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Transkript:

7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 217 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 7/500 Verbindungen und Finanzierung von Cottbus Nazifrei! Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Cottbus Nazifrei! bezeichnet sich auf seiner Internetseite als ein seit 2010 bestehendes Netzwerk von Initiativen, Organisationen, Bewegungen und Einzelpersonen, das den gesellschaftlichen Alltag in Cottbus antifaschistisch begleiten will. Dabei positioniert sich Cottbus Nazifrei! gegen Neonazi-Parteien, freie Kameradschaften sowie die neue Rechte wie AfD und PEGIDA 1. Weiterhin steht es nach eigenen Angaben in Kontakt mit antifaschistischen Bündnissen und Gruppen in anderen Städten. Durch den engen Bezug zu den als antifaschistisch deklarierten Gruppierungen Brandenburgs und denen anderer Bundesländern existiert eine tiefe Verwurzelung von Cottbus Nazifrei! in die linksextremistische Szene. So gibt es in Cottbus sogenannte Jugendkulturzentren und Hausprojekte, welche trotz staatlicher Fördermittel regelmäßig als Ort für von der extremistischen Antifa beworbene oder gar von ihr selbst durchgeführte Veranstaltungen dienen. Als Beispiel hierfür ist die Zelle 79 zu nennen, hinter welcher der Verein für ein multikulturelles Europa steht. In der Zelle 79 werden nach Recherchen der Lausitzer Rundschau linksextremistische und auf Gewalt gegen den Rechtsstaat, zum Beispiel gegen die Polizei gerichtete Aktivitäten geplant, organisiert und nachbereitet. 2 Das Netzwerk Cottbus Nazifrei! steht der Zelle 79 sehr nah. Das staatlich mitorganisierte Aktionsbündnis Brandenburg des Netzwerks Tolerantes Brandenburg steht ebenfalls in Kontakt mit der Zelle 79 und bewarb im Juni 2018 eine Veranstaltung im, bei der Zelle 79 und Cottbus Nazifrei! ihre Arbeit vorstellten. 3 Das ist nach eigenen Impressumsangaben ein Eigenbetrieb der Stadt Cottbus. Im Anschluss an diese Veranstaltung trat die linksextremistische Musikgruppe Feine Sahne Fischfilet auf, die damit Cottbus Nazifrei! finanziell unterstützen wollte. 4 1 Siehe http://www.cottbus-nazifrei.info/ueber-uns/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2020 um 10:32 Uhr. 2 https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/debatte-um-linksextreme-szene-36780102.html, zuletzt aufgerufen am 07.01.2020 um 14:14 Uhr. 3 Vgl. https://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/event/infoveranstaltung-cottbus-deine-nazis-und-zekken/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2020 um 15:27 Uhr. 4 Vgl. http://www.glad.house/index.php/component/eventbooking/events/69-feine-sahne-fischfilet, zuletzt aufgerufen am 20.01.2020 um 08:58 Uhr. Eingegangen: 26.02.2020 / Ausgegeben: 02.03.2020

Ich frage die Landesregierung: 1. Besteht seitens der Landesregierung im Rahmen des Handlungskonzepts Tolerantes Brandenburg eine Kooperation mit Cottbus Nazifrei! oder dem dahinterstehenden Verein? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt des Kooperationsbeginns und Art der Kooperation.) zu Frage 1: Nein. 2. Sofern eine Kooperation mit Cottbus Nazifrei! bereits besteht, schließt sich die Frage an, in welcher Höhe die Landesregierung Cottbus Nazifrei! oder dessen Trägerverein bereits finanziell gefördert hat. (Bitte aufschlüsseln nach Zuwendungshöhe je Haushaltsjahr seit Kooperationsbeginn und Zuwendungszweck.) zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Ist es zutreffend, dass unter der Bezeichnung Cottbus Nazifrei! Akteure des Vereins Initiative Jugend und Kultur e.v. agieren? zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Internetseite www.cottbus-nazifrei.info über den genannten Verein registriert ist, aber über kein Impressum im Sinne des Telemediengesetzes verfügt? zu Frage 4: Nach Auffassung der Landesregierung unterliegt die Internetseite www.cottbusnazifrei.info nicht der Impressumspflicht nach 5 TMG. Die Pflicht zur Angabe der in 5 TMG genannten Informationen gilt nur für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien. Diese Kriterien erfüllt die Internetseite www.cottbus-nazifrei.info nicht. Dort werden keine Inhalte angeboten, mit denen auch nur mittelbar wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Auch Werbebanner, mit denen Einkünfte erzielt werden können, sind auf der Internetseite nicht vorhanden. 5. Wurde gegen den Betreiber der Internetseite bereits von der zuständigen Landesbehörde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung eingeleitet? (Falls nein, warum nicht?) zu Frage 5: Ein Bußgeldverfahren wurde nicht eingeleitet, da kein Verdacht einer Ordnungswidrigkeit besteht. 6. In welcher Höhe hat die Landesregierung in der Vergangenheit den Verein für ein multikulturelles Europa finanziell unterstützt? (Bitte nach Höhe und Zweck der Förderung für jedes Haushaltsjahr seit Förderbeginn aufschlüsseln.) - 2 -

zu Frage 6: HH-Jahr (2010-2020) Maßnahmetitel / Zweck Zuwendungshöhe in EUR NachtTanzDemo Cottbus 2.500,00 7. Wurden bislang durch die Landesregierung Projekte oder Veranstaltungen im Glad- House gefördert? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Zuwendungshöhe je Haushaltsjahr und Zuwendungszweck.) zu Frage 7: HH-Jahr (2010-2020) Antragsteller Maßnahmetitel / Zweck 2010 Zuwendungshöhe in EUR 2011 2012 2013 2013 Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Jugend, Schule und Sport "7. Deutsch-Polnisches Jugendfestival" 11.470,59 2014 2014 Stadt Cottbus Beschaffung von Multifunktionsscheinwerfern auf LED-Basis für das Jugendkulturzentrum 7.722,53 2015 Personal- u. Sachkostenzuschuss für die Projektarbeit des Jugendkulturzentrums 2015 Tontechnik für das Jugendkulturzentrum 5.100,00 2016 die Projektarbeit des Jugendkulturzentrums - 3 -

Deutsch-Polnischer Verein Cottbus e.v. "9. Deutsch-Polnisches Jugendfestival" 11.625,76 Anschaffung techn. Ausstattung für das Jugendkulturzentrum (Veranstaltungstechnik) 8.000,00 Personal- und Sachausgabenzuschuss für die Projektarbeit des Jugendkulturzentrums 2018 2018 Anschaffung techn. Ausstattung (Tontechnik) für das Jugendkulturzentrum Personal- u. Sachausgabenzuschuss für das Jugendkulturzentrum Glad- House 2018 9.800,00 2019 Deutsch-Polnischer Verein Cottbus e.v. "11. Deutsch-Polnisches Jugendfestival" 13.179,56 2019 Personal- und Sachkosten für Projektarbeit des "s" 8. Wie bewertet die Landesregierung, dass das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Juni 2018 die Veranstaltung Cottbus, deine Nazis und Zecken!, in deren Anschluss die linksextremistische Musikgruppe Feine Sahne Fischfilet auftrat, auf ihrer Internetseite bewarb? Inwiefern lässt sich dies nach Auffassung der Landesregierung mit den Zuwendungsschwerpunkten Demokratieförderung und Extremismusprävention in Einklang bringen? zu Frage 8: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Veranstaltung vor. Darüber hinaus obliegt die Bewertung der aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Band "Feine Sahne Fischfilet" den örtlich zuständigen Behörden. 9. Wurden durch die Landesregierung oder durch ihrerseits geförderte Akteure des Beratungsnetzwerks Tolerantes Brandenburg Projekte oder Veranstaltungen in der Zelle 79 gefördert? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Zuwendungshöhe je Haushaltsjahr und Zuwendungszweck.) zu Frage 9: Nein. 10. Sofern die Landesregierung Projekte im sogenannten Jugendkulturzentrum Zelle 79 gefördert hat, schließt sich die Frage an, wie die Landesregierung die enge Verbindung der Zelle 79 zur örtlichen und überregionalen Linksextremistenszene im Hinblick auf Demokratieförderung und Extremismusprävention bewertet. zu Frage 10: Siehe Antwort zu Frage 9. 11. Welche Maßnahmen zieht die Landesregierung in Betracht, um künftig die linksextremistischen Bestrebungen in Cottbus, welche durch Cottbus Nazifrei! gefördert werden, zu kontrollieren oder einzuschränken? - 4 -

zu Frage 11: Cottbus Nazifrei! ist kein Beobachtungsobjekt des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Die brandenburgischen Sicherheitsbehörden verfügen über einen gesetzlich normierten Katalog repressiver und präventiver Maßnahmen, um extremistischen Gruppierungen in Cottbus entgegen zu wirken. Diese Maßnahmen werden lageangepasst und in abgestufter Intensität eingesetzt. Das eher geringe Straftatenaufkommen in der Stadt Cottbus im Bereich PMK -links- erfordert aktuell keine zusätzlichen bzw. spezifischen polizeilichen Maßnahmen. Linksextremistische Bestrebungen in Cottbus werden im Verfassungsschutzbericht benannt. Die Bearbeitung extremistischer Bestrebungen erfolgt im Rahmen eines kontinuierlichen Informationsaustausches und Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Kommunen und Ordnungsämtern. Der brandenburgische Verfassungsschutz hat seit 2014 in mehr als 80 Veranstaltungen u. a. linksextremistische Ideologien und deren Ausprägungen thematisiert. - 5 -