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Transkript:

// Installateur-Mappe >> Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019, für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. >> Netzbetreiber: Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG - folgend ÜWM genannt - Ausgabe: Januar 2020

1. Vorwort Der Hauptsitz des Unternehmens ist in 77933 Lahr, Lotzbeckstraße 45. Dort befinden sich die für die Versorgung in der Region wesentlichen technischen Einrichtungen. Dazu zählen die Netzleitstelle zur Überwachung und Steuerung des Stromnetzes oder der Bereich Messstellenbetrieb und die staatlich anerkannte Prüfstelle für elektrische Messgeräte sowie die Administration des Unternehmens einschließlich des Kundencenters. Ein schlagkräftiges Team an den Standorten in Hausach, Kehl, Lahr, Offenburg, Rheinmünster und Oberkirch sorgt für die Wartung und Instandhaltung des Netzes. Die Mappe beinhaltet Musteranmeldungen und Erläuterungen zu: Anmeldung zum Netzanschluss Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems Inbetriebsetzung der Kundenanlage Änderungsmitteilung/Auftrag zum Plombieren Anmeldeverfahren/Elektroheizung/Wärmepumpen/Durchlauferhitzer Technische Anschlussbedingungen 2019, Stand Februar 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Herausgeber: BDEW) VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: 2015-09, Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz Basis dieser TAB-Erläuterungen ist der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) herausgegebene Musterwortlaut TAB 2019, Stand Februar 2019 sowie die Technischen Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, TAB BW, Ausgabe April 2019 vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.v. (VfEW). Die Nummerierung folgt den Kapiteln der TAB 2019, Februar 2019. Die Information und Anwendung von aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Vereinbarungen und Formularen sowie ein enger Kontakt mit den Ansprechpartner des Netzbetreibers sind die Voraussetzungen für verantwortungsbewusstes Arbeiten an elektrischen Anlagen. Die Eintragung ins das Installateurverzeichnis setzt den Fortbildungseinsatz im Bereich der Installationstechnik voraus. 2

Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 2 1.1. Netzgebiet... 5 1.2. Kontakt... 6 1.3. Servicerufnummern:... 6 1.4. Ansprechpartner... 7 2. derzeit nicht belegt... 9 3. derzeit nicht belegt... 9 4. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 9 4.1. Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz... 9 Musterformular: Anmeldung zum Netzanschluss... 10 4.2. Anmeldeverfahren... 11 Versorgungsanfrage... 12 Musterformular - Anschluss einer Elektro-Speicherheizung... 12 Musterformular - Anschluss einer Wärmepumpenanlage... 13 Musterformular - Anschluss eines Durchlauferhitzers... 14 Inbetriebsetzung elektrische Anlage... 15 Musterformular Inbetriebsetzung Kundenanlage... 16 4.3. Plombenverschlüsse... 17 5. Netzanschluss (Hausanschluss)... 18 5.1. Hausanschluss gewerbliche- und landwirtschaftlichen Anlagen... 18 5.2. Anschlusseinrichtungen in Gebäuden... 19 5.3 Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden... 20 6. Hauptstromversorgung... 21 6.1. Hauptleitungen... 21 6.2. Leistungsbedarf >> Dimensionierung der Hauptstromversorgung... 21 6.3. Dimensionierung Schutzpotenzialausgleichsleiter... 21 7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze... 21 7.1. Technische Anforderungen an Zählerplätze gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02, 7.0 Dimensionierung von Zählerschränken für Erzeugungsanlagen, Elektroheizungen, Wärmepumpen... 22 7.2. Wandlermessungen (halbindirekte Messung) gemäß VDE 0603-22... 23 Muster-Ansichtszeichnungen - Zähler-/Wandlerschränke:... 23 7.3. Anordnung Zählerschränke gemäß VDE-AR-N 4100:2019-02... 24 8. Stromkreisverteiler... 25 9. Steuerung und Datenübertragung... 25 10. Elektrische Verbrauchsgeräte... 25 10.2. Elektrowärmegeräte... 25 10.2.3.1. Durchlauferhitzer... 25 10.2.3.2. Schwachlastregelung... 25 10.2.3.3. Sonderabkommen Speicher-Wassererwärmungsanlage... 27 10.2.4. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen... 29 10.2.4.1. Einzelspeicherheizgeräte, Fußboden- und Wasserzentralspeicherheizungen... 29 10.2.4.2. Flachspeicherheizungsanlagen... 29 10.2.4.3. Sonstige Anlagen... 29 10.2.4.4. Messeinrichtung... 30 10.2.4.5. Schaltungen Elektrospeicherheizungen... 31 10.2.4.6. Geräte zur Heizung, Wärmepumpe... 35 10.2.4.7. Messeinrichtung... 36 10.2.4.8. Schaltung Wärmepumpen-Zentralheizung... 36 10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen... 40 3

11. Auswahl Schutzmaßnahmen... 40 11.1. Schutz durch Abschaltung... 40 12. derzeit nicht belegt... 40 13. Vorübergehend angeschlossene Anlagen... 40 13.1. Allgemeines... 40 13.2. Anschluss Leitungsnetz... 41 13.3. Innenausbau... 41 Musterformular - Baustromantrag... 42 13.4. Zuständigkeitsbereiche - Freileitungsnetz... 43 13.5. Zuständigkeitsbereiche - Kabelnetz... 44 14. Erzeugungsanlagen mit beziehungsweise ohne Parallelbetrieb... 45 14.1. Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz... 45 14.2. Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Versorgungsausfall durch ÜWM... 46 14.3. Anforderungen Kurzeitparallelbetrieb von Ersatzstromanlagen... 46 4

1.1. Netzgebiet Bezirksstelle Lahr Bezirksstelle Offenburg Bezirksstelle Hausach Bezirksstelle Kehl Bezirksstelle Rheinmünster/Oberkirch Partner-EVUs (Stadtwerke Gengenbach, Stadtwerke Haslach, Stadtwerke Oberkirch Gebrüder Heinzelmann, Gemeindewerke Schutterwald) 5

1.2. Kontakt Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr/Schwarzwald www.uewm.de Technischer Geschäftsführer: Kaufmännischer Geschäftsführer: Michael Binder Dr. Ole Wittko 1.3. Servicerufnummern: Telefon: 07821 280-555 E-Mail: info@uewm.de 24h-Störungsdienst: Telefon: 07821 280-0 Sekretariat: Telefon: 07821 280-502 6

1.4. Ansprechpartner Fachbereich Funktion Ansprechpartner Telefonnummer: E-Mail Fachbereichsleiter Prüfstelle Michael Rieger 07821 280-350 rieger.michaele @e-werk-mittelbaden.de Fachbereichsleiter operatvies Metering Montageleitung, Kundenanfragen, Installateurverzeichnis Christian Stange 07821 280-360 Daniel Wendle 07821 280-361 stange.christian @e-werk-mittelbaden.de wendle.daniel @e-werk-mittelbaden.de Team Arbeitsvorbereitung 07821 280-914 metering@uewm.de Montagegebiet Hausach Bernd Ramsteiner 07821 280-355 Montagegebiet Lahr, Schuttertal, Friesenheim Heiko Zink 07821 280-351 Montagegebiet Lahr Alexander Härter 07821 280-357 Montagegebiet Kehl Daniel Gutschmidt 0781 280-367 Montagegebiet Offenburg, Neuried Georg Schatz 07821 280-363 Montagegebiet Offenburg Benjamin Schley 0781 280-356 Montagegebiet Rheinmünster/Oberkirch, Kappelrodeck und Ottenhöfen Thomas Berger Jürgen Roth 07821 280-461 07821 280-462 Sonderaufgaben Thorsten Heitz 07821 280-362 ramsteiner.bernd @e-werk-mittelbaden.de zink.heiko @e-werk-mittelbaden.de haerter.alexander @e-werk-mittelbaden.de gutschmidt.daniel @e-werk-mittelbaden.de schatz.georg @e-werk-mittelbaden.de schley.benjamin @e-werk-mittelbaden.de berger.thomas @e-werk-mittelbaden.de roth.juergen @e-werk-mittelbaden.de heitz.thorsten @e-werk-mittelbaden.de Sonderaufgaben Johannes Berghof 07821 280-358 per Mouseklick zum zuständigen Monteur unter: www.uewm.de\unternehmen\messstellenbetreiber\mounteure in Ihrer Nähe berghof.johannes @e-werk-mittelbaden.de Messstellenbetrieb Energieberatung E>welt Offenburg Konrad Geppert 0781 280-223 geppert.konrad @e-werk-mittelbaden.de Montagepool Dienstleistung, kundeneigene Trafostationen Robert Braun 0781 280-520 braun.robert@uewm.de Bezirksstellen Leiter Bezirksstelle Kehl, Kappelrodeck, Ottenhöfen Leiter Bezirksstelle Lahr Leiter Bezirksstelle Offenburg Leiter Bezirksstelle Hausach Leiter Bezirksstelle Rheinmünster/Oberkirch Markus Lesniak 07851 9128-650 Lesniak.markus@uewm.de Kurt Wingert 07821 280-610 wingert.kurt@uewm.de Christian Lang 0781 280-630 lang.christian@uewm.de Manuel Armbruster 07831 9359-660 armbruster.manueluewm.de Thomas Koch 07227 50553-420 koch.thomas@uewm.de 7

Fachbereich Funktion Ansprechpartner Telefonnummer: E-Mail Netzberechnung Reinhold Singler 0781 280-562 singler.reinhold@uewm.de Dominik Panter 0781 280-558 panter.dominik@uewm.de Pascal Weissenburger 0781 280-247 weissenburger.pascal @uewm.de Abrechnung EEG-/KWKund Sonstige Anlagen Team Technik Einspeiser 07821 280-950 Fachbereichsleiter Reinhard Richter 07821 280-490 technik-einspeiser @uewm.de richter.reinhard @uewm.de Abrechnung EEG-Anlagen Team Einspeiser 07821 280-599 einspeiser@uewm.de Abrechnung KWK-/ Sonstige Anlage Dezentrale Erzeugungsanlagen Einspeiseanträge Lagerverwaltung und Einkauf Team Sonstige Einspeiser 07821 280-951 Fachbereichsleiter Gerhard Waidele 0781 280-250 sonstige-einspeiser@ uewm.de waidele.gerhard @e-werk-mittelbaden.de

2. derzeit nicht belegt 3. derzeit nicht belegt 4. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4.1. Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz Die Errichtung, Änderung und Erweiterung von elektrischen Anlagen und Geräten ist grundsätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Die aktuellen Formulare des VfEW-Verbands sind hierbei zu verwenden. Online stehen die Vordrucke zur Verfügung unter: www.uewm.de\downloads\netzanschluss Formular-Definition: Für alle Neuanschlüsse >> Formulartitel: Anmeldung zum Netzanschluss Freigabe zur Inbetriebnahme- und Inbetriebsetzung mit der Dokumentation der Erdungsanlage nach DIN 18014. >> Formulartitel: Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung und Erläuterungen Anmeldung von Wärmepumpen, Speicherheizungen und Durchlauferhitzern >> Formulartitel: Versorgungsanfrage zum Anschluss einer Wärmepumpe, Speicherheizung, Durchlauferhitzer Anmeldung von provisorischen Anschlüsse (Baustrom-/Festplatzanschlüsse) >> Formulartitel: Antrag/Auftrag prov. Stromanschluss Anmeldung von Erzeugungsanlagen >> Formulartitel: Anmeldung zum Netzanschluss mit den Vordrucken Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz F G (VDE-AR-N 4105). Ergänzung Photovoltaikanlagen mit zusätzlichem Anmeldebogen >> Formulartitel: Einspeisung von Energie aus Photovoltaikanlagen Die Zustimmung des Netzbetreibers erfolgt in schriftlicher Form. Hierzu müssen die Formulare vollständig vorliegen und mit den Lage- und Grundrissplänen ergänzt sein. Lageplan = Maßstab 1:500, zum Beispiel Flurstückplan Grundrissplan = Maßstab 1:100, zum Beispiel Kellergeschoss mit Angabe des gewünschten Montageorts für Hausanschlusskasten und Zählerplatz. 9

Musterformular: Anmeldung zum Netzanschluss 10

4.2. Anmeldeverfahren Elektroheizung/Warmwasserbereitung Anschluss von Durchlauferhitzern, Speicherwassererwärmern, Speicherheizungen und Wärmepumpen ist mit Formular Versorgungsanfrage zum Anschluss einer möglich. Bei Geräten mit Anschlussleistung bis 4,6 kw entfällt die Einzelfallgenehmigung vor der Errichtung. Es genügt eine Anzeige der Geräte mit dem Anmeldeformular über unseren Bereich Netzplanung. Die Anmeldung zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung leiten Sie bitte direkt an unser Team vom Messstellenbetrieb zu. Bei Neubauten ist das Antragsformular um einen Lageplan zu ergänzen. Die Anschlussgenehmigungen für Elektroheizungsanlagen werden auf ein Jahr befristet erteilt. Danach muss die Genehmigung neu angefragt werden. Der Einbau eines einzelnen Speicherheizgerätes kann mit einem Doppeltarifzähler ohne Sonderabkommen betrieben werden. Grenzwerte spezifischer Wärmebedarf: Bei Neubauten oder Änderung/Erweiterung von Elektrowärmegeräten geltenden die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV). 11

Versorgungsanfrage Musterformular - Anschluss einer Elektro-Speicherheizung 12

Musterformular - Anschluss einer Wärmepumpenanlage 13

Musterformular - Anschluss eines Durchlauferhitzers 14

Inbetriebsetzung elektrische Anlage Anlagen für Baustellen werden nach dem Zählereinbau bis zur geforderten Trennvorrichtung in Betrieb gesetzt. Geöffnete Trennvorrichtungen sind mit diesem Hinweisschild gekennzeichnet: ACHTUNG! D ieser S chalter da rf nur d urch de n zu stä n d ig e n E le ktro - In s ta lla te u r n a c h Ü b e r- p rü fu n g d e r K u n d e n a n la g e eing eschalt et w erd en. E-Werk Mittelbaden Zur Prüfung darf die Anlage durch eine Elektrofachkraft eingeschaltet werden. Die Anmeldung zur Inbetriebsetzung ist mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin einzureichen (Wichtig: Wunschtermin im Anmeldeformular eintragen). Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage und das Zuschalten des selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter) erfolgt grundsätzlich durch den Errichter. Hinweis: Konnte die Anlage wegen vorhandener Mängel gemäß 15 NAV nicht plombiert werden, werden die anfallenden Kosten für die Nachbearbeitung und die Anfahrt dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt (siehe Erläuterungen zu den VfEW- Vordrucken). 15

Musterformular Inbetriebsetzung Kundenanlage 16

4.3. Plombenverschlüsse Zur Arbeitsdurchführung ist die Entfernung von Plomben an Hausanschlusskästen, Hauptleitungs-Abzweigkästen und Klemmendeckeln an Zählern und Tarifschaltgeräten durch einen eingetragenen Elektroinstallateur ohne vorherige Anfrage gestattet. Die Plombenentfernung beziehungsweise fehlende Plomben sind mittels Inbetriebsetzungsanzeige/Auftrag zum Plombieren zu melden. Hinweis: Bei Entfernung einer Eichplombe direkt am Zählergehäuse erlischt die Eichgültigkeit. Der Zähler muss dann ersetzt werden. 17

5. Netzanschluss (Hausanschluss) 5.1. Hausanschluss gewerbliche- und landwirtschaftlichen Anlagen Der zu bezahlende Baukostenzuschuss (BKZ) richtet sich nach der angegebenen/ benötigten Gesamtleistung gemäß "Anmeldung zum Netzanschluss". Die ÜWM behält sich vor, in reinen Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieben sowie in kombinierten Anlagen (Beispiel: Gewerbe/Haushalt, etc.) den Hausanschluss so herzustellen: Variante 1 Variante 2 Gewerbe oder Landwirtschaft kombinierte Anlage 16 kw zum Beispiel: 25 A SH-Schalter Haushalt: zum Beispiel: 50 A SH-Schalter A Gewerbe: zum Beispiel: 25 A SH-Schalter H H G 3 x 16 A * 9 kw 3 x 20 A *12 kw 3 x 25 A *15 kw 3 x 35 A *22 kw 3 x 50 A *31 kw 3 x 63 A *39 kw 3 x 80 A *50 kw 3 x100 A *62 kw HAK 3 x NH00 HAK 3 x NH00 Befindet sich im Hausanschlusskasten eine Absicherung < 50 A, ist der SH-Schalter mit ÜWM abzustimmen. 18

5.2. Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Voraussetzungen nach DIN VDE 0100-732 zu erfüllen: Auf brennbaren Wänden (Beispiel: Holzwand, blechverkleideten Holzwand, Gipskartonwand) müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (Beispiel: Fibersilikatplatte mit 20 mm Stärke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Ergänzend dazu gelten diese Installationshinweise: 19

5.3. Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden Anwendung der Vorgaben: VDE-AR-N 4100, Abs. 12 Anschlussschränke im Freien. Einrichtung von Montageplatz im Schrank mit Befestigungsmöglichkeit nach DIN 43627. Anwendung von DIN VDE 0660-505 und bei Hausanschlusskästen nach DIN 43627. Schutzart = mindestens IP 54 20

6. Hauptstromversorgung 6.1. Hauptleitungen Werden in Ausnahmefällen Hauptleitungen zu dezentral angeordneten Zählerschränken verlegt, ist in unmittelbarer Nähe von Hausanschlusskasten/Zähleranlage ein plombierbarer Hauptleitungsverteiler zu installieren. Eine Schleifung durch die Zählerschränke ist nicht erlaubt. Hinweis "Hauptleitungsverteiler wurde installiert" ist unter Bemerkungen ist auf dem Formular Anmeldung/Inbetriebsetzung einzutragen. Bei Hauptleitungsverlängerung ist der Spannungsfall gemäß Abschnitt 6.5, TAB 2019, Ausgabe 2019 einzuhalten. Die Verlängerung/Reparatur von Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen. Die Hauptleitungseinführung erfolgt im unteren Anschlussraum der Zähleranlage. In Freileitungsanschlüssen ist ab einer Hauptleitungslänge von > 10 m zwischen HAK und Zählerschrank ein weiterer für den ungezählten Bereich zugelassener Überspannungsschutz Typ 1(in einem verplombbaren Gehäuse mit Sichtfenster) einzubauen. 6.2. Leistungsbedarf >> Dimensionierung der Hauptstromversorgung Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet von ÜWM eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt. 6.3. Dimensionierung Schutzpotenzialausgleichsleiter Dimensionierung des Schutzpotenzialausgleichsleiters vom Hausanschlusskasten/ Zählerschrank zur Potenzialausgleichsschiene. Der Schutzpotenzialausgleichsleiter ist in > 10 mm² Kupfer auszuführen. 7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Das Kapitel 7 der Technischen Anschlussbedingungen 2019, Ausgabe 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, ist durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100:2019-02 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb CTAR, Niederspannung ersetzt worden. Die Erläuterungen beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100: 2019-02. Neuanlagen und Anlagenerweiterungen die im Netzgebiet von ÜWM eingebaut werden, sind als BKE-I einzubauen (= Zählerplätze nach DIN VDE 0603 und DIN 43870 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktierungseinrichtung). Neuanlagen, welche stattdessen als 3.HZ (= 3-Punktzählerkreuz) nur mit BKE-Adapter versehen sind, werden weder genehmigt, noch in Betrieb genommen. Zählerplätze sin im netzseitigen Anschlussraum mit einem dafür zugelassenen Überspannungsschutz auszurüsten. 21

7.1. Technische Anforderungen an Zählerplätze gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02, 7.0 Dimensionierung von Zählerschränken für Erzeugungsanlagen, Elektroheizungen, Wärmepumpen Die ausreichende Dimensionierung von Zählerschränken liegt im Verantwortungsbereich des Anlagen-Errichters. Für die Kommunikation innerhalb des Messsystems zwischen Zähler und Gateway oder dem Funkrundsteuerempfänger (LMN-Schnittstelle) ist vom Anlagenbetreiben in allen neuen, umgebauten oder erweiterten Anlagen eine opto-elektrische Schnittstelle nach FNN-Spezifikation vorzusehen. Bei der Zählerplatzplanung ist zu beachten, dass die Zählerschränke für Bezugsbeziehungsweise Einspeiseanlagen gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02 ausgelegt und geprüft sind. Zählerschränke für elektrische Anlagen, die mit Dauerströmen betrieben werden, sind gesondert zu betrachten. Leitungen und Betriebsmittel sind höheren Anforderungen ausgesetzt. Gegebenenfalls ist mit dem Zählerschrankhersteller Kontakt vor einer Materialauswahl aufzunehmen. Die Zählerplatztiefe des Zählerschrankes mit integrierter Befestigungs- und Kontaktier- Einrichtungen (BKE-I) beträgt mindestens 205 mm. Der Raum für Zusatzanwendungen nach DIN VDE 0603-3-2 enthält eine Hutschiene mit 12 Teilungseinheiten (TE). Der Raum ist zu schotten. Er besitzt eine eigene Plombierung und die Abdeckstreifen für ungenutzte Teilungseinheiten sind von innen zu verriegeln. Bei der Bestückung von Zählerfeldern mit integrierter Befestigungs- und Kontaktier- Einrichtung sind die Vorgaben laut 7.3, (13) Bestückungsvarianten von Zählerplätzen der VDE-AR-N4100: 2019-02 zu entnehmen. Erfolgt eine Einspeisung nach EEG oder KWKG, so ist auf dem Zählerfeld welches für den Rücklieferzähler vorgesehen ist- unterhalb der BKE-I eindeutig und dauerhaft ein Aufkleber anzubringen. Möglich sind hierbei ein Pfeil zur Verdeutlichung der Energieflussrichtung oder die Kennzeichnung mit dem Wort Einspeisung. Die Absicherung der Funkrundsteuergeräte erfolgt über eine Steuergerätesicherung nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4100: 2019-02. Für die Zuleitung zur Steuergerätesicherung sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden und die Steuergerätesicherung muss einzeln plombierbar sein. Als Steuergerätesicherung sind Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom von mindestens 6 A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25 ka zu verwenden. Bei Zählerplätzen mit BKE-I-Befestigung werden Hutschienen-Funkrundsteuergeräte eingesetzt. Sie werden in den Raum für Zusatzanwendungen oberhalb des BKE-I montiert. Das Funkrundsteuergerät für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen ist mit einer 3.-HZ-Befestigung (3-Punktzählerkreuz) zu versehen und verbleibt im Eigentum des Anlagenbetreibers. Es darf nicht mit ungemessener Energie aus dem unteren Anschlussraum betrieben werden. Das Zählerfeld ist gesondert mit der Aufschrift SG- EM (Steuergerät Einspeisemanagement) zu kennzeichnen. Zählerplätze für Erzeugungsanlage > 20 kva sind die Verdrahtungen in 16 mm² auszuführen. Dies gilt analog für Heizungs- und WP-Anlagen. 22

7.2. Wandlermessungen (halbindirekte Messung) gemäß VDE 0603-22 Ist in der Kundenanlage ein Betriebsstrom von mehr als 50 A zu erwarten, stimmt der Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab. Zähler-/Wandlerschränke nach ÜWM-Spezifikation sind im Handel in den Bemessungsgrößen: 80 A / 100 A / 250 A / 600 A / 1.000 A lieferbar. Die Ansichtszeichnungen sind vor Bestellung durch den Errichter zur Genehmigung beim Messstellenbetreiber (siehe 1.4 Ansprechpartner) einzureichen. Muster-Ansichtszeichnungen - Zähler-/Wandlerschränke: Zähler- und Wandlerschrank 250A Zähler- und Wandlerschrank 600 A Zähler- und Wandlerschrank 1000 A 23

7.3. Anordnung Zählerschränke gemäß VDE-AR-N 4100:2019-02, 7.4 24

8. Stromkreisverteiler Keine zusätzlichen Hinweise zur TAB 2019, Ausgabe 2019. 9. Steuerung und Datenübertragung Keine zusätzlichen Hinweise zur TAB 2019, Ausgabe 2019. 10. Elektrische Verbrauchsgeräte 10.2. Elektrowärmegeräte 10.2.3.1. Durchlauferhitzer Durchlauferhitzer dürfen bei getrennter Messung nicht an die Elektroheizungsverteilung (Haushalt, Landwirtschaft oder Gewerbe) angeschlossen werden. Wird ein Durchlauferhitzer in Verbindung mit einer Elektro-Speicherheizung betrieben, so ist ein Lastabwurfrelais gemäß Abschnitt 10.2.4.5 Schaltbild a) beziehungsweise b) einzubauen. Dies gilt für das Ein- und Zwei-Zähler-Prinzip. 10.2.3.2. Schwachlastregelung Anwendungsbereich: Beim Grundtarif kann der Kunde zusätzlich die Schwachlastregelung wählen. Freigabedauer: Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden und erfolgt in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Diese wird von ÜWM nach deren Belastungsverhältnissen festgelegt und kann mit angemessener Vorankündigung geändert werden. Messeinrichtung: Der Strombezug wird durch einen Zweitarifzähler gemessen. Die Schaltungen sind nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen. 25

a) Tarif mit Schwachlastregelung 26

10.2.3.3. Sonderabkommen Speicher-Wassererwärmungsanlage Die Speicher der Wassererwärmungsanlagen, sind zu beantragen und von ÜWM zu genehmigen (betrifft Inhaltsgröße von mindestens 300 Liter). Freigabedauer: Die Freigabe zur Aufladung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit für 8 Stunden. Messeinrichtung: Der Strombezug wird durch einen Zweitarifzähler gemessen. Schaltung: Die Schaltung der Speicher-Wassererwärmungsanlage ist nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen. 27

a) Im Haushalt kann der Stromverbrauch der Speicher-Wasser-Erwärmungsanlage gemeinsam mit dem übrigen Stromverbrauch des Kunden mittels Zweitarifzählers erfasst werden = Ein-Zähler-Prinzip 28

10.2.4. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen 10.2.4.1. Einzelspeicherheizgeräte, Fußboden- und Wasserzentralspeicherheizungen Die Freigabedauer beträgt maximal 10 Stunden pro Tag. Bei der Berechnung des Anschlusswertes für Elektro-Speicherheizungen ist von einer maximalen Aufladezeit von 8 Stunden und einer Zusatzladezeit von maximal 2 Stunden auszugehen. Die Aufladezeit ist gegenüber der Zusatzladezeit vorrangig. Erweiterungen bestehender Anlagen können grundsätzlich mit dem jeweils vorhandenen Auflademodell erfolgen. 10.2.4.2. Flachspeicherheizungsanlagen Die Freigabedauer beträgt maximal 14 Stunden pro Tag. Bei der Berechnung des Anschlusswertes für die Flachspeicherheizung ist von einer maximalen Aufladezeit von 8 Stunden und einer Zusatzladezeit von maximal 6 Stunden auszugehen. Die Aufladezeit ist gegenüber der Zusatzladezeit vorrangig. 10.2.4.3. Sonstige Anlagen Der Betrieb einer Wohnungslüftungs- sowie einer Schwimmbecken-Wassererwärmungsanlage ist nur in Verbindung mit einer Speicherheizungsanlage oder mit einer Wärmepumpen-Zentralheizung im Rahmen des Sonderabkommens möglich. Freigabedauer: Die Freigabe beziehungsweise Sperrung der Anlagen erfolgt zeitflexibel über die Rundsteueranlage. Aufladesteuerung: Bei Speicherheizungsanlagen erfolgt die Aufladung mit einer Aufladesteuerung witterungs- und restwärmeabhängig. Diese ist von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung umschaltbar. Der Einbau erfolgt gemäß Abschnitt 10.2.4.5 Schaltbild a) beziehungsweise b). Bei Anschluss eines einzelnen Speicherheizgerätes bis 6 kw kann auf die Aufladesteuerung verzichtet werden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, den Stromverbrauch eines einzelnen Speicherheizgerätes über einen Doppeltarifzähler im Grundtarif mit Schwachlastregelung zu erfassen und abzurechnen = kein Sonderabkommen. 29

Einstelldaten Aufladesteuerungen für Speicherheizungsanlagen nach DIN 44574, Lademodell 8 + 2 Stunden: Einsteller Einstellung Erklärung Einstellung erfolgt durch: E 1-6 C Vollladung Installateur E 2 + 18 C Ladebeginn Installateur und Betreiber E 3 7 h Absenkzeit Installateur E 4 24 h Entladezeitpunkt Installateur Umlaufdauer 20 h Laufzeit Zeitglied/Tag Installateur Einstelldaten Aufladesteuerungen für Flachspeicherheizungsanlagen nach DIN 44574, Lademodell 14 Stunden Einsteller Einstellung Erklärung Eingestellung erfolgt durch: E 1 + 2 C Vollladung Installateur E 2 +18 C Ladebeginn Installateur und Betreiber E 3 7 h Absenkzeit Installateur E 4 24 h Entladezeitpunkt Installateur Umlaufdauer 22 h Laufzeit Zeitglied/Tag Installateur 10.2.4.4. Messeinrichtung Bei Neuanlagen, die beantragt und durch ÜWM genehmigt werden, ist grundsätzlich der Stromverbrauch der Nachtstrom-Speicherheizung sowie des zulässigen Direktheizungsanteils (maximal 20 % der installierten Speicherheizungs-Anschlussleistung), Direktheizung im Badezimmer/Dusche (fest angeschlossen), Speicher-Wassererwärmungsanlage > 80 Liter, Steuereinrichtungen (Thermostat, Gebläse, Witterungsfühler, Umwälzpumpe), getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen (Zwei-Zähler-Prinzip). 30

10.2.4.5. Schaltungen Elektrospeicherheizungen Die Schaltung der Elektrospeicherheizung ist nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen: a) Elektro-Speicherheizungsanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreis-speicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche. Schaltung mit Aufladesteuerung (umschaltbar von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung) = Lademodell 8 + 2 Stunden. 31

32

b) Flachspeicherheizungsanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche. Schaltung mit Aufladesteuerung (umschaltbar von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung) = Lademodell 14 Stunden. 33

34

10.2.4.6. Geräte zur Heizung, Wärmepumpe Betriebsarten der Wärmepumpen-Zentralheizung Monoenergetisch: bivalent-parallele Betriebsweise; der zweite Wärmeerzeuger wird ebenfalls mit elektrischer Energie betrieben. Monovalent: Die Wärmepumpe deckt allein den Wärmebedarf des Gebäudes. Bivalent: Die Wärmepumpe und ein zweiter nicht elektrischer Wärmeerzeuger(alternativ/parallel) arbeiten unabhängig voneinander oder ergänzen sich in der Wärmedarbietung. Der Betrieb einer Wohnungslüftungsanlage mit Kühlung sowie einer Schwimmbecken- Wassererwärmungsanlage ist nur in Verbindung mit einer Wärmepumpen- Zentralheizung oder Speicherheizungsanlage im Rahmen eines Sonderabkommens zulässig. Sperrzeiten: Die Wärmepumpe-Heizungsanlage kann täglich bis zu 6 Stunden gesperrt werden, wobei eine Sperrzeit maximal 2 Stunden dauert und die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit ist, oder täglich bis zu 3 Stunden gesperrt werden, wobei eine Sperrzeit maximal 1 Stunde dauert und die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit ist. Eine Zusatz- Direktheizung für monoenergetischen Betrieb unterliegt ebenfalls der Sperrzeitenregelung der Wärmepumpe. 35

10.2.4.7. Messeinrichtung Bei allen Wärmepumpen-Zentralheizungsanlagen, die beantragt und durch ÜWM genehmigt werden, ist grundsätzlich der Stromverbrauch der Wärmepumpe und des zweiten elektrischen Wärmeerzeugers sowie des zulässigen Direktheizungsanteils (maximal 20 % der installierten Anschlussleistung der Elektro- Heizungsanlage), Direktheizung im Badezimmer/Dusche (fest angeschlossen), Speicher-Wassererwärmungsanlage > 80 Liter, Steuereinrichtungen, Thermostat, Gebläse, Witterungsfühler, Umwälzpumpe, getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen (Zwei-Zähler-Prinzip). 10.2.4.8. Schaltung Wärmepumpen-Zentralheizung Die Schaltung der Wärmepumpen-Zentralheizung ist nach den folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen. Die Sperrung der Wärmepumpe kann über den Hauptstromkreis beziehungsweise über den Steuerstromkreis erfolgen. 36

a) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monovalent oder bivalent) 37

b) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monoenergetisch) / Sperrzeit = 3 x 1 h 38

c) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monoenergetisch) / Sperrzeit = 3 x 2 h 39

10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Derzeit werden die vorhandenen Tonfrequenzrundsteueranlagen durch Funkrundsteuerungen ersetzt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Planung und Bau von Kompensationsanlagen ob, beziehungsweise welche Tonfrequenzen im jeweiligen Netzbereich verwendet werden. 11. Auswahl Schutzmaßnahmen 11.1. Schutz durch Abschaltung Das ÜWM-Niederspannungsnetz wird als TN-C-System betrieben. Zur Berechnung des Schleifenwiderstandes in einer Installationsanlage sind zu den Impedanzen (Schleifenwiderstand) der Kundenanlage (ab VNB-Hausanschlusskasten) ergänzend die Impedanzen des VNB-Niederspannungsnetzes zu addieren. Bei der Projektierung von Niederspannungsanlagen kann mit folgenden Werten gerechnet werden: Freileitungsnetz und Kabel/Freileitungsnetz (gemischt) Z VNB = 0,6 Ω Kabelnetz Z VNB = 0,3 Ω Diese Werte dienen als Anhaltwerte. Zur Erstellung einer Erstprüfung oder bei Wiederholungsprüfungen von Niederspannungsanlagen sind die tatsächlich gemessenen Werte zu dokumentieren. 12. Derzeit nicht belegt 13. Vorübergehend angeschlossene Anlagen 13.1. Allgemeines Vorübergehend anzuschließende Anlagen (Baustellen, Schaustellerbetriebe, Festbeleuchtungen, ) sind mit dem Formular "Antrag auf provisorische Stromversorgung" zu beantragen (siehe Musterformular). Der Antrag ist vollständig auszufüllen, dabei ist die Angabe des Anschlussortes zwingend. Der Einsatz von vorübergehenden Anlagen ist auf maximal 18 Monate begrenzt. Nach Erhalt des Antrages schließt ÜWM die Anlage -sofern keine augenscheinlichen Mängel erkennbar sind- an das Netz an. Danach ist die Anlage von der Messeinrichtung bis zu den ersten Überstromschutzorganen nach dem Zähler unter Spannung. Die weitere Inbetriebsetzung erfolgt durch den Elektroinstallateur, welche nach Prüfung der Fehlerstromschutzschaltungen vorgenommen werden kann. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung oder Änderung sowie für den Betrieb der angeschlossenen Anlagen ist der Kunde. Er hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Beispiel: die Funktion der FI-Schutzschaltungen ist auf arbeitstäglich zu prüfen). Sofern für vorübergehend anzuschließende Anlagen kein fester EVU-Hausanschluss besteht oder errichtet wird, muss vom Kunden jeweils ein Baustromanschluss-Schrank bereitgestellt werden. Gleiches gilt für die Messeinrichtung, wenn kein geeigneter Raum mit Zählerplatz und Schutzeinrichtungen vorhanden ist. 40

Für größere Baustellen ist es zweckmäßig, einen Anschluss-Schrank und mehrere Verteilerschränke mit jeweils eigenen FI-Schutzschaltern aufzustellen. Diese Anordnung ermöglicht den getrennten Betrieb einzelner Baustellenbereiche oder einzelner Geräte unabhängig voneinander und im Fehlerfall wird nicht die gesamte Baustelle spannungs-los. Anschlüsse für den Innenausbau von Gebäuden sind mit dem Vordruck "Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzungsantrag" zu beantragen (siehe Musterformular). Im Formularfeld "Bemerkung" ist der Hinweis "Innenausbau" einzusetzen (Voraussetzung: Hausanschluss ist hergestellt und Hauptpotentialausgleich ist ausgeführt). 13.2. Anschluss Leitungsnetz a) Freileitungsnetz Für den Freileitungsanschluss sind Anschlussklemmensätze mit Isolierstangen bauseits zur Verfügung zu stellen. Bei isolierter Freileitung stellt das ÜWM als Ersatz für die Isolierstangen einen Anschlusskasten zur Verfügung. b) Kabelnetz 13.3. Innenausbau Im Kabelnetz erfolgt der Anschluss normalerweise in einem Kabelverteilerschrank, in einer Transformatorenstation oder im Hausanschlusskasten eines Nachbargebäudes. Ist keine dieser Einrichtungen in der Nähe, aber bereits ein Ortsnetzkabel verlegt, so kann für die Baustromversorgung vorab das spätere Hausanschlusskabel abgezweigt werden. Voraussetzung ist dabei, dass ein gegen mechanische Beschädigungen und Witterungseinflüsse geschützter Kabelanschlusskasten genutzt wird. Der Standort des Kabelanschlusskastens ist so festzulegen, dass das Kabel in Trasse und Länge für den endgültigen Hausanschluss verwendet werden kann. Für bewegliche Anschluss- und Verbindungsleitungen -soweit diese mit dem Baustromverteiler verbunden sind- müssen schwere Gummischlauchleitungen (H07RN-F nach VDE 0281 und VDE 0282) verwendet werden. Die in VDE 0612, Tabelle 3 festgelegten Mindestquerschnitte sind einzuhalten. Der Anschluss der zu versorgenden, vorübergehend anzuschließenden Anlagen erfolgt ausschließlich durch ÜWM-Beauftragte. Anschlüsse für den Innenausbau von Gebäuden sind so vorzubereiten, dass ein vorschriftsmäßiger und sicherer Betrieb gewährleistet ist. Zähler für den Innenausbau von Gebäuden sind mit dem Formular Inbetriebsetzung der Kundenanlage zu beantragen. Im Formularfeld Bemerkung ist der Hinweis Innenausbau anzugeben (Voraussetzung: Hausanschluss ist hergestellt und Hauptpotentialausgleich ist ausgeführt). Der Einbau von Baustromzähler in den neuen Zählerschrank ist nicht erlaubt. 41

Musterformular - Baustromantrag 42

plombierbar Kunde EWM 13.4. Zuständigkeitsbereiche - Freileitungsnetz L 1 L 2 L 3 PEN TN-C Netz Übergabe VNB z. B. Freileitungsnetz (Abgriffstangen) Abgriffstangen * Lampendraht Zuständigkeitsgrenze Anschlusskabel * max. 30 m Anschlusssicherung kwh Einrichten der elektrischen Baustellenanlage nach VDE 0100 Teil 704 *) Abgriffstangen und Anschlusskabel sind bauseits zur Verfügung zu stellen. 43

plombierbar Kunde EWM 13.5. Zuständigkeitsbereiche - Kabelnetz Kabelverteilerschrank L 1 L 2 L 3 PEN TN-C Netz Übergabe VNB z. B. Trafostation Kabelverteilerschrank Zuständigkeitsgrenze Anschlusskabel * max. 30 m Anschlusssicherung kwh Einrichten der elektrischen Baustellenanlage nach VDE 0100 Teil 704 * Anschlusskabel ist bauseits zur Verfügung zu stellen. 44

14. Erzeugungsanlagen mit beziehungsweise ohne Parallelbetrieb 14.1. Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Es gilt die VDE-AR-N-4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Die zur Messung verwendete Zählertechnik ist bei diesen Anlagen generell für zwei Energie-Richtungen auszulegen. Hinweis: Im ÜWM-Niederspannungsnetz können steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte Plug-In-Anlagen, betrieben werden. Diese müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (siehe DIN VDE V 0100-551-1) ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden. Steckdosenlösungen für den Anschluss mittels eines Schuko-Steckers in Schuko-Steckdosen und/oder Einspeisungen in einen Endstromkreis sind nicht zulässig. Steckbare Plug- In-Anlagen müssen über eine besondere, berührungs- und verwechslungssichere Steckvorrichtung nach VDE 0628-1 verfügen. Diese Steckvorrichtung darf in keinem Falle durch einen Schuko-Stecker ersetzt werden. Alle Erzeugungsanlagen, auch diese Plug-In-Anlagen, müssen bei uns angemeldet und von einer in einem Installationsverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft in Betrieb gesetzt werden. 45

Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist in der Regel der Tausch ihres Stromzählers durch sie zu beauftragen. Weitere detailliertere Anforderungen über steckerfertige Erzeugungsanlagen sind auf der Homepage des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v.) erläutert. 14.2. Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Versorgungsausfall durch ÜWM Es gilt die aktuelle VDN-Version Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten. 14.3. Anforderungen Kurzeitparallelbetrieb von Ersatzstromanlagen Soll bei Ersatzstrom-Versorgungsanlagen (Notstromaggregate), eine unterbrechungsfreie Umschaltung der Kundenanlage an das ÜWM-Netz und zurück auf die Ersatzstrom- Versorgungsanlage erreicht werden, so kann das Verfahren der Überlappungs- Synchronisation (= Kurzzeitparallelbetrieb) angewendet werden. Dies gilt für Anlagen, bei denen ein zeitlich begrenzter Parallelbetrieb nicht vorgesehen beziehungsweise möglich ist. Für den Kurzzeitparallelbetrieb sind diese Anforderungen zu erfüllen: Die Zeitdauer für den Kurzzeitparallelbetrieb umfasst nur die Umschaltzeit nach erforderlicher Synchronisierung von Ersatzstrom-Versorgungsanlage und ÜWM-Netz und beträgt maximal 0,1 s. Die kurzzeitige Parallelschaltung der Ersatzstrom-Versorgungsanlage mit dem ÜWM- Netz darf nur möglich sein, wenn diese Synchronisationsbedingungen eingehalten werden (einphasige Messung): Spannungsdifferenz: Frequenzdifferenz: 10 % UN 0,5 Hz Phasenwinkeldifferenz: 10 Es muss sichergestellt sein, dass die Ersatzstrom-Versorgungsanlage nicht auf das spannungslose ÜWM-Netz zugeschaltet werden kann. Synchronisierung und Umschaltung dürfen nur automatisch erfolgen. Die Umschalteinrichtung muss so hergerichtet sein, dass nach Ablauf des Kurzzeitparallelbetriebs die Umschaltung der Kundenanlage vom ÜWM-Netz auf die Ersatzstrom- Versorgungsanlage oder umgekehrt mit zwangsläufiger allpoliger Trennung endet. Die automatische Synchronisierungseinrichtung sowie die Umschaltautomatik für den Kurzzeitparallelbetrieb sind dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Einstellwerte der Einrichtungen müssen plombierbar sein oder auf andere Weise gegen eine Veränderung gesichert werden können. Werden diese Anforderungen an den Kurzzeitparallelbetrieb komplett erfüllt, kann auf die Entkupplungsschutzeinrichtung verzichtet werden. 46

Kunden-Erklärung über die Einhaltung von Anforderungen beim Kurzzeitparallelbetrieb von Ersatzstrom- Versorgungsanlagen ohne Entkupplungsschutz-Einrichtungen mit dem 0,4-kV-/20-kV-ÜWM-Netz. Der Kunde (Vorname Name -nachstehend Kunde genannt-) verpflichtet sich, die genannten Anforderungen beim Kurzzeitparallelbetrieb seiner Ersatzstrom- Versorgungsanlage mit dem ÜWM-Netz einzuhalten. Der Kunde zeigt dem ÜWM umgehend an, wenn in seiner Anlage Änderungen so vorgenommen werden, dass die diese Anforderungen nicht mehr eingehalten werden. Ort, Datum Unterschrift und Stempel Kunde 47