in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für f r Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Mariaberg, 19.10.2012
Begriffsbestimmung Inklusive Bildung: qualitativ hochwertige Bildung für f alle in einem inklusiven Bildungssystem (UNESCO)
Die Vision Vision einer inklusiven Schule: - wohnortnahe Schule für f alle - Ethos: Vielfalt bereichert, jeder ist einzigartig - alle sind willkommen - alle werden zur Teilhabe befähigt - alle können k ihre Potenziale entwickeln - alle erhalten passgenaue FörderungF - Schüler, Eltern und Lehrkräfte kooperieren - Inklusive Schule ist barrierefrei - Inklusive Schule nutzt externe Unterstützung tzung
Die Vision alle Kinder gehören dazu,, insbesondere die gefährdeten und benachteiligten wie von Armut betroffene Kinder, behinderte Kinder, Kinder von Migranten, Flüchtlinge, religiöse Minderheiten, sprachliche Minderheiten, Ethnische Minderheiten, HIV Waisen, Kindersoldaten, Straßenkinder, Arbeitende Kinder, Nomadenkinder,
Der Zugang Inklusive Bildung ist Menschenrecht
Der Zugang UN Charta Art. 26, 1948: Recht auf Bildung UN Kinderrechtskonvention, 1989: Freie und unentgeltliche Schulbildung, Kindeswohl UNESCO Weltbildungsforum Dakar, 1990: Education for all (EFA - Ziele) UNESCO Weltkonferenz: Salamanca, 1994: Pädagogik für f r besondere Bedürfnisse. Erstmals inklusive Bildung für f r Kinder mit Behinderungen UN Behindertenrechtskonvention, 2006 UNESCO Weltkonferenz, 2008: Empfehlungen der Weltbildungsminister: Inclusive Education - the Way of the Future
UN Behindertenrechtskonvention Art. 24 Menschen mit Behinderung dürfen d nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden Sie sollen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Für F r sie müssen m angemessene Vorkehrungen getroffen werden
UN Behindertenrechtskonvention Ratifizierung: Dezember 2008 Wirksam werden: März M 2009 bindet alle Ebenen der Verwaltung Ausschuss für f r die Rechte der Menschen mit Behinderungen Berichtspflicht D an UN Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände
Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention Die Kultusministerkonferenz (KMK): 2008 Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen dagogischen Förderung (von 1994) Die Verbände wurden einbezogen Das Ergebnis wurde von der KMK im November 2011 beschlossen. www.kmk.org Empfehlungen zur Inklusiven Bildung in den Schulen
Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention Umsetzung schrittweise in den nächsten n Jahren: Änderung der Schulgesetze der LänderL Unterstützungsma tzungsmaßnahmen nahmen für f r die Schüler Barrierefreiheit der Schulen (Art.8) Fortbildung aller Beteiligten Forschung Öffentlichkeitsarbeit Zusammenarbeit mit Verbänden Lehrerausbildung
20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% Sonderpädagogische F dagogische Förderung im Europäischen Vergleich 2008 SchülerInnen mit sopäd. FöB in Integr. SchülerInnen mit sopäd. FöB in FöZ Slowakei Schweiz Belgien fläm. Teil Norwegen Deutschland Belgien franz.teil Portugal Lettland Malta Österreich Zypern Niederlande Polen England Spanien Dänemark Frankreich Irland Italien Luxemburg Island Griechenland Schweden Finnland Ungarn Tschechien Litauen Estland
KMK-Statistik Stand 2010 SchülerInnen mit spf in Förderschulen F (blau) in Inklusion (rot)
Umsetzung der UN Konvention in Schleswig-Holstein 1980er Jahre erste integrative Klassen, 1983 erstes Förderzentrum F ohne Schüler 1990 neues SchulG: Integration hat Vorrang! 1994 KMK Empfehlungen: Ausbau Integration (aber auch Salamanca: inklusives Konzept!) Danach: Weiterentwicklung der Integration, Sonderschulen zu Förderzentren! F
Umsetzung der UN Konvention in SH Förderzentrum = Unterstützungssystem tzungssystem für r die inklusive Schule Lehrkräfte des Förderzentrums F im gemeinsamen Unterricht - arbeiten förderdiagnostischf - erstellen Materialien - unterrichten die Klasse im Team - fördern Schüler einzeln oder in Gruppen - beraten sich mit Schülern, Eltern, Lehrkräften - intervenieren bei Krisen -..
Umsetzung der UN - Konvention in SH Lehrkräfte der Förderzentren F arbeiten - präventiv in KiTa und Schule (vorw. Eingangsphase) - integrativ in den allgemeinen Schulen - erteilen Unterricht im eigenen Förderzentrum, F sofern dort Schüler sind, zunehmend zeitlich befristet, z.b. in Kursen - beraten auch systembezogen
Umsetzung der UN Konvention in SH Förderzentren aus Sonderschulen entwickelt: Multiprofessionelles Team zuständig für f r Beratung, Unterstützung tzung und Qualitätssicherung tssicherung Fortbildung!
Umsetzung der UN Konvention in SH 2007 Neues SchulG: i.s. von Inklusiver Bildung: längeres gemeinsames Lernen, Gemeinschaftsschulen - statt Sonderschulen: Förderzentren 2011: 16.100 oder 5,8 % Schüler m. spfb, davon 9.200 (57 %) integrativ (Sehen 100%, Sprache 90% - KiTa!!!, Emsoz 83%, Hören H 73%, Lernen 67%, KöK 52%, Geistige Entwicklung 11 %) 950 der 2.100 SolStellen von FöZ F Z aus in KiTa und allgem. Schulen
Umsetzung der UN - Konvention in SH Wir haben gute Voraussetzungen in SH: Die Hälfte H aller Schüler mit Behinderungen sind in allgem. Schulen, d.h. sehr viele Lehrkräfte haben Erfahrung mit gemeinsamem Unterricht Politischer Wille: 2009 Das Jahr der inklusiven Bildung (Veranstaltungen, Projekte) 2011 SchulG u.landtagsbericht Öffentlichkeitsarbeit
Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit