Rechtswirt/in (FSH) ANMELDUNG

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Transkript:

Rechtswirt/in (FSH) ANMELDUNG FSH FACHAKADEMIE SAAR FÜR HOCHSCHULFORTBILDUNG (FSH) GMBH Rektor: Prof. Dr. jur. Wolfgang Schütz Pädagogische Leitung: Prof. Dr. Oliver Thomas Geschäftsführende Leitung: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. jur. D.F. Unger Sitz: Feldmannstraße 26, 66119 Saarbrücken Studienzentrum 2: Science-Park 2, An der Universität, 66123 Saarbrücken Telefon: 0681/390-5263, Telefax: 0681/390-4620, www.e-fsh.de

Anmeldung zum Fernstudiengang Rechtswirt/in (FSH) Bitte zurücksenden an: Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) GmbH Sitz: Feldmannstraße 26, 66119 Saarbrücken 1 Name, ggf. Geburtsname, Vorname: Geburtsdatum und -ort: Staatsangehörigkeit: Familienstand: Privatanschrift: Telefon: E-Mail: Ggf. Firmenadresse: Wie wurden Sie auf den Studiengang bzw. unsere Homepage im Internet aufmerksam? Tabellarischer Kurzlebenslauf: 2

Besondere Interessen/Kenntnisse/Fähigkeiten: Art des Reifezeugnisses: ( ) Allgemeine Hochschulreife ( ) Fachhochschulreife ( ) Mittlere Reife ( ) Sonderregelung: Bereits absolvierte (Berufs-)Ausbildungen: von: bis: Ort: Art des Abschlusses: von: bis: Ort: Art des Abschlusses: Bereits abgeleistete Semester an Hoch- oder Fachhochschulen: von: bis: Ort: evtl. Abschluss: von: bis: Ort: evtl. Abschluss: Rechtliche Vorkenntnisse: 2 Staatliche Zulassung Der Fernstudiengang Rechtswirt/in (FSH) ist für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland staatlich zugelassen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZN 658899). 3 Studiendauer Das Studium ist auf eine Dauer von vier Semestern ausgerichtet. Um insbesondere für berufsbegleitend Studierende eine gleichmäßige zeitliche Auslastung zu erreichen ist der Studieninhalt auf vierundzwanzig Monats-Lehrmodule verteilt. 3

Die Fernstudienleistung erfolgt dementsprechend monatlich. Eine zeitliche Sonderstrukturierung bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen ist auf Anfrage möglich. 4 Lehrgangsziel und Vorbildungsvoraussetzung Das Ziel des Lehrgangs besteht in der umfassenden und praxisnahen Vermittlung der Kenntnis des deutschen Rechts. Der Teilnehmer soll lernen, das gesamte deutsche Recht mit Verständnis zu erfassen und praktisch anwenden zu können. Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug ist als Zugangsvoraussetzung notwendig. Bei besonderen rechtlichen Vorkenntnissen kann auf Antrag eine Sonderzulassung erteilt werden. Ansonsten ist der Erwerb der notwendigen rechtlichen Vorkenntnisse auch durch die vorherige Teilnahme am Studiengang Rechtsreferent/in jur. (FSH) möglich. Gleichzeitig dient das Fernstudium auch als Grundlage für die weiterführenden Studiengänge der FSH (Assessorreferent/in jur., Wirtschaftsjura) sowie für die UFA-Fernstudiengänge zur Vorbereitung auf die erste und zweite juristische Staatsprüfung (Richter-/Anwaltsexamen, bei Vorliegen der formellen universitären Zugangsvoraussetzungen). 5 Lehrgangsinhalt TG = Theoretische Grundlagen, LM = Lehrmodul Zivilrecht: BGB Allgemeiner Teil (TG u. LM), Schuldrecht AT (TG u. LM), Schuldrecht BT (TG u. LM), Deliktsrecht (TG u. LM), Bereicherungsrecht (TG u. LM), Sachenrecht (TG u. LM), Familienrecht LM, Erbrecht LM, Gesellschaftsrecht LM, Handelsrecht LM, Wertpapierrecht LM, Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht LM, RVG LM, Individual- und Kollektivarbeitsrecht LM Strafrecht: Strafrecht AT (TG u. LM), Strafrecht BT 1 (TG u. LM), Strafrecht BT 2 (TG u. LM), Strafprozessrecht LM Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht TG, Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil I LM, Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil II LM, Polizeirecht LM, Baurecht (TG u. LM), Kommunalrecht (TG u. LM), Sachen- und Anstaltsrecht LM, Grundrechte (TG u. LM), Staatsorganisationsrecht LM, Staatshaftungsrecht LM Klausurenkurs: Sie erhalten zu der Lehrmaterialsendung jeweils eine vierstündige Übungsklausur zum vorangegangenen Rechtsgebiet. Diese Klausuren sind sukzessive nach der Behandlung des entsprechenden Rechtsgebietes zu schreiben und einzusenden. Sie erhalten die jeweilige Klausur vierzehn Tage später korrigiert und mit Lernhinweisen versehen zurück. Dies ermöglicht Ihnen und uns eine regelmäßige Lernerfolgskontrolle. Lernkontrollen: Für jedes Lehrmodul ist ein komplettes Lernkontrollsystem mit im Programm enthalten. Jede einzelne Lernkontrolle bezieht sich auf einen bestimmten Fall und enthält dementsprechend abgestimmte Fragen mit Antworten zur Intensiv-Repetition. 6 Abschlussprüfung Die Prüfungstermine liegen immer im Zeitraum 15. bis 31. Mai und 15. bis 30. November (in der Regel Mi/Do/Fr/Sa vormittag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Zu absolvieren sind vier vierstündige Prüfungsklausuren. Die ersten beiden Klausuren behandeln Fallgestaltungen aus dem Zivilrecht, die dritte Klausur eine aus dem Öffentlichen Recht und die vierte Klausur wird dem Strafrecht entnommen. 4

Zum erfolgreichen Abschluss der Prüfung benötigen Sie einen Gesamtnotendurchschnitt von 4.0 Punkten sowie drei Klausuren mit der Bewertung ausreichend oder besser. Notenskalierung: Sehr gut: 14,00 18,00 Punkte, gut 11,50 13,99 Punkte, vollbefriedigend: 9,00-11,49 Punkte, befriedigend: 6,50 8,99 Punkte, ausreichend: 4,00 6,49 Punkte, mangelhaft: 1,50 3,99 Punkte, ungenügend: 0 1,49 Punkte. Bei Nichtbestehen kann das Examen zweimal wiederholt werden. Sollten Sie das Examen nicht absolvieren wollen, so erteilen wir auf Wunsch ein Zertifikat für die Teilnahme am Fernstudiengang zum Rechtswirt (FSH). 7 Studiumsdauer und gebühr, E-Learning Beantragte Studiendauer und Studiengebühr: Die reguläre Studiumsdauer beträgt 4 Semester (24 Monate). Auf Antrag kann bei besonders guten rechtlichen Vorkenntnissen die Dauer auf 2 Semester (12 Monate) verkürzt werden. ( ) Rechtswirt/in FSH, Regelstudium, Dauer 24 Monate ( ) 24 Monatszahlungen à 185,- (4.440,- ) ( ) Rechtswirt/in FSH, Intensivstudium, Dauer 12 Monate ( ) 12 Monatszahlungen à 370,- (4.440,- ) Gewünschter Studienbeginn: 01. E-Learning/Blended-Learning ( ) Lehrunterlagen/Klausur-Versand per E-Mail (pdf-datei) oder ( ) Lehrunterlagen/Klausur-Versand per Post Dazu kommt für das Studium Rechtswirt/in FSH eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von 450,-, fällig mit Abschluss des letzten vorhergehenden Lehrmoduls. Im Falle einer Verschiebung des Prüfungstermins wird keine neue oder zusätzliche Gebühr fällig. Eine Erstattung der Prüfungsgebühr bei Prüfungsverschiebung oder Abmeldung ist nicht möglich. Die Teilzahlungsraten sind jeweils zum dritten des Monats fällig. Daneben fallen keine gesonderten Gebühren an. Insbesondere entstehen auch keine Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, die über die üblichen Grundtarife hinausgehen. Bei Kanzleibzw. Gruppenanmeldungen ermäßigt sich die Studiengebühr wie folgt: 2-3 Personen 10 %, ab 4 Personen 15 %. Auf gesonderten Antrag hin kann die Zahlung der Studiengebühren auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich die FSH zum monatlichen Einzug der Studiengebühren und der Prüfungsgebühr von meinem Konto. Mir ist bekannt, dass ich meine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen kann. Konto-Nr. BLZ Bank Gesonderte Teilnehmerunterschrift 5

8 Kündigung 1) Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen (d.h. Mindestvertragsdauer 6 Monate), nach Ablauf des ersten Halbjahres, jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. 2) Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. 3) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrages entspricht. 9 Gerichtsstand Als vereinbarter Gerichtsstand gilt immer der Wohnort des Teilnehmers. Unterschriften FSH Teilnehmer Datum Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Lehrmaterials widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) GmbH, Feldmannstraße 26, 66119 Saarbrücken. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Rücksendung des Lehrmaterials erfolgt auf Kosten und Gefahr des Widerrufsempfängers. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Der Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung der Sachen oder der Erteilung des Unterrichts bis zur Ausübung des Widerrufs ist nicht zu vergüten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ort, Datum, Unterschrift des Teilnehmers 6