CL Barrierefreies Bauen Teil 2 - Wohnungen



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Transkript:

Seite 1 / 6 Zweck: Verantwortung: Bezug: Projekt-Nr., -Name: Bemerkung Diese CL dient zur Abklärung barrierefreien Bauens Projektleiter VA Vorplanung, VA Entwurfsplanung, VA Werkplanung Aus Handbuch: Barrierefreies Bauen von Dagmar Everding Bereich / Bauteil Abschnitt der DIN 18040-2 Anforderung Pkw-Stellplätze als Bestandteil der Erschließung (für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen) Lage 4.2.2 in der Nähe der barrierefreien Zugänge Größe 4.2.2 Länge: mindestens 500 cm Breite: mindestens 350 cm Anzahl 4.2.2 je R-Wohnung Zuordnung eines barrierefreien Pkw- Stellplatzes (Empfehlung) Garagentor 4.2.2 mit automatischem Antrieb Gehwege und andere Verkehrsflächen als Bestandteil der Erschließung Breite 4.2.1 mindestens 120 cm mit Wendemöglichkeit am Anfang und Ende bei Wegen zum Haupteingang: mind. 150 cm bis 6 m Länge mit Wendemöglichkeit mind. 120 cm nach max. 15 m Wegelänge Begegnungsflächen von 180 cm x 180 cm Nutzbare Höhe 4.1 mindestens 220 cm Oberflächenbeschaffenheit 4.2.1 fest und eben leicht und erschütterungsarm mit dem Rollstuhl bzw. Rollator befahrbar taktil wahrnehmbare Begrenzung, z.b. Kante mit 3 cm Höhe Neigung 4.2.1 Querneigung maximal 2,5 % Längsneigung maximal 3 % maximal 6 % mit Zwischenpodesten nach maximal 10 m Länge Ausstattungen 4.1 dürfen Funktion von Bewegungsflächen nicht einschränken 4.5.4 deutliche und rechtzeitige Wahrnehmung nicht vermeidbarer Hindernisse, auch hineinragender Bauteile, durch taktile Orientierungshilfen und visuell kontrastierende Gestaltung, durch in Abstand von 60 cm vorbeiführenden Leitstreifen (E DIN 32984) Informations- und Leitsysteme 4.4.1 bei größeren Gebäudekomplexen, z.b. mit mehreren Eingängen (DIN 18040-1, Abs. 4.4) auch für die Verkehrsflächen der Außenanlagen

Seite 2 / 6 Eingangsbereiche Auffindbarkeit 4.2.3 kontrastierend gestaltet ausreichend beleuchtet taktil erfassbar durch unterschiedliche Bodenstrukturen Erreichbarkeit 4.2.3 stufen- und schwellenlos Bewegungsfläche 4.2.3 vor Eingängen in Abhängigkeit von der Art der Tür eben nur für Entwässerung notwendige Neigung Türöffner- und Klingenanlage 4.5.2 4.5.3 nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, z.b. kontrastierend gestaltet und taktil oder akustisch wahrnehmbar optische Anzeige der Hörbereitschaft der Gegenseite bei Gegensprechanlagen ergänzende optische Freigabe oder Vibration bei Türsummern Rampen Breite und Länge 4.3.7.2 mind. 120 cm nutzbare Laufbreite bei Rampenlängen > 600 cm Zwischenpodest von mind. 150 cm Länge Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm am Anfang und am Ende von Rampen Neigung 4.3.7.2 nicht mehr als 6 %, keine Querneigung Radabweiser 4.3.7.3 an den freien Seiten der Rampen und ihrer Podeste 10 cm hoch Erkennbarkeit DIN 32975 optisch kontrastierend gestaltete Anfänge und Enden von Rampen, bei seitlich angesteuerten Rampen auch seitlich Treppen Treppen 4.3.1 Treppen allein sind keine barrierefreie vertikale Verbindung Treppenlauf 4.3.6.2 geradläufig Stufen 4.3.6.2 mit Setzstufen mit Trittstufen, die nicht vorkragen an freien seitlichen Stufenenden Aufkantung Erkennbarkeit 4.3.6.4 kontrastierende Streifen in einer Breite von 4 5 cm auf der Trittstufenvorderkante (in Treppenhäusern nur die erste und letzte Stufe), in einer Breite von 1 2 cm an der Setzstufenoberkante (Evt. Podest in anderer Farbe) E DIN 32984 Kennzeichnung von Treppenan- und austritten durch vorgelagerte, taktil erfassbare Felder, 60 cm tief, auf ganzer Treppenbreite Handläufe an Treppen und Rampen Anordnung 4.3.6.3 beidseitig und ohne Unterbrechung 4.3.7.3 an Treppen mindestens 30 cm über Anfang und Ende waagerecht weiterführend und abgerundet abschließend Höhe 4.3.6.3 4.3.7.3 85 cm bis 90 cm über Stufenvorderkante OFF (Oberkante des Handlaufs) Erkennbarkeit 4.3.6.4 visuell kontrastierend zum Hintergrund Form 4.3.6.3 griffsicher und gut umgreifbar vorzugsweise rund oder oval Durchmesser 3 4,5 cm Orientierung 4.3.6.4 an Treppen taktile Informationen, z.b. zum Stockwerk (in Gebäuden mit mehr als zwei Geschossen) (Anmerkung)

Seite 3 / 6 Aufzug Typ 4.3.5 mindestens Aufzugtyp 2 nach DIN EN 81-70 DIN EN 81-70 Mindestinnenmaß 110 cm x 140 cm (Plattformaufzug ist nicht barrierefrei) Zugangsbreite 4.3.5 Mindestens 90 cm (lichte Breite) Bewegungsfläche 4.3.5 150cm x 150 cm vor dem Aufzug Orientierung DIN EN 81-70 Spiegel zum Wenden im Aufzugstyp 2 E DIN 32984 Leitstreifen zum Aufzug mit Aufmerksamkeitsfeld vor der Aufzugstür Ausführung DIN EN 81-70 robust und kontrastreich ausgeführte, taktil erkennbare Befehlsgeber mit der Mittellinie auf einer Höhe v. 900 mm akustische Signale beim Öffnen der Tür an der Haltestelle und beim Richtungswechsel des Aufzuges Sprachansage zur Positionsangabe an jeder Haltestelle sicht- und hörbare Notrufeinrichtung mit sicht- und hörbarer Rückmeldung Flure und sonstige Verkehrsflächen in Gebäuden Erreichbarkeit 4.3.1 alle barrierefreien Ebenen stufen- und schwellenlos erreichbar Breite außerhalb von 4.3.2 mindestens 150 cm Wohnungen mindestens 120 cm, wenn nach max.15 m Länge Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorhanden nutzbare Höhe 4.1 mindestens 220 cm Bodenbeläge 4.3.4 rutschhemmend, mindestens R 9 nach BGR 181 fest verlegt, für Rollstühle, Rollatoren etc. geeignet kontrastierend von Bauteilen, ohne Spiegelung und Blendung Ausstattungs- 4.5.4 kontrastierend gestaltet elemente mit dem Blindenstock auf einer Höhe von maximal 15 cm über dem Boden ertastbar, z.b. über Sockel oder Tastleiste Rollstuhlabstellplätze 4.3.8 im Gebäude, bei R-Wohnungen vor oder in der Wohnung: Bewegungsfläche 180 cm x 150 cm Informations- und Leitsysteme 4.4.1 bis 4.4.4 DIN 18040-1 DIN 32975 E DIN 32984 Türen innerhalb von Wohnungen (ausgenommen R-Wohnungen) lichte Durchgangs- 5.3.1.2 mindestens 80 cm breite lichte Höhe 5.3.1.2 mindestens 205 cm Türdrücker 5.3.1.2 greifgünstig keine Drehgriffe Schwellen 5.3.1.2 zulässig plus vorgelagerter Bewegungsfläche 180 cm x 150 cm nach dem Zwei-Sinne-Prinzip kontrastierend gestaltet und taktil wahrnehmbar lückenlos bevorzugt geradlinige und rechtwinkelige Wegeführung und Raumgestaltung ausreichend belichtet und beleuchtet Bodenindikatoren (Auffindestreifen, Leitstreifen) auch durch taktil und visuell gut kontrastierende Materialien einsetzbar

Seite 4 / 6 Türen außerhalb von Wohnungen, Wohnungseingangstüren, Türen in R-Wohnungen Erkennbarkeit 4.3.3.1 deutlich erkennbar Beschilderung 120 bis 140 cm über OFF Glastüren (Vollglas) 4.3.3.5 stark kontrastierende Sicherheitsmarkierung lichte Höhe / mindestens 205 cm Leibung / maximal 26 cm tief Türdrücker 85 cm, im Ausnahmefall bis 105 cm über OFF (mittig) greifgünstig Keine Drehgriffe senkrechte Griffe / Greifhöhe 85 cm über OFF (mittig) waagerechte Griffe / Greifhöhe 85 cm über OFF (mittig) Schwellen 4.3.3.1/ nicht zulässig, im Ausnahmefall maximal 2 cm hoch Bewegungsflächen 4.3.3.4 Abstand von Türdrückern und Türgriffen zu Bau-, Ausrüstungs- und Ausstattungsteilen Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen Höhe der Taster bei automatischen Türsystemen Abstände der Taster bei automatischen Türsystemen und seitlicher Anfahrt Abstände der Taster bei automatischen Türsystemen und frontaler Anfahrt Schließablauf bei automatischen Türsystemen Fenster 4.3.3.3 vor Drehflügeltüren: in Öffnungsrichtung: 150 cm in Schließrichtung: 120 cm vor Schiebetüren beidseitig: 120 cm Wohnungseingangstüren von Nicht-R-Wohnungen benötigen innerhalb der Wohnung keine Bewegungsfläche Mindestens 50 cm bei Haus- und Aufzugstüren sowie bei Wohnungseingangstüren und Türen innerhalb von Wohnungen Maximaler manueller Kraftaufwand: Klasse 3 nach DIN EN 12217, ansonsten automatische Türsysteme (generell empfohlen an Gebäudeeingängen) 85 cm über OFF (mittig) mindestens 50 cm zur Hauptschließkante mindestens 250 cm in der Öffnungsrichtung mindestens 150 cm in der Schließrichtung mindestens 150 cm (beidseitig) bei Schiebetüren 4.3.3 Ausrüstung mit Öffnungsautomatik und kontrolliertem Schließmittel Fenstergriffe 5.3.2 85 bis 105 cm hoch, ersatzweise automatisches System bei mindestens einem Fenster je Raum Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen 5.3.2 maximaler manueller Kraftaufwand: Klasse 2 nach DIN EN 13115 bei mindestens einem Fenster pro Raum Durchsicht 5.3.2 Durchsicht ab 60 cm OFF bei einem Teil der Fenster der Wohn- und Schlafräume

Seite 5 / 6 Bedienelemente Erkennbarkeit 4.5.2 visuell kontrastierend gestaltet und taktil oder akustisch wahrnehmbar eindeutige Rückmeldung der Funktionsauslösung für zwei Sinne Erreichbarkeit 4.5.2 stufenlos zugänglich, in einer Tiefe von mind. 15 cm unterfahrbar, wenn nur frontal anfahrbar und bedienbar Bedienhöhe 4.5.2 85 cm über OFF, bei mehreren Elementen übereinander zwischen 85 bis 105 cm (Achsmaß) Bewegungsfläche 4.5.2 in R-Wohnungen: 10 cm x 150 cm vor dem Element 120 cm x 150 cm bei seitlicher Anfahrt Sanitärräume Bewegungsfläche 5.5.2 120 cm x 120 cm vor den Sanitärobjekten, in R-Wohnungen: 150 x 150 cm vor den Sanitärobjekten Wandabstand WCs 5.5.3 20 cm Abstand zur Wand Anfahrbarkeit des WC-Beckens 5.5.3 in R-Wohnungen: einseitig mit mind,. 70 x 90 cm Bewegungsfläche andere Seite mind. 70 x 30 cm Bewegungsfläche Türen 5.5.1 von außen entriegelbar, Drehflügeltüren nach außen schlagend Armaturen 5.5.1 Einhebelarmaturen, berührungslose Armaturen nur in Verbindung mit Temperaturbegrenzung Ausstattungselemente 5.5.1 Kontrastierend zu ihrer Umgebung gestaltet WC-Maße 5.5.3 in R-Wohnungen: Tiefe: 70 cm Höhe (inkl. Sitz): 46 bis 48 cm Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante (WC- Deckel als alleinige Rückstütze ungeeignet) Spülung 5.5.3 in R-Wohnungen: berührungslos oder mit Arm bzw. Hand bedienbar ohne Veränderung der Sitzposition Toilettenpapier 5.5.3 In R-Wohnungen: erreichbar ohne Veränderung der Sitzposition am WC Stützklappengriffe 5.5.3 in R-Wohnungen: auf jeder Seite einklappbarer Stützgriff mit einer Punktlast von mind. 1 kn am vorderen Griffende lichter Abstand zwischen den Griffen 65 70 cm Höhe: 28 cm über der Sitzhöhe, Länge: 15 cm über WC vorkragend Waschtischtiefe 5.5.4 Beinfreiraum in R-Wohnungen: Unterfahrbare Tiefe mindestens 55 cm bei Handwaschbecken mindestens 45 cm Waschtischhöhe 5.5.4 in R-Wohnungen: maximal 80 cm hohe Vorderkanten Waschtischspiegel 5.5.4 bauseitige Möglichkeit für einen 100 cm hohen Spiegel im Bedarfsfall, in R-Wohnungen: mindestens 100 cm hoch und sitzend wie stehend einsehbar Duschplätze 5.5.5 niveaugleich gestaltet, maximale Absenkung um 2 cm zum angrenzenden Bodenbereich

Seite 6 / 6 Sanitärräume (Fortsetzung) Bodenbeläge in der 5.5.5 rutschhemmend Dusche Klappsitze bzw. stabile Duschsitze 5.5.5 in R-Wohnungen: nachrüstbare Sitze mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm Haltegriffe in der Dusche 5.5.5 in R-Wohnungen: nachrüstbare, stufenlos hoch-klappbare Stützgriffe auf beiden Seiten des Sitzes, Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe Badewannen 5.5.6 nachträglich aufstellbar mindestens in R-Wohnungen auch mit einem Lifter nutzbar Zusätzlicher Sanitärraum 5.5.7 in R-Wohnungen mit mehr als 3 Wohn- bzw. Schlafräumen mit WC und Waschbecken muss nicht barrierefrei sein Wohn-/Schlafräume und Küchen Bewegungsfläche 5.4 120 cm x 120 cm, in R-Wohnungen: 150 x 150 cm Bewegungsflächen 5.4 Mindestens 120 cm entlang der einen entlang mindestens mindestens 90 cm entlang der anderen Seite eines Bettes in R-Wohnungen: mindestens 150 cm entlang der einen mindestens 120 cm entlang der anderen Seite Bewegungsflächen 5.4 mindestens 90 cm tief, vor sonstigen Möbeln in R-Wohnungen: mindestens 150 cm tief Bewegungsfläche vor 5.4 mindestens 120 cm tief, Kücheneinrichtungen in R-Wohnungen: mindestens 15 cm tief Anordnung von Herd, 5.4 in R-Wohnungen: möglichst über Eck Arbeitsplatte u. Spüle Zusätzliche Individualfläche 5.1 mindesten 15 m² wegen der Art der Behinderung (bei Bedarf) Freisitze Erreichbarkeit 5.6 schwellenlos Bewegungsfläche 5.6 mindestens 90 cm tief, in R-Wohnungen: mindestens 150 cm. 150 cm Durchsicht 5.6 mindestens teilweise Durchsicht über Brüstung ab 60 cm OFF Abgeschlossen: Datum und Unterschrift: