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Transkript:

,,Tag der Neuapprobierten Meine soziale Absicherung als PsychotherapeutIn Das Versorgungswerk eine Einrichtung der Aufbau und Angebote Susanne Trauten Juristische Referentin der Mitgliederverwaltung Dortmund, 30. Juni 2012 1 NRW

Inhalt der Präsentation Berufsständische Versorgungswerke im System der Altersvorsorge Mitgliedschaft Beiträge Leistungen Zahlen zum Versorgungswerk 2 NRW

Berufsständische Versorgungswerke im System der Altersvorsorge Was ist das Versorgungswerk? Verhältnis zur gesetzlichen Rentenversicherung? Welche Versicherungsmathematik wendet das Versorgungswerk an? Welche wendet die gesetzliche Rentenversicherung an? 3 NRW 3

Was ist das Versorgungswerk? Der Gedanke einer berufsständischen Altersversorgung hat in den klassischen Freien Berufen bereits eine lange Tradition. In Nordrhein-Westfalen sichern die Versorgungswerke für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte die Versorgung für das Alter, die Invalidität und die Hinterbliebenen. Das Versorgungswerk ist somit seit seiner Gründung am 01.01.2004 ein Rentenversicherungsträger für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. 4 NRW 4

Was ist das Versorgungswerk? Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein- Westfalen () ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der auf Grundlage von 6 a Heilberufsgesetz NRW (selbständiges Sondervermögen). Das Versorgungswerk als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt seine Aufgaben in echter Selbstverwaltung, d.h. es hat unabhängig von der eine eigene Satzung, eine eigene Geschäftsstelle und eigene Gremien. Mitglieder der jeweiligen Berufskammern sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung. 5 NRW

Staatsvertrag Kammerversammlung Kammerversammlung LPK LPK BW BW wählt wählt 5 5 Vertreter Vertreter Kammerversammlung Kammerversammlung PTK PTK NRW NRW wählt wählt 5 5 Vertreter Vertreter Anschlusssatzung Kammerversammlung Kammerversammlung OPK OPK wählt wählt 5 5 Vertreter Vertreter Vertreterversammlung Vertreterversammlung 15 15 Vertreter Vertreter wählen wählen Vorsitzenden Vorsitzenden 1 Mitglied Mitglied BW BW wählt wählt 3 Mitglieder NRW NRW 1 Mitglied Mitglied OPK OPK Wahlperiode 5 Jahre Verwaltungsrat Verwaltungsrat (5 (5 Mitglieder Mitglieder wählen wählen ihren ihren Vorsitzenden) Vorsitzenden) führt führt die die Geschäfte Geschäfte des des über über Geschäftsbesorgungsvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag mit mit StBV StBV NRW NRW 6 NRW 6

Verhältnis zur gesetzlichen Rentenversicherung? Das Versorgungswerk steht selbstständig neben der gesetzlichen Rentenversicherung, da es nicht Sozialversicherung im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz ist. Es besteht somit keine organisatorische Anlehnung der Versorgungswerke an die Träger der klassischen (bundesgesetzlichen) Sozialversicherung. 7 NRW

Welche Versicherungsmathematik wendet das Versorgungswerk an? Welche wendet die gesetzliche Rentenversicherung an? Versorgungswerk = Das modifizierte offene Deckungsplanverfahren berücksichtigt die durchschnittliche Verweildauer der Beiträge. Es fließt ein Zinsfaktor in die Rentenberechnung ein, der sich jedes Jahr dem Lebensalter anpasst (altersgerechte Verrentung). Kapitalgedecktes Verfahren mit Geldanlage Gesetzliche Rentenversicherung = Es gilt der Generationenvertrag. Das heißt, dass von den laufenden Beitragseinnahmen auch immer die laufenden Renten im Umlageverfahren gezahlt werden. Beim Umlageverfahren werden die Beiträge der Rentenversicherten direkt an die Rentner ausbezahlt. 8 NRW

Mitgliedschaft Wer wird Mitglied? Pflichten der Mitglieder? Wann endet die Mitgliedschaft? Möglichkeiten bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk? 9 NRW

10 Wer wird Mitglied? Mitglied des Versorgungswerks ist gemäß 8 Satzung, wer Mitglied der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg oder Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer wird und das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Mitgliedschaft ist an die Kammermitgliedschaft gebunden. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt! ABER: Liegt Berufsunfähigkeit bei Eintritt in das Versorgungswerk vor, wird keine Mitgliedschaft begründet. 10 NRW

Pflichten der Mitglieder? Pflicht zur Leistung des monatlichen Beitrags. Auskunfts- und Mitteilungspflichten nach 39: Informationen, die für die Feststellung der Mitgliedschaft erheblich sind, sind mitzuteilen. (Nachträgliche) Veränderungen, die für die Feststellung von Art und Umfang der Versorgungsleistungen erheblich sind, sind unaufgefordert mitzuteilen. Beispiele: Änderungen in den Einkommensverhältnissen (Änderungen im geschätzten Einkommen), Wohnsitzwechsel 11 NRW

Wann endet die Mitgliedschaft? Die Mitgliedschaft im Versorgungswerks endet gemäß 11 Abs. 1 mit dem Tod des Mitglieds oder mit Beendigung der Kammermitgliedschaft. 12 NRW

Möglichkeiten bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk? Fortsetzung der Mitgliedschaft möglich, wenn keine Mitgliedschaft in einem anderen Psychotherapeutenversorgungswerk besteht. Bei einer entstehenden Pflichtmitgliedschaft ist ggf. eine Überleitung der gezahlten Beiträge möglich. Leistungsansprüche bestehen nur beim die Überleitung annehmenden Versorgungswerk. Wenn keine Überleitung durchgeführt wird, verbleiben die Beiträge bei und der Rentenanspruch bleibt hier bestehen. 13 NRW

Wer ist beitragspflichtig? Beiträge Besteht eine Beitragspflicht auch für ausschließlich angestellt tätige Mitglieder? Beitragspflicht und Beitragsbemessung bei selbständig Tätigen? Wie erfolgt die Beitragsbemessung bei paralleler Ausübung von angestellter und selbständiger Tätigkeit? Pflichtbeitrag bei Kinderbetreuungszeiten? In welcher Höhe können zusätzliche freiwillige Beiträge geleistet werden? Welche weiteren Befreiungsgründe von der Beitragspflicht bestehen für angestellt und selbständig Tätige? 14 NRW

Wer ist beitragspflichtig? Grundsatz: Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen monatlichen Pflichtbeitrag zu entrichten. Ausnahme: Es liegt ein Befreiungstatbestand von der Beitragspflicht vor. Zusätzlich: Es können freiwillige Zusatzbeiträge entrichtet werden. 15 NRW 15

Besteht eine Beitragspflicht auch für ausschließlich angestellt tätige Mitglieder? Grundsatz: Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Keine Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber/in leistet Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Befreiungsmöglichkeit von der Beitragspflicht im Versorgungswerk gemäß 9 Abs. 1 Nr. 3: Vollständige Befreiung Teilweise Befreiung gemäß 28 Abs. 8 (mindestens 1/10 des Regelpflichtbeitrags) 16 NRW

Wie erfolgt die Beitragsbemessung für selbständig Tätige? Die Beitragsbemessung orientiert sich an dem jeweiligen Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Beitragssatz 2012: 19,6 % BBG 2012: 5.600,00 mtl. (67.200,00 im Jahr) Höchstbeitrag DRV (10/10): 1.097,60 (= 5.600,00 x 19,6%) ½ Höchstbeitrag DRV (5/10): 548,80 (= 5.600,00 x 19,6%./. 2) 17 NRW

Welcher Pflichtbeitrag gilt für selbständig Tätige? Regelpflichtbeitrag ( 28 Abs. 1) Der Regelpflichtbeitrag beträgt 5/10 des Höchstbeitrages der DRV (5.600,00 x 19,6%./. 2 = 548,80 ). Keine Einkommensnachweise erforderlich. 18 Persönlicher Pflichtbeitrag ( 28 Abs. 3) Beträgt das Einkommen weniger als 5/10 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der DRV (BBG 2012 = 5.600,00 /Monat), also weniger als 2.800,00 monatlich, wird der Beitrag auf Antrag nach dem Einkommen festgesetzt. Als Nachweis ist die Vorlage des Einkommensteuerbescheides erforderlich; hilfsweise eine Schätzung. (Bsp.: Einkommen 1.500,00 x 19,6% = 294,00 /Monat). 18 NRW

Welcher Pflichtbeitrag gilt für selbständig Tätige? 19 Mindestbeitrag ( 28 Abs. 4) Unabhängig von einem Einkommen ist mindestens der Mindestbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt 1/10 des Höchstbeitrages der DRV (5.600,00 x 19,6%./. 10 = 109,76 ). Ausnahme: Halber Mindestbeitrag für Existenzgründer ( 28 Abs. 4 Nr. 1) Für die ersten 3 Jahre einer ausschließlich selbständigen Tätigkeit kann die Beitragspflicht auf den halben Mindestbeitrag (109,76./. 2 = 54,88 ) ermäßigt werden. Für weitere 2 Jahre kann anschließend einkommensunabhängig die Festsetzung auf den Mindestbeitrag (= 109,76 ) beantragt werden. 19 NRW

Wie erfolgt die Beitragsbemessung bei paralleler Ausübung von angestellter und selbständiger Tätigkeit? Die Beiträge aus angestellter Tätigkeit werden vollständig an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt -> keine Anrechnung dieser Einkünfte. Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden ab einer Höhe von 560,00 monatlich mit dem Beitragssatz von 19,6 % verbeitragt. Keine Beitragsermäßigung! Darunter liegende Einkünfte werden nicht verbeitragt (Entscheidung des Verwaltungsrats). Ausbildungsfälle bleiben bei der Beitragsbemessung unberücksichtigt! 20 NRW

Pflichtbeitrag bei Kinderbetreuungszeiten? Kinderbetreuungszeiten ( 28 Abs. 4 Nr. 2) Während Zeiten der Kinderbetreuung (bis max. 3 Jahre nach dem Tag der Geburt des Kindes) kann der Pflichtbeitrag auf Antrag mit 0,00 festgesetzt werden, wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird und somit keine Einkünfte erwirtschaftet werden. 21 NRW

In welcher Höhe können zusätzliche freiwillige Beiträge geleistet werden? Es können neben dem Pflichtbeitrag zusätzliche freiwillige Beiträge im laufenden Kalenderjahr für das laufende Kalenderjahr auf Antrag gemäß 30 entrichtet werden. Pflichtbeitrag und Zusatzbeitrag dürfen zusammen nicht mehr als 15/10 des Höchstbeitrages der DRV betragen. (2012: 1.646,40 /Monat bzw. 19.756,80 /Jahr) 22 NRW 22

Welche weiteren Befreiungsgründe von der Beitragspflicht bestehen für angestellt und selbständig Tätige ( 9 Satzung )? Bestehende Beamtenversorgung Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung in einem EU-Ausland Bestehende Mitgliedschaft in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk (eines anderen Berufstandes) 23 Mitglied ist in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk von der Mitgliedschaft oder Beitragspflicht befreit worden 23 NRW

Leistungen Welche Leistungen gewährt das Versorgungswerk? Beispiele zur Rentenberechnung 2012 24 NRW

Altersrente ( 15 Satzung ) Leistungen Regelaltersrente mit Vollendung des 67. Lebensjahres (ab Geburtsjahrgang 1964). Ab Geburtsjahrgang 1947 erfolgt eine stufenweise Anhebung der Altersrente. Vorgezogene Altersrente mit Abschlägen ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Aufgeschobene Altersrente mit Zuschlägen bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Beitragszahlungen sind möglich, aber nicht verpflichtend. 25 NRW 25

Leistungen Berufsunfähigkeitsrente ( 16 Satzung ) Berufsbezogene vollständige Berufsunfähigkeit. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird in jedem Einzelfall bei Antragstellung durch gutachterliche Prüfung (je nach Krankheitsbild) festgestellt. Höhe: 85 % der Anwartschaft auf Altersrente bis zum 62. Lebensjahr. 85 % der Anwartschaft auf Altersrente mit Erhöhung von 0,25 % gemäß 17 Abs. 2 ab dem 62. Lebensjahr. 26 NRW

Leistungen Hinterbliebenenrente ( 20 23 Satzung ) Witwen-/Witwerrente (60% der Anwartschaft der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Altersrente, die das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes erworben hat.) Anspruchsberechtigt sind: Witwen und Witwer Überlebende Partner/innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 27 NRW 27

Leistungen Hinterbliebenenrente ( 20 23 Satzung ) Halbwaisenrente (10% der Anwartschaft der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Altersrente, die das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes erworben hat.) Vollwaisenrente (20% der Anwartschaft der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Altersrente, die das Mitglied im Zeitpunkt seines Todes erworben hat.) Anspruchsberechtigt sind: eheliche Kinder, die von einem Mitglied geborenen Kinder, die von einem Mitglied vor Vollendung des 55. Lebensjahrs angenommen Kinder, nicht eheliche Kinder eines männlichen Mitglieds für die eine Unterhaltsverpflichtung besteht. 28 NRW

Leistungen Ledigenzuschlag ( 15 Abs. 4 Satzung ) Erhöhung der Altersrente um 20%, wenn keine rentenbezugsberechtigten Hinterbliebenen im Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sind und keine Berufsunfähigkeitsrente bezogen wurde. 29 NRW

Leistungen Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen ( 19 Satzung ) Wenn Berufsfähigkeit bedroht ist und durch geeignete Maßnahmen voraussichtlich erhalten, wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann, wird ein Zuschuss geleistet. Voraussetzungen: Wartezeit 3 Beitragsmonate Anspruch wird gewährt, wenn kein anderer Leistungsträger zahlt. 30 NRW

Beispiele Rentenberechnung Eintrittsdatum : 01.01.2012 Geburtsjahr: 1975 Eintrittsalter: 37 Gezahlter Beitrag: 5/10 Regelpflichtbeitrag Anwartschaft auf Regelaltersrente mit 67 1.231,86 /Monat Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente 1.047,08 /Monat (Bei Eintritt des Leistungsfalles bis zum 62. Lebensjahr ) 31 NRW

Beispiele Rentenberechnung Eintrittsdatum : 01.01.2012 Geburtsjahr: 1975 Eintrittsalter: 37 Gezahlter Beitrag: 10/10 Beitrag Anwartschaft auf Regelaltersrente mit 67 2.463,72 /Monat Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente 2.094,16 /Monat (Bei Eintritt des Leistungsfalles bis zum 62. Lebensjahr ) 32 NRW

Beispiele Rentenberechnung Eintrittsdatum : 01.01.2012 Geburtsjahr: 1975 Eintrittsalter: 37 Gezahlter Beitrag: 1/10 Beitrag Anwartschaft auf Regelaltersrente mit 67 Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente (Bei Eintritt des Leistungsfalles bis zum 62. Lebensjahr ) 246,38 /Monat 209,42 /Monat 33 NRW

Zahlen zum Versorgungswerk 34 NRW

Übersicht Entwicklung Mitgliederzahlen = 3.100 = 4.462 = 5.136 35 NRW

Klassifizierung der Rentner per 31.12.2011 36 NRW

Entwicklung Beitragsvolumen (in Mio ) 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 17,04 12,56 9,31 5,55 4,41 4,84 3,93 3,03 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 37 NRW

Entwicklung d. Gesamtvermögens (inkl. Liquidität) (in Mio ) 70 60 61 50 40 43,1 30 20 10 0 30,6 19,8 10,39 14,44 1,4 4,92 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 38 NRW

Übersicht Entwicklung des Durchschnittsbeitrages 450 400 438 350 300 329 375 326 310 319 340 360 250 200 150 100 50 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 39 NRW

Kosten pro Mitglied in 2011 ca. 13 /Monat 40 NRW

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Breite Str. 69 40213 Düsseldorf Telefon: 0211-179 369-0 Telefax: 0211-179 369-55 office@ptv-nrw.de www.ptv-nrw.de 41 NRW