Altenpflegerin / Altenpfleger



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Beschreibung des Angebotes

Transkript:

Ausbildung in Vollzeit zur / zum Altenpflegerin / Altenpfleger Kurs VZ 4 - dreijährig / Beginn: 01.10.2013 - Fachseminar für Altenpflege in den Stiftungen Sitz: Haus Nazareth Nazarethweg 7 33617 Bielefeld Tel.: 0521_144-2531 Fax.: 0521_144-5741 E-Mail: fsa.sarepta@bethel.de www.fsa-bethel.de

Wer wir sind Das Fachseminar für Altenpflege Sarepta bildet seit über 30 Jahren examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger für die Praxisfelder der Behinderten- und Altenhilfe aus. An unserem Fachseminar lehren, lernen und studieren jüngere und ältere Menschen unterschiedlicher Konfession sowie nationaler und kultureller Herkunft. Einen achtsamen und respektvollen Umgang mit der Unterschiedlichkeit, die wir vorfinden, fördern wir auf der Grundlage des christlichen Glaubens und christlicher Werte. Um eine sinnvolle Verknüpfung der beiden Ausbildungsorte Fachseminar und Praxiseinrichtung zu gewährleisten, bieten wir an: regelmäßige Praxisbegleitung und Beratung Informations- und Schulungstage für Praxisanleiter/innen Fachtagungen zu aktuellen Themen Projekte für und mit Einrichtungen. Unser Fachseminar ist zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 sowie anerkannter Bildungsträger gemäß AZAV bei der Agentur für Arbeit. - 2 -

Die Struktur unserer Ausbildung Ausbildungsdauer: 3 Jahre Theoretische Ausbildung Jedes Jahr 4 Unterrichtsblöcke mit 5 oder 6 Wochen, insgesamt ca. 2200 Unterrichtsstunden. Unterrichtszeiten: Mo. und Fr. von 8:10 h bis 13:20 h; Di., Mi., Do. 8:10 h bis 15:30 h. Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung umfasst ca. 3350 Stunden und findet in Praxisblöcken statt. Praktika Zusätzlich zur Praxis im Ausbildungshaus werden Praktika gefordert: 6 Wochen in einer Komplementäreinrichtung (ambulant/ stationär) 8 Wochen in einem gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld 8 Wochen im Krankenhaus. Arbeitszeiten In den Praxisblöcken (inklusive der Praktika) arbeiten die Auszubildenden mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 100% gemäß ihrem Arbeitsvertrag. Die Theoriezeit richtet sich nach den Unterrichtszeiten und umfasst damit ebenfalls 100%. Die Urlaubszeiten werden individuell abgesprochen. Verteilung der Theorie- und Praxisböcke siehe Ausbildungsverlaufsplan auf der folgenden Seite. - 3 -

Ausbildungsverlauf Kurs VZ4 [1.10.2013 30.09.2016] 2013 Zeitraum Tätigkeit Praktika Studientag Examen 01.10. 17.11.13 Theorieblock FSA 18.11. 05.01.14 Praxisblock Stammhaus 1 Studientag Mittwoch, 04.12.13 2014 Zeitraum Tätigkeit Praktika Studientag Examen 06.01. 26.01.14 Theorieblock FSA 27.01. 30.03.14 Praxisblock Stammhaus 31.03. 11.05.14 Theorieblock FSA 12.05. 06.07.14 Praxisblock Stammhaus 07.07. 10.08.14 Theorieblock FSA 11.08. 05.10.14 Praxisblock Stammhaus Komplementär-Praktikum (6 Wochen) 06.10. 09.11.14 Theorieblock FSA 2015 Zeitraum Tätigkeit Praktika Studientag Examen 10.11. 11.01.15 Praxisblock Stammhaus 12.01. 15.02.15 Theorieblock FSA 16.02. 26.04.15 Praxisblock Stammhaus Gerontopsychiatrisches Praktikum (8 Wochen) 27.04. 31.05.15 Theorieblock FSA 01.06. 09.08.15 Praxisblock Stammhaus Gerontopsychiatrisches Praktikum (8 Wochen) 10.08. 20.09.15 Theorieblock FSA 21.09. 15.11.15 Praxisblock Stammhaus 16.11. 14.12.15 Theorieblock FSA - 4 -

Ausbildungsverlauf Kurs VZ4 [1.10.2013 30.09.2016] 2016 Zeitraum Tätigkeit Praktika Studientag Examen 15.12. 21.02.16 Praxisblock Stammhaus 22.02. 27.03.16 Theorieblock FSA 28.03. 15.05.16 Praxisblock Stammhaus Krankenhauspraktikum (8 Wochen) 16.05. 26.06.16 Theorieblock FSA 27.06. 28.08.16 Praxisblock Stammhaus 29.08. 30.09.16 Theorieblock FSA Änderungen vorbehalten! Kosten der Ausbildung Der Träger der praktischen Ausbildung ist gesetzlich verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Diese richtet sich nach den Vergütungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege. 1. Ausbildungsjahr 889,66 / Monat 2. Ausbildungsjahr 952,64 / Monat 3. Ausbildungsjahr 1057,60 / Monat Die Bruttopersonalkosten betragen für den Arbeitgeber durchschnittlich ca. 14.000 Euro pro Jahr bei einer tariflichen Vergütung nach BAT-AVR. Die Personalkosten eines Auszubildenden werden nicht über den VK Wert berechnet, das heißt, es erfolgt keine Anrechnung auf den Personalschlüssel. Kosten für die Ausbildung werden jährlich über ein Umlageverfahren für den Arbeitgeber zurückerstattet. Da unser Fachseminar ein nach AZAV anerkannter Bildungsträger ist, haben Sie ggf. die Möglichkeit, für die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter/innen Fördermittel der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, z.b. WeGeBau Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de und selbstverständlich von uns. - 5 -

Bewerbungsverfahren Ausbildungsinteressierte können sich mit ihren Fragen gerne an uns wenden. Wir stehen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Für die schriftliche Bewerbung benötigen wir: ein Bewerbungsschreiben einen Lebenslauf beglaubigte Schulabschlusszeugnisse, ggf. Berufsabschlusszertifikate (bei Bedarf mit Übersetzung) Bescheinigungen zu geleisteten Praktika ggf. Arbeitszeugnisse. Wenn die deutsche Staatangehörigkeit nicht vorliegt, ist eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich. Ausbildungsvoraussetzung ist: der Abschluss der Hauptschule mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung die gesundheitliche Eignung und praktische Erfahrungen in der Pflege. Wenn die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind, laden wir Sie zum Bewerbungsgespräch und Auswahlverfahren ein. - 6 -

Möglichkeiten einer verkürzten Ausbildung Interessent/innen für die Altenpflegeausbildung, die bestimmte berufliche Vorqualifikationen haben, können auf Antrag die Altenpflegeausbildung verkürzen. Grundsätzlich gilt: Ein Antrag auf Verkürzung muss vom Bewerber/der Bewerberin über das angesprochene FSA mit einer entsprechenden schriftlichen Empfehlung an die Bezirksregierung Detmold gestellt werden. Es muss gewährleistet sein, dass das Ausbildungsziel trotz der Verkürzung erreicht werden kann. Die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen, haben: Familienpfleger/innen um bis zu 1 Ausbildungsjahr wenn praktische Zeiten im Bereich der Altenpflege nachgewiesen werden können, Heilerziehungspfleger/innen um bis zu 2 Ausbildungsjahre Altenpflegehelfer/innen/Krankenpflegehelfer/innen um bis zu 1 Ausbildungsjahr Wenn praktische Zeiten in der Pflege im Umfang einer Vollzeitstelle von mindestens 1 Jahr nachgewiesen werden können. Heilerziehungshelfer/innen um bis zu 1 Ausbildungsjahr Weitere Berufsgruppen Bei fachlicher Gleichwertigkeit um bis zu 2 Ausbildungsjahre, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird. Erfahrene Pflegehilfskräfte, die mindestens 2 Jahre Vollzeitbeschäftigung in der Pflege nachweisen können. Pflegehilfskräfte ohne fachliche Vorbildung sind aufgefordert, vor Genehmigung einer Verkürzung ein Kompetenzfeststellungsverfahren beim DIP (Deutsches Institut für Pflegewissenschaften)zu absolvieren. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne. - 7 -

Kontakt Fachseminar für Altenpflege Nazarethweg 7 33617 Bielefeld Sekretariat Christiane Krause Tel.: 0521_144-2531 Fax.: 0521_144-5741 E-Mail: fsa.sarepta@bethel.de Schulleiterin Petra Knirsch Tel.: 0521_144-2530 E-Mail: petra.knirsch@bethel.de www.fsa-bethel.de Anfahrt: Vom Parkhaus Kantensiek: Sie queren vor dem Parkhaus die Straße und gehen ein paar Meter bergab bis zur ersten Abbiegung links (Sareptaweg); dort bergauf bis Nazarethweg. Dort bergab linksseitig liegt das Haus Nazareth. Benutzen Sie Eingang 7. Vom Parkhaus Bethelplatz: Sie verlassen das Parkhaus über den Aufzug oder die Treppe; queren den Bethel-Platz am Haus Nazareth und nutzen den Eingang 7. Sie finden uns im 1. OG im Bereich [Brücke] Zertifiziert: nach DIN ISO 9001:2008; AZAV-anerkannter Bildungsträger der Agentur für Arbeit - 8 -