Verwendung von PSA gegen Absturz. -Hilfestellungen zur Auswahl und Risikobeurteilung-

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1 Verwendung von PSA gegen Absturz -Hilfestellungen zur Auswahl und Risikobeurteilung- Dipl. Ing. W. Schäper SG PSA gegen Absturz/Abseilgeräte Osnabrück,

2 Gliederung des Vortrags Gesetzliche Grundlagen Bauarten und Auswahl der PSA gegen Absturz Anschlageinrichtungen Rettungsausrüstungen Bestimmungsgemäße Benutzung Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr bei Verwendung von PSA gegen Absturz Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 2

3 Gefahrenpunkte bei der Auswahl und Benutzung von PSA gegen Absturz Falsche Auswahl der Schutzausrüstung Nicht bestimmungsgemäße Benutzung Fehlverhalten des Benutzers Fehlende Übung Rettungsverfahren nicht geplant und geübt Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 3

4 Nicht bestimmungsgemäße Befestigung des mitlaufenden Auffanggerätes an der seitlichen Halteöse des Auffanggurtes Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 4

5 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Höhensicherungsgerätes in Standplatzebene Zu geringe lichte Höhe unterhalb der Absturzkante Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 5

6 Gesetzliche Grundlagen Art. 95 (100a) EWG -Vertrag Herstellung/ In Verkehr bringen PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG 01.Juli 1995 ( ) Kategorie III - EG-Baumusterprüfung - Kontrolle der fertigen PSA - Konformitätserklärung - EG-Zeichen - Kennzeichnung 1:1 8. Verordnung zum Geräteund Produktsicherheitsgesetz 8. GPSGV ( ) In Verkehr bringen von PSA nach grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/686/EWG Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 6

7 Gesetzliche Grundlagen Kategorieneinordnung [ Kap. II, Art. 8 ] Kategorie I geringe Risiken z.b. PSA zum Schutz gegen - oberflächliche mechanische Verletzungen ( Fingerhüte ) - schwache Stöße ( leichtes Schuhwerk ) z.b. Kategorie II PSA, die nicht Kategorie I und III entsprechen - Industrieschutzhelme - Schutzschuhe - Gehörschutz Kategorie III hohe Risiken d.h. Schutz gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden z.b. - Atemschutzgeräte - Brandschutzkleidung - PSA gegen Absturz Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 7

8 Gesetzliche Grundlagen Art. 95 (100a) EWG -Vertrag Herstellung/ In Verkehr bringen PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG 01.Juli 1995 ( ) Kategorie III - EG-Baumusterprüfung - Kontrolle der fertigen PSA - Konformitätserklärung - EG-Zeichen - Kennzeichnung 1:1 8. Verordnung zum Geräteund Produktsicherheitsgesetz 8. GPSGV ( ) In Verkehr bringen von PSA nach grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/686/EWG Harmonisierte Normen Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 8

9 Gesetzliche Grundlagen Harmonisierte EN-Normen für Systeme, Bestandteile, Einzelteile Systeme : DIN EN persönliche Absturzschutzsysteme Bestandteile : DIN EN 353/1 - Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung DIN EN 353/2 - Mitlaufende Auffanggeräte einschl. beweglicher Führung DIN EN Höhensicherungsgeräte DIN EN Auffanggurte DIN EN Verbindungsmittel DIN EN Falldämpfer Einzelteile : DIN EN Verbindungselemente (Karabinerhaken) Sonstiges : DIN EN Prüfverfahren DIN EN Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung DIN EN Anschlageinrichtungen DIN EN Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte DIN EN Abseilgeräte DIN EN Rettungshubgeräte DIN EN Rettungsgurte DIN EN Rettungsschlaufen Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 9

10 Gesetzliche Grundlagen Art. 95 (100a) EWG -Vertrag Herstellung/ In Verkehr bringen PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG 01.Juli 1995 ( ) Kategorie III - EG-Baumusterprüfung - Kontrolle der fertigen PSA - Konformitätserklärung - EG-Zeichen - Kennzeichnung 1:1 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 8. GPSGV ( ) In Verkehr bringen von PSA nach grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/686/EWG Harmonisierte Normen Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 10

11 Gesetzliche Grundlagen Muster EG - Kennzeichnung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 11

12 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Art. 95 (100a) EWG -Vertrag Herstellung/ In Verkehr bringen PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG 01.Juli 1995 ( ) Kategorie III - EG-Baumusterprüfung - Kontrolle der fertigen PSA - Konformitätserklärung - EG-Zeichen - Kennzeichnung 1:1 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 8. GPSGV ( ) In Verkehr bringen von PSA nach grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/686/EWG Harmonisierte Normen - Gebrauchsanleitung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 12

13 Gesetzliche Grundlagen Muster einer Kennzeichnung nach DIN EN 365 Herstellername/ -zeichen Typbezeichnung Norm Herstellungsjahr Serien-Nr. Hinweis Info-Broschüre Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 13

14 Gesetzliche Grundlagen Benutzung Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG Arbeitsschutzgesetz PSA-Benutzerrichtlinie 89/656/EWG PSA-Benutzungsverordnung BGV A1 BGR 198 und BGR 199 BGI 515 PSA Info für den UN Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 14

15 Gesetzliche Grundlagen Benutzung Nur CE-Gekennzeichnete PSAgA verwenden Auswählen unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen Bestimmungsgemäß nach Gebrauchsanleitung benutzen Unterweisung/Training der Anwender Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 15

16 Bauarten der PSA gegen Absturz Stoßkraft im Mittel [kn] Stoßkräfte bei Fallversuchen ohne energieabsorbierendes Einzelteil mit energieabsorbierendem Einzelteil Auffangsysteme mit einer Auffangkraftreduzierung auf max. 6,0 kn Stoßkräfte ohne kraftabsorbierende Zwischenglieder Stoßkräfte bei der Benutzung von Falldämpfern 0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 Fallhöhe [m] Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 16

17 Bauarten der PSA gegen Absturz Auffangsystem mit Falldämpfer Anschlagpunkt Verbindungsmittel Falldämpfer Auffanggurt Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 17

18 Bauarten der PSA gegen Absturz Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung Anschlagpunkt Falldämpfer Auffanggurt mitlaufendes Auffanggerät Führungsseil, bewegliche Führung Verbindungsmittel Endsicherung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 18

19 Bauarten der PSA gegen Absturz Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät Höhensicherungsgerät mit integrierter Energieabsorbierung Anschlagpunkt ein- und ausziehbares Verbindungsmittel Auffanggurt Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 19

20 Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung Bauarten der PSA gegen Absturz Ein-/Ausführstelle mit Endsicherung 2 feste Führung 3 Klammer 4 mitlaufendes Auffanggerät 5 Verbindungsmittel 6 Auffanggurt Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 20

21 Auswahl der PSA gegen Absturz Verbindungsmittel einschl. Falldämpfer Auffanggurt Anschlagpunkt Max. 2,0 m Verbindungsmittellänge einschl. Falldämpfer Max. 1,75 m (zulässige Aufreißlänge des Falldämpfers) Standplatz min. 6,75 m Erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers eines Auffangsystems mit Falldämpfer max. 2,0 m+1,0m (berücksichtigt die max. übersteigbare Anschlagpunkthöhe+ Sicherheitsabstand) Aufprallfläche Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 21

22 Auswahl der PSA gegen Absturz Falldämpfer bewegliche Führung mitlaufendes Auffanggerät Anschlagpunkt Standplatz Auffanggurt Erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers eines Auffangsystems mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung Verbindungsmittel min. 4,0 m La 3,0 m Endsicherung Aufprallfläche Sicherheitsabstand 1,0 m La = max. 3,0m =(Aufreißlänge des Falldämpfers + Rutschstrecke Auffanggerät (zul. max 1,0m) + 2 x Länge des Verbindungsmittels) Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 22

23 Auswahl der PSA gegen Absturz Anschlagpunkt Höhensicherungsgerät mit integrierter Falldämpfung 2,0 m (max. zulässige Auffangstrecke) ein- und ausziehbares Verbindungsmittel Standplatz Erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers eines Auffangsystems mit Höhensicherungsgerät Aufprallfläche Auffanggurt Sicherheitsabstand 1,0 m 2,0 m mind. 3,0 m Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 23

24 Auswahl der PSA gegen Absturz Verwendung geeigneter Auffanggurte - Passform z. B. durch Hängeversuche prüfen - nur Auffangösen verwenden - Halteösen sind nicht geeignet Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 24

25 Bauarten/Auswahl der PSA gegen Absturz PSA für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen - Arbeitsplatzpositionierung - Rückhaltesysteme Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 25

26 Bauarten/Auswahl der PSA gegen Absturz Benutzung eines Haltegurtes in Auffangfunktion Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 26

27 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Anschlagen von PSA gegen Absturz und zum Retten nur geeignete, ausreichend tragfähige Anschlageinrichtungen (AE) benutzen Anschlageinrichtungen nach EN 795 (Baumusterprüfung erforderlich CE-Kennzeichung) Provisorische Anschlagmöglichkeiten, wie Fensterrahmen, Heizkörper, gespannte Drahtseile (Greifzug), Kranhaken sind ungeeignet Beachte: Keine Unterschiede zwischen AE für Auffang- und Rückhaltesysteme! Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 27

28 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Temporäre Einzel-Anschlagpunkte Stahl Beton Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 28

29 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Einzel-Anschlagpunkte Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 29

30 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Mobile Anschlageinrichtung z.b. Dreibein Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 30

31 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Mobile Anschlageinrichtung z.b. gleitende Anschlageinrichtung mit einem Anschlagpunkt an einem Stahlträger als Schiene Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 31

32 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Mobile Anschlageinrichtung z.b. Türanker, wird in eine Türöffnung oder Aussparung eingespannt. Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 32

33 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Anschlagkonstruktionen Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 33

34 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 34

35 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Temporäre Anschlagkonstruktionen Auslenkung der horizontalen Führung beachten Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 35

36 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Anschlageinrichtung als Bestandteil einer baulichen Einrichtung Nachweis der Anschlageinrichtung/baulichen Einrichtung? Kennzeichnung? Analog EN 795! Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 36

37 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 (Beispiel) Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 37

38 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Anschlagmöglichkeiten an baulichen Einrichtungen Stahlschlupp OK? Nachweis der Konstruktion für 7,5 kn! Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 38

39 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Anschlaghilfen Bandschlinge Greiffix Anforderungen? Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 39

40 Bauarten/Auswahl von Anschlageinrichtungen Anforderungen für Anschlaghilfen, da PSA DIN EN 795 DIN EN 354 Verbindungsmittel Vorgesehene Anschlagart berücksichtigen Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 40

41 Planung und Festlegung von Anschlageinrichtungen Grundlagen: Baustellenverordnung 3 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege Eine fachgerechte Beratung durch den Hersteller oder autorisierte Stellen sollte bei der Planung nicht fehlen! Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 41

42 Planung und Festlegung von Anschlageinrichtungen Montageausführung Geeigneten Montagebetrieb wählen (Empfehlung: vom Hersteller autorisiert) Ausführung nach Montageanweisung des Herstellers Dokumentation der Montage (Empfehlung: Der Unterlage für spätere Arbeiten beifügen) Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 42

43 Besondere Hinweise für den Benutzer Anschlagpunkt sollte in jedem Fall oberhalb des Benutzers gewählt werden. Erforderliche lichte Höhe bedingt durch das Auffangsystem beachten. Sicherer Zugang zur Anschlageinrichtung vorhanden? Nicht zum Anschlagen und Heben von Lasten verwenden. Sachkundigenprüfung durchgeführt? (Sicht-/Funktionsprüfung - Belastungsprüfung? - Verantwortung?) Lasthaken von Kranen, selbstgespannte Drahtseile dürfen planmäßig nicht als Anschlageinrichtung verwendet werden!!! Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 43

44 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSA gegen Absturz Praxis: horizontaler Einsatz von Höhensicherungsgeräten Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 44

45 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA Praxis: horizontaler Einsatz von Höhensicherungsgeräten Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 45

46 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA Praxis: Einsatz von mitlaufenden Auffanggeräten an beweglicher Führung in horizontaler bzw. geneigter Anordnung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 46

47 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA Praxis: Einsatz von mitlaufenden Auffanggeräten an beweglicher Führung in horizontaler bzw. geneigter Anordnung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 47

48 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA Praxis: Einsatz von Verbindungsmitteln mit Falldämpfern mit zu erwartender Kantenbeanspruchung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 48

49 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA PSA gegen Absturz ist in der Regel für horizontale Anwendungen nicht geprüft. Eine sichere Funktion der Ausrüstungen ist für diese Beanspruchungsrichtung bzw. Kantenbeanspruchung nicht gewährleistet!!! höhere Fallstrecken (Aufprallen des Benutzers) z.b. 1,50m >> 0,60m beim Höhensicherungsgerät, 3,00m >> 2,00m beim mitlaufenden Auffanggerät Fangstosskraft 6,0 KN wirkt auf die Person Versagen des Verbindungsmittels, des Falldämpfers, der beweglichen Führung bzw. des Auffanggerätes durch Kantenbeanspruchung Tödliche Gefährdung? Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 49

50 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 50

51 Verbindungsmittel mit Falldämpfer, mitlaufende Auffanggeräte Es gibt zur Zeit in der Normung keine Prüfanforderungen für die horizontale Verwendung. Lediglich nationale Prüfgrundsätze bzw. einen Normenentwurf pren 354. Ein Versagen der üblichen PSA ist nicht auszuschließen. Kantenbeanspruchung ist grundsätzlich auszuschließen Unbedingt Angaben in der Gebrauchsanleitung beachten. Gegebenenfalls Rücksprache beim Hersteller Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 51

52 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA Erste Lösung: Europäisch abgestimmte Prüfgrundsätze für den Einsatz von Höhensicherungsgeräten in horizontaler Anordnung Danach optionale Prüfung im Rahmen einer EG-Baumusterprüfung für die horizontale Anwendung von Höhensicherungsgeräten möglich! z.b. Höhensicherungsgerät Fa. Ikar/Fulda - Typ H 9,5/HPS 9,5 4,5mm Stahldrahtseil Hinweis: Eine Beanspruchung des Verbindungsmittels durch scharfe Kanten ist zu vermeiden! (z.b. bei einem Kantenradius < 0,5 mm = schärfer als die Kante des Flansches eines Profilträgers aus Stahl) Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 52

53 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA Benutzungsdauer (Richtwerte nach BGR 198/199) Gurte 6-8 Jahre Seile/Bänder 4-6 Jahre Geräte bzw. sonstige Empfehlungen siehe Gebrauchsanleitung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 53

54 Lagerung/Reinigung/Wartung/Prüfung Lagerung in trockenen Räumen freihängend nicht in der Nähe von Heizungen vor aggressiven Stoffen schützen möglichst vor direkter Lichteinwirkung schützen für Transport möglichst Gerätekoffer benutzen Reinigung in Waschmaschine, Temperatur nach Herstellerangabe Wartung? Prüfung? Nach Angaben des Herstellers!!! Durch einen Sachkundigen Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 54

55 Prüfung der persönlichen Schutzausrüstungen Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.b. BG-Regeln, DIN EN-Normen, DIN-Normen, technische Regeln anderer EG-Mitgliedsstaaten) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Benutzung von PSA gegen Absturz und zum Retten beurteilen kann. (siehe auch BGG 906 "Grundsatz: Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz") Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 55

56 Prüfung der persönlichen Schutzausrüstungen Ausbildungsinhalte nach BGG 906: Fachbezogene Vorschriften und Regeln der Technik Bauarten von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und zum Retten Bewertung, Auswahl Einsatz- und Verwendungsbereiche Bestimmungsgemäße Verwendung Aufbewahrung, Pflege Praktische Übungen zum Erkennen von Beschädigungen und Bewertung der Ablegereife Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 56

57 Bestimmungsgemäße Benutzung der PSA Unterweisung nach Bedarf, mindestens einmal jährlich über die für die PSA allgemein bestehenden sicherheitstechnischen Anforderungen die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung die bestimmungsgemäße Benutzung das richtige Anschlagen die ordnungsgemäße Aufbewahrung das Erkennen von Schäden. Die Unterweisung hat unter Berücksichtigung der Gebrauchsanleitung des Herstellers und der Betriebsanweisung des Unternehmers zu erfolgen (einschließlich praktischer Übungen (BGV A1 31)). Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 57

58 Rettung durch Kollegen? Heraufziehen ist nicht möglich! Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 58

59 Bauarten/Auswahl der PSA zum Retten Abseilgeräte / Rettungshubgeräte Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 59

60 Bauarten/Auswahl der PSA zum Retten Siehe BGR 199 Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 60

61 Lagerung nach langem, freien Hängen Keine Schocklagerung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 61

62 1. Zunächst Hockoder Kauerstellung dann erst 2. Flachlagerung Seminar Retten BG-Bau Arbeitsschutzzentrum Haan Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 62

63 Risikobeurteilung 8 BGV A1 Grundsätze der Prävention (1) Wenn eine gefährliche Arbeit von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeführt wird und sie zur Vermeidung von Gefahren eine gegenseitige Verständigung erfordert, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führt. (2) Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen. Arbeiten mit Absturzgefahr und damit Arbeiten unter Verwendung von PSAgA sind gefährliche Arbeiten im Sinne der BGV A1 (BGI 515) Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 63

64 Risikobeurteilung Ausgangsbasis: Das Ergebnis der Gefährdungsund Belastungsbeurteilung führt zur Anwendung der PSAgA oder PSAzR. Die PSA wird bestimmungsgemäß von unterwiesenen und trainierten Mitarbeitern benutzt. Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 64

65 Risikobeurteilung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 65

66 Risikobeurteilung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 66

67 Risikobeurteilung Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 67

68 Risikobeurteilung --- Beispiel 1 Dacharbeiten an einer Absturzkante im Freien Ausgangsbedingungen: Verwendung eines RHS Regen, Wind Erfahrener Mitarbeiter RPZ = V x A = 3 x 3 = 9 Das Risiko ist akzeptabel; es liegt keine gefährliche Arbeit vor. Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 68

69 Risikobeurteilung --- Beispiel 2 Arbeiten im Stahlskelettbau in großen Höhen Ausgangsbedingungen: Verwendung eines AS Normale Witterungsbedingungen keine Vereisung Erfahrener Mitarbeiter RPZ = V x A = 7 x 3 = 21 Das Risiko ist nicht akzeptabel, da bei der anzunehmenden Verletzungsschwere und dem freien Hängen nach dem Auffangvorgang unterhalb der Stahlkonstruktion Handlungsunfähigkeit (bewertet mit Ziffer 7 ) besteht. Alleinarbeit ist insofern nicht zulässig! Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 69

70 Zusammenfassung - Nur für den jeweiligen Einsatzzweck geprüfte PSA gegen Absturz und zum Retten auswählen - Bestimmungsgemäße Verwendung - Unterweisung der Benutzer - Übung (BGV A1 31) - Gewährleistung des sicheren und funktionsfähigen Zustandes der PSA Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper Folie 70

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