ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen beim Umweltbundesamt

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Transkript:

Für Mensch & Umwelt 3. Kolloquium Anlagensicherheit/Störfallvorsorge ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen beim Umweltbundesamt Michael Kleiber Fachgebiet III 2.3 Anlagensicherheit / Safety of Installations)

Inhaltsübersicht 1. Rechtsgrundlage Meldepflichten 2. Meldebogen 3. Ereignisuntersuchung 4. Meldeverpflichtung 5. Veröffentlichung 6. Auswertung 7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB 8. Allgemeines 2

2013-04-18 Großbrand in einer Galvanik in Erndtebrück (NRW) [Foto: Jan-Ulrich Schweitzer, Hilchenbach] 3

2011-03-28 Explosion und Brand auf einem Tankschiff in einer Raffinerie 4

1. Rechtsgrundlage Meldepflichten Störfall-Verordnung (StörfallV) in der Fassung vom 14. August 2013 (Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG) / Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU)) Anwendungsbereich Betriebsbereiche (unter Aufsicht eines Betreibers stehender Bereich) Bestimmte Stoffe & Stoffgruppen, die vorhanden sein können (Anhang I) Mengenschwellen in Anhang I für Grundpflichten und erweiterte Pflichten (zusätzlich 9 bis 12 anwendbar) Im Einzelfall Erweiterung der Grundpflichten auf erweiterte Pflichten möglich 5

1. Rechtsgrundlage Meldepflichten 19 Meldeverfahren (1) Der Betreiber hat der zuständigen Behörde unverzüglich den Eintritt eines Ereignisses, das die Kriterien des Anhangs VI Teil 1 erfüllt, mitzuteilen. (2) Der Betreiber hat der zuständigen Behörde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintritt eines Ereignisses nach Absatz 1 eine ergänzende schriftliche Mitteilung vorzulegen, die mindestens die Angaben nach Anhang VI Teil 2 enthält. Er hat die Mitteilung bei Vorliegen neuer Erkenntnisse unverzüglich zu ergänzen oder zu berichtigen. 6

1. Rechtsgrundlage Meldepflichten Kriterien des Anhangs VI Teil 1 I. Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, die unter Nummer 1. fällt oder mindestens eine der in Nummern 2, 3, 4 und 5 beschriebenen Folgen hat, ist der zuständigen Behörde mitzuteilen. 1. Beteiligte Stoffe (und mengen (5% Anhang I Spalte 5) 2. Schädigungen von Personen oder Haus- und Grundeigentum 3. Unmittelbare Umweltschädigungen 4. Sachschäden 5. Grenzüberschreitende Schädigungen: Jeder unmittelbar durch einen gefährlichen Stoff verursachte Unfall mit Folgen, die über das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehen. 7

1. Rechtsgrundlage Meldepflichten Kriterien des Anhangs VI Teil 1 II. Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, die aus technischer Sicht im Hinblick auf die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Folgen besonders bedeutsam ist, III. Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, bei der Stoffe nach Anhang I freigesetzt werden oder zur unerwünschten Reaktion kommen und hierdurch Schäden eintreten oder Gefahren für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, 8

2. Meldebogen Anforderungen an die Mitteilung: 1. Allgemeine Angaben 2. Art des Ereignisse und beteiligte Stoffe 3. Beschreibung der Umstände 4. Ursachenbeschreibung 5. Art und Umfang des Schadens 6. Notfallmaßnahmen 7. Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit 8. Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen Meldebogen nach Störfall-Verordnung Anhang VI, Teil 2 Rechtsgrundlage: Die Meldung erfolgt auf der Grundlage des 19 Abs. 2 Störfall-Verordnung 1. Allgemeine Angaben 1.1 Einstufung des Ereignisses nach Anhang VI Teil 1 Störfall-Verordnung I. 1 2a 3a 4a 5 2b 3b 4b 2c 3c 2d 2e ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ III. 1.2 Name und Anschrift des Betreibers Name: Strasse: Ort: PLZ: Bundesland: 1.3 Datum und Zeitpunkt des Ereignisses Beginn: Ende Tag Monat Jahr Stunde 9

3. Ereignisuntersuchung 19 Meldeverfahren (3) Erhält die zuständige Behörde Kenntnis von einem Ereignis nach Anhang VI Teil 1 Ziffer I, hat sie 1. durch Inspektionen, Untersuchungen oder andere geeignete Mittel die für eine vollständige Analyse der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Gesichtspunkte dieses Ereignisses erforderlichen Informationen einzuholen, 2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Betreiber alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen trifft, und 3. Empfehlungen zu künftigen Verhinderungsmaßnahmen abzugeben, sobald die Analyse nach Nummer 1 vorliegt. 10

4. Meldeverpflichtung Bundesministerium und EU 19 Meldeverfahren (4) 19 Die Meldeverfahren zuständige Behörde hat dem BMUB über die nach Landesrecht (4) zuständige Zur Verhinderung Behörde von unverzüglich Störfällen und eine zur Kopie Begrenzung der schriftlichen von Mitteilung nach Störfallauswirkungen Absatz 2 zuzuleiten. hat die Das zuständige BMUB unterrichtet Behörde die eine Europäische Kopie der Kommission, schriftlichen wenn Mitteilung eines nach der Kriterien Absatz 2 des unverzüglich Anhangs über VI Teil die 1 nach Ziffer I oder Landesrecht II erfüllt zuständige ist. Die Unterrichtung Behörde dem hat Bundesministerium so bald wie möglich für Umwelt, zu erfolgen, Naturschutz spätestens und Reaktorsicherheit jedoch bis zum zuzuleiten; Ablauf eines dieses Jahres unterrichtet nach die dem Ereignis. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wenn eines der Kriterien des Anhangs VI Teil 1 Ziffer I oder II erfüllt ist. (5) Die zuständige Behörde teilt das Ergebnis der Analyse nach Absatz 3 (5) Nummer Die zuständige 1 und Behörde die Empfehlungen teilt das Ergebnis nach Absatz der Analyse 3 Nummer nach 4 Absatz dem 3 BMUB Nr. 1 und schriftlich die Empfehlungen über die nach nach Landesrecht Absatz zuständige 3 Nr. 3 schriftlich Behörde über mit. die Das BMUB nach Landesrecht unterrichtet die zuständige Europäische Behörde Kommission dem Bundesministerium so bald wie möglich, für spätestens Umwelt, Naturschutz jedoch bis und zum Reaktorsicherheit Ablauf eines Jahres mit; dieses nach unterrichtet dem Ereignis, die über Kommission das Ergebnis der Europäischen der Analyse und Gemeinschaften die Empfehlungen Die Unterrichtung darf zurückgestellt werden, wenn der Abschluss gerichtlicher Verfahren durch eine solche Informationsübermittlung beeinträchtigt werden könnte. 11

4. Meldeweg 12

5. Veröffentlichung der Erstmitteilungen und abschließenden Mitteilungen in einer öffentlichen Online-Datenbank 13

5. Veröffentlichung der Erstmitteilungen und abschließenden Mitteilungen in einer öffentlichen Online-Datenbank 14

5. Veröffentlichung der Erstmitteilungen und abschließenden Mitteilungen in einer öffentlichen Online-Datenbank 15

6. Auswertung: Ereignisse 1991 bis 2015 19

6. Anzahl der Anlagen (bis 1999) und Betriebsbereiche (ab 2000) 20

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Betrachtungsumfang Auswertung von 31 (85) Ereignissen im Zeitraum von 2011-2015. Betrachtung von verletzten / beeinträchtigten Personen, Sachschäden und Umweltschäden. 21

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Betriebsbereiche mit Grund- oder erweiterten Pflichten in % Erweiterte Pflichten: 9 Sicherheitsbericht 10 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne 11 Informationen über Sicherheitsmaßnahme 12 Sonstige Pflichten 22

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Ereignisfolgen Übersicht 23

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Kriterien nach Anhang VI Teil 1 I Störfall: 12 Ereignisse mit Sachschäden 7 Ereignisse mit Umweltschäden 3 Ereignisse mit Verletzten 8 Ereignisse mit sonst. Beeinträchtigungen 24

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Anlagenart nach 4.BImSchV in % 25

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Betriebsvorgänge in % 26

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Ereignisursachen 15 % 33 % 27

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Auswirkungen außerhalb des BB nach Anhang VI Teil 1: I, II und III: (31 betrachtete Ereignisse) 15 Ereignisse mit Sachschäden Gesamtkosten ca. 3,2 Millionen 10 Ereignisse mit Umweltschäden Gesamtkosten ca. 7,6 Millionen 7 Ereignisse mit Gewässer- Grundwasserverunreinigung 4 Ereignisse mit insg. 25 Verletzten 15 Ereignisse mit sonst. Beeinträchtigungen 7 Ereignisse mit Geruchsbelästigungen 28

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Zusammenfassung (Erkenntnisse): Auswertung nach Anlagenart schwierig 31 Einzelereignisse evtl. Galvanik 5 von 6 Ereignissen Auswertung Betriebsvorgänge sinnvoll Wartung und Reparatur / Lagerung sind mit über. 10 % aufgefallen Auswertung Ursachen sinnvoll Bereich menschliche Fehler mit > 30 % 29

7. Sonderbetrachtung: Auswirkungen außerhalb des BB Nutzung von Ereignisergebnissen: Kommission für Anlagensicherheit (KAS) - Leitfäden Kompetenzen bezüglich menschlicher Faktoren im Rahmen der Anlagensicherheit (Betreiber, Behörden und Sachverständige) KAS-20 (2011) 2. LfULG-Kolloquium Anlagensicherheit / Störfallvorsorge : Anlagensicherheit in der Galvano- und Oberflächentechnik (2013) ZEMA-Sonderbetrachtungen Sonderbetrachtung Galvaniken im ZEMA-Jahresbericht 2011 (2014) 30

8. Veröffentlichung der Auswertungen 31

8. Zusammenarbeit 32

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thank you for your attention Michael Kleiber michael.kleiber@uba.de 0340-2103 3019 http://www.infosis.uba.de/ http://www.umweltbundesamt.de