Erläuterungen der ENRW zur TAB 2007 und den VDE-Anwendungsregeln

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1 Erläuterungen der ENRW zur TAB 2007 und den VDE-Anwendungsregeln Adresse ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG In der Au Rottweil Postfachanschrift Postfach Rottweil Kommunikationseinrichtungen Telefon: Telefax: Internet: TAB Erläuterungen zu: X X X X X X X X VDE-AR-N Erläuterungen zu: X X X X X X Stand

2 Seite 2 von 21 Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt 2 zu Abschnitt 4 zu Abschnitt zu Abschnitt 7 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Allgemeine Festlegungen 03 Plombenverschlüsse Allgemeine Festlegungen 04 Dimensionierung der Hauptstromversorgung Hausanschlusssicherung 05 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze zur Erläuterung der VDE-AR-N 4101 Anforderung an Zählerplätze Schaltbild der Standardverdrahtung eines Mehrtarif-Zählers (MZ) 06 Schaltbild für die Verdrahtung eines Mehrtarif-Zählers (MZ) mit 07 Steuerung zur Warmwasserbereitung zu Abschnitt 7.2 Anforderungen an Zählerplätze, Erläuterung zur VDE-AR-N 4101 zu Abschnitt 7.5 zu Abschnitt zu Abschnitt 11 zu Abschnitt 13 Zugelassene Zählerplätze im Gebiet der 08 ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Festlegung zur Wandlermessung 09 Anordnung der Wandlermessung bis 250 A im Zählerschrank 10 Anordnung von Wandler- / und sonstige Zähler (Mehrkundenanlage) 11 Leistungs- / Lastgangzähler (Anordnungsbeispiel) 12 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschl. Wärmepumpen Allgemeine Festlegungen 13 Anschluss und Versorgung, Allgemeine Festlegungen 14 Messeinrichtung 14 Netzbetreiber-Steuerung 15 Elektroinstallation 15 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen in ENRW Netzgebiet 15 Schaltbild Elektro-Wärmepumpen 16 Spezielle Bedingungen der ENRW für Elektro-Wärme GEH 17 Schaltbild Elektro-Wärme GEH 18 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Absicherung der Anschlussleitung 19 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Allgemeine Festlegungen 20 Anschluss von Ladeeinrichtungen Allgemeine Festlegungen 21

3 Seite 3 von 21 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Erläuterungen zu Abschnitt 2 Ausgabe / Blatt / 01 Allgemeine Festlegungen Nachfolgende elektrische Anlagen müssen durch Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber bei der ENRW angemeldet und ggf. durch die ENRW genehmigt werden. Anmeldepflichtig - Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge > 4,6 kva Anmelde- und genehmigungspflichtig - Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge > 12 kva - Stationäre elektrische Speicher - Kundeneigene Notstromaggregate Die Anmeldung erfolgt gemäß dem Netzbetreiber üblichen Verfahren über den Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss.

4 Seite 4 von 21 Plombenverschlüsse Erläuterungen zu Abschnitt 4 Ausgabe / Blatt / 01 Allgemeine Festlegungen Plombenverschlüsse werden grundsätzlich nur von Mitarbeitern der ENRW oder deren Beauftragten angebracht oder entfernt. Installateure melden entfernte oder fehlende Plomben mittels Inbetriebsetzungsanzeige an die ENRW.

5 Seite 5 von 21 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Erläuterungen zu Abschnitt Ausgabe / Blatt / 01 Hausanschlusssicherung Bei Anschlussobjekten die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet der ENRW als kleinste Hausanschlusssicherung eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt.

6 Seite 6 von 21 Mess- Steuereinrichtungen, Zählerplätze zur Erläuterung der VDE-AR-N 4101 Anforderung an Zählerplätze Erläuterungen zu Abschnitt 7 Ausgabe / Blatt / 01 Schaltbild der Standardverdrahtung eines Mehrtarif-Zählers (MZ)

7 Seite 7 von 21 Schaltbild der Standardverdrahtung eines Mehrtarif-Zählers (MZ) mit Steuerung zur Warmwasserbereitung

8 Seite 8 von 21 Anforderungen an Zählerplätze, Erläuterung zur VDE-AR-N 4101 Erläuterungen zu Abschnitt 7.2 Ausgabe / Blatt / 01 Zugelassene Zählerplätze im Gebiet der ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG Das Kapitel 7 der TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, ist durch die VDE-AR-N 4101 Anforderung an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz ersetzt worden. Die Erläuterungen beziehen sich auf die VDE-AR-N Im Netzgebiet der ENRW sind nur Zählerplätze mit Zählerplatzflächen mit Drei-Punkt-Befestigung nach DIN freigegeben. Zählerplätze für elektronische Haushaltszähler (ehz) mit BKE-I sind nicht zugelassen. Werden in Neuanlagen steuerbare Verbrauchseinrichtungen geschalten, ist ein Feld für das TSG (Tarifschaltgerät) einschließlich Überstrom-Schutzeinrichtung für das TSG grundsätzlich vorgesehen. Bei Anlagen mit Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen darf der Rundsteuerempfänger nicht mit ungemessener Energie versorgt werden. Der Spannungsabgriff für die Steuerung hat aus dem gemessenen Anlagenteil zu erfolgen. Die Zählerplatzausführung und der Anbringungsort der Zählerplätze für nur zeitweise zugängliche Anlagen z.b. Wochenendhäuser sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

9 Seite 9 von 21 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Erläuterungen zu Abschnitt 7.5 Ausgabe / Blatt / 01 Festlegung zur Wandlermessung Bei einer gleichzeitig benötigten Leistung von mehr als 40 kw (nicht installierte Leistung) in der Kundenanlage ist ein Zählerplatz für Wandlermessung zu installieren (siehe Blatt 2 + 3). Abweichend von dieser Regelung kann nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber von der Grenze 40 kw abgewichen werden.

10 Seite 10 von 21 Anordnung der Wandlermessung bis 250 A im Zählerschrank

11 Seite 11 von 21 Anordnung von Wandler- / und sonstige Zähler (Mehrkundenanlage)

12 Seite 12 von 21 Leistungs- / Lastgangzähler (Anordnungsbeispiel)

13 Seite 13 von 21 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschl. Wärmepumpen Erläuterungen zu Abschnitt Ausgabe / Blatt / 01 Allgemeine Festlegungen Bereits im Planungsstadium von Elektro-Wärmeanlagen einschließlich Elektro-Wärmepumpenanlagen zur Heizung oder Klimatisierung ist an die ENRW eine Netzanschlussanfrage mittels VDN-Anmeldeformular und Datenerfassungsblatt Elektro-Wärmepumpenanlage oder Elektro-Wärmespeicheranlage zu richten. In dieser Anfrage sind Daten zur Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage wie Art und Umfang sowie Auftraggeber, Anschlussnutzer und Anlagenstandort anzugeben. Nach Klärung der Anschlussmöglichkeit erhält der Anfrager eine Antwort mit der Angabe der möglichen Anschlussleistung. Die Zusage zum Anschluss der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage gilt für Neubauten / in bestehenden Gebäuden 12 Monate. Wird innerhalb dieses Zeitraumes die Elektro-Wärmeanlage oder Elektro-Wärmepumpenanlage nicht in Betrieb genommen, erlischt diese Anschlusszusage der ENRW und es ist ggf. wieder eine neue Anfrage zum Anschluss von Elektro-Wärmeanlagen zu stellen. Bei Elektrowärmeanlagen oder Elektro-Wärmepumpenanlagen, die ohne Anschlusszusage der ENRW errichtet werden, können ggf. nicht die hierfür vorgesehenen niedrigeren Netzentgelte angesetzt werden. Im Netzbereich der ENRW können Elektro-Wärmeanlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen mit getrennter Messung ausgeführt werden. Beim Anschluss von - Speicherheizgeräten und Zentralspeicherheizungen (Feststoff oder Wasser) - Fußbodenspeicherheizungen - Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderte Geräte - Wärmepumpenheizungen - Festangeschlossene Klimageräte - Warmwasserspeicher (Ein- und Zweikreisspeicher) und Durchflusswassererwärmer - Schwimmbecken-Wassererwärmer - Kirchenheizungsanlagen sind die jeweils gültigen besonderen technischen Bedingungen der ENRW zu beachten. Der Installateur bzw. Anschlussnutzer der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage muss auch Leistungsreduzierungen bzw. Leistungserweiterungen der Anlage melden. Der endgültige Ausbau (die Demontage) einer Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist ebenfalls der ENRW zu melden.

14 Seite 14 von 21 Anschluss und Versorgung von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegung Der Anschluss erfolgt zu den hier aufgeführten speziellen Bedingungen zum Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen der ENRW. Der Einbau von Neuanlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ENRW. Die Zustimmung ist davon abhängig, dass am Netzanschlusspunkt der ENRW entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Der Stromkreisverteiler für die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist getrennt vom Stromkreisverteiler für Allgemeinbedarf anzuordnen. Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf von der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage durch Schottung voneinander zu trennen. Die Anschlussleistung der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist gleichmäßig auf die Außenleiter aufzuteilen. Die Geräte der Elektro-Wärmeanlage / Elektro-Wärmepumpenanlage müssen fest angeschlossen werden. Bei direktem Anschluss sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Messeinrichtung Der Stromverbrauch für Elektro-Wärme- bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen sowie der Steuer-, Regel und Ladeeinrichtungen werden getrennt vom Allgemeinbedarf des Anschlussnutzers über einen separaten Zweitarifzähler erfasst. Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen werden von der ENRW festgelegt.

15 Seite 15 von 21 Netzbetreiber-Steuerung Die Frei- und Zusatzfreigabe für die Aufladung und die Umschaltung der Zählwerke erfolgt mit einem Tarifschaltgerät über Steuerschütze. Die Freigabe und Zusatzfreigabe werden in Zeitblöcke nach den Belastungsverhältnissen der ENRW Verteilungsnetze aufgeteilt. Die Steuerleitungen sind entsprechend ihrer Funktion wie folgt gekennzeichnet: L Außenleiter für die Spannungsversorgung für Zentralsteuergerät, der Aufladeeinrichtungen, Schützsteuerungen LF ENRW gesteuerter Außenleiter für die Freigabedauer LL Laufzeitsteuerung für Zeitglied LZ ENRW gesteuerter Außenleiter für die Zusatzfreigabedauer SH Leitung für das Ladeschütz VR Leitung für die Kennlinienumschaltung LW Steuerung der Grundheizung des Elektro-Warmwasserspeichers während der Freigabedauer Elektroinstallation Die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE Bestimmungen) und den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) der ENRW zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten. Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im ENRW Netzgebiet Diese Bedingungen gelten für festangeschlossene Elektro-Wärmepumpenanlagen oder andere festangeschlossene unterbrechbare Elektro-Wärmeerzeuger für die Raumheizung. Sonstige zum Betrieb der Elektroheizungsanlage notwendige Einrichtungen, wie z. B. Steuer- und Regeleinrichtungen, Umwälzpumpen und Ventilatoren o. ä. dürfen ebenfalls angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Freigabedauer Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in bestimmten Zeitspannen unterbrochen. Wärmeerzeuger bis 2,0 kw Summenanschlussleistung, der im Anlagenumfang definierten Anlage, werden zeitlich nicht unterbrochen. Alle weiteren Wärmeerzeuger in der Anlage werden nicht länger als jeweils 1,5 Stunden und nicht länger als 3 Stunden innerhalb 24 Stunden unterbrochen; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist dabei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit. Schwachlastzeit Täglich außer an Sonn- und Feiertagen von ca. 20:00 bis 6:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist durchgehend Schwachlastzeit. Die ENRW behält sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernissen der Netzbelastung zu verändern. Warmwasserbereitung Festangeschlossene elektrische Geräte zur Warmwasserbereitung können an den Heizungszähler angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Die ENRW gibt die Freigabezeit zur Aufladung innerhalb der Schwachlastzeit bekannt.

16 Seite 16 von 21 Schaltbild Elektro-Wärmepumpen

17 Seite 17 von 21 Spezielle Bedingungen der ENRW für Elektro-Wärme GEH Die Bedingungen der ENRW für Elektro-Wärme GEH (gesteuerte Elektroheizung) gelten für Elektro-Speicherheizungsanlagen im Netzgebiet der ENRW. Die Anlage muss bei - Speicherheizgeräten der DIN /DIN EN Elektro-Zentralspeicher der DIN entsprechen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden. Die Aufladung des Speicherteils und des speicherfreien Teils sowie der Warmwasserbereitung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit. Die Freigabedauer zur Aufladung des Speicherteils beträgt 8 Stunden innerhalb 24 Stunden. Der speicherfreie Teil wird außentemperaturabhängig per Rundsteuerung so freigegeben, dass die vorgewählte Raumtemperatur erreicht wird. Die Freigabedauer für den speicherfreien Teil am Auslegungstag beträgt 19 Stunden. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig 6 Stunden während der Nacht. Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage erfolgt witterungs- und restwärmeabhängig. Es ist ein kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Vorwärtssteuerung einzubauen. Der Anschluss des speicherfreien Teils darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen. Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen.

18 Seite 18 von 21 Schaltbild Elektro-Wärme GEH

19 Seite 19 von 21 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Erläuterungen zu Abschnitt 11 Ausgabe / Blatt / 01 Absicherung der Anschlussleitung Als Überlastschutz der Anschlussleitung muss die DIN VDE 0298 Teil 4 beachtet werden. Bei Freileitungsanschlüssen sind nur Freileitungsabgriffe mit entsprechender Absicherung zu verwenden.

20 Seite 20 von 21 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Erläuterungen zu Abschnitt 13 Ausgabe / Blatt / 01 Allgemeine Festlegungen Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen (auch Plug-In Erzeugungsanlagen) stimmen Planer, Errichter, Betreiber mit dem Netzbetreiber ab. Erzeugungsanlagen sind nach der Anwendungsregel VDE- AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zu errichten. Bei Plug-In Erzeugungsanlagen sind die Hinweise des DKE Normengremiums, der Stromnetzzugangsverodnung (StromNZV) und die Anforderungen des VDE zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen zu beachten. Die Anmeldung erfolgt gemäß dem Netzbetreiber üblichen Verfahren von einem eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen über den Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss.

21 Anschluss von Ladeeinrichtungen Seite 21 von 21 Erläuterungen zu Abschnitt 13 Ausgabe / Blatt / 01 Allgemeine Festlegungen Werden im Niederspannungsnetz Ladeeinrichtungen im Freien betrieben ist die VDE-AR-N4102 Anschlussschränke im Freien einzuhalten. Ladeeinrichtungen größer 4,6 kva müssen dreiphasig und symmetrisch angeschlossen und betrieben werden. Ist in einem Gebäude eine einphasige Erzeugungs- oder Speicheranlage vorhanden oder geplant, muss die Ladeeinrichtung auf der gleichen Außenleiterphase angeschlossen werden, wie die Erzeugungs- bzw. Speichereinheit.

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