Rechtsreferent/in (FSH)
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- Nora Bäcker
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1 Rechtsreferent/in (FSH) - Studienbeschreibung Rechtsreferent/in (FSH) STUDIENBESCHREIBUNG FSH FACHAKADEMIE SAAR FÜR HOCHSCHULFORTBILDUNG (FSH) GMBH Geschäftsführende Leitung: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. jur. D.F. Unger Pädagogische Leitung: Prof. Dr. Oliver Thomas Sitz: Feldmannstraße 26, Saarbrücken Studienzentrum: Science Park 2, An der Universität, Saarbrücken Telefon: 0681/ , Telefax: 0681/ ,
2 Studienbeschreibung Studienziel/-inhalt Der Studiengang Rechtsreferent/in (FSH) vermittelt Grundkenntnisse in allen deutschen Kernrechtsgebieten. Er umfasst in der fachlichen Breite alle Rechtsgebiete die nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes auch für das juristische Theorieexamen vorgesehen sind. Der Studiengang ist als Grundlagenstudium zu verstehen und richtet sich an Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse aus allen Bereichen der Wirtschaft und Justiz. Für Personen mit rechtlichen Basiskenntnissen wie Z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirte (Bürovorsteher-Ausbildung) kann ggf. eine Verkürzung in Betracht kommen. Gleichzeitig eröffnet der erfolgreiche Abschluss für Studierende ohne rechtliche Vorkenntnisse den Zugang zu den weiterführenden Studiengängen der FSH (Rechtswirt/in, Assessorwirt/in, Wirtschaftsjura) bzw. bei Vorliegen der universitären Voraussetzungen die Teilnahme an unseren Vorbereitungslehrgängen für die juristischen Staatsprüfungen. Unser Einstiegs-Fernstudiengang Rechtsreferent (FSH) ist der kleinste Studiengang der FSH und gleichzeitig der mit Abstand umfangreichste rechtliche Grundlagenstudiengang in Deutschland, der ausnahmslos alle examensrelevanten Gebiete beinhaltet. Inhaltlich werden die materiell-rechtlichen Grundlagen aller zentralen deutschen Rechtsgebiete dargestellt. Weiterführende rechtstheoretische Problematiken, werden nicht oder nicht ausführlich behandelt, so dass die Lehrmodule auch für den juristischen Anfänger sehr gut verständlich sind. Die gesamte Rechtsordnung besteht aus zwei großen und umfassenden Rechtsgebieten, dem Zivilrecht (Privatrecht) und dem Öffentlichen Recht einschließlich des Strafrechts. Während das Öffentliche Recht das Recht der Staatsorganisation und das Recht der hoheitlich geprägten Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern regelt, befasst sich das Privatrecht mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den Bürgern. Der Lehrgang gliedert sich dementsprechend in die Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Der inhaltliche Schwerpunkt der Wissensvermittlung liegt hierbei auf dem Bürgerlichen Recht, das den Gegenstand der ersten 10 Studienmonate bildet. Vorgestellt werden auch die Grundlagen des Zivilprozesses und des Zwangsvollstreckungsrechts. Die Studienmonate 11 bis 15 sind dem Öffentlichen Recht gewidmet. In den letzten drei 2
3 Studienmonaten werden die Grundlagen des Strafrechts, einschließlich des Strafprozesses vorgestellt. Die einzelnen Studienabschnitte orientieren sich an der praktischen Relevanz der juristischen Problemstellungen innerhalb der jeweiligen Rechtsgebiete. Sie sind dementsprechend im Vergleich zu einem Studium an einer deutschen Hochschule von geringerem rechtstheoretischem Schwierigkeitsgrad. Studienablauf Der Studiengang Rechtsreferent/in (FSH) kann zu Anfang eines beliebigen Kalendermonates begonnen werden. Als Schulbildung wird das Abitur (Fachabitur) oder die Mittlere Reife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt. Sie erhalten zu jedem Monatsbeginn ein Lehrmodul, das ihnen die Lerninhalte des behandelten Rechtsgebietes vermittelt. Zur Kontrolle des eigenen Lernfortschrittes enthalten die Lehrmodule Lernkontrollen, die aus Fragen und Antworten sowie Fallbeispielen mit Lösungen bestehen. Je nach persönlichen Fähigkeiten und individuellem Lerntempo sollten Sie für die Bearbeitung der Lehrmodule etwa acht bis zehn Stunden pro Woche benötigen. Die Lehrmodule richten sich an juristische Laien und sind verständlich formuliert. Sollten dennoch Verständnisprobleme entstehen, besteht jederzeit die Möglichkeit, sich schriftlich, telefonisch oder per an uns zu wenden. Mit jedem Lehrmodul senden wir eine Einsendeaufgabe zu, die ebenfalls Fallbeispiele und Fragen aus dem entsprechenden Rechtsgebiet beinhaltet. Die Bearbeitung dieser Einsendeaufgaben erfolgt auf freiwilliger Basis, wird jedoch zur Kontrolle der persönlichen Lernfortschritte angeraten. Die Klausurlösungen werden von Fachdozenten der jeweiligen Fachbereiche korrigiert. Die Benotungen der Einsendeklausuren haben keinerlei Einfluss auf die Bewertung des Diploms. Zusätzlich erhalten Sie sechs Übungs-Fallstudien zu den Lehrmodulen. Die Inhalte der Fallstudien sind nicht prüfungsrelevant. Die Fallstudien verstehen sich als zusätzliche Lernkontrolle und dienen dazu, das Verständnis der vermittelten Lerninhalte zu fördern und auf eventuell bestehende Wissenslücken hinzuweisen. Die Fallstudien sollen vor allem dazu motivieren, selbständig bereits behandelte Lerninhalte zu wiederholen. 3
4 Sobald alle Lehrmodule absolviert wurden, erfolgt auf Antrag die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Regelstudiendauer beträgt 18 Monate, kann aber auf Antrag ohne weitere Voraussetzungen verlängert oder verkürzt werden. Das Studium endet mit der erfolgreichen Teilnahme an einer Abschlussprüfung, die aus drei vierstündigen Klausuren besteht und an drei aufeinander folgenden Vormittagen durchgeführt wird. Die Abschlussprüfung wird für alle Teilnehmer des Studienganges zweimal jährlich angeboten und im Prüfungsraum der FSH in Saarbrücken durchgeführt. Praktische berufliche Anwendungsmöglichkeiten Das durch den Lehrgang vermittelte Fachwissen im deutschen Recht kann in vielen Fällen eine sinnvolle fachliche Zusatzqualifikation darstellen. So sind in der Praxis von Wirtschaft und Justiz z.b. in den nachfolgenden Bereichen entsprechende Rechtskenntnisse häufig von Vorteil. Für Fachangestellte einer Rechtsanwaltskanzlei können rechtliche Grundkenntnisse erheblich zum besseren Verständnis der den Anwaltsakten zugrunde liegenden Vorgänge beitragen. Ebenso verbessert sich die Möglichkeit zur Erkenntnis von rechtlich wesentlichen Gesprächsinhalten bei Telefonaten mit Mandanten. Das kann dazu beitragen einfachere rechtliche Sachverhalte vorab zu klären und entsprechend die Arbeit des Anwaltes zu erleichtern. Für Angestellte in einem Wirtschaftsunternehmen kann Fachwissen über Verträge und die sich daraus ergebenden Haupt- bzw. Nebenpflichten dazu beitragen, rechtzeitig kritische Momente bei der Auftragsbearbeitung bzw. bei Vertragsabschlüssen zu erkennen. Für Mitarbeiter im Bereich des Personalwesens und sonstige leitende Angestellte aller Branchen können Kenntnisse im Arbeitsrecht sich bei Einstellungsgesprächen, Kündigungen oder Abmahnungen als sehr nutzbringend erweisen. Für selbständige Betriebsinhaber sind Grundlagenkenntnisse des Werkvertragsrechts und des Gewährleistungsrechts oft wesentlich um Haftungsproblematiken im Vorfeld 4
5 einzugrenzen bzw. bei entstandenen Verzögerungen oder Mängeln eine rechtlich begründete vernünftige Lösung zu ermöglichen. Für Außendienstmitarbeiter können Kenntnisse über das Haustürwiderrufsrecht des Verbrauchers und die entsprechenden Informationspflichten zu einer korrekteren Abschlusstätigkeit führen. Gleichzeitig wird durch die Kenntnis des entsprechenden Fachvokabulars der Eindruck einer höheren Kompetenz mit der entsprechenden positiven Korrelation zum Beschäftigungsunternehmen hergestellt. Für Mitarbeiter im Versicherungswesen sind Kenntnisse der rechtlichen Fachbegriffe des Vertragsrechts bei Kundengesprächen sinnvoll. Für Beschäftigte im Bank- und Kreditwesen kann fundiertes rechtliches Grundwissen in Bezug auf Sicherungsmittel, wie etwa Hypothek, Grundschuld und Bürgschaft von hohem praktischen Nutzen sein. Die Kenntnis über rechtliche Grundlagen der Insolvenz bzw. der Möglichkeiten der Verwertung von Sicherheiten wird bankintern ebenfalls regelmäßig gerne gesehen. Rechtliche Kenntnisse über Formerfordernisse wie über Rückgriffsmöglichkeiten können bei Abschluss von Kreditverträgen zu einer qualifizierteren Beratung von Schuldner und Sicherungsgeber führen. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind vor allem die vermittelten Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Kommunalrecht förderlich. Die Kenntnis der Grundsätze staatlichen Eingriffshandelns ebenso wie die Kenntnis der Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Bürgers kann bei der Vorbereitung oder dem Erlass von Verwaltungsakten von erheblichem Nutzen sein. Gleichzeitig können die Mitarbeiter der Behörde durch entsprechende Rechtskenntnisse im Einzelfall vor Fehlentscheidungen bewahrt werden. Für Leitungskräfte im Immobilien-/Bauwesen können insbesondere Kenntnisse im Bereich des Kauf-, Werkvertrags-, Bau-, Grundstücks- und Verwaltungsrechts erforderlich sein. Hier kann z.b. das erworbene Wissen um die rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Bauvorhaben oder über die Vorgaben eines Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung sinnvoll einsetzbar sein. 5
6 Dieser kurze Überblick soll eine kleine Vorstellung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von umfassenden Grundkenntnissen im deutschen Recht vermitteln. Fast jeder in Wirtschaft oder Justiz tätige Mitarbeiter hat regelmäßig mit rechtlich unterlegten Vorgängen zu tun und kann für seinen persönlichen Einsatzbereich die evtl. vorhandenen Anwendungsoptionen selbst ermessen. Für weitergehende Fragen zum Studieninhalt oder -ablauf stehen wir Ihnen unter Tel. Nr. 0681/ oder gerne zur Verfügung. Ihr FSH-Team 6
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