel zu Schalldämmung mit Mineralfasermatten belegt wurden, nicht mit einem funktionsfähigen Rieselschutz versehen (Vlies) sind und mit dem Innenraum im Luftaustausch stehen. Bei bautechnischen Mängeln oder Konstruktionen, die nicht dem technischen Stand entsprechen, kann es zu deutlich erhöhten Faserkonzentrationen bis zu einigen Tausend Fasern je Kubikmeter Luft kommen. Zum Vergleich: Laut Messungen des Umweltbundesamtes liegen in normalen Innenräumen ca. 570 Fasern je Kubikmeter Luft vor. Diese Belastungen sind dauerhaft, während sie im Falle von baulichen Eingriffen, etwa bei der Installation neuer Leitungen, in der Regel nur vorübergehend sind und nach dem Ende der Arbeiten und einer entsprechenden Reinigung rasch wieder auf das normale Hintergrundniveau abklingen. Achtung: Faserhaltige Produkte sollen auch vom Handwerker nicht ohne Schutzmaßnahmen (z. B. geprüfte Halb/Viertelmasken mit P2-Filter) verarbeitet werden. 5. Entsorgung Abfall, Verschnitt und lose Verpackungen müssen sofort in geeignete Behältnisse verpackt werden. Dies sind z. B. für Fasern der Kategorie 2 reißfeste und staubdichte Säcke oder staubdicht verklebte Pakete. Diese Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Telefon 0871/408-3000, Seite 4 von 5

Behältnisse müssen entweder gekennzeichnet oder die entsprechenden Informationen an den Entsorger bzw. Verwerter übermittelt werden. Die Kennzeichnung sollte Angaben über die Art des Abfalls und den Hinweis Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen enthalten. 5.1. Kleinmengen aus privaten Haushalten Private Haushalte können KMF-Abfälle, in Säcken verpackt, in den Bauschuttannahmestellen in Geisenhausen und Inkofen oder in der Reststoffdeponie Spitzlberg entsorgen. 5.2. Gewerbliche Mengen: Nachweisverfahren KMF-Abfälle gelten als gefährlicher Abfall. Deshalb sind für Gewerbebetriebe die einschlägigen Vorgaben der Nachweisverordnung einzuhalten. Das Nachweisverfahren über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist durchzuführen. Ein Entsorgungsnachweis ist für gewerbliche Mengen ab zwei Jahrestonnen im Landratsamt Landshut zu beantragen. Private Haushalte sind von den Pflichten der Nachweisverordnung ausgenommen. 5.3. Ablagerung auf der Reststoffdeponie Spitzlberg Im Regelfall erfolgt die Beseitigung von Mineralfaserabfällen (mit oder ohne RAL-Zeichen) wegen der Zusatzstoffe (i. A. organische Verbindungen) auf der Reststoffdeponie Spitzlberg. Besteht Unsicherheit über Inhaltsstoffe, müssen Analysen gemacht werden. Die Analysen sollten für die Parameter TOC und Phenole im Eluat und in der Originalsubstanz sowie auf Kohlenwasserstoffe in der Originalsubstanz durchgeführt werden. Beim Transport und bei der Einlagerung auf der Deponie ist Staubbildung zu vermeiden. Dazu muss das Material verpackt werden. Die Verpackungen dürfen beim Transport und bei der Ablagerung nicht beschädigt werden. Abkippen ist zu vermeiden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns: Landratsamt Landshut Sachgebiet 25, - Abfallwirtschaft Veldener Straße 15 84036 Landshut (0871) 408 3115 Deponieleitung Herr Thoma e-mail: wolfgang.thoma@landkreis-landshut.de Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Telefon 0871/408-3000, Seite 5 von 5