Bewerbung für die. Weißenburger Weihnacht

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Transkript:

Bewerbung für die Weißenburger Weihnacht Der Weihnachtsmarkt findet von 10. Dezember bis 18. Dezember 2016 statt. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 16-20 Uhr und Samstag und Sonntag 14-21 Uhr. Wir bestätigen mit unserer Unterschrift Diese Bewerbung und die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben, zu akzeptieren und umzusetzen. Persönliche Angaben: Name Vorname Unternehmen Kontaktperson Straße PLZ/Ort Telefonnummer e-mail Internet Bankverbindung (bei Abbuchungsermächtigung) Buchungswunsch an folgenden Tagen (bitte ankreuzen): 10.12.2016 bis 18.12.2016 (komplette Marktdauer) anteiliger Wunschzeitraum Es wird versucht, eine bestmögliche Auslastung anzubieten. Sollte der gewünschte Zeitraum nicht möglich sein, werden wir Sie informieren.

Ausstattung: Sie benötigen eine Bude (3x2m). Achtung: Für die Bereitstellung werden zusätzlich 50,00 berechnet! Sie bringen Ihren Stand / Bude selbst mit. (Unbedingt Bild beilegen!) Angabe Abmessungen Höhe Breite Tiefe spezielle/andere Buden-/Formen (z.b. Karussell, bitte geben Sie hier die anderweitigen Abmessungen an, wie z.b. Durchmesser oder legen Sie eine kleine Skizze / Foto bei) Sie benötigen einen Stromanschluss mit einer Leistung von Sie benötigen einen Wasseranschluss. Sie benötigen Boden/Paletten für Ihren Stand Sie benötigen Beleuchtung für Ihren Stand Sie benötigen eine Plane als Dach für Ihren Stand Sie benötigen Material für die Dekoration Ihres Standes. Auf-/Abbau der Stände Der genaue Auf- und Abbauplan wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Abnahme der Stände durch den Veranstalter erfolgt vor Marktöffnung. Während der Öffnungszeiten muss vor Ort ein Ansprechpartner verfügbar sein. Im Sinne eines historischen Weihnachtsmarktes ist es selbstverständlich, dass die Bude weihnachtlich geschmückt ist. Zugelassen sind ausschließlich Holzhütten oder verkleidete Wägen aus Holz, ausgenommen Fahrgeschäfte und bewegte Stände, Rundbars. Das Ambiente soll nicht durch Imbisswägen, helle Lichter oder Materialien beeinträchtigt werden. Jeder Anbieter von alkoholischen Getränken benötigt eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Die Kosten hierfür sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Die Erlaubnis kann im Ordnungsamt, Herr Degenhardt, Tel. 09141-907150 beantragt werden. Eine Bude kann auch zusammen benutzt werden. Sollten sich mehrere Anbieter zusammen eine Bude teilen, ist die genaue Angabe des gesamten Sortiments wichtig.

Sortiment Die Beschicker sind an das von Ihnen beantragte und durch den Veranstalter zugelassene Angebot gebunden. Wenn bei der Marktabnahme oder auch während des Verlaufs des Marktes nicht vereinbarte Sortimente festgestellt werden, sind diese unverzüglich zu entfernen. Es dürfen auch keine Waren im Umhergehen verkauft werden. Auslagen außerhalb der Standfläche sind nicht erlaubt. Ebenso ist es grundsätzlich nicht zulässig Aufsteller, Warenständer sowie Kundenstopper zu verwenden. Ausnahmen hierzu sind nur in Einzelabsprache nach Zustimmung durch die Stadt Weißenburg möglich. Mein Sortiment ist: (Bitte Besonderheiten herausstellen, aber auf Vollständigkeit achten) Ich akzeptiere die folgenden Standgebühren (Komplettzeitraum, anteilig bei verkürzter Dauer): Für die Bereitstellung einer städtischen Bude wird zusätzlich eine Pauschale von 50,00 berechnet Gastronomie (Essen, Trinken) unter 6 m² und Fahrgeschäfte 500,00 Gastronomie über 6 m² (Essen, Trinken) 600,00 Verkauf Sortiment, Geschenkartikel 200,00 Gemeinnützige Organisation / Verein (Einnahmen für einen guten Zweck) 150,00 Kunsthandwerker 100,00

Zusätzliche Angaben (bitte näher ausführen) Sie bieten einen besonderen Programmpunkt an. Sie bieten Mitmach-/Aktionsprogramme für Kinder an. Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Ort, Datum Unterschrift

Teilnahmebedingungen Weißenburger Weihnacht 10. Dezember bis 18. Dezember 2016 Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie bis Ende Oktober eine verbindliche Zu- oder Absage. Gleichzeitig wird die Hälfte der Standgebühren/ des Platzgeldes fällig. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Standgebühr/ das Platzgeld komplett bis zu den genannten Zahlungsterminen bei uns eingegangen ist. Die Restzahlung ist bis zum 30.11.2016 an die Stadt Weißenburg zu leisten. Falls dies nicht erfolgt, werden wir über den für Sie reservierten Platz anderweitig verfügen. Sollte es der Stadt nicht möglich sein, den Platz/ die Bude in der Zeit neu zu vergeben, wird die Hälfte der Standgebühr/ des Platzgeldes einbehalten. Sollte der Weihnachtsmarktplatz nicht oder nicht rechtzeitig Ihrerseits bezogen worden sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr/ des Platzgeldes. Essensstände, die mit Fett oder Ähnlichem arbeiten, müssen den Boden und die Bude mit einer geeigneten Folie gegen Flecken abdecken. Die Buden welche Stadt Weißenburg/Werbegemeinschaft zur Verfügung stellt, sind ohne Bodenkonstruktion. Die Unterstützer der Weißenburger Weihnacht (z.b. Auftritte Kindergärten, Schulen, Chöre; Musikgruppen) bekommen als kleine Aufmerksamkeit Gutscheine der Stadt Weißenburg. Die Essens- und Getränkestände verpflichten sich diese Gutscheine anzunehmen. Jeder Essens- und jeder Getränkegutschein wird von der Stadt mit 2,00 abgelöst. Marktplatz und Weihnachtsmarkt. Die besondere Kulisse zwischen den Häusern, Rathäusern und der neue Platz sollte berücksichtigt werden - das Ambiente der Weißenburger Weihnacht soll traditionell, romantisch und natürlich sein. Aus diesem Grund sollen für die Stände nur natürliche Materialien (Bretter, Stoffe in natürlichen Farben sowie Rot- und Goldtöne) verwendet werden. Sofern Stände Materialien wie Kunststoff verwenden, sind diese mit entsprechenden Naturmaterialien zu dekorieren. Die Stände/Buden sind dem festlichen Charakter entsprechend mit natürlicher Dekoration (wie z.b. Tannenzweige) zu schmücken.

Elektrisches Licht soll durch natürliche Lichtquellen (Laternen, Windlichter, etc.) ersetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, muss die Lichtquelle so verkleidet sein, dass sie nicht als elektrisches Licht direkt zu erkennen ist (z.b. bei Neonröhren). Folgen Sie diesen Richtlinien nicht und Ihr Stand/Bude muss durch einen Beauftragten der Stadt Weißenburg dekoriert werden, stellen wir diese Kosten in Rechnung. Es ist nicht erlaubt Elektroheizgeräte in den Hütten zu betreiben. Bitte räumen Sie umgehend am Tag nach Beendigung des Weihnachtsmarktes den zugewiesenen Platz. Anfallender Müll ist von Ihnen selbst zu entsorgen. Wenn sie Waren verkaufen, bei denen Müll anfällt, müssen Sie geeignete Abfallbehälter aufstellen und diese regelmäßig leeren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, werden die Kosten für eine Reinigung durch die Stadt oder Dritte an Sie weitergegeben. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Weißenburg kann nicht geltend gemacht werden, wenn infolge höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht vorhersehbaren Gründen die Veranstaltung ausfällt oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Auch für Sachschäden, die Sie infolge höherer Gewalt (Sturm, Regen, usw.) erleiden, kann ein Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Weißenburg nicht geltend gemacht werden. Für alle Sach- und Personenschäden, die durch Sie, Ihr Personal (auch beteiligte Kinder und mitgeführte Haus-/Tiere) oder Ihren Stand unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haften Sie in vollem Umfang. Den Weisungen der Beauftragten der Stadt Weißenburg ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen ist die Stadt Weißenburg berechtigt, Sie mit Ihrem Stand vom Weihnachtsmarkt zu verweisen. Die lebensmittelpolizeilichen Vorschriften, die entsprechenden Vorschriften der Gewerbeordnung, des Gaststättengesetzes und des Infektionsschutzgesetzes sind einzuhalten. Insbesondere gilt dies auch für den Feuerschutz. Vor Marktbeginn wird eine Begehung durch die Feuerwehr erfolgen. Werbematerialien (Flyer, digitale Daten) für Ihre Werbezwecke können kostenfrei bei der Tourist-Information angefordert werden. Aus der Zulassung des Bewerbers/Beschickers kann kein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes innerhalb des Marktgeländes abgeleitet werden. Die Vergabe der Standplätze richtet sich allein nach den Gestaltungs- und Auswahlermessen des Veranstalters. Eine nicht nur unwesentliche Verletzung von Teilnahmebestimmungen durch den Beschicker, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen oder eine von ihm zu vertretende sonstige Störung des Veranstaltungsablaufes berechtigt den Veranstalter ohne weiteres, von einer künftigen Zulassung abzusehen. Die Zulassung kann durch den zugelassenen Beschicker ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht auf Dritte übertragen werden.