Informationstour Rheinland-Pfalz

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Transkript:

Informationstour Rheinland-Pfalz Kaiserslautern, 25.11.2015 Julius Hagelstange Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik

Begrüßung Dr. Gottfried Jung Ministerialdirigent Leiter der Abteilung Klimaschutz, Umwelttechnologie, Kreislaufwirtschaft MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, KLIMASCHUTZ, ENERGIE UND LANDESPLANUNG RHEINLAND-PFALZ

Begrüßung Thomas Pensel Geschäftsführer der Energieagentur Rheinland-Pfalz

Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Schwerpunkte und Perspektiven Julius Hagelstange Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik

Das Service- und Kompetenzzentrum (SK:KK) Information & Beratung: Aktuelle Förderinfos Praxisratgeber und Infoblätter Veranstaltungshinweise Newsletter Förderberatung (telefonisch/per Mail, vor Ort und auf Veranstaltungen) Fach- und Vernetzungsveranstaltungen: Fachveranstaltungen für Klimaschutzmanager Arbeitstreffen mit Regionalen Multiplikatoren / Kommunalen Entscheidern Antragstellerschulungen in Kooperation mit dem Projektträger Jülich (PtJ)

Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Bewilligte Projekte je Bundesland 2008-2014 Baden-Württemberg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Bayern Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Hessen Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen Sachsen-Anhalt Berlin Sachsen Bremen Hamburg 107 88 86 64 61 41 39 15 5 428 477 560 890 1015 1001 2013 1247 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 100011001200130014001500160017001800

Bewilligte Projekte je Bundesland pro 100.000 Einwohner 2008-2014 Niedersachsen 11,56 Saarland 8,49 Bayern 7,07 Hessen 7,03 5,61 5,38 Brandenburg 4,29 Thüringen 2,88 Sachsen-Anhalt 2,64 Bremen 2,27 Berlin 1,17 Sachsen 0,94 Hamburg 0,28 12,83

Verteilung der bewilligten Projekte auf die einzelnen Förderbausteine 2008-2014

Förderschwerpunkte Die neue Kommunalrichtlinie Förderung von Einstiegsberatung und Konzepte Förderung eines Klimaschutzmanagements Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- /Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben Erstellung von Klimaschutzkonzepten Energiesparmodelle in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen / Sportstätten Sanierung der Außen- /Straßen-/Innen- und Hallen-beleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Sanierung der Außen-/Innenund Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Nachhaltige Mobilität Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Weitere investive Maßnahmen

Antragsberechtigte Voll antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind Für Teile antragsberechtigt: Schulen und Kindertagesstätten Hochschulen Jugendfreizeiteinrichtungen Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen Unternehmen mit mehrheitlich (50,1%) kommunaler Beteiligung Religionsgemeinschaften Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften, private Unternehmen, Zusammenschlüsse

Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten: Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %, Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %, Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %. Keine erhöhte Förderquote für die Erstellung der Teilkonzepte Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten und Abfallentsorgung

Interkommunale Kooperation Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen mehrerer Kommunen werden vom Fördermittelgeber explizit begrüßt! Gemeinde Klimawiesen Drei Antragskonstellationen für Landkreise als Antragsteller: 1. Gemeinsam mit einigen / allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2. Ausschließlich für die eigenen und/oder von den angehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Zuständigkeiten 3. Als Koordinator für mehrere Städte und Gemeinden Gemeinde Klimafreund Gemeinde Klimadorf Gemeinde Klimahausen Gemeinde Klimaberg Gemeinde Prima Klima

Antragstellung Antragsfenster: 1. Oktober 2015 bis 31. März 2016 1. Juli bis 30. September 2016 1. Januar bis 31. März 2017 1. Juli bis 30. September 2017 Antragstellung nur über: Ausnahmen (Ganzjährige Beantragung): Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements Energiesparmodelle in Bildungs- und Jugendfreizeit- einrichtungen sowie Sportstätten Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen

Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie Förderung von Einstiegsberatung und Konzepten Förderung eines Klimaschutzmanagements Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- /Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten Einstiegsberatung Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Stelle für Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme Erstellung von Klimaschutzkonzepten Energiesparmodelle in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen / Sportstätten Starterpaket für Energiesparmodelle Sanierung der Außen-/Straßen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Nachhaltige Nachhaltige Mobilität Mobilität Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Sanierung der Außen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Weitere investive Maßnahmen

Was wird gefördert? Einstiegsberatung Erhöhte FQ: bis zu 91 % Zuschuss von bis zu 65 % der Personal- und Sachausgaben für Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten Weiterhin: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Max. 15 Beratertage, mind. 5 vor Ort Hintergrund: Umfassende Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz Für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen Foto: BMUB, Sascha Hilgers

Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie Förderung von Einstiegsberatung und Konzepten Förderung eines Klimaschutzmanagements Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- /Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten Einstiegsberatung Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Stelle für Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme Erstellung von Klimaschutzkonzepten Energiesparmodelle in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen / Sportstätten Starterpaket für Energiesparmodelle Sanierung der Außen-/Straßen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Nachhaltige Nachhaltige Mobilität Mobilität Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Sanierung der Außen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Weitere investive Maßnahmen

Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte

Überblick Förderung von Klimaschutz(teil)konzepten Was wird gefördert? Klimaschutzkonzepte: Zuschuss von bis zu 65 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten begleitende Öffentlichkeitsarbeit Klimaschutzteilkonzepte: Zuschuss von bis zu 50 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Ausnahme: TK Abfallentsorgung & Industrie- und Gewerbegebiete, hier max. 50 % begleitende Öffentlichkeitsarbeit Erhöhte FQ: bis zu 91 % Erhöhte FQ: bis zu 70 % Hintergrund: Pro Antragsteller können max. ein Klimaschutzkonzept und bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden

Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie Förderung von Einstiegsberatung und Konzepten Förderung eines Klimaschutzmanagements Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- /Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten Einstiegsberatung Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Stelle für Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme Erstellung von Klimaschutzkonzepten Energiesparmodelle in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen / Sportstätten Starterpaket für Energiesparmodelle Sanierung der Außen-/Straßen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Nachhaltige Nachhaltige Mobilität Mobilität Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Sanierung der Außen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Weitere investive Maßnahmen

Klimaschutzmanagement Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers: Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO Projekt- und Prozessmanagement Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Umweltbildung Projektmanagement Partizipation Klimaschutzstandards Akteursvernetzung Erfassung klimaschutzrelevanter Daten Einführung EMAS Moderation/ Kommunikation Initiierung neuer Projekte

Klimaschutzmanager/innen in Deutschland * Verteilung der KSM in Deutschland: KSM im Erstvorhaben (284) Energiesparmodelle/Bildungs-KSM (79) KSM im Anschlussvorhaben (44) Vor 2015 geförderte KSM (168) Masterplan 100% Klimaschutz (19) * Quelle: Förderkatalog des Bundes Stand: Juli 2015

Klimaschutzmanagement: Erstvorhaben Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 91 Zuschuss von bis zu 65 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Foto: BMUB Hintergrund: Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutzkonzepts bzw. eines Teilkonzepts (Liegenschaften, Mobilität, Anpassung, Industrie- und Gewerbegebiete) Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems

Was wird gefördert? Klimaschutzmanagement: Anschlussvorhaben Erhöhte FQ: bis zu 56% Zuschuss von bis zu 40 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung Hintergrund: Bewilligungszeitraum bei Klimaschutzkonzepten max. 2 Jahre bei Teilkonzepten 1 Jahr Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums (lückenloser Übergang) Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem (Teil-)Konzept

Klimaschutzmanagement: Ausgewählte Maßnahme Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50% der Ausgaben für Investitionen und Installationen Deckelung: max. 200.000 Hintergrund: Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)- konzepts sein Beantragung während der ersten 18 Monate der Bewilligungszeitraums Antragstellung während Erstvorhaben oder Anschlussvorhaben Investiv und regionaler Modellcharakter THG-Minderungspotential von mind. 70 % Foto: BMUB

Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen Umfassende energetische Sanierungen eines Gebäudes / Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, der Austausch von Fenstern und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge) sowie die Anschaffung von fahrzeugbezogenen, nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten (Wall-Box, Ladesäule, etc.)

Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie Förderung von Einstiegsberatung und Konzepten Förderung eines Klimaschutzmanagements Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- /Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten Einstiegsberatung Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Stelle für Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme Erstellung von Klimaschutzkonzepten Energiesparmodelle in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen / Sportstätten Starterpaket für Energiesparmodelle Sanierung der Außen-/Straßen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Nachhaltige Nachhaltige Mobilität Mobilität Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Sanierung der Außen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Weitere investive Maßnahmen

Energiesparmodelle in Kitas und Schulen Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 65 % der Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal oder Sach- und Personalkosten fachkundiger Dritter Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstages im Umfang von max. 1.000 Euro je betreuter Einrichtung Bewilligungszeitraum: 4 Jahre Hintergrund: Erhöhte FQ: bis zu 91% Finanzielles Anreizsystem zur Einsparung von Strom und Wärme KSM unterstützt Bildungsträger bei der Initiierung und Umsetzung von Energiesparmodellen Foto: Daniel Willeke

Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Zuwendungsfähig sind: Erhöhte FQ: bis zu 62,5 % Sachausgaben für die pädagogische Arbeit Sachausgaben für Energieteams Ausgaben für geringinvestive Maßnahmen Abdichten von Außentüren / Fensterrahmen Anbringen von Türschließern an Außentüren Installation von voreinstellbaren manuellen u. programmierbaren Thermostatventilen Ersatz von ineffizienten Kleinlüftern (Zu- und Abluft) durch bedarfsgeregelte Neugeräte CCO Public Domain Einsatz von Wassersparaufsätzen / wassersparenden Armaturen bei Warmwasserleitungen

Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie Förderung von Einstiegsberatung und Konzepten Förderung eines Klimaschutzmanagements Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- /Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten Einstiegsberatung Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Stelle für Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme Erstellung von Klimaschutzkonzepten Energiesparmodelle in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen / Sportstätten Starterpaket für Energiesparmodelle Sanierung der Außen-/Straßen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Nachhaltige Nachhaltige Mobilität Mobilität Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Sanierung der Außen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Weitere investive Maßnahmen

Investive Maßnahmen Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen/ Kriterien LED-Außen- und Straßenbeleuchtung 20 % (ohne Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 25 % 25 % (mit Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 31,25 % mind. 70 % mind. 80 % LED-Lichtsignalanlagen 30 % erhöhte FQ bis zu 37,5 % mind. 70 % LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % (in Verbindung mit nutzungsgerechter Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung bzw. Alternativen) erhöhte FQ bis zu 37,5 % mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 25 % erhöhte FQ bis zu 31,25 % u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN 13 053)

Überblick Förderung Investive Maßnahmen - Stromtechnologie Zuwendung Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro Antragsfristen Zu den angegeben Antragsfenstern Bitte beachten Sie: Für Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen besteht für ausgewählte Antragsteller die Möglichkeit, erhöhte Förderquoten zu erhalten. Informationen finden Sie im Merkblatt Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen

Investive Maßnahmen Nachhaltige Mobilität Was wird gefördert? Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen Einrichtung von Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch Ergänzung vorhandener Wegenetze, Bau neuer Wege für den Radverkehr (Errichtung von Fahrradstraßen, Radschnellwegen, Lückenschlüssen von Radwegen) die Umgestaltung von Knotenpunkten LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege Errichtung von Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit öffentlichen Einrichtungen oder dem öffentlichen Verkehr (sowie auf grundstückszugehörigen Außenflächen) Foto: Stadt Offenburg

Investive Maßnahmen Nachhaltige Mobilität Was wird gefördert? Erhöhte FQ: bis zu 62,5 % Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Material und Personaldienstleistungen zu Bau und Umbau von Infrastrukturkomponenten Ausgaben für projektbegleitende Ingenieurleistungen (nicht für Radabstellanlagen) Deckelung: max. 350.000 Euro Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu Hintergrund: In einem Kalenderjahr kann jeweils ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden Flächen/Grundstücke müssen sich im rechtl./wirtschaftl. Eigentum des Antragstellers befinden bzw. muss z. B. ein Gestattungsvertrag vorliegen

Investive Maßnahmen Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Erhöhte FQ: bis zu 62,5 % Was wird gefördert? Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Investitionen und Installationen geeigneter Technologien zur Reduzierung von THG-Emissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Ausgaben für projektbegleitende Ingenieurleistungen Deckelung: max. 450.000 Euro Hintergrund: Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren Ergebnis: Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von mind. 50 %)

Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie Förderung von Einstiegsberatung und Konzepten Förderung eines Klimaschutzmanagements Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- /Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten Einstiegsberatung Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Stelle für Klimaschutzmanagement Anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme Erstellung von Klimaschutzkonzepten Energiesparmodelle in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen / Sportstätten Starterpaket für Energiesparmodelle Sanierung der Außen-/Straßen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Nachhaltige Nachhaltige Mobilität Mobilität Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Sanierung der Außen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Weitere investive Maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen Was wird gefördert? Investive Maßnahmen im Bereich der technischen Anlagen und Gebäuden von Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten und Schwimmhallen Für die genannten Einrichtungen bzw. ihre Träger wird eine besondere Förderung gewährt Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung, (De-)Montage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten Hintergrund: Anlagen und Gebäude müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen / Kriterien LED-Außenbeleuchtung mit Steuer- und Regelungstechnik LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 30 % erhöhte FQ bis zu 39 % 40 % erhöhte FQ bis zu 52 % mind. 70 % mind. 50 % Raumlufttechnische Anlagen 35 % erhöhte FQ bis zu 45,5% u.a. Wärmerückgewinnungsklasse H1 (DIN 13 053) Weitere Maßnahmen* 40% erhöhte FQ bis zu 52% * Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen inkl. hydr. Abgleich Dämmung von Heizkörpernischen Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen gegen dezentrale Warmwasserbereitung Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser Einbau Gebäudeleittechnik Einbau Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung

Internetportal und Community des SK:KK Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen

Beratungsangebot beim Deutschen Institut für Urbanistik Beratungs-Hotline 030 / 39001-170 skkk@klimaschutz.de www.kommunen.klimaschutz.de

Wissensshow Heidelberg Termin: 30.11.2015, 19.30 Uhr Dezernat 16/Alte Feuerwache Heidelberg Themenschwerpunkt: Stadt & Umwelt Eintritt frei Von und mit: Tobias Hulswitt (Moderation) Gunther Kreis (Regie) Wie sieht die Stadt der Zukunft aus? Wie grün ist die Stadt von morgen? Wie wird das urbane Zusammenleben funktionieren? Diese Fragen stehen im Zentrum der diesjährigen Wissensshows im Wissenschaftsjahr 2015 Zukunftsstadt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Publikum gestaltet den Dialog interaktiv mit! In der Show bestimmen die Zuschauer den Gesprächsverlauf. Per Laserpointer entscheiden sie, wer zu Wort kommt: die beiden Fachleute live auf der Bühne, Experten und Laien in Videoclips auf der Leinwand oder das Publikum selbst, das sich via SMS, Twitter oder mit Redebeiträgen beteiligen kann. Ziel der Show ist ein offener Dialog zur Stadt der Zukunft.

- Kaffeepause -

Fragen und Ausblick

Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte! beim Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Beratungshotline: 030 / 39001-170 skkk@klimaschutz.de www.klimaschutz.de/kommunen