Sicherheitsregeln für Fremdfirmen (Hausordnung)



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Transkript:

Sicherheitsregeln für Fremdfirmen (Hausordnung) Stand: Januar 2013 Seite 1 von 11

Vorwort Wagon Automotive Nagold GmbH legt allergrößten Wert auf Arbeitssicherheit- /Gesundheitsschutz und Umweltschutz. In der vorliegenden Broschüre haben wir die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen auf unserem Werksgelände festgeschrieben. Diese Sicherheitsregeln entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seinen Verpflichtungen zur Einhaltung der für die Erledigung des Auftrages erforderlichen darüber hinausgehenden geltenden Vorschriften und Regelungen zum Umweltschutz, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz. Unsere Auftragnehmer sind deshalb verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit diesen Sicherheitsregeln vertraut zu machen, sie zur Einhaltung anzuhalten und die Einhaltung zu überwachen. Auf die Verantwortung, die der Auftragnehmer mit Abschluss des Werkvertrages übernommen hat, wird hingewiesen. Er hat die entsprechenden Bestelltexte mit Lieferbedingungen, Zusatzbedingungen und Werknormen für die betreffenden Gewerke, die er bei der Auftragsvergabe durch den Einkauf unterschrieben hat, zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung und Sauberkeit auf seiner Baustelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten gemäß UVV zu gewährleisten. Treffen Leistungen zeitlich und örtlich mit denen anderer Unternehmer zusammen, so hat er sich mit diesen abzustimmen, um eine Gefährdung Dritter zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat die für ihn zuständigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Brandschutz- und Umweltvorschriften, Verordnungen und Auflagen zu beachten und dafür zu sorgen, dass auf dem Werksgelände weder das Personal noch die technischen Einrichtungen und die Produktion gefährdet oder beschädigt werden. Auf gute Zusammenarbeit bei allen Projekten, die Sie auf unserem Werksgelände durchführen! Arbeitssicherheits- und Umweltschutzmanagement Stand: Januar 2013 Seite 2 von 11

Inhaltsverzeichnis Vorwort... 2 1. Organisatorischer Ablauf zur Auftragsabwicklung... 4 2. Betreten des Werkes... 6 3. Werksverkehr... 6 4. Container und Absperrungen... 7 5. Brandschutz... 7 6. Arbeits- und Gesundheitsschutz... 8 6.1 Gefahrstoffe, Arbeitsstoffe... 9 6.2 Notfälle... 9 6.3 Erdarbeiten... 9 6.4 Dacharbeiten... 9 7. Abfälle... 10 8. Geheimhaltung... 10 9. Beenden der Arbeiten... 10 Stand: Januar 2013 Seite 3 von 11

1. Organisatorischer Ablauf zur Auftragsabwicklung Stand: Januar 2013 Seite 4 von 11

Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass bei der Ausführung seiner Leistungen alle gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen oder ähnlichen Vorschriften, sowie alle internen Richtlinien der Wagon Automotive GmbH (z. B. Betriebsanweisungen, Alarmplan usw.) eingehalten werden. Der Auftragnehmer haftet vollumfänglich für alle durch Verstoß gegen diese Vorschriften entstehenden Folgen. Der Auftragnehmer muss sich vor Arbeitsaufnahme darüber informieren, ob Beschäftigte der Wagon Automotive Nagold GmbH oder andere Unternehmer dort arbeiten und ob ein Ansprechpartner der Wagon Automotive Nagold GmbH bestellt ist. Werden Beschäftigte mehrerer Fremdfirmen gleichzeitig an einem Arbeitsplatz tätig, sind sie verpflichtet, zur Einhaltung der Vorschriften und Regeln zusammenzuarbeiten. Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter aller beteiligten Firmen darf zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden, insbesondere muss eine gegenseitige Gefährdung ausgeschlossen sein. Die Firmen haben sich gegenseitig über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren zu unterrichten. Maßnahmen zur Verhütung von Gefährdungen sind unbedingt vor Arbeitsaufnahme mit dem zuständigen Ansprechpartner der Wagon Automotive Nagold GmbH abzustimmen. Der zuständige Ansprechpartner der Wagon Automotive Nagold GmbH ist Mitarbeitern von Fremdfirmen weisungsbefugt. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten und evtl. beschlossene Maßnahmen sind unverzüglich auszuführen. Die Fremdfirma ist dafür verantwortlich, dass ihre auf dem Werksgelände tätigen Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter ihrer Subunternehmen im Besitz von gültigen Arbeitspapieren sind und hat sicherzustellen, dass nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die sämtliche für die Aufgaben erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus zusätzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter sowohl generell als auch arbeitsspezifisch über mögliche Gefahren für die Umwelt bei den durchzuführenden Tätigkeiten zu unterweisen und diesbezüglich zu beaufsichtigen. Es darf kein Mitarbeiter seine Tätigkeit auf dem Betriebsgelände der Wagon Automotive Nagold GmbH aufnehmen, der nicht eindeutig und angemessen darin unterwiesen ist. Entsprechende Aufzeichnungen sind auf Verlagen vorzulegen. Flurförderzeuge (z. B. Stapler), Hebebühnen und Krane dürfen nur von Personen bedient werden, die einen entsprechenden Befähigungsnachweise haben und vom Auftragnehmer schriftlich beauftragt sind. Diese Dokumente müssen jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden können. Stand: Januar 2013 Seite 5 von 11

2. Betreten des Werkes Der Auftragnehmer hat u. a. folgende Sicherheitsauflagen zu befolgen: Bekanntgabe eines Ansprechpartners Beim Betreten des Werkes sich beim zuständigen Ansprechpartner der Wagon Automotive Nagold GmbH zu melden. Vorschriften und Hinweistafeln zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung sind zwingend einzuhalten. Das Werk darf im Normalfall nur über die offiziellen Eingänge betreten und verlassen werden (Ausnahme: akute Gefahr). Bei Materialanlieferung durch eigene Fahrzeuge des Auftragnehmers oder von Drittfirmen müssen Angaben der Baustelle gemacht werden. Die Fahrer müssen Angaben über die Ladung insbesondere bei Gefahrstoffen machen. Es ist nicht gestattet, Sprengmittel ins Werk einzuführen auch nicht bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt. Außerdem ist es nicht gestattet, Gefahrgut (z. B. nach GGVS), das von oder für andere Baustellen bestimmt ist, ins Werk einzuführen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ladung ein- und ausfahrender Fahrzeuge zu kontrollieren und Ein- und Ausfuhrlisten für Material, Geräte und Werkzeuge zu verlangen. Beanstandeten Fahrzeugen wird die Ein-/Ausfahrt verweigert. Für eingeführte Wirtschaftsgüter, Material, Geräte und Werkzeuge wird keinerlei Haftung übernommen, auch nicht für Gegenstände der Mitarbeiter. Das Fremdpersonal darf sich nur dort aufhalten, wo aufgrund des Werk- oder Arbeitsvertrags der Arbeitsplatz ist. Der Besuch der Kantine ist auf eigene Gefahr gestattet. Sollten Fremdfirmen Arbeiten im Werkbereich ausführen, so sind diese mit dem zuständigen Center-/Abteilungsleiter festzulegen. Auf dem Werksgelände ist das Hereinbringen alkoholischer Getränke oder sonstiger berauschender Mittel verboten. Wir behalten uns das Recht vor, beanstandetes Fremdpersonal zurückzuweisen und den Eintritt in das Werk zu verweigern bzw. zum Verlassen des Werks ohne Angabe von Gründen aufzufordern. Bei Nichtbefolgen wird die Polizei eingeschaltet. 3. Werksverkehr Es dürfen nur Montage- und Baustellenfahrzeuge und Fahrzeuge zur Materialanlieferung und abfahrt ins Werk einfahren, keine privaten Pkws zur Personalbeförderung. In den Hallen, Werkstätten und Gebäuden dürfen keine Kraftfahrzeuge abgestellt werden; Befahren ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Servicefahrzeuge, die zur Ausführung der Arbeiten vor Ort benötigt werden, können nach Genehmigung durch den Ansprechpartner der Wagon Automotive Nagold GmbH eingefahren und so abgestellt werden, dass keine Gefährdung oder Behinderung eintritt. Auf die zulässige Deckenbelastung sowie die Höhen- und Seitenbegrenzungen ist zu achten. Außerdem sind Einfahrverbote (z. B. bei Explosionsgefahr) zu befolgen. Stand: Januar 2013 Seite 6 von 11

Die Fahrzeuge müssen allen Sicherheitsvorschriften entsprechen und dürfen nur von Personen mit gültiger Fahrerlaubnis bewegt werden. Das gilt auch für Gabelstapler. Auf dem Werksgelände gilt die Straßenverkehrsordnung und eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h, die an unübersichtlichen Stellen, Einund Ausfahren, Kreuzungen weiter gedrosselt werden muss. Einbahnstraßenregelung beachten! An Kreuzungen und Überwegen haben Fußgänger Vorrang! Außerhalb gekennzeichneter Wege haben Fahrzeuge Vorfahrt! Die gekennzeichneten Wege sind zu benutzen. Durchgangs- und Zutrittsverbote müssen eingehalten werden. Einweiserpflicht beim Rückwärtsfahren ist zu beachten. Ladung ist während der Fahrt, auch auf kurzen Strecken, nach der Straßenverkehrsordnung und den Vorschriften der berufsgenossenschaftlichen Verordnungen zu sichern, dass sie nicht verrutschen oder herabfallen kann. Bei Bedarf sind entsprechende, zugelassene Hilfsmittel zu verwenden, z. B. Spanngurte. Offene Verdeckplanen sind so zu sichern, dass sie nicht weit ausladend im Wind flattern können. Die Arbeitsplätze sind ständig gegenüber dem Werkverkehr zu sichern. 4. Container und Absperrungen Material-, Umkleide- und Baucontainer sowie Bauleitungsbaracken dürfen nur nach Absprache aufgestellt werden und dürfen keine Behinderung des Werkverkehrs darstellen. Das Übernachten in vorgenannten Containern sowie in Kraftfahrzeugen auf dem Werksgelände ist nicht gestattet. Vorgenannte Container sowie deren Umgebung sind in einem sauberen Zustand zu halten. Die Container sind mit einem gut sichtbaren Firmenschild und einem entsprechenden Feuerlöscher zu versehen. Die Elektroinstallation muss gemäß VD oder EN ausgeführt sein. Absperrungen und Abgrenzungen sind mit dem Ansprechpartner der Wagon Automotive Nagold GmbH abzusprechen. Auf ausreichende Ausleuchtung der Container und Absperrungen/Abgrenzungen ist zu achten. 5. Brandschutz Im gesamten Werksbereich besteht Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich in den gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt. Vermeiden Sie Zündquellen auch elektrostatische Aufladung beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Stäuben. Halten Sie Behälter geschlossen! Fluchtwege, Verkehrswege, Brandschutztüren- und Tore, sowie Notausgänge, Treppenhäuser und Hydranten im Gebäude und im Freien müssen ständig in voller Breite freigehalten werden; ebenfalls Zufahrten für die Feuerwehr Stand: Januar 2013 Seite 7 von 11

Handyverbote in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre sind zu beachten. Das Verbot von feuergefährlichen Arbeiten in explosions- und feuergefährdeten Bereichen ist zu beachten. Vor Beginn von Schweiß, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten ist der Erlaubnisschein (F5_132) beim jeweiligen Center-/Abteilungsleiter einzuholen. Von unserer Instandhaltung können automatische Brandmeldeanlagen vor Beginn von Schweiß-, Brenn- und Schleifarbeiten abgeschaltet werden. Hat der Auftragnehmer derartige Arbeiten vorher nicht angemeldet und es kommt zu einer Alarmierung der Feuerwehr, so trägt der Auftragnehmer die Kosten. Das Fremdpersonal muss sich zeigen lassen: - Alarmierung bei Feuer und Unfall, NOTRUF - Fluchtwege, nächstes Telefon, Feuermelder, Feuerlöscher Vom Auftragnehmer ist ein Teil seiner Beschäftigten im Umgang mit den Feuerlöschgeräten einzuweisen, ebenfalls in genügender Anzahl zur Leistung der Ersten Hilfe. Auf dem Werksgelände dürfen keine Feuerlöschübungen abgehalten werden; Ausnahmen sind vorher zu beantragen. Jede Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Löschdecke, Wandhydrant, CO2-Löschanlage usw.) ist unverzüglich beim benannten Ansprechpartner zu melden. 6. Arbeits- und Gesundheitsschutz Auf dem Werksgelände ist das Tragen von Warnschutzwesten, Schutzschuhen, Schutzbrillen und Gehörschutz als Mindestausrüstung vorgeschrieben. Alle anderen persönlichen Schutzartikel richten sich nach der Art der Baustelle oder Tätigkeit und sind vom Auftragnehmer nach den für ihn zuständigen Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung zu stellen und anzuwenden. Erforderliche eigene Arbeitsmittel (Geräte, Werkzeuge, Maschinen etc.) müssen betriebssicher und geprüft sein, sowie ordnungsgemäß benutzt werden. Beachten Sie die Zutrittsverbote in Gefahrenbereichen von elektromagnetischen Feldern für Personen mit Herzschrittmacher oder anderen Implantaten. Leitern und Baugerüste sind ordnungsgemäß aufzustellen und zu sichern. Bei Arbeiten mit Absturzgefahr sind geeignete Fallschutzmittel zu benutzen. Das Mitfahren von Personen auf Staplern oder anderen Transportmitteln ist strengstens untersagt, ebenfalls der Aufenthalt im Schwenkbereich oder hinter einem Fahrzeug, sowie unter und auf schwebenden Lasten. Ordnung und Sauberkeit an Arbeitsstätten auch Baustellen sind Voraussetzung für ein gutes und unfallfreies Arbeiten. Stand: Januar 2013 Seite 8 von 11

Arbeiten in Bereichen, Maschinen oder Einrichtungen, bei denen mit gefährlichern Energien oder Gefahr bringenden Bewegungen zu rechnen ist, sind mit dem Ansprechpartner abzustimmen. Dabei sind vor Betreten des Gefahrenbereiches von jedem Mitarbeiter die Verriegelungseinrichtungen zu betätigen und mit einem Sicherheitsverriegelungsschloss pro Mitarbeiter gegen Wiedereinschalten zu sichern. Wir weisen darauf hin, dass der Auftragnehmer die für ihn gültigen Unfallverhütungsvorschriften zu berücksichtigen hat und er seine Mitarbeiter entsprechend einweist und überwacht. 6.1 Gefahrstoffe, Arbeitsstoffe Für die verwendeten Gefahr- und Arbeitsstoffe müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter oder Betriebsanweisungen vorliegen. Mitarbeiter müssen anhand der Unterlagen für Gefahrstoffe vor Arbeitsaufnahme unterwiesen werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und auf Verlagen vorzulegen. Es ist dafür zu sorgen, dass Gefahrstoffe nicht in die Kanalisation oder ins Erdreich gelangen können. Gefährdete benachbarte Bereiche sind zu sichern (Absperrung, Kennzeichnung). Nur mit richtig gekennzeichneten und verpackten Gefahrstoffen umgehen. Die Gefahrstoffe sind ordnungsgemäß zu labern. Erforderliche Persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen. Für den Notfall und Gefahrenfall sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln festzulegen. Gefahrenfälle sind immer dem Ansprechpartner zu melden. Der Einsatz von asbesthaltigen Stoffen oder anderer Stoffe mit krebserzeugendem Potential ist grundsätzlich verboten. Sollte bei Sanierungsarbeiten derartiges Material bearbeitet oder entsorgt werden, sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich. 6.2 Notfälle Wenn die Alarmsignale ertönen und das Gebäude geräumt werde muss, haben sich die Mitarbeiter unverzüglich zum Sammelplatz zu begeben und dann beim zuständigen Ansprechpartner zu melden. Jeder Unfall ist unverzüglich dem Ansprechpartner mitzuteilen. 6.3 Erdarbeiten Es sei besonders bei Erdarbeiten auf mögliche unterirdische Versorgungsleitungen für Erdgas, Wasser, Strom usw. hingewiesen, die u. U. nicht erkennbar sind und bei deren Beschädigung Gefahren und unübersehbare Schäden entstehen können. Pläne über Kanalnetz und Energieversorgung sind bei der Instandhaltung einzusehen. 6.4 Dacharbeiten Auf Dachflächen dürfen Arbeiten mit offenem Feuer nur nach Absprache und unter Gestellung einer Brandwache durchgeführt werden. Auf Dachflächen gilt generelles Rauchverbot. Grundsätzlich dürfen für großflächige Dacharbeiten keine befeuerten Bitumenkessel auf der Dachoberfläche Aufstellung finden. Diese Geräte müssen auf dem ebenen Boden aufgestellt und die zu verarbeitende Heißbitumenmasse mittels Druckleitung auf das Dach befördert werden. Stand: Januar 2013 Seite 9 von 11

Dacheindeckungen mittels Kunststoffbahnen im Klebeverfahren oder lösungsmittelhaltiger Streich- oder Spritzmassen, wobei sich die besondere Gefährdung durch Verdunstung von Lösungsmitteln und deren Entzündung erklärt, sind ebenfalls genehmigungspflichtig. 7. Abfälle Alle anfallenden Abfälle und Reststoffe sind grundsätzlich in Eigenverantwortung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Auf Verlagen sind Beförderungserlaubnisse, Annahmeerklärungen, Entsorgungsnachweise vorzulegen. Die Benutzung von Sammelbehältern der Wagon Automotive Nagold GmbH kann mit dem Ansprechpartner vereinbart werden. Wagon Automotive Nagold GmbH kann aus verschiedenen Gründen z. B. zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, den Fremdunternehmer auf die rechtzeitige Entsorgung hinweisen oder diese zu seinen Lasten veranlassen. Auf dem Werksgelände darf kein Abfall gelagert oder abgekippt werden. 8. Geheimhaltung Alle Fremdunternehmer und deren Mitarbeiter sind vertraglich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet. Alle technischen und wirtschaftlichen Informationen, Konstruktionen und Zeichnungen zu Technik und Verfahren sowie Dokumente und Datenträger jeglicher Art der Wagon Automotive Nagold GmbH sind zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Ohne vorherige Genehmigung gilt ein Verbot von Bild- und Tonaufnahmen. Computer und Datenträger jeglicher Art dürfen nicht ohne Genehmigung und Freigabe durch den Ansprechpartner an das Firmennetzwerk und die Hardware von Wagon Automotive Nagold GmbH angeschlossen werden. 9. Beenden der Arbeiten Nach dem Beenden von Arbeiten ist eine Endkontrolle durchzuführen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass betroffene sicherheitstechnische Einrichtungen wieder ordnungsgemäß funktionieren. Alle liegen gebliebenen Teile Abfallstücke von Material, Schrauben, Nieten oder Getränkeflaschen etc. müssen entfernt werden. Vor Verlassen des Werksgeländes haben sich die Mitarbeiter des Auftragnehmers beim zuständigen Ansprechpartner der Wagon Automotive Nagold GmbH abzumelden. Stand: Januar 2013 Seite 10 von 11

Bestätigung Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die aufgeführten Verhaltensregeln und Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten auf dem Gelände der Wagon Automotive Nagold GmbH gelesen und verstanden habe/n. Ich/Wir bestätige/n weiterhin, dass ich/wir diese Verhaltensregeln und Richtlinien sowie alle sonstigen einschlägigen Regeln und Vorschriften und länderspezifischen Regeln (Haftungsfragen,...) einhalten werde/n. Für eine Einhaltung durch Mitarbeiter/Beauftragte werde ich/werden wir Sorge tragen. Eine Nichteinhaltung kann unter anderem folgende Konsequenzen nach sich ziehen: mündliche Ermahnung oder Verwarnung schriftliche Verwarnung Arbeitsunterbrechung bis zur Mängelbeseitigung Ausschluss für Leistungen für Wagon Automotive Nagold GmbH Verweis vom Werksgelände Auftragnehmer: Lieferanten-Nr.: Anschrift: Ort, Datum Unterschrift: Abgabe der unterschriebenen Bestätigung (vor Ausführung der Tätigkeit) beim jeweiligen Ansprechpartner der Wagon Automotive Nagold GmbH Stand: Januar 2013 Seite 11 von 11