844 BGI 844. Einsatz von Schutzkleidung gegen Einwirkung durch hochfrequente elektromagnetische. Frequenzbereich 80 MHz 1 GHz

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1 844 BGI 844 Einsatz von Schutzkleidung gegen Einwirkung durch hochfrequente elektromagnetische Felder im Frequenzbereich 80 MHz 1 GHz Fachausschuss Elektrotechnik der DGUV Oktober 2002

2 BGI 844 2

3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Gefährdungsermittlung Bewertung und Auswahl Allgemeines Bewertung Hinweise für die Auswahl Allgemeines Erforderlicher Wert des HF-Schutzfaktors Exposition bei Einzelfrequenz Exposition mit mehreren Frequenzen Ergonomische Anforderungen Kombination mit anderen Schutzausrüstungen Gefahrenhinweise Anwendung Allgemeines Zusätzliche Informationen zur Anwendung Betriebsanweisung Unterweisung Ordnungsgemäßer Zustand Prüfung Reinigung Aufbewahrung Reparatur Anhang 1: Vorschriften und Regeln

4 BGI 844 Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. 4

5 Vorbemerkung BGI 844 BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeits schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-Informationen ent haltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglich keiten, davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Diese BG-Information wurde von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Elektrotechnik bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesund heit BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erarbeitet und wird von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik herausgegeben. Diese BG-Information wurde in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgenommen und kann beim Carl Heymanns Verlag GmbH Luxemburger Straße Köln unter der Bestell-Nummer BGI 844 bezogen werden. Diese BG-Information erläutert die Unfallverhütungsvorschrift Elektromagne tische Felder (BGV B11) und zugehörige BG-Regel sowie den Abschnitt Persönliche Schutzausrüstungen der Unfallverhütungsvorschrift Allgemei ne Vorschriften (BGV A1, bisherige VBG 1) hinsichtlich des Einsatzes von Hochfrequenzschutzkleidung (HF-Schutzkleidung). 5

6 BGI 844 In dieser BG-Information sind die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persön licher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung) sowie der Achten Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstungen - 8. GSGV) berücksichtigt. Die in dieser BG-Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in techni schen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Anforderungen an und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen hochfrequente elek tromagnetische Felder sind in der Norm DIN Schutzklei dung; Teil 100: Schutz gegen hochfrequente elektro-magnetische Felder im Frequenzbereich 80 MHz bis 1 GHz, Anforderung und Prüfung enthalten. 6

7 1 Anwendungsbereich Diese BG-Information findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Schutzkleidung gegen Exposition durch elektro magnetische Felder hoher Intensität im Frequenzbereich 80 MHz bis 1 GHz. Aus Sicherheitsgründen trifft diese BG-Information Festlegungen nur in Aufenthaltsbereichen in denen die einzelnen Feldgrößen, elektrische Feldstärke E und magnetische Feldstärke H, das Zehnfa che des nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) für den Expositionsbereich 1 für Einwirkdauer 6 min zulässigen Wertes nicht überschreiten. Dies gilt auch, wenn die nachgewiesene Schutzwirkung der HF-Schutzkleidung den Aufenthalt in höheren Feldstärken erlauben würde. Anmerkung: Die oben beschriebene Feldstärkeeinschränkung ergibt sich aus der Zuordnung der persön liche Schutzausrüstungen HF-Schutzkleidung zur Kategorie 2 nach der 8. GSGV. Der eingeschränkte Frequenzbereich ergibt sich aus der Tatsache, dass z.zt. noch keine Prüfverfahren für den Einsatz von Schutzklei dung bei höheren oder niedrigeren Frequenzen zur Verfügung ste hen. Zu beiden Fällen sind diese aber in Vorbereitung und werden dann im Rahmen einer Erweiterung dieser BG-Information eingearbeitet. 7

8 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Hochfrequenzschutzkleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung, die den Körper vor unzulässiger Exposition durch elektromagnetische Hochfrequenzfelder schützen soll. 2. Einsatzfrequenzbereich ist der Frequenzbereich, für den die Hochfrequenzschutzkleidung nach EG-Richtlinie 89/656 zertifiziert ist. 3. Anwendungsfrequenzbereich ist der Frequenzbereich, in dem die HF-Schutzkleidung im vorgesehenen Aufenthaltsbereich ein gesetzt werden soll. 4. HF-Schutzfaktor F ist ein Maß für die Schutzwirkung der HF-Schutzkleidung gegenüber elektromagnetischen Feldern. Er wird aus der elektromagnetischen Schirmdämpfung a em oder aus der SAR-Schirmdämpfung a Sar bestimmt. In der Praxis kann man davon ausgehen, dass beide Verfahren zu nahezu gleichen Ergebnissen führen. HF-Schutzfaktor F ermittelt aus der elektromagnetischen Schirmdämpfung a em Es gilt F = mit a em in db elektromagnetische-schirmdämpfung der HF-Schutzkleidung nach DIN HF-Schutzfaktor F ermittelt aus der SAR-Schirmdämpfung a SAR Es gilt F = mit a SAR in db SAR-Schirmdämpfung der HF-Schutzkleidung nach DIN

9 3 Gefährdungsermittlung Vor der Auswahl und dem Einsatz von HF-Schutzkleidung ist eine Beurteilung des Arbeits platzes nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) durch zuführen, die unter anderem beinhaltet: Ermitteln der maximalen Werte der elektrischen und magnetischen Feldstärke am Arbeitsplatz und im Aufenthaltsbereich bei den Betriebsfrequenzen der HF- Anlage sowie rele vanter benachbarter HF-Anlagen. Eindeutiger Betriebszustand der Anlage während der Ermittlung und während der Arbeiten. Prüfung aller technischen sowie organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der zulässigen Werte nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) Expositionsbereich 1 Einwirkdauer 6 min an der Arbeitsstelle. darüber hinaus sind als mögliche Gefährdungen zu berücksichtigen: Berührung von HF-aktiven Teilen, die Gefährdung durch Überschläge (arcing), weitere gesundheitsgefährliche Umgebungsfaktoren, Arbeitsenergieumsatz durch körperliche Belastung, Witterungseinflüsse bei Arbeiten im Freien, Frequenzen, die außerhalb des Einsatzfrequenzbereiches der HF-Schutz kleidung und deren Feldstärken oberhalb der zulässigen Werte liegen, Berührung spannungsführender Teile. 9

10 4 Bewertung und Auswahl 4.1 Allgemeines Bei der Auswahl von HF-Schutzkleidung ist auf den erforderlichen HF-Schutz bei gleichzeitigem Tragekomfort zu achten. Unternehmer sollten beim Einsatz von HF-Schutzkleidung gegebe nenfalls Unterstützung und Beratung durch Fachkompetenz einho len. 4.2 Bewertung Vor der Auswahl von HF-Schutzkleidung hat der Unternehmer eine Bewertung der von ihm vorgesehenen Schutzkleidung vorzunehmen, um festzustellen, ob sie 1. nach 8. GSGV geprüft und zertifiziert wurde und mit dem CE-Zeichen versehen ist. 2. den Anforderungen der Norm DIN entspricht und dementsprechend gekennzeichnet ist. Bezogen auf die jeweilige Arbeitssituation sind im Weiteren folgende Punkte zu bewerten: 3. Einfaches und sicheres Anlegen der HF-Schutzkleidung vor bzw. während der Arbeiten. 4. Die Ausführbarkeit der vorgesehenen Arbeiten unter Benutzung der HF-Schutzkleidung. 5. Gefahrquellen durch Nutzung der HF-Schutzkleidung, z.b. durch Wärmestau im Anzug oder unzureichendes Sichtfeld für die durchzuführenden Arbeiten. 6. Die Eignung der HF-Schutzkleidung für Arbeiten in unmittelba rer Nähe HF-aktiver Teile. 7. Ausreichende ergonomische Anforderungen und gesundheitliche Voraussetzung des Trägers von HF-Schutzkleidung. 8. Anpassung der HF-Schutzkleidung an die Person. 9. Anwendung der HF-Schutzkleidung mit anderen Schutzausrüs tungen (Helm, Absturzsicherung, Schutzschuhe). 10

11 BGI Hinweise für die Auswahl Allgemeines HF-Schutzkleidung muss die zu schützende Person vollständig um schließen. Sie kann aus einem Teil oder aus mehreren Teilen beste hen. Als Grundlage bei der Auswahl der HF-Schutzkleidung hinsichtlich des notwendigen Schutzes gegen eine unzulässige Exposition elek tromagnetischer Felder sollen die zulässigen Werte der elektrischen und magnetischen Feldstärke nach Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) herangezogen werden. Zur Bestimmung der Feldverhältnisse am Arbeitsplatz scheiden aus praktischen Gründen in der Regel die Ermittlung der Leistungsdichte und der SAR aus. Der Anwendungsfrequenzbereich der HF-Schutzkleidung muss den vorhandenen Frequenzen an der Arbeitsstelle entsprechen und in nerhalb des Einsatzfrequenzbereiches liegen Erforderlicher Wert des HF-Schutzfaktor Der erforderliche Wert des HF-Schutzfaktors ergibt sich aus dem Vergleich der maximalen an der Arbeitsstelle ermittelten Feldstärken mit den nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) zulässigen Werten für den Expositionsbereich 1. Ergibt dieser Vergleich ein Wert größer 10, so darf aus Sicherheitsgründen die HF-Schutzkleidung nicht eingesetzt und das HF-Feld nicht betreten werden Exposition bei Einzelfrequenz Zur Auswahl der geeigneten HF-Schutzkleidung sind folgende Be ziehungen einzuhalten: F E max E zul ; E max 10 E zul und F H max H zul ; H max 10 H zul 11

12 BGI 844 mit: F = HF-Schutzfaktor E max = maximaler Wert der an der Arbeitsstelle ermittelten elektrischen Feldstärke E zul = zulässiger Wert der elektrischen Feldstärke H max = maximaler an der Arbeitsstelle ermittelten magnetischen Feldstärke H zul = zulässiger Wert der magnetischen Feldstärke Exposition mit mehreren Frequenzen Wurden die Feldstärken durch eine breitbandige Feldstärkemes sung nach DIN VDE 0848 Teil 1 bestimmt, so liegt bereits der Wert der Gesamtfeldstärke vor. Dieser Maximalwert für die elektrische und magnetische Feldstärke ist dann gemäß nachfolgender Glei chungen auf den jeweils kleinsten zulässigen Wert der elektrischen und magnetischen Feldstärke im Anwendungsfrequenzbereich zu beziehen. F E,max E zul,min ; E,max 10 E zul,min und F H,max H zul,min ; H,max 10 H zul,min mit: F = HF-Schutzfaktor E,max = maximaler Wert der an der Arbeitsstelle ermittelten elektrischen Gesamtfeldstärke E zul, min = kleinster zulässiger Wert für die elektrische Feldstärke im H,max = maximaler Wert der an der Arbeitsstelle ermittelten magnetischen Gesamtfeldstärke H zul, min = kleinster zulässiger Wert für die magnetische Feldstärke im Anwendungsfrequenzbereich 12

13 BGI Ergonomische Anforderungen Die Schutzkleidung ist so zu wählen, dass sie einen möglichst ho hen Tragekomfort aufweist und den Träger nicht mehr als unver meidbar behindert oder gefährdet. Es ist darauf zu achten, dass: die Konfektionsgröße der HF-Schutzkleidung den persönlichen Erfordernissen und der einsatzbedingten Tätigkeit entspricht. ein selbstständiges An- und Auskleiden für die tragende Person möglich ist Kombination mit anderen Schutzausrüstungen Hat die arbeitsumfeldbedingte Gefährdungsermittlung ergeben, dass unter Beachtung der eigentlichen Arbeitsaufgabe zusätzlich auch andere persönliche Schutzausrüstungen (PSA) getragen wer den muss, so ist die HF-Schutzkleidung so auszuwählen, dass diese mit einem Minimum an Einschränkungen getragen werden kann. 4.4 Gefahrhinweise In Abhängigkeit von den jeweils herrschenden Arbeitsumfeldbe dingungen kann im Innern einer geschlossenen Schutzkleidung durch hohe körperliche Belastung ein Wärmestau entstehen. Maßnahmen zur Vermeidung sind festzulegen: Auswahl der HF-Schutzkleidung unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, Einschränkung der Benutzungsdauer für die geschlossene HF-Schutz kleidung, z.b. bei belastenden Witterungsbedingungen, wie starke Sonneneinstrahlung, Einschränkung der Anwendung der vollständig geschlossenen HF-Schutz kleidung auf den unmittelbaren Gefahrbereich. Die Schutzhaube der HF-Schutzkleidung lässt häufig nur ein einge schränktes Gesichtsfeld zu. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass dadurch keine zusätzliche Gefahr für die Person entsteht. Ge gebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen. 13

14 BGI 844 Alle Arbeiten müssen mit den zur HF-Schutzkleidung zugehörigen Schutzhandschuhen durchführbar sein. Ebenso sind Maßnahmen für den Einsatz bei Kälte und unter Ein wirkung weiterer nicht durch HF hervorgerufener Gefahren für den jeweiligen Arbeitsort festzulegen. Die mögliche Gefährdung durch eine Exposition oberhalb der zulässigen Werte außerhalb des Einsatzfrequenzbereiches der HF-Schutzkleidung ist zu beachten. 14

15 5 Anwendung 5.1 Allgemeines HF-Schutzkleidung ist bestimmungsgemäß zu benutzen. Das betrifft insbesondere den Einsatzfrequenzbereich, die maximale Feldstärke im Aufenthaltsbereich und den HF-Schutzfaktor. Die Hinweise in den Herstellerinformationen zur Anwendung der HF-Schutzkleidung sind zu beachten. Die Benutzer haben die für den Einsatz der HF-Schutzkleidung erstellte Betriebsanweisung zu befolgen. HF-Schutzkleidung ist vor jeder Benutzung auf Beschädigungen, z.b. Risse, Löcher, defekte Schließelemente, zu prüfen. Wurden bei der Überprüfung Beschädigungen festgestellt, so darf die HF-Schutzkleidung nicht eingesetzt werden (siehe Abschnitt 7.4 Reparatur ). Ist vorgesehen, dass die HF-Schutzkleidung von mehreren Personen getragen werden soll, so sind zusätzlich hygienische Aspekte zu beachten: Tragen von zusätzlicher personengebundener Unterkleidung, die vom Unternehmer bereitzustellen ist. Reinigung der HF-Schutzkleidung bei Nutzerwechsel. Desinfektion des Gesichtsfeldes. Anmerkung: Können nach Angabe des Herstellers der HF-Schutzkleidung Teile nicht gereinigt werden, z.b. Leder besetzte Handschuhe, müssen solche Teile für jeden Benutzer individuell bereitgestellt werden. Schutzkleidung darf keinen Einflüssen, wie starke mechanische, chemische Beanspruchung oder Funkenflug (Schweißen, Schleifen) ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen kann. Ist aus physiologischer Sicht das Tragen der HF-Schutzkleidung nur mit eingeschränkter Einsatzzeit möglich, so hat der Benutzer die in der Betriebsanweisung (siehe Abschnitt 6) festgelegte maximale Tragedauer einzuhalten. 15

16 BGI 844 In einem Begleitheft zur HF-Schutzkleidung sind Benutzer, Trage dauer Einsatzbedingungen, Pflegemaßnahmen, Reparaturen und Prüfungen zu dokumentieren (siehe Abschnitt 8.1). 5.2 Zusätzliche Informationen zur Anwendung Für den Einsatz von HF-Schutzkleidung hat der Unternehmer unter Einbeziehung der Herstellerangaben zusätzliche Informationen zu erstellen. Diese Zusatzinformationen müssen insbesondere beinhal ten: Hinweise zu den Gefahren durch hochfrequente elektromagneti sche Felder, Tragedauer, Hinweise für das korrekte An- und Ablegen der Kleidung, Beachtung des passenden Sitzes (notwendige Überlappung der Einzelteile), Prüfungen, die der Träger vor dem Gebrauch durchzuführen hat, erforderliche Warnungen vor falschem Gebrauch, z.b. Einsatz in Bereichen außerhalb des Einsatzfrequenzbereichs oder des HF-Schutzfaktors, Gebrauchseinschränkungen durch Witterungseinflüsse, Lagerung, Pflege, Art und Weise der korrekten Reinigung, Warnhinweis vor möglichen Problemen und Gefahren, z.b. dass nur geschlossene Kleidung die Schutzfunktion erfüllt, Hinweise zu weiteren Gefährdungen und den Schutz davor, Festlegungen zur Benutzung von HF-Schutzkleidung durch meh rere Beschäftigte. 16

17 6 Betriebsanweisung Hat der Unternehmer in der Betriebsanweisung nach 5 der Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) festgelegt, dass HF-Schutzkleidung als persönliche Schutzausrüs tung einzusetzen ist, so sind darin weitere Festlegungen zum örtlichen und zeitlichen Einsatz der HF-Schutzkleidung zu treffen. Des Weiteren sind die Informationen zur Anwendung (Abschnitt 5) in die Betriebsanweisung aufzunehmen. 17

18 7 Unterweisung Der Unternehmer hat die Benutzer anhand der Betriebsanweisung, und der Herstellerinformationen vor der erstmaligen Benutzung und danach mindestens jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und muss mindestens das sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz, die Gefährdung und Schutzmaßnahmen, den Anwendungsbereich im Unternehmen, das vorschriftsmäßige Anlegen der HF-Schutzkleidung, die Anforderungen an HF-Schutzkleidung, die bestimmungsgemäße Benutzung, die ordnungsgemäße Aufbewahrung, das Erkennen von Schäden der HF-Schutzkleidung und das Verhalten bei Unfällen umfassen. 18

19 8 Ordnungsgemäßer Zustand 8.1 Prüfung Die Benutzer von HF-Schutzkleidung haben diese vor jedem Einsatz durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen (siehe Abschnitt 5.1). Der Unternehmer hat die Einsatzfähigkeit der HF-Schutzkleidung sicherzustellen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den Herstellerangaben ist die HF- Schutzkleidung in regelmäßigen Zeit abständen auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Diese Prüfung ist im Begleitheft zu dokumentiert. Zusätzlich kann eine Kennzeich nung an der HF-Schutzkleidung angebracht werden. 8.2 Reinigung HF-Schutzkleidung ist bei Bedarf zu reinigen. Dabei sind die In formationen des Herstellers über die Reinigungsmethode und Reinigungsmittel zu beachten. Teile die nicht gereinigt werden kön nen, sind zu desinfizieren. Anmerkung: Durch unsachgemäße Reinigung kann die Schutzwirkung herabge setzt werden! 8.3 Aufbewahrung Die Lagerung der HF-Schutzkleidung hat nach Herstellerangaben so zu erfolgen, dass eine Schädigung des Materials vermieden wird. 8.4 Reparatur Die Reparatur der HF-Schutzkleidung darf nur vom Hersteller oder von autorisierten Firmen bzw. Personen durchgeführt werden. Anschließend ist der Erhalt der zertifizierten Schirmdämpfung nach zuweisen. 19

20 Anhang Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt: 1. Gesetze, Verordnung Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Straße 449, Köln Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inver kehrbringen von persönlicher Schutzausrüstungen) (8. GSGV), PSA-Benutzungsverordnung. 2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bezugsquelle: zuständige Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Straße 449, Köln Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften (BGV A1, bisherige VBG 1), Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11, VBG 25), BG-Regel Elektromagnetische Felder (BGR B11, ZH 1/257). 3. Normen Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstrasse 6, Berlin DIN Schutzkleidung; Teil 100: Schutz gegen hochfrequente elektromagnetische Felder im Frequenzbereich 80 MHz bis 1 GHz, Anforderungen und Prüfung, 20

21 BGI 844 DIN VDE 0848 Teil 1 Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektro-magnetischen Feldern; Teil 1: Definitionen, Mess- und Berechnungsverfahren 4. Sonstige Veröffentlichungen Heinrich, Wolfgang: Dämpfungsmessung an einem HF-Schutzanzug Telekom Praxis 12/94, Heinrich, Wolfgang; Braatz, H.; Jaworek, H.: Personenschutz im Bereich elektromagnetischer Hochfrequenzfelder Telekom Praxis 03/96 Heinrich, Wolfgang; Braatz, H.: HF-Schutzkleidung bei der Deutschen Telekom AG Sicherheitsingenieur 02/01 und 03/01, Scholmann, J., Siekmann, H.: Schutzkleidung gegen hochfrequente elektromagnetische Felder (Hf-Schutzkleidung) Schriftenreihe Aus der Arbeit des BIA, Nr. 42, Ausgabe 11/97, November 1997, Scholmann, J.; Siekmann,H.: Hochfrequenz-Schutzkleidung Eine neue Persönliche Schutzausrüstung Die BG, Oktober 1999, S , Siekmann, H.; Scholmann, J.: Prüfkriterien für Schutzkleidung gegen hochfrequente elektromagnetische Felder Forschungsbericht Fb 809, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund und Berlin, Wirtschaftverlag NW, Bremerhaven, 1998, Siekmann, H.: Schutzkleidung für hochfrequente elektromagnetische Felder in: Arbeit und Gesundheit Jahrbuch 2000, Innovation und Prävention, Hrsg.: W. Eichendorf u.a., Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden,

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23 BGI 844 Bestellungen: Hauptverwaltung Köln Telefon: / Telefax: / versand@bgetem.de Präventionsstandort Energie- und Wasserwirtschaft Düsseldorf Telefon: / Telefax: / info.energie-wasser@bgetem.de Bei Rückfragen: Präventionszentren Köln I Telefon: / (Hauptverwaltung) Telefax: / Köln II Telefon: / (Bad Münstereifel) Telefax: / Braunschweig Telefon: / Telefax: / Berlin Telefon: / Telefax: / Dresden Telefon: / Telefax: / Nürnberg Telefon: / Telefax: / Augsburg Telefon: / Telefax: / Stuttgart Telefon: / Telefax: / Präventionsstandort Energie- und Wasserwirtschaft Düsseldorf Telefon: / Telefax: / Präventionsstandort Druck und Papierverarbeitung Wiesbaden Telefon: / Telefax: /

24 Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer Köln Telefon Telefax Bestell-Nr. BGI 844

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