WEGWEISER FÜR ASYLBEWERBERINNEN UND ASYLBEWERBER IN DER STADT BREMEN



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Transkript:

1 WEGWEISER FÜR ASYLBEWERBERINNEN UND ASYLBEWERBER IN DER STADT BREMEN (Deutsche Fassung, Erstauflage) Ein Jugendprojekt des Übergangswohnheims Ludwig-Quidde-Straße

2 Impressum: Herausgegeben von: Mariyam Beglaryan und Kadri Selman (Bewohner/-innen des Übergangswohnheims Ludwig-Quidde- Straße) Projektverantwortlicher: Moussa Dieng (Heimleiter des Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße) Finanzierung: AWO Soziale Dienste gemeinnützige GmbH O2 Tink Big (ServiceBureau Jugendinformation)

3 Liebe Asylbewerberinnen und Asylbewerber, willkommen in Deutschland! Wir hoffen, dass ihr die Flucht aus dem Heimatland einigermaßen gut überstanden habt! Da wir (als Asylbewerber/-innen des Übergangswohnheims Ludwig-Quidde-Straße) die Flucht selbst erlebt haben und deshalb wissen, wie schwer der Start und die Integration in das Aufnahmeland ist bzw. mit welchen Hindernissen man konfrontiert wird, möchten wir euch mit diesem Wegweiser helfen, euch in der Anfangszeit zurechtzufinden. Entsprechend haben wir für euch die Stationen des Asylverfahrens und die zentralen Anlaufstellen step by step dargestellt und um Fotos und Wegbeschreibungen ergänzt. Leider konnten wir nicht alle für euch wichtigen Stationen darstellen, weshalb wir den Wegweiser bzw. die einzelnen Darstellungen zu jeder Anlaufstelle um eine Seite mit Platz für Notizen, einen Kugelschreiber einen Terminplaner sowie um eine Adressen- und Telefonliste ergänzt. Wir hoffen, dass euch dieser Wegweiser weiterhilft. Liebe Grüße Mariyam Beglaryan und Kadri Selman

4 Inhaltsverzeichnis Übersicht: Schritte und zentrale Anlaufstellen im Asylverfahren... 7 Bremer Hauptbahnhof... 9 Zentrale Aufnahmestelle (ZAST)... 11 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)... 12 Ausländerbehörde (Stadtamt BürgerServiceCenter)... 18 Stadtamt Zentrale Meldebehörde... 23 Amt für Soziale Dienste Wirtschaftliche Hilfen (AsylbL). 25 Amt für Soziale Dienste (Sozialzentrum Süd)... 26 Kassenautomat Amt für Soziale Dienste (Sozialzentrum Gröpelingen/ Walle) 30 Übergangswohnheime 34 Übergangswohnheim Wardamm. 35 Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße Hier leben wir!... 39 Stadtamt Zentrale Meldebehörde... 45 Sparkasse Bremen... 47 Sparkasse Bremen Filiale Hastedter Heerstraße... 48 Sparkasse Bremen Filiale Georg-Bitter-Straße... 51

5 Sparkasse Bremen Hauptstelle (Finanzzentrum Am Brill). 54 Amt für Soziale Dienste - Sozialzentrum Ost II (Hemelingen/ Osterholz)... 56 AOK Bremen/ Bremerhaven... 62 Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersuchung)... 67 Kindergärten... 70 Kinder- und Familienzentrum im Viertel... 72 Kinder- und Familienzentrum Bei den drei Pfählen. 75 Schulen... 78 Grundschule am alten Postweg.79 Oberschule Schaumburger Straße. 82 Sprach- Integrationskurse... 85 Volkshochschule Bremen (Radio Bremen).. 86 BSB Erwachsenenbildung.. 89 Kulturzentrum Lagerhaus 92 Jobcenter Bremen. 95 REFUGIO Bremen... 98 Flüchtlingsinitiative e.v. ( paradox )... 101

6 Wohnungssuche.. 104 Fachdienst Migration und Integration der AWO... 109 Beratungsstelle für Flüchtlinge der AWO... 110 Rückkehrhilfe der AWO... 112 Jugendmigrationsdienst.. 113 Migrationsberatung für Erwachsene (MBE).. 116

7 Übersicht: Die einzelnen Schritte und Stationen im Asylverfahren Bremer Hauptbahnhof Zentrale Aufnahmestelle (ZAST) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ausländerbehörde Zentrale Meldestelle Amt für Soziale Dienste (Sozialamt) Süd Große Sortillienstraße Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße Übergangswohnheim Wardamm Zentrale Meldebehörde Sparkasse Bremen Amt für Soziale Dienste (Sozialamt) Ost II Pfalzburger Straße AOK Bremen/ Bremerhaven Gesundheitsamt Kindergärten Schulen Sprach- und Integrationskurse Umzug in die eigene Wohnung

8 Fachdienst Migration und Integration der AWO Beratungsstelle für Flüchtlinge der AWO

9 Der Bremer Hauptbahnhof Für die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber beginnt der Weg am Bremer Hauptbahnhof. Von dort aus müssen sie sich dann zur Zentralen Aufnahmestelle (ZAST) begeben und um Asyl bitten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Polizei anzusprechen und um Asyl zu bitten. Hier reicht es aus, wenn die Asylbewerberinnen und Asylbewerber das Wort Asyl sagen. Die Polizei ist dann verpflichtet, die Betroffenen zur Zentralen Aufnahmestelle (ZAST) (Seite 10) zu bringen.

Fotos vom Bremer Hauptbahnhof 10

11 Zentrale Erstaufnahmestelle (ZAST) Um Asyl bitten! Wenn Asylsuchende in Deutschland angekommen sind, müssen sie zuerst um Asyl bitten. Dazu müssen sie in die Zentrale Aufnahmestelle (ZAST) in der Steinsetzer Straße 12 gehen, die also die erste Anlaufstelle für Asylsuchende darstellt. Wenn sie dort angekommen sind, müssen sie eigentlich nur das Wort Asyl sagen und dann startet das Asylverfahren. Wenn Asylsuchende nicht wissen, wo sie die ZAST finden, können sie auch bei jedem anderen Amt, bei jeder anderen Behörde oder auch bei der Polizei um Asyl bitten. Bei der Aufnahme der Asylsuchenden nimmt Frau Doris Hadeler (die Leiterin der ZAST) zuerst die persönlichen Daten der Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Herkunftsland, Staatsangehörigkeit und so weiter). Asylsuchende, die älter als 14 Jahre sind, müssen dann noch fotografiert werden und es muss ein Fingerabdruck für die Kartei, die über jede Person angefertigt wird, abgegeben werden. Außerdem müssen die Asylsuchende seine persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zeugnisse etc.) abgeben. Nachdem Frau Hadeler, die Erstaufnahme beendet hat, werden die Asylsuchenden in ein Zimmer gebracht. In der ZAST werden die Asylbewerberinnen und Asylbewerber (in der Regel) nicht länger als drei Monate untergebracht. Im Anschluss daran sollen sie in einem der Übergangswohnheime in Bremen untergebracht werden. Es kann allerdings passieren, dass die Asylsuchenden in ein anderes Bundesland umverteilt werden. Kontakt: Zentrale Aufnahmestelle (ZAST) Steinsetzer Straße 12 28279 Bremen Telefon: 0421/ 83 45 02 Fax: 0421/ 24 05 906 Ansprechpartnerin: Frau Doris Hadeler Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag: 00:00-24:00 Uhr

12 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Außenstelle Bremen Anhörung Nach einer kurzen Zeit in der ZAST, erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine schriftliche Einladung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anhörung (auch Interview genannt). Das BAMF, in dem die Anhörung (Interview) stattfindet, befindet sich direkt neben der ZAST in der Steinsetzer Straße 14. Bei der Anhörung (Interview), die kurze Zeit (meist nur wenige Tage) nach der Aufnahme stattfindet, werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber von einem Mitarbeiter des BAMF s über ihre Asylgründe befragt. Es wird gefragt, aus welchen Gründen die Flucht aus dem Heimatland erfolgtist, aus welchen Gründen eine Rückkehr ins Heimatland unmöglich ist und so weiter. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben das Recht, dass eine Person ihres Vertrauens oder eine Rechtsanwältin/ ein Rechtsanwalt bei der Anhörung dabei ist. Außerdem stellt das BAMF eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher in der jeweiligen Muttersprache (und dem jeweiligen Dialekt) zur Verfügung. Nach der Anhörung wird der Asylantrag vom BAMF inhaltlich geprüft. Solange die Prüfung durch das BAMF andauert und noch keine Entscheidung getroffen wurde, sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber vor einer Abschiebung sicher und erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Bis das BAMF die Entscheidung getroffen hat, können einige Wochen oder sogar Monate vergehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich das Bundesamt entscheiden kann: 1. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltserlaubnis (z.b. nach 25 oder 28 AufenthG). 2. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltsgestattung. 3. Der Asylantrag wird abgelehnt und die Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten unter Umständen eine Duldung. Tipp: Bei Erhalt einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) haben Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Möglichkeit ohne Widerstand in ihr Heimatland zurückzukehren oder sich innerhalb von 2 Wochen eine Anwältin oder einen Anwalt (Siehe Adressenliste am Ende des Wegweisers!) zu suchen.

13 Verpflichtung zur Wohnsitznahme in Bremen oder einem anderen Bundesland (Residenzpflicht) Sofern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet, dass die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bremen bleiben können bzw. wenn ihnen der Wohnsitz Bremen zugeteilt wird, ist der Umzug in ein anderes Bundesland nur in Ausnahmefällen möglich. Hierzu muss ein Umverteilungsantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Das BAMF kann auch entscheiden, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber in ein Übergangswohnheim in einem anderen Bundesland ziehen müssen. Wenn durch das EASY-Programm ein Wohnort bestimmt worden ist, ist ein Umzug nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Hierzu muss ein Umverteilungsantrag beim BAMF (oder bei der Ausländerbehörde) gestellt werden. Die Umverteilung in ein anderes Bundesland erfolgt, wenn die Aufnahmequote in Bremen überschritten wird. KONTAKT Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Steinsetzer Straße 14 28279 Bremen Telefon: 0421/ 83 91-0 Fax: 0421/ 83 91-1 99 Ansprechpartner: kein fester Ansprechpartner ÖFFNUNGSZEITEN: Vorsprachen nur vorheriger Terminabsprache

14 Wegbeschreibung: Vom Bremer Hauptbahnhof zur ZAST (Steinsetzer Straße 12) und zum BAMF (Steinsetzer Straße 14) Es bestehen zwei Möglichkeiten, vom Bremer Hauptbahnhof zur ZAST beziehungsweise zum BAMF zu kommen! Möglichkeit 1: 1. Straßenbahn: LINIE: 10 RICHTUNG SEBALDSBRÜCK STATION: STATION: bis HAUPTBAHNHOF BEI DEN DREI PFÄHLEN 2. Fußweg bis zur Bushaltestelle BEI DEN DREI PFÄHLEN : 3. Bus: LINIE: 22 RICHTUNG KATTENTURN STATION: STATION: bis BEI den DREI PFÄHLEN HABENHAUSENER BRÜCKENSTRASSE

15 4. Fußweg bis zur Straße STEINSETZER STRASSE 12 Möglichkeit 2: 1. Bus: LINIE: 25 RICHTUNG OSTERHOLZ STATION: STATION: bis HAUPTBAHNHOF STADER STRASSE / BISMARCKSTRASSE 2. Fußweg bis zur Bushaltestelle BEI DEN DREI PFÄHLEN

16 3. Bus: LINIE: 22 RICHTUNG KATTENTURN STATION: STATION: bis STADER STRASSE / BISMARCKSTRASSE HABENHAUSENER BRÜCKENSTRASSE 4. Fußweg bis zur STEINSETZERSTRASSE 12

17 Fotos von der Zentralen Aufnahmestelle (ZAST) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

18 Stadtamt BürgerServiceCenter Stresemannstraße Ausländerbehörde Nachdem die Aufnahme in der ZAST erfolgt ist, müssen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Ausländerbehörde und zur Zentralen Meldestelle gehen, wo Sie dann Identitäts- oder Passersatzpapiere (Duldung, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung o.ä.) erhalten. Die Ausländerbehörde (in Bremen oft mit ABH abgekürzt) ist für den Vollzug des Ausländerrechts zuständig. Das heißt, die Ausländerbehörde ist unter anderem für die Klärung der Identität von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, für die Ausstellung von Identitäts- bzw. Passersatzpapieren, für die Erteilung (oder Versagung) von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnissen, für die Entscheidung und ggf. Durchführung von Ausweisungen bzw. Abschiebungen, für die Entscheidung über die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber für die Entscheidung über die Ausstellung von Duldungen und Reiseausweisen für Ausländerinnen und Ausländer sowie für die Entscheidung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug zuständig. Darüber hinaus ist die Ausländerbehörde für eine Vielzahl von Aufgaben, wie u.a. die zeitliche Befristung von Aufenthaltstiteln, die Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen, die Verfügung von Ausreiseaufforderungen (Abschiebungen) bei Eintritt der Ausreisepflicht zuständig. Antrag auf Wechsel des Wohnsitzes bzw. Umverteilungsantrag bei der Ausländerbehörde Wollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis (mit Residenzpflicht in Bremen) in ein anderes Bundesland ziehen, müssen sie einen Umverteilungsantrag bei der Ausländerbehörde stellen, in welchem sie genau begründen, weshalb sie den Umzug in ein anderes Bundesland als zwingend erforderlich ansehen. Ein Beispiel für einen solch zwingenden Grund ist die Familienzusammenführung.

19 Residenzpflicht und Genehmigung zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsbereiches: Laut 56 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) ist das Aufenthaltsrecht von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit Aufenthaltsgestattung auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde beschränkt. Das heißt, dass Sie für das Verlassen des Bundeslandes Bremen eine vorherige Genehmigung bei der Ausländerbehörde einholen müssen. KONTAKT: Ausländerbehörde Stresemannstraße 48 28207 Bremen Telefon: 0421/ 361-15007 oder 0421/ 361-15 188 oder 0421/ 361-19775 oder 0421/ 361-89477 oder 0421/ 361-15 032 oder 0421/ 361-15033 oder 0421/ 361-15 236 oder 0421/ 361-15231 ÖFFNUNGSZEITEN MONTAG: 08:00 12:00 UHR 14:00 17:00 UHR DIENSTAG: NACH TERMIN VEREINBARUNG MITTWOCH - DONNERSTAG: 08:00-12:00 UHR sowie NACH TERMINVEREINBARUNG DONNERSTAG: 08:00-12:00 UHR sowie NACH TERMIN VEREINBARUNG FREITAG: geschlossen Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde: Bei der Ausländerbehörde können meist nur weit im Voraus Termine vereinbart werden. Zur Verlängerung von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Aufenthaltserlaubnissen übersendet die Ausländerbehörde den Asylbewerberinnen und Asylbewerber spätestens 7 Wochen vor Ablauf des Titels einen Termin zu oder händigt ihnen diesen persönlich bei der Aufenthaltsverlängerung aus.

20 Termine können aber auch telefonisch vereinbart werden. Hierzu muss eine der oben genannten Rufnummern gewählt werden.

21 Der Weg von der ZAST zum Stadtamt: 1. Bus: LINIE: 22 RICHTUNG - UNIVERSITAET/HORN-LEHE STATION: STATION: bis HABENHAUSER BRÜCKENSTRASSE STADER STRASSE /BISMARCKSTRASSE 2. Fußweg bis zur STADERSTRASSE/ BISMARCKSTRASSE 3. Bus: LINIE: 25 RICHTUNG OSTERHOLZ STATION: STATION: bis STADER STRASSE/ BISMARCKSTRASSE STEUBENSTRASSE

4. Fußweg bis zur STRESEMANNSTRASSE 48 22

23 Zentrale Meldebehörde Nachdem die Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei der ZAST aufgenommen worden sind und ihre Identitätsnachweise (Duldung oder Aufenthaltsgestattung) erhalten haben, erfolgt die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Zentralen Meldebehörde. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten in der Zentralen Aufnahmestelle (ZAST) und später noch einmal in den Übergangswohnheimen ein Dokument (mit dem Titel Bestätigung über den Einzug in bzw. Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft ), das den Einzug in die Gemeinschaftsunterkunft bestätigt. Dieses Dokument wird bei der Zentralen Meldebehörde vorgelegt, die den Asylbewerberinnen und Asylbewerber dann eine Meldebescheinigung aushändigt. Die Meldebescheinigung muss bei der ZAST sowie beim zuständigen Sachbearbeiter beim Amt für Soziale Dienste (AfSD) vorgelegt werden. KONTAKT: BürgerServiceCenter Stresemannstraße Zentrale Meldebehörde Stresemannstraße 48 28207 Bremen Telefon: 361 88 66 2 ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG FREITAG: 08:00 12:00 UHR SOWIE NACH TERMINABSPRACHE

Fotos vom BürgerServiceCenter Stresemannstraße (Stadtamt Bremen) 24

25 Amt für Soziale Dienste (AfSD) Wirtschaftliche Hilfen (AsylbLG) Das Amt für Soziale Dienste ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Der Fachbereich Wirtschaftliche Hilfen (AsylbLG) ist für die Gewährung von Asylbewerberleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt und Taschengeld, Energiekosten- und Bekleidungspauschale), für die Ausstellung des Stadttickets, für die Gewährung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket, Blaue Karte) sowie für die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf zuständig. Das Amt für Soziale Dienste muss dem Umzug in eine eigene Wohnung nach einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland zustimmen. Hiernach muss es für die Wohnungserstausstattung, für die Mietkaution (maximal zwei Kaltmieten!) und die monatlich zahlende Miete (inklusive Nebenkosten, aber ohne Heizkosten!) aufkommen. Die jeweiligen Ansprüche ergeben sich aus der Unterbringungsform. Der zuständige Sachbearbeiter vom Amt für Soziale Dienste muss über sämtliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (z.b. Anmietung einer Wohnung, geplante Umzüge, Verlängerung des Aufenthalts, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Teilnahme an einem Sprachkurs, Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung nach Erteilter Arbeitserlaubnis!) informiert werden. Beim Amt für Soziale Dienste (Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen) müssen unbedingt im Vorfeld Termine vereinbart werden.

26 Amt für Soziale Dienste (Sozialzentrum Süd) Nachdem die Anmeldung erfolgt ist und die AsylbewerberInnen und Asylbewerber Ihre Identitätsnachweis- bzw. Passersatzpapiere (Duldung oder Aufenthaltsgestattung) erhalten haben, wird über die Heimleitung (Frau Doris Hadeler) ein Termin mit dem Amt für Soziale Dienste zur persönlichen Vorsprache und zur Anmeldung vereinbart. Das Sozialzentrum Süd ist für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung im Bremer Süden (das heißt zum Beispiel in den Stadtteilen Habenhausen, Neustadt und Huchting) zuständig. Da sich die ZAST in Habenhausen und das Übergangswohnheim Wardamm in Huchting befindet, sind deren Bewohnerinnen und Bewohner beim Sozialzentrum Süd in der Große Sortillienstraße 2-18 angesiedelt. KONTAKT UND ANSPRECHPARTNER: Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiterinnen des Fachdienstes Wirtschaftliche Hilfen im Sozialzentrum Süd richten sich nach dem Nachnamen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die nachfolgend genannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind für Asylsuchende mit folgenden Anfangsbuchstaben des Nachnamen zuständig: Frau Bahrs A F; IA - IR 0421/ 361-13 952 Frau Albensoeder GAA GAR 0421/ 361-13 939 Frau Lohmann GAS GOH 0421/ 361-13 938 Frau Fricke GOI HR; KA 0421/ 361-13 940 Frau Trocha HS HZ; N - TS 0421/ 361-13 947 Frau Bobsin IS J; KB - M; TT-Z 0421/ 361-13 906 Frau Fricke KA 0421/ 361-13 940 Frau Trocha N TS 0421/ 361-13 947 Wichtig: Terminanfragen bitte nur an Frau Bobsin oder Frau Trocha faxen oder mailen!!!!!!!! Frau Bobsin Fax: 0421/ 496-13 906 E-Mail: Mandy.Bobsin@AFSD.Bremen.de Frau Trocha Fax: 0421/ 496-13 9947 E-Mail: Susanne.Trocha@AFSD.Bremen.de

27 ÖFFNUNGSZEITEN : MONTAG DONNERSTAG : 08:00 16:00 UHR FREITAG : 08:00 13:00 UHR

28 WEGBESCHREIBUNG: 1. Bus: LINIE: 22 RICHTUNG - UNIVERSITÄT/HORN-LEHE STATION: STATION: bis HABENHAUSER BRÜCKENSTRASSE KURFÜRSTENALLEE 2. Straßenbahn: LINIE: 1 RICHTUNG HUCHTING STATION: STATION: bis KURFÜRSTENALLEE WESTERSTRASSE 3. Fußweg bis zur Straße GROSSE SORTILLENSTRASSE 2-18

Fotos vom Amt für Soziale Dienste (AfSD) Süd Große Sortillienstraße 2-18 29

30 Kassenautomat Amt für Soziale Dienste (Sozialzentrum Gröpelingen/ Walle) Wenn die Asylbewerberinnen und Asylbewerber beim Amt für Soziale Dienste in Süd vorgesprochen haben, erhalten Sie für den laufenden Monat (rückwirkend bis zum Datum des Asylantrags) die Asylbewerberleistungen. Hierzu wird ihnen eine Kassenkarte ausgehändigt, mit der sie innerhalb der nächsten zwei Stunden am Kassenautomaten beim Amt für Soziale Dienste in der Hans-Böckler-Straße ihr Geld abholen können. ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG - DONNERSTAG : 08:00-16:00 UHR FREITAG: 08:00-15:00 UHR

31 WEGBESCHREIBUNG VOM SOZIALZENTRUM SÜD ZUM KASSENAUTOMAT (AMT FÜR SOZIALE DIENSTE HANS-BÖCKLER-STRASSE) 1. Fußweg von der Straße GROSSE SORTILLIENSTRASSE bis zur Bushaltestelle WESTERSTRASSE 2.Straßenbahn: LINIE: 1 oder 8 RICHTUNG BF MAHNDORF/ DOMSHEIDE STATION: STATION: bis WESTERSTRASSE AM WALL / AM BRILL 3. Straßenbahn: LINIE: 2 RICHTUNG GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis AM BRILL LLOYDSTRASSE

4. Fußweg von der Bahnhaltestelle LLOYDSTRASSE bis zur Straße HANS-BÖCKLER-STRASSSE 9 32

Fotos vom Amt für Soziale Dienste und dem Kassenautomaten in der Hans-Böckler-Straße 33

34 Übergangswohnheime Übergangswohnheime sind die Gemeinschaftsunterkünfte, in die Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Anschluss an die Zentrale Aufnahmestelle (ZAST) ziehen müssen. In den Übergangswohnheimen werden sie solange untergebracht, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben. In den Übergangswohnheimen erhalten sie Unterstützung bei der Eingliederung in das Soziale Hilfesystem (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Beantragung von Sozialleistungen, Beantragung von Krankenversicherungsschutz, Anmeldung in Kitas, an Schulen, in Sprach- und Integrationskursen, Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten u.v.m.). Ziel der Übergangswohnheime ist die Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohnerinnen beim Umgang mit Behörden, bei Problemen im Alltag und bei der Wohnungssuche sowie die Vorbereitung auf das Leben in Deutschland vorzubereiten. Während die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Übergangswohnheimen untergebracht werden, erhalten sie die Gelegenheit an den zahlreichen Angeboten, Kursen und Projekten teilzunehmen, die sie beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützen.

35 Das Übergangswohnheim Wardamm Das Übergangswohnheim, das am Stadtrand von Bremen-Huchting liegt, bietet Platz für 180 Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Das Übergangswohnheim ist in zwei Gebäudekomplexe untergliedert. Während der ältere Gebäudekomplex mit Gemeinschaftsküchen ausgestattet ist, ist der neue in Apartments aufgeteilt, die jeweils über eigene Sanitär- und Küchenbereiche verfügen. Das Grundstück des Übergangswohnheims ist reich bepflanzt und mit ansprechenden Sitzgelegenheiten (Holztische und Holzbänke), einem großen Kinderspielplatz mit attraktiven Spielgeräten ausgestattet. Im Übergangswohnheim Wardamm gibt es zahlreiche Angebote für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber (z.b. Sprachkursangebote für alleinerziehende Frauen mit Kinderbetreuung, ein Fahrad- Fahr-Lern-Projekt u.v.m.). KONTAKT: Übergangswohnheim Wardamm Wardamm 117 28259 Bremen Telefon: 0421/ 57 99 4 77 ANSPRECHPARTNER: Uwe Eisenhut SPRECHZEITEN IM BÜRO: MONTAG DONNERSTAG: 07:30 16:00 UHR FREITAG: 07:30 14:30 UHR

36 WEGBESCHREIBUNG VON DER ZAST ZUM ÜWH WARDAMM 1. Bus: LINIE: 22 RICHTUNG UNIVERSITÄT/HORN-LEHE STATION: STATION: bis HABENHAUSER BRÜCKENSTRASSE BEI DEN DREI PFÄHLEN 2. Fußweg bis zur Haltestelle BEI DEN DREI PFÄHLEN 3. Straßenbahn: LINIE: 10 oder 2 RICHTUNG SEBALDSBRÜCK STATION: STATION: bis BEI DEN DREI PFÄHLEN AM BRILL 4. Straßenbahn: LINIE: 1 RICHTUNG - HUCHTING STATION: STATION: bis AM BRILL NEUENLANDER STRASSE

37 5. Bus: Linie: 58 Richtung - HUCHTING Station: Station: bis ROLAND- CENTER BAHNHOF HUCHTING 6. Fußweg bis zur Straße WARDAMM 117 :

Fotos vom Übergangswohnheim Wardamm 38

39 Das Übergangswohnheim Ludwig-Qidde-Straße Hier leben wir! Das Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße ist neben der ZAST, dem Übergangswohnheim Wardamm und dem zeitlich befristeten Übergangswohnheim Thomas-Mann-Straße eines von derzeit vier Asylbewerberheimen der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Im Übergangswohnheim der Ludwig-Quidde-Straße stehen derzeit 240 Plätze zur Verfügung. Das Haus besteht aus 70 Apartments, die jeweils mit einem eigenen Sanitärbereich, einem Wohn- und Schlafbereich und einem Küchenbereich ausgestattet sind. Infolge der hohen Zufluchtszahlen werden in den durchschnittlich 30 m² großen Apartments bis zu vier Personen untergebracht. Sowohl alleinstehende Erwachsene und kinderlose Ehepaare als auch Familien mit Kindern werden in der Einrichtung untergebracht. Umzug in das ÜWH Ludwig-Quidde-Straße und Aufnahmegespräch: Nachdem die Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der Bremischen eine Zuweisung in das Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße erhalten haben, wird der Auszug aus der Zentralen Aufnahmestelle vorbereitet. Seitens der ZAST wird (falls erforderlich) ein Umzugswagen bereitgestellt. Sobald die Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße angekommen sind, findet die Aufnahme statt. Bei der Aufnahme werden persönliche Daten aufgenommen (Name, Alter, Herkunft und so weiter), die Identitätsnachweis- bzw. Passersatzpapiere (Duldung, Aufenthaltsgestattung) kopiert, ein Foto für die Karteikarte angefertigt sowie ein Bewohnerausweis und Fallakten erstellt. Nach dem Aufnahmegespräch mit der Heimleitung erhalten die Asylbewerberinnen und Asylbewerber (gegen Aushändigung eines Schlüsselpfandes in Höhe von 10,00 ) ihren Zimmerschlüssel. Hiernach werden sie dann von den diensthabenden Sozialassistenten in ihre Zimmer begleitet, wo sie dann den Hausrat für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Geschirr, Besteck, Töpfe, Wäschekörbe) erhalten. Nach der Aufnahme werden die Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei der Integration ins Aufnahmeland unterstützt (Anbindung in das soziale Sicherungssystem, Beantragung von Leistungen wie etwa Asylbewerberleistungen, Unterhaltsvorschuss etc., Anmeldung an Schulen, in Kitas, Sprachoder Integrationskursen). In der Zeit, in welcher die Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Übergangswohnheim Ludwig-Quidde- Straße leben, können Sie (neben der Teilnahme an Sprachkursen etc.) an den zahlreichen offenen Angeboten des Hauses teilnehmen. Die im ÜWH Ludwig-Quidde-Straße vorhandenen Angebote, die auf

40 der nachfolgenden Seite dargestellt werden, haben neben dem Spaßfaktor die Sprachförderung und die Integration als zentrale Zielsetzung. Angebote im Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße: Die Kinder und Jugendlichen des Übergangswohnheims Ludwig-Quidde-Straße können die tägliche Hausaufgabenbetreuung nutzen und an verschiedenen Gruppenanageboten teilnehmen. Zu den Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche zählen die Jungen- und die Mädchengruppe, die Sportgruppe für Kinder, die Malgruppe sowie die Kleinkinderangebote ( Bewegung und Tanz, Singen im Chor und Sprache und Kunst ) nutzen. Außerdem können die Kinder verschiedene kostenlose Angebote von Werder Bremen, wie z.b. das Fußballprojekt Spielraum sowie das Angebot Gymnastik und Tanzen für Mädchen, nutzen. Ebenso gibt es im Haus einen Sport- sowie einen Kunst- und Werkraum, den Bewohnerinnen und Bewohner nutzen können. Jeden zweiten Sonntag im Monat kommt eine Gruppe von Studentinnen und Studenten, die mit den Kindern des Übergangswohnheims etwas unternimmt (z.b. Kunst- und Sportangebote, Museums- und Theaterbesuche). Den Frauen steht eine Teestube (Frauengruppe) im Haus offen. Dort können sie Deutsch lernen, Nähen oder Kochen und gemeinsame Unternehmungen vorbereiten. Darüber hinaus wird zweimal wöchentlich ein Alphabetisierungskurs für Frauen von der Volkshochschule angeboten. Den Männern steht dreimal wöchentlich am Abend das Männer-Café zur Verfügung. Eine Ehrenamtliche bietet einen wöchentlichen Strick- und Häkelkurs für Frauen an, fünf weitere Ehrenamtliche bieten einmal monatlich einen Spiele-Abend für Erwachsene und Kinder an. KONTAKT: Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße Ludwig-Quidde-Straße 12-14 28207 Bremen Telefon: 0421/ 49 86 011 ANSPRECHPARTNER: Moussa Dieng (Heimleiter) SPRECHZEITEN IM BÜRO:

41 MONTAG-DONNERSTAG: 10:00-12:30 und 14:00-16:00 UHR FREITAG: 08:00-13:00 UHR

42 WEGBESCHREIBUNG VON DER ZAST IN DIE LUDWIG-QUIDDE-STRASSE 1. Bus: LINIE: 22 RICHTUNG UNIVERSITÄT/HORN-LEHE STATION: STATION: bis HABENHAUSER BRÜCKENSTRASSE BEI DEN DREI PFÄHLEN 2. Fußweg bis zur Haltestelle BEI DEN DREI PFÄHLEN : 3. Straßenbahn: LINIE: 10 oder 2 RICHTUNG SEBALDSBRÜCK STATION: STATION: bis BEI DEN DREI PFÄHLEN LUDWIG-QUIDDE STRASSE

43 4. Fußweg bis zur Straße LUDWIG-QUIDDE -STRASSE 12-14

44 Fotos vom Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße

45 Stadtamt Zentrale Meldebehörde Nachdem die Asylbewerberinnen und Asylbewerber ihre persönlichen Gegenstände in ihr Zimmer gebracht, die Sachleistungen erhalten und sich eingerichtet haben, werden sie gebeten, die Ummeldung bei der Zentralen Meldebehörde vorzunehmen. Über die Zentrale Meldebehörde wurde bereits auf Seite 22 berichtet. Um sich umzumelden, müssen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber die während des Aufnahmegesprächs von der Heimleitung ausgehändigte Bestätigung des Einzugs in das Übergangswohnheim bei der Zentralen Meldestelle vorlegen. Im Gegenzug erhalten sie dann eine Meldebescheinigung mit ihrem aktuellen Wohnsitz (Ludwig-Quidde-Straße 12-14, 28207 Bremen). Diese müssen sie dann sowohl der Heimleitung als auch ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder ihrer zuständigen Sachbearbeiterin beim Amt für Soziale Dienste (für die Fallakte) vorlegen müssen. KONTAKT, ÖFFNUNGSZEITEN UND FOTOS VOM STADTAMT: Vergleiche Seite 22-23

46 WEGBESCHREIBUNG: 1. Fußweg vom Übergangswohnheim LUDWIG-QUIDDE-STRASSE bis zum STADTAMT

47 Sparkasse Bremen Nachdem die Meldebescheinigung von der zentralen Meldestelle bei der Heimleitung eingereicht worden ist, müssen die Asylsuchenden ein Girokonto eröffnen, damit sie ihre Leistungen vom Amt für Soziale Dienste per Überweisung erhalten können. Hierzu empfiehlt es sich ein Konto bei der Sparkasse Bremen zu eröffnen, für das jedoch monatlich Kontoführungsgebühren in Höhe von 7,50 anfallen. Bei der Sparkasse erhalten alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber (auch diejenigen mit einer Duldung!) ein Girokonto. Voraussetzung ist, dass diese der Sparkasse einen gültigen Identitätsnachweis (Duldung, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung o.ä.) sowie eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen. Das Girokonto ist notwendig, damit die Asylsuchenden ihre Asylbewerberleistungen nicht per Scheckauszahlung (am Kassenautomat beim Amt für Soziale Dienste in der Hans-Böckler-Straße) empfangen müssen, sondern per Überweisung erhalten können. Dies erspart sowohl den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern als auch dem Amt für Soziale Dienste eine Menge Zeit. Girokonten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern werden (nach Absprache mit der Sparkasse Bremen) nur nach vorheriger Terminvereinbarung eröffnet. Termine können selbstständig oder mit Hilfe der Heimleitung vereinbart werden. Im SB-FOYER der Sparkassen können mit der EC-Karte Bargeld aus dem Geldautomat sowie Kontoauszüge erhalten und Überweisungen am Überweisungsterminal getätigt werden. Das Übergangswohnheim Ludwig-Quidde-Straße arbeitet eng mit der Sparkassenfiliale in der Georg- Bitter-Straße und der Filiale in der Malerstraße zusammen.

48 SPARKASSE BREMEN FILIALE HASTEDTER-HEERSTRASSE KONTAKT: Sparkasse Bremen Filiale Hastedter Heerstraße Hastedter Heerstraße 281 28207 Bremen Telefon: 0421/ 179 26 06 ANSPRECHPARTNERIN: Vanessa Rösner ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG MITTWOCH: DONNERSTAG: FREITAG: 09:00 13:30 und 14:30 16:30 UHR 09:00 13:00 und 14:30 18:00 UHR 09:00 14:30 UHR SB-FOYER: 00:00-24:00 UHR

49 WEGBESCHREIBUNG VON DER LUDWIG-QUIDDE-STRASSE HEER-STRASSE) ZUR SPARKASSE (FILIALE HASTEDTER- 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG - SEBALDSBRÜCK STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE -STRASSE MALERSTRASSE 2. Fußweg bis zur HASTEDTER HEERSTRASSE 281 : Die Sparkassenfiliale in der HASTEDTER-HEERSTRASSE befindet sich an der ECKE MALERSTRASSE / HASTEDTER-HEERSTRASSE.

50 Fotos von der Sparkasse Filiale Hastedter-Heer-Straße

51 SPARKASSE BREMEN FILIALE GEORG-BITTER-STRASSE KONTAKT: Sparkasse Bremen (Filiale Georg-Bitter-Straße) Georg-Bitter-Straße 25 28205 Bremen Telefon: 0421/ 179 17 11 Termine für die Girokontoeröffnung werden von der Heimleitung vereinbart. ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG MITTWOCH: DONNERSTAG: FREITAG: 09:00 13:30 und 14:30 16:30 UHR 09:00 13:00 und 14:30 18:00 UHR 09:00 14:30 UHR SB-FOYER: 00:00-24.00 UHR

52 WEGBESCHREIBUNG VON DER LUDWIG-QUIDDE-STRASSE ZUR SPARKASSE (FILIALE GEORG-BITTER- STRASSE) 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE -STRASSE BENNIGSENSTRASSE 2. Fußweg bis zur Straße GEORG-BITTER-STRASSE 27 :

53 Fotos von der Sparkasse Filiale Georg-Bitter-Straße

54 Sparkasse Hauptstelle (Finanzzentrum Am Brill) KONTAKT Sparkasse Bremen Hauptstelle Finanzzentrum Am Brill Am Brill 1-3 28195 Bremen Telefon: 0421/ 179 1000 ANSPRECHPARTNER: kein fester Ansprechpartner ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG FREITAG: 09:00 18:00 UHR

55 Fotos von der Sparkasse Hauptstelle Finanzzentrum Am Brill

56 Amt für Soziale Dienste (AfSD) Sozialzentrum Ost II (Hemelingen/ Osterholz) Über das Amt für Soziale Dienste (AfSD) wurde bereits auf Seite 25 berichtet. Das Amt für Soziale Dienste im Sozialzentrum Ost II ist für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung zuständig, die im Bremer Osten (das heißt zum Beispiel in den Stadtteilen Hastedt, Hemelingen und Osterholz) leben. Da sich das Übergangswohnheim der Ludwig-Quidde-Straße in Hastedt befindet, sind dessen Bewohnerinnen und Bewohner beim Sozialzentrum Ost II in der Pfalzburger Straße 69 a angesiedelt. KONTAKT: Amt für Soziale Dienste Wirtschaftliche Hilfen (AsylbL) Pfalzburger Straße 69 A 28207 Bremen ANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER: Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachdienstes Wirtschaftliche Hilfen im Sozialzentrum Ost II (Hemelingen/ Osterholz) richten sich nach dem Nachnamen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die nachfolgend genannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind für die folgenden Buchstaben zuständig. Herr Lange A 0421/ 361 16 245 Frau Held BE E 0421/ 361 35 96 Herr Segelke F MAR 0421/ 361 36 02 Frau Brauer-Kobbe MAR- SA 0421/ 361 31 92 Herr Bleckwehl SB Z 0421/ 361 15 357 Herr Möller Leiter 0421/ 361 31 94 Frau Pham Service Büro 0421/ 361 30 35 Frau Simon Blaue Karten 0421/ 361 30 15

57 Beispiel: Herr Omenkhabu beginnt mit dem Buchstaben O. Da Frau Brauer-Kobbe für die Buchstaben MAR SA zuständig ist, ist diese die zuständige Sachbearbeiterin von Herrn Omenkhabu. Wenn Herr Omenkhabu nun mit Frau Brauer-Kobbe einen Termin vereinbaren will, muss er die Telefonnummer 0421/361-3192 wählen. ÖFFNUNGSZEITEN : MONTAG DONNERSTAG: FREITAG: 09:00-15:00 UHR 09:00-13:00 UHR

58 WEGBESCHREIBUNG: 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG - SEBALDSBRÜCK STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE -STRASSE MALERSTRASSE 2. Fußweg bis zur Straße PFALZBURGER STRASSE 69 A

59 Asylbewerberleistungen Wie viel Geld bekommen Asylbewerberinnen und Asylbewerber eigentlich vom Amt für Soziale Dienste? Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten vom Amt für Soziale Dienste Asylbewerberleistungen, die sich aus der Grundleistung ( 3 Abs. 2 S. 2 AsylbLG) und dem Geldbetrag ( 3 Abs. 1 S. 4) zusammensetzen. In dem sich daraus ergebenden Gesamtbetrag (Regelsatz) ist die Pauschale für Haushaltsenergie sowie die Bekleidungspauschale bereits enthalten. Tabellarische Übersicht der Asylbewerberleistungen (Übergangsregelung; Gerundete Beträge!) Stand: 02.11.2012 Grundleistung 3 Abs. 2 S. 2 Regelbedarfsstufe 1 (RBS 1) Alleinstehende/ Alleinerziehende Regelbedarfsstufe 2 (RBS 2) Ehegatten/ Lebenspartner (gemeinsamer Haushalt) Regelbedarfsstufe 3 (RBS 3) erwachsene Haushaltsangehörige Regelbedarfsstufe 4 (RBS 4) Kinder 14-17 Jahre Regelbedarfsstufe 5 (RBS 5) Kinder 6-13 Jahre Regelbedarfsstufe 6 (RBS 6) Kinder 0-5 Jahre Geldbetrag Betrag monatlich 3 Abs. 1 S. 4 3 insgesamt (Taschengeld) 217,00 137,00 354,00 195,00 123,00 318,00 173,00 110,00 283,00 193,00 81,00 274,00 154,00 88,00 242,00 130,00 80,00 210,00 Abzugsbeträge: Haushaltsenergie im Regelsatz RBS 1: mtl. 29,69 RBS 2: mtl. 26,81 RBS 3: mtl. 23,78 RBS 4: mtl. 13,96 RBS 5: mtl. 10,79 RBS 6: mtl. 05,63

60 Bekleidung im Regelsatz RBS 1: mtl. 32,23 RBS 2: mtl. 28,97 RBS 3: mtl. 25,70 RBS 4: mtl. 39,22 RBS 5: mtl. 35,17 RBS 6: mtl. 32,96 Dadurch dass Bewohnerinnen und Bewohner aus Übergangswohnheimen keinen Strom zahlen wird Ihnen die Haushaltsenergiekostenpauschale vom Regelsatz abgezogen. Beispiel: Berechnung der Asylbewerberleistungen eines alleinstehenden Erwachsenen (RBS 1): 354,00 (Regelsatz) - 29,69 (Energ.kostenpauschale) = 324,31 (Auszahlungsbetrag) Eine alleinstehende, erwachsene Person erhält demnach monatlich 324,31 vom Amt für Soziale Dienste. Wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber seit weniger als 6 Monaten in Gemeinschaftsunterkünften leben, können die zuständigen Sachbearbeiter diesen die Bekleidungspauschale auch halbjährlich auszahlen. Im Amt für Soziale Dienste im Sozialzentrum Ost II wird diese allerdings monatlich ausgezahlt.

Fotos vom Amt für Soziale Dienste des Sozialzentrum Ost (Hemelingen/ Osterholz) 61

62 AOK Bremen/ Bremerhaven In Deutschland sind die Menschen vor Krankheit und Unfällen durch Versicherungen geschützt. Die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen sowie für Krankenhausaufenthalte u.v.m. werden größtenteils über die Krankenversicherung abgedeckt. Die AOK Bremen/ Bremerhaven ist eine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden in Bremen bei dieser Krankenkasse versichert. Nachdem die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter des Amtes für Soziale Dienste die Akten für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber angelegt hat, gibt diese oder dieser eine Meldung an die AOK Bremen/ Bremerhaven. Hiernach sendet die AOK Bremen/ Bremerhaven den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eine Krankenversichertenkarte zu, welche in der Arztpraxis vorgelegt werden muss. KONTAKT: AOK Bremen/ Bremerhaven Hauptgeschäftsstelle Bremen Bürgermeister-Schmidt-Straße 95 28195 Bremen Telefon: 0421/176 10 ANSPRECHPARTNER: verschiedene ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG - MITTWOCH: 08:00-17:00 UHR DONNERSTAG: 08:00-18:00 UHR FREITAG: 08:00-16:00 UHR SAMSTAG: 10:00-13:00 UHR

63 Wegbeschreibung: Weg 1: 1. Straßenbahn: LINIE: 2 RICHTUNG - GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE AM BRILL 2. Fußweg bis zur Straße BÜRGERMEISTER-SCHMIDT-STRASSE 95 Weg 2: 1. Straßenbahn: LINIE: 3 RICHTUNG - GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis HOHWISCH AM BRILL

64 2. Fußweg bis zur Straße BÜRGERMEISTER-SCHMIDT-STRASSE 95 Weg 3: 1. Straßenbahn: LINIE: 10 RICHTUNG - GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE HAUPTBAHNHOF 2. Straßenbahn: LINIE: 1 RICHTUNG - HUCHTING STATION: STATION: bis HAUPTBAHNHOF AM WALL

65 3. Fußweg bis zur Straße BÜRGERMEISTER-SCHMIDT-STRASSE 95

66 Fotos von der Hauptgeschäftsstelle der AOK Bremen/ Bremerhaven

67 Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersuchung) Bevor die Kinder und Jugendlichen in den Kindergarten oder die Schule kommen, müssen diese vom Gesundheitsamt untersucht werden. Diese Untersuchung wird Schuleingangsuntersuchung genannt. Der Heimleiter vereinbart einen Termin mit dem Gesundheitsamt. Bei der Untersuchung wird überprüft, ob die Kinder oder Jugendlichen alle erforderlichen Impfungen haben. Darüber hinaus erfolgt ein Sehund Hörtest, um zu untersuchen, ob die Kinder/ Jugendlichen gut genug sehen und hören können. Außerdem werden die Reflexe getestet und es wird ein Allergietest durchgeführt. KONTAKT: Gesundheitsamt Bremen Horner Straße 60-70 28203 Bremen Telefon: 0421/361-15 113 ANSPRECHPARTNER: Kein fester Ansprechpartner ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG DONNERSTAG: 08:00 16:00 UHR Achtung: Schuleingangsuntersuchungen werden nur nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt.

68 WEGBESCHREIBUNG: 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG - GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE BENNIGSEN-STRASSE 2. Fußweg bis zur Straße HORNER STRASSE 60-70

Fotos vom Gesundheitsamt Bremen 69

70 Kindergärten Damit Kinder langsam auf die Schule vorbereitet werden und mit Gleichaltrigen in Kontakt treten können, gibt es in Deutschland den Kindergarten. Für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist der Kindergarten besonders wichtig. Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern können ab 3 Jahren in den Kindergarten gehen. Im Kindergarten werden die Kinder in Kleingruppen (meistens etwa 10-12 Kinder pro Gruppe) von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern betreut. Hier erhalten diese die Gelegenheit, mit anderen Kindern in Kontakt zu kommen und so die deutsche Sprache zu erlernen. Dadurch dass es in Bremen zu wenige Kindergartenplätze gibt, ist es sehr schwer einen Platz zu finden. Der Heimleiter wird Ihnen bei der Suche nach einem Kindergarten und bei der Anmeldung behilflich sein. Im Anhang befindet sich eine Adressenliste mit Kindergärten, die sich im Umfeld des Übergangswohnheims Ludwig-Quidde-Straße befinden. Tipps: a. Der Kindergarten ist entscheidend für die soziale Entwicklung, das Erlernen der deutschen Sprache und somit für den späteren beruflichen Erfolg und die persönliche Zufriedenheit Ihres Kindes. Geben Sie sich also alle Mühe, dass Ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommt. Es bekommt so die Chance, noch vor dem Schulbeginn Deutsch zu lernen. Durch den Besuch eines Kindergartens verbessern sich die Erfolgschancen Ihres Kindes deutlich. b. Sorgen sie dafür, dass Sie Ihr Kind jeden Tag (von Montag bis Freitag) pünktlich in den Kindergarten bringen und es pünktlich wieder abholen. c. Sollte Ihr Kind krank sein, muss es zu Hause bleiben, damit die anderen Kinder nicht angesteckt werden. Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie immer im Kindergarten anrufen.

71 Was braucht mein Kind für den Kindergarten? Bevor Ihr Kind in den Kindergarten kommt, müssen Sie bestimmte Sachen kaufen, die es für den Kindergarten braucht. Sprechen Sie mit der Erzieherin oder dem Erzieher Ihres Kindes noch bevor der Kindergarten anfängt. Fragen Sie, was Ihr Kind braucht, bevor es in den Kindergarten kommt. Wir haben eine Liste mit Dingen erstellt, aus welcher hervorgeht, was Ihr Kind vor dem Kindergarten braucht und was sie also vorher kaufen müssen: Kindergartentasche Hausschuhe Alte Kleider anziehen Regenjacke Regenhose Schuhe mit Klettverschluss Spielzeug (nach Absprache mit Kita) Tipps: a. Kaufen Sie die Dinge rechtzeitig vor Beginn des Kindergartens. Wenn Sie ein halbes Jahr vorher anfangen, die Sachen zu kaufen, kommen Sie mit 20,00 monatlich aus.

72 KINDER- UND FAMILIENZENTRUM IM VIERTEL KONTAKT: Kinder- und Familienzentrum im Viertel Gleimstraße 12 28203 Bremen Telefon: 0421/ 361-35 94 ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG FREITAG 07:00 bis 16:30 UHR

73 WEGBESCHREIBUNG: 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE BRUNNENSTRASSE 2. Fußweg von der Haltestelle BRUNNENSTRASSE bis zur Straße GLEIMSTRASSE 12 :

Fotos vom Kinder- und Familienzentrum im Viertel: 74

75 KINDER- UND FAMILIENZENTRUM BEI DEN DREI PFÄHLEN KONTAKT: Kinder- und Familienzentrum Bei den drei Pfählen Bei den drei Pfähle 37 A 28207 BREMEN Telefon: 0421/ 361-36 17 ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG FREITAG 07:00 bis 16:30 UHR

76 WEGBESCHREIBUNG ZUM KINDER- UND FAMILIENZENTRUM BEI DEN DREI PFÄHLEN 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE BEI DEN DREI PFÄHLEN 2. Fußweg bis zur Straße BEI DEN DREI PFÄHLEN 37 A

77 Fotos vom Kinder- und Familienzentrum Bei den drei Pfählen

78 Schulen Nachdem die Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt erfolgt ist, werden die Kinder/ Jugendlichen an der nächstliegenden Schule. Den Heimleiter wird Ihnen bei der Suche nach einem Schulplatz und bei der Anmeldung behilflich sein. Bei Bedarf und nach vorheriger Absprache mit der Heimleitung können die Asylsuchenden von einem Sprachmittler (Dolmetscher) begleitet werden. In Deutschland besteht Schulpflicht für Kinder und Jugendliche. Das heißt, dass alle Kinder und Jugendlichen verpflichtet sind eine Schule zu besuchen. Bei häufigem unentschuldigten Fehlen in der Schule, droht den Eltern eine Bußgeld. Was braucht mein Kind für die Schule? Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, müssen Sie bestimmte Sachen kaufen, die es für die Schule braucht. Sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes noch bevor die Schule anfängt. Fragen Sie, was Ihr Kind braucht, bevor es in den Schule kommt. Wir haben eine Liste mit Dingen erstellt, aus welcher hervorgeht, was Ihr Kind vor der Einschulung braucht und was sie also vorher kaufen müssen: Schultasche Brotdose und Trinkflasche Federmappe und Stifte (Bleistifte, buntstifte, Radiergummi, Anspitzer) Hefte (für Schulanfänger) Schnellhefter Blöcke (kariert und liniert) Schulen Sie finden eine Adressenliste der sich im Umfeld des ÜWH Ludwig-Quidde-Straße befindlichen Schulen im Anhang des Wegweisers.

79 Grundschule am alten Postweg Die Grundschule geht in Deutschland von Klasse 1 bis 4, d.h. sie ist für die kleinen Kinder zwischen 6 und 11 Jahre. Die meisten Kinder des Übergangswohnheims Ludwig-Quidde-Straße gehen auf die Grundschule am alten Postweg. KONTAKT: Schule am alten Postweg Am alten Postweg 302 28207 Bremen Telefon: 0421/ 361-3376 ANSPRECHPARTNERIN: Frau Vila Nova ÖFFNUNGSZEIT DES SEKRETARIATS: MONTAG FREITAG 9:00-12:30 UHR

80 WEGBESCHREIBUNG ZUR GRUNDSCHULE AM ALTEN POSTWEG 1. Straßenbahn: LINIE 2 oder 10 RICHTUNG SEBALDSBRÜCK STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE MALERSTRASSE 2. Fußweg bis zur Straße ALTER POSTWEG 302

Fotos von der Grundschule am alten Postweg 81

82 Oberschule Schaumburger Straße Auf die Oberschule Schaumburger Straße gehen Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren. Die meisten Jugendlichen des Übergangswohnheims Ludwig-Quidde-Straße, die in diesem Alter sind, gehen auf die Oberschule Schaumburger Straße, weil diese sich sehr nah am Wohnheim befindet. KONTAKT: Oberschule Schaumburger Straße Schaumburger Straße 49 A 28 205 Bremen Telefon: 0421/ 361 96 88 1 ANSPRECHPARTNERIN: Frau Schüttpelz (Sekretariat)

83 WEGBESCHREIBUNG ZUR OBERSCHULE SCHAUMBURGER STRASSE: 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE AM HULSBERG 2. Fußweg bis zur Straße SCHAUMBURGER STRASSE 49 A

Fotos von der Oberschule Schaumburger Straße 84

85 Sprach- und Integrationskurse In Bremen bieten verschiedene Institutionen Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber an. Die Teilnahme an einem Sprachkurs ist sehr wichtig für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die meisten der Bewohnerinnen und Bewohner des Übergangswohnheims Ludwig-Quidde-Straße besuchen Kurse der Volkshochschule (VHS), des Kulturzentrum Lagerhaus und von BSB Erwachsenenbildung. Sie finden eine Adressenliste der sich im Umfeld des ÜWH Ludwig-Quidde-Straße befindlichen Sprachund Integrationskurse im Anhang des Wegweisers. Tipps: a. Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und Bildung ist der Schlüssel zur Welt. Je besser Sie die deutsche Sprache sprechen, umso besser finden Sie sich in Deutschland zurecht und umso erfolgreicher können Sie Ihr Leben gestalten. b. Suchen Sie sich direkt nach der Ankunft im Übergangswohnheim einen Sprachkurs. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, sprechen Sie den Heimleiter an. c. Investieren Sie während Ihres Verbots zur Aufnahme einer Beschäftigung täglich mindestens vier Stunden ins Deutsch lernen. Damit erhöhen Sie die Chance, mit Erhalt Ihrer Beschäftigungserlaubnis, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erhalten.

86 VOLKSHOCHSCHULE Bremen (Radio Bremen) KONTAKT Bremer Volkshochschule (VHS) Faulenstraße 69 D-28195 Bremen Telefon: 0421/ 361-18165 ANSPRECHPARTNERIN: Ricarda Knabe (Fachbereichsleitung Deutsch als Fremdsprache) ANMELDEZEITEN: MONTAG MITTWOCH: 09:00-14:30 UHR DONNERSTAG: 09:00-17:30 UHR FREITAG: 09:00-11:30 UHR

87 WEGBESCHREIBUNG ZUR VOLKSHOCHSCHULE BREMEN: WEG 1: 1. Straßenbahn: LINIE: 2 RICHTUNG - GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE RADIO BREMEN/ VOLKSHOCHSCHULE Direkt neben der Haltestelle befindet sich auch Radio Bremen WEG 2: 1. Straßenbahn: LINIE: 3 RICHTUNG - GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis HOHWISCH RADIO BREMEN/ VOLKSHOCHSCHULE Direkt neben der Haltestelle befindet sich auch Radio Bremen

Fotos von der Volkshochschule Bremen 88

89 BSB Erwachsenenbildung KONTAKT: BSB Erwachsenenbildung Bornstraße 65 28195 Bremen Telefon: 0421/ 35 75 50 ANMELDUNGSZEITEN: MONTAG FREITAG: 08:00 15:45 UHR

90 WEGBESCHREIBUNG ZUR BORNSTRASSE: 1. Straßenbahn: LINIE: 10 RICHTUNG - GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE FALKENSTRASSE 2. Fußweg bis zur Bornstraße 65

91 Fotos vom Sprachkursträger BSB Erwachsenenbildung

92 Kulturzentrum Lagerhaus KONTAKT: Kulturzentrum Lagerhaus e.v. Schildstraße 12-19 28203 Bremen ANSPRECHPARTNER/-INNEN UND TELEFON: Peter Brodersen (Jurist) 0421/ 70 1000 30 Gabriele Darias (Pädagogin) 0421/ 70 1000 40 Petra Schulz (Sozialpädagogin) 0421/ 70 1000 44 ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAG DONNERSTAG: 10:00-16:00 UHR FREITAG: 10:00 14:00 UHR

93 WEGBESCHREIBUNG ZUR SCHILDSTRASSE: 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG GRÖPELINGEN STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE-STRASSE SIELWALL 2. Fußweg bis zur Straße SCHILDSTRASSE 12-19

Fotos vom Kulturzentrum Lagerhaus 94

95 Jobcenter Bremen Wenn Asylsuchende eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, werden die Asylbewerberleistungen (AsylbL) vom Amt für Soziale Dienste eingestellt. Das heißt, die anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten im darauffolgenden Monat keine Leistungen mehr vom Amt für Soziale Dienste, sondern vom Jobcenter. Hierzu müssen sie einen Antrag beim Jobcenter auf SGB II-Leistungen stellen. Das Jobcenter befindet sich ebenfalls im Sozialzentrum Ost II, das heißt im selben Gebäude wie das Amt für Soziale Dienste. Allerdings befindet sich das Jobcenter nicht in der 4. Etage, sondern in der 2. Etage. KONTAKT: Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Ost II Pfalzburger Straße 69 A 28207 Bremen Telefon: 0421/ 5 66 00 ANSPRECHPARTNER: zuständige Sachbearbeiterin oder zuständiger Sachbearbeiter

96 SGB II-Leistungen: Wie viel Geld bekommen Asylbewerberinnen und Asylbewerber vom Jobcenter? Regelbedarfsstufen Regelbedarfsstufe 1 (RBS 1) Alleinstehende Erwachsene Regelbedarfsstufe 2 (RBS 2) Partner in einer Bedarfsgemeinschaft Regelbedarfsstufe 3 (RBS 3) Erwachsene Haushaltsangehörige bis 24 Jahre Regelbedarfsstufe 4 (RBS 4) Kinder zwischen 14 und 17 Jahren Regelbedarfsstufe 5 (RBS 5) Kinder zwischen 6 und 13 Jahren Regelbedarfsstufe 6 (RBS 6) Kinder unter 6 Jahre Regelsatz 382,00 345,00 306,00 289,00 255,00 224,00 Kindergerld Wenn Asylsuchende mit Kindern ihre Leistungen vom Jobcenter erhalten, müssen diese einen Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse (siehe Adressenliste im Anhang!) stellen. Der Anspruch auf Kindergeld ist wie folgt geregelt: für die ersten beiden Kinder 184,00 für das dritte Kind 190,00 für jedes Weiter Kind 215,00 Beispiel: Familie X, bei der alle Familienmitglieder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, hat insgesamt 5 Kinder. Die Familie erhält insgesamt 988,00 Kindergeld. Der Kindergeldbetrag ergibt sich aus 184,00 für das 1. Kind, 184,00 für das 2. Kind, 190,00 für das 3. Kind, 215 für das 4. Kind und 215 für das 5. Kind. ACHTUNG: Der bewilligte Kindergeldbetrag wird von den SGB II-Leistungen abgezogen!

97 WEGBESCHREIBUNG: 1. Straßenbahn: LINIE: 2 oder 10 RICHTUNG - SEBALSBRUCK STATION: STATION: bis LUDWIG-QUIDDE -STRASSE MALERSTRASSE 2. Fußweg bis zur Straße PFALZBURGER STRASSE 69a Fotos vom Jobcenter befinden sich auf Seite 60!!!