BGI 870 Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte



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Transkript:

BGI 870 Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte (bisher ZH 1/495) Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft Oktober 2003 Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung des Fachausschusses "Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) (Sachgebiet "PSA gegen Absturz ) der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erarbeitet und durch die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft veröffentlicht. Diese BG-Information für deren Inhalt die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft verantwortlich zeichnen wurde in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgenommen und kann sowohl bei der als auch beim Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften An der Festeburg 27-29 60389 Frankfurt Carl Heymanns Verlag Luxemburger Straße 449 50939 Köln unter der Bestellnummer BGI 870 bezogen werden. Vorbemerkung Diese BG-Information erläutert die Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausüstungen zum Halten, die bisher in der BG-Regel "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten" (BGR 199, bisherige ZH 1/710) vom Oktober1993 behandelt wurden. Hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung, Bewertung, Kennzeichnung, Betriebsanweisung, Unterweisung und des ordnungsgemäßen Zustandes ist die BG-Regel "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGR 198, bisherige ZH 1/709) sinngemäß anzuwenden. 1 Anwendungsbereich Diese BG-Information gibt Hinweise für die Auswahl und die Benutzung von Haltegurten und Verbindungsmitteln für Haltegurte.

2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Persönliche Schutzausrüstungen zum Halten sind Bestandteile von Systemen zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten von Personen. 2. Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung halten Personen an ihrem Arbeitsplatz und sichern sie somit gegen Absturz oder Abrutschen. 3. Systeme zum Rückhalten verhindern, dass Personen eine Absturzkante erreichen können. 4. Haltegurte sind Bestandteile der Systeme zur Arbeitsplatz-positionierung und zum Rückhalten. Sie umschliessen den Körper an der Taille. 5. Verbindungsmittel für Haltegurte sind Bestandteile dieser Systeme für das Verbinden eines Haltegurtes mit einem Anschlagpunkt oder für das Umschlingen eines Bauwerkteils, um ein Halten oder Positionieren zu ermöglichen. 3 Auswahl von Haltegurten An einem Haltegurt befindet sich mindestens eine Halteöse zum Befestigen eines Verbindungsmittels zum Rückhalten. Zur Arbeitsplatzpositionierung muss ein Haltegurt mit zwei Halteösen ausgerüstet sein (siehe Bild 1). Bild 1: Haltegurt mit Verbindungsmittel für Haltegurte Haltegurte sind zum Auffangen abstürzender Personen und zur Rettung von Personen nicht geeignet und deshalb für diese Verwendung unzulässig. Es besteht dabei unter anderem die Gefahr der Wirbelsäulenverletzung (siehe Bild 2).

Bild 2: Gefahr der Wirbelsäulenverletzung bei der Benutzung von Haltegurten zum Auffangen Als Haltegurt können auch Auffanggurte mit integrierter Haltefunktion benutzt werden. 4 Auswahl von Verbindungsmitteln für Haltegurte Verbindungsmittel für Haltegurte bestehen aus Chemiefaser-Seilen, Drahtseilen oder Chemiefaser-Bändern. Sie sind nicht zu Auffangzwecken, d.h. für die Verwendung in einem Auffangsystem, geeignet. Verbindungsmittel für Haltegurte können mit einer Längeneinstellung ausgerüstet sein. Eine Längeneinstellvorrichtung empfiehlt sich grundsätzlich zur genauen Anpassung an die jeweilige Arbeitssituation. Soweit mit erhöhter Schmutzeinwirkung oder UV-Strahlung zu rechnen ist, sind Kernmantelseile als Verbindungsmittel zu bevorzugen. Auf Grund des schützenden Mantels bleibt der überwiegende tragende Kern des Seiles vor äußeren Einwirkungen weitgehend geschützt. 5 Benutzung von Haltegurten Haltegurte werden benutzt, damit die Person die Absturzkante nicht erreichen kann (Rückhaltesystem siehe Bild 3), in ihrer Arbeitsposition gehalten und ein Sturz vermieden wird, z.b. bei Arbeiten auf Flächen mit nicht mehr als 60 Grad Neigung (Böschungen oder Dachflächen) oder bei Arbeiten an Masten (Arbeitsplatzpositionierung siehe Bild 4). Die gleichzeitige Bereitstellung von Haltegurten und Auffanggurten in einem Arbeitsbereich sollte auf Grund der Verwechslungsgefahr vermieden werden; für diese Fälle wird die alleinige Verwendung eines Auffanggurtes mit integrierter Haltefunktion empfohlen.

Bild 3: Auffanggurt mit integrierter Rückhaltefunktion und längeneinstellbarem Verbindungsmittel Bild 4: Arbeitsplatzpositionierung an einem Mast durch einen Auffanggurt mit integrierter Haltefunktion 6 Benutzung von Verbindungsmitteln für Haltegurte Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung müssen straff gehalten werden, damit ein Sturz vermieden wird. Dies kann durch die Verwendung von Verbindungsmitteln mit Längeneinstellvorrichtungen erreicht werden. In Rückhaltesystemen dürfen nur Verbindungsmittel eingesetzt werden, mit deren maximaler Länge die nächstgelegene Absturzkante nicht erreicht werden kann.

Anhang Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt: 1. Gesetze, Verordnungen Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln. Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstungen) (8. GSGV), PSA-Benutzungsverordnung. 2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zuständige Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln. Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention (BGV A1, bisherige VBG 1), BG-Regel "Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGR 198, bisherige ZH 1/709), BG-Regel "Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen zum Hlaten und Retten (BGR 199, bisherige ZH 1/710). 3. Normen DIN EN 358 Beuth Verlag GmbH Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin. Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen; Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte.