Studienordnung: 1 Geltungsbereich



Ähnliche Dokumente
(Fundstelle:

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung. für den Diplomstudiengang Geographie. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. März 2008

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

S t u d i e n o r d n u n g. für den Diplomstudiengang Orientalistik. der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 01.

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den. Studiengang Modern China. mit dem. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der. Bayerischen Julius-Maximilians-Universität

- Keine amtliche Bekanntmachung -

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

34 Spanisch 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen 2. Studienbeginn 3. Studienvoraussetzungen 4. Studienziele

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

Satzung zur Änderung der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. Januar 2009

S t u d i e n o r d n u n g. für das Zusatzstudium Andragogik. der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. März 2008

Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)-

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Germanistik/Literaturwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

- Keine amtliche Bekanntmachung -

Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium Stand:

Änderungssatzung: 1. In der Übersicht erhält 42 folgende Fassung: 42 Slavistik (13.2 bis 13.5) wird wie folgt geändert:

Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Aufbaustudium Buchwissenschaft

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Studienordnung für den internationalen Masterstudiengang Computational Logic an der Technischen Universität Dresden

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

S t u d i e n o r d n u n g. für den Diplomstudiengang Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. März 2008

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- Keine amtliche Bekanntmachung -

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2007 / Nr. 164 Tag der Veröffentlichung: 30. November 2007

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.

Studienordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für das Studium der Politikwissenschaft im Diplom-Studiengang vom 29.

S t u d i e n o r d n u n g. für den Diplomstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Dezember 1992

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.

Dritte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München

- 22/10 - Vom 28. Juni 2001

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

25 Italienisch ( 73 LPO I)

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lrfranzösisch]

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

(Fundstelle:

A Allgemeine Bestimmungen

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Anrechnung von Kompetenzen

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Bayreuth vom 25. Juni 2001

Studienordnung für den Studiengang Geographie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. November 2003

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Master-Studiengang. Geodäsie und Geoinformation

- Keine amtliche Bekanntmachung -

Vom 15. Mai Promotionsausschuss

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang communicate! an der Technischen Universität München Vom 9. Februar 2005.

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999

Studienordnung für den. BA-Studiengang Romanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

geändert durch Satzungen vom 31. März Oktober März 2012

Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Rechtswissenschaften als Nebenfach. Vom 10.

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4

Studienaufbau Nähere Informationen enthält das Informationsblatt "Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium an Gymnasien".

Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Maschinenwesen, den Diplomstudiengang Energie- und Prozesstechnik,

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Studienordnung für den Studiengang Geschichte (Bachelor of Arts) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Oktober 2004

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Vom 6. Mai In 40 Abs. 1 wird die Zahl 140 durch die Zahl 120 ersetzt.

1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiengangs

Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan Anlage 2: Struktur eines Lehramtsstudienganges

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Pädagogik an der Universität Bamberg Vom 31. März 2008

Aufbau des Lehramtsstudienganges Griechisch für Gymnasium

Transkript:

Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Januar 1992 (KWMBl II S. 166) geändert durch: Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Universität Bamberg vom 02. Oktober 1995 (KWMBl II 1996 S. 91)

2 Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg folgende 1) Studienordnung: 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Diplomprüfungsordnung) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums für diesen Studiengang. 2 Studiendauer Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit und der Diplomprüfung neun Fachsemester. 3 Studienbeginn Das Studium soll zum Winter aufgenommen werden. 1) Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

3 4 Studienvoraussetzungen (1) Zum Studium der Romanistik mit Schwerpunkt Französisch werden angemessene Kenntnisse der französischen Sprache vorausgesetzt, die den in fünfjährigem Unterricht in der Sekundarstufe erworbenen Kenntnissen entsprechen. Sie werden in einem obligatorischen Einstufungstest überprüft. Für Studenten, die nach Ausweis des Sprachtests nicht die erforderlichen Kenntnisse besitzen, werden besondere sprachpraktische Übungen angeboten. (2) Zum Studium der Romanistik mit Schwerpunkt Italienisch und Spanisch werden in der Regel angemessene Kenntnisse der italienischen und spanischen Sprache vorausgesetzt. Studenten, die ohne die notwendigen Sprachkenntnisse das Studium beginnen, wird jeweils im Wintersemester die Gelegenheit geboten, diese in einem Intensivkurs zu erwerben. 5 Ziele des Studienganges (1) Der Studiengang soll gezielt auf Berufe vorbereiten, in denen ein umfassendes Wissen über ein romanisches Land (Frankreich, Spanien, Italien) in Verbindung mit den notwendigen Sprachkenntnissen im Mittelpunkt steht. Es sollen die Grundlagen für eine eigenverantwortliche Tätigkeit in Bereichen wie Verlags- und Pressewesen, Erwachsenenbildung, Hochschulwesen sowie zwischenstaatliche Beziehungen in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Kulturwesen vermittelt werden. (2) Im Verlaufe des Studiums werden folgende Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt: - Gründliche aktive und passive Kenntnisse der französischen/spanischen/italienischen Schrift- und Umgangssprache sowie fachsprachliche Kenntnisse

4 - Vertrautheit mit Problemen, Methoden und Ergebnissen der französischen/ italienischen/spanischen Sprach- und Literaturwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Moderne - Kenntnisse in Geschichte, Politik und Landeskunde des jeweiligen Landes unter besonderer Berücksichtigung der Gegenwart - Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache, die zur Lektüre mittelschwerer Texte der modernen Schriftsprache befähigen - Kenntnisse in Datenverarbeitung - Im Wahlpflichtfach werden Vertrautheit mit Problemen, Methoden und Ergebnissen sowie Kenntnisse wesentlicher Inhalte und Fähigkeiten zur Anwendung wesentlicher Verfahren in begrenzten Bereichen der jeweiligen Wissenschaft vermittelt. (3) Die Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften verleiht nach bestandener Diplomprüfung den Diplomgrad gemäß 2 und 32 Abs. 2 der Diplomprüfungsordnung. Das gemäß 33 Abs. 2 gewählte Wahlpflichtfach wird im Zeugnis vermerkt. 6 Fachspezifische Studieninhalte (1) Inhalte des Grundstudiums sind: 1. der Erwerb gründlicher praktischer Kenntnisse in der gewählten Sprache sowie fachsprachlicher Grundkenntnisse 2. der Erwerb von Grundkenntnissen im Bereich der romanischen Sprachwissenschaft 3. der Erwerb von Grundkenntnissen im Bereich der romanischen Literaturwissenschaft

5 4. Aneignung von landeskundlichen Kenntnissen über das Land des gewählten Schwerpunktes 5. Grundkenntnisse in Datenverarbeitung (2) Inhalte des Hauptstudiums sind: 1. Vertiefung der Fertigkeiten in der gewählten Sprache sowie der Erwerb von Grundkenntnissen in einer zweiten romanischen Sprache 2. Der Erwerb von speziellen Kenntnissen im Bereich der französischen/italienischen/ spanischen Sprach- oder Literaturwissenschaft 3. Vertiefung der landeskundlichen Kenntnisse (3) Studieninhalte im Wahlpflichtfach sind ausgewählte, mit dem Studium in einem berufsbezogenen Zusammenhang stehende Probleme, Methoden und Ergebnisse der jeweiligen Wissenschaften (vgl. Merkblätter der jeweiligen Wahlpflichtfächer). 7 Studienabschnitte (1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grund- und in ein fünfsemestriges Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Die Studieninhalte verteilen sich entsprechend der nachfolgenden Übersicht auf das Grund- und Hauptstudium. Dabei finden die folgenden Lehrveranstaltungsarten Anwendung: Vorlesungen, Pro- und Hauptseminare, Grundkurse und Übungen. Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden beträgt im Grund- und im Hauptstudium je ca. 55 im Bereich der Romanistik und im Wahlpflichtfach jeweils ca.20.

6 (2) Soweit in der Diplom-Prüfungsordnung nicht anders bestimmt ist, wird die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Grundstudium nachgewiesen durch Klausur oder Hausarbeit und/oder Referat, im Hauptstudium in den Hauptseminaren durch Hausarbeit und/oder Referat. Welche Leistungsart zu erbringen ist, bestimmt die jeweilige Lehrperson. Die Teilnahme an Hauptseminaren ist nur nach Bestehen der Diplom-Vorprüfung möglich. Die nach 17 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 25 Abs. 2 Nr. 3 der Diplomprüfungsordnung geforderten Leistungsnachweise (Scheine) müssen mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet sein. Nicht erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen können innerhalb der für die Meldung zur jeweiligen Prüfung festgelegten Frist ( 16 Abs. 4 der Diplomprüfungsordnung) wiederholt werden. 8 Prüfungen (1) Die Diplom-Vorprüfung baut auf den Studieninhalten des Grundstudiums auf und wird in der Regel nach Beendigung der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters abgelegt. Sie kann vor diesem Zeitpunkt abgelegt werden, sofern die für die Zulassung zum Studium erforderlichen Leistungen nachgewiesen werden. Über die Leistungsnachweise bei der Meldung zur Diplom-Vorprüfung sowie die Prüfungsteile informiert die Diplom-Prüfungsordnung. (2) Meldet sich ein Student nicht rechtzeitig ordnungsgemäß zur Diplom-Vorprüfung, daß er diese bis zum Ende des sechsten Fachsemesters ablegen kann, oder legt er die Diplom-Vorprüfung, zu der er sich gemeldet hat, nicht ab, gilt die Prüfung als abgelegt und erstmals nicht bestanden, es sei denn, der Student hat die Gründe für die nicht rechtzeitige Anmeldung bzw. für die Nichtablegung der Prüfung nicht zu vertreten. (3) Die Diplomprüfung wird in der Regel nach Beendigung der Vorlesungszeit des achten Fachsemesters abgelegt. Sie kann vor diesem Zeitpunkt abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. Über die Leistungsnachweise bei der Meldung zur Diplomprüfung sowie die Prüfungsteile informiert die Diplom-Prüfungsordnung.

7 (4) Meldet sich ein Student nicht so rechtzeitig ordnungsgemäß zur Diplomprüfung, daß er diese bis zum Ende des dreizehnten Semesters ablegen kann, oder legt er die Diplomprüfung, zu der er sich gemeldet hat, nicht ab, gilt die Prüfung als abgelegt und erstmals nicht bestanden, es sei denn, der Student hat die Gründe für die nicht rechtzeitige Anmeldung bzw. Nichtablegung der Prüfung nicht zu vertreten. (5) Die Termine für die Anmeldung zur Diplom-Vorprüfung sowie zur Diplomprüfung werden mit Beginn der Vorlesungszeit des der Prüfung vorausgehenden Semesters öffentlich - durch Aushang - unter Angabe einer Ausschlußfrist bekannt gegeben. (6) Überschreitet ein Student die Fristen des Absatzes 2 bzw. 4 aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, gewährt der Prüfungsausschuß auf Antrag eine Nachfrist. Die Meldefrist verlängert sich jeweils um die für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen benötigten Semester. (7) Wurde die Diplomprüfung nach ununterbrochenem Fachstudium spätestens zum Regeltermin vollständig abgelegt und nicht bestanden, so gilt die Prüfung auf Antrag, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der letzten Prüfungsleistung zu stellen ist, als nicht abgelegt (freier Prüfungsversuch). (8) Die Wiederholungsmöglichkeiten richten sich nach 20 und 30 der Diplom- Prüfungsordnung. Im Rahmen des freien Prüfungsversuchs bestandene Fachprüfungen werden angerechnet, wenn sich der Student zum nächsten regulären Prüfungstermin zur erneuten Ablegung der Prüfung meldet und diese ablegt. Im Rahmen des freien Prüfungsversuchs bestandene Fachprüfungen können zur Notenverbesserung zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholt werden, wobei das jeweils bessere Ergebnis zählt. 9 Studienplan Die inhaltliche Ausfüllung der Studienordnung ergibt sich aus dem Studienplan, der von der Fakultät aufgestellt wird. Der Studienplan gibt, gegliedert nach Fachsemestern,

8 Empfehlungen für den Studienverlauf und macht für jede Lehrveranstaltung folgende Angaben: Themenkreis, Zahl der Semesterwochenstunden, Lehrveranstaltungsart, Pflichtoder Wahlpflichtcharakter. (1) Grundstudium (Semester 1-4) Veranstaltung Pflicht/Wahl Scheinpflichtig SWS (P/W) (S) Proseminar I Sprachwissenschaft P S 2 Proseminar II Sprachwissenschaft P S 2 Proseminar I Literaturwiss. P S 2 Proseminar II Literaturwiss. P S 2 Vorlesungen oder Proseminare W 16 Sprachprakt.Grundkurs I 4 Sprachprakt.Grundkurs II 1 P S 2 Übersetzung Fremdsprache - Deutsch I P S 2 Übersetzung Deutsch- Fremdsprache I P S 2

9 Grammatikrepetitorium P S 2 Fachsprachl. Übung P S 2 Sonstige praktische Übungen W 8-10 Landeskundliche Veranstaltung P S 2 Sonstige landeskundl. Veranstaltungen W 5 55-57 + Übung Einführung in die Datenverarbeitung P S 2 + Wahlpflichtfach 20 75-77 (2) Hauptstudium (Semester 5-8) Veranstaltung Pflicht/Wahl Scheinpflichtig SWS (P/W) (S) Hauptseminar P S 2 Vorlesungen oder Seminare W 6

10 Grammatikkurs (Oberstufe) P S 2 Aufsatzkurs P S 2 Übersetzung Deutsch- Fremdsprache II P S 2 eine weitere sprachpraktische Übung P S 2 weitere sprachpraktische Übungen W 6 zwei landeskundliche Veranstaltungen P S 4 Fachsprachliche Übung II P S 2 28 + Übung zur Datenverarbeitung P S 2 2.romanische Sprache Sprachprakt. Grundkurs I P S 4 Sprachprakt. Grundkurs II 1 P S 2 Übersetzung Deutsch - Fremdsprache I P S 2 Übersetzung Fremdsprache I - Deutsch P S 2

11 sonstige sprachprakt. Übungen W 6-8 landeskundliche Übung P S 2 weitere landeskundl. Übungen W 3 Vorlesungen zur Sprachund Literaturwiss. W 4 25-27 55-57 + Wahlpflichtfach 20 75-77 1 Diese Regelung gilt für die Fächer Spanisch und Italienisch. Im Fach Französisch ist der sprachpraktische Grundkurs einsemestrig und vierstündig. 10 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studienfächern, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht worden sind, gilt 7 der Diplom-Prüfungsordnung.

12 11 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Professoren des Diplom- Studienganges Romanistik durchgeführt. Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen durchgeführt. Der Student sollte eine Studienfachberatung insbesondere bei der Auswahl oder dem Wechsel der Studienrichtung sowie nach nicht bestandener Diplom-Vorprüfung und nach einem Hochschulwechsel in Anspruch nehmen. Die Studienfachberatung berät auch in allen anderen mit dem Aufbau und der Durchführung des Studiums verbundenen Problemen. 12 Schlußbestimmung Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Auszug aus der Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch, Italienisch, Spanisch) an der Universität Bamberg vom 02. Oktober 1995 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Bamberg vom 31. Mai 1995 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 12. Juni 1995, Az: II/1-522/95, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13. Juli 1995 und 27. Juli 1995, Az: X/4-6/100 967). Bamberg, 02. Oktober 1995 Prof. Dr. A. Hierold Rektor Die Satzung wurde am 02. Oktober 1995 in der Universität Bamberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am gleichen Tag durch Anschlag in der Hochschule bekanntgemacht. Tag der Bekanntmachung ist daher der 02. Oktober 1995