Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C

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1 Beratende Ingenieure + M ediz iner Tel. Fax / e-m ail 0391 / info@ s idiblume.de Brandschutzordnung nach D IN : Brandschutzordnungen Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C Arten der Brandschutzordnungen Brandschutzordnung A richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage. (Bewohner, Beschäftigte, Besucher) Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren richtet sich an Personen, die nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten. (Bewohner, Beschäftigte) gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind. (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte oder Ingenieure) Teil B Brand melden In Sicherheit bringen Löschversuch unternehmen Notruf 112 Handfeuermelder betätigen Ort: Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen achten Feuerlöscher benutzen Wandhydrant benutzen Einrichtungen zur Brandbekämpfung benutzen (z.b. Löschdecke) Teil C LFS SH 04/13 1

2 Brände verhüten Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Notruf 112 Gefährdete Personen warnen/ In Sicherheit bringen Hausalarm betätigen Hilflose mitnehmen Türen schließen Aufzug nicht benutzen Sammelstelle aufsuchen Auf Anweisungen achten Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen Löschschlauch benutzen Die Brandschutzordnung wird als Merkblatt oder als Broschüre an die Beschäftigten oder Bewohner ausgehändigt. Die enthält zunächst immer die Brandschutzordnung A. Die gibt folgende Hinweise: zur Brandverhütung zur Brand- und Rauchausbreitung zu den Flucht- und Rettungswegen zu den Melde- und Löscheinrichtungen zum Verhalten im Brandfall zum Notruf Alarmsignale und Anweisungen beachten Löschversuche Besondere Verhaltensmaßregeln LFS SH 04/13 2

3 Brandverhütung Vorbeugender Brandschutz muss auch während der Bauund Instandsetzungsarbeiten sowie bei Nutzungsänderungen gewährleistet sein In gefährdeten Bereichen: Kein Umgang mit offenen Feuer Rauchen ist nur an den dafür zugelassenen Orten gestattet Elektrische Geräte und Anlagen sind entsprechend den Betriebsanweisungen zu betreiben Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen Mengen brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz auf das für den Produktionsvorgang erforderliche Minimum begrenzen Brennbare Abfälle unverzüglich entsorgen Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten bzw. nicht einzuengen Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten in dazu bestimmten Räumen durchführen (Schweißerlaubnisschein) LFS SH 04/13 3

4 Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.b. Lagerung von leicht entzündlichen Gasen) In der Schutzzone (z.b. in Lagerräumen) dürfen keine Kelleröffnungen, Bodenabläufe, Kanalabläufe, Luft- und Lichtschächte vorhanden sein Vorhandensein von ebenen und festen Böden in Lagerräumen, die einen sicheren Stand der Behälter gewährleisten Flüssiggas nicht mit anderen brennbaren Stoffen zusammen lagern Abstand von Flüssiggasflaschen zu Heizkörpern (min. 0,5 m) Lagerräume durch selbstschließende feuerhemmende Türen (T 30) verschließen Lüftung > 0,5 m LFS SH 04/13 4

5 Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.b. Lagerung von leicht entzündlichen Gasen) undichte Flüssiggasflaschen sind sofort ins Freie an eine gut belüftete Stelle zu bringen und für das Füllwerk zu kennzeichnen betreten des Lagerraumes durch Unbefugte ist untersagt ein Hinweisschild muss vorhanden sein: Feuer- und Explosionsgefahr! Rauchen oder Umgang mit offenen Licht oder Feuer ist verboten Brand- und Rauchausbreitung Feuerschutzabschlüsse Wände Türen Rolltore Rauchschutzabschlüsse Rauchschutztüren Rauchschürzen Rauch-und Wärmeabzugsanlagen Lüftungs- und Klimaanlagen LFS SH 04/13 5

6 Rauchschürze Flucht- und Rettungswege Fluchtwege Rettungswege Flächen für die Feuerwehr Schilder für Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungspläne Flucht- und Rettungsplan Lageplan Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren 1. Unfall melden 2. Erste Hilfe 3. Weitere Maßnahmen Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brandl melden 2. In Sicherheit bringen 3. Löschversuch unternehmen Legende : Standort Brandmelder Rettungsweg Gebäude A Erdgeschoß Löschdecke Feuerlöscheinrichtung Hydrant Erste Hilfe Sammelpunkt LFS SH 04/13 6

7 Melde- und Löscheinrichtungen Feuermelder Telefon/Handy Meldestellen Meldungen innerhalb der Betriebszeit Wandhydranten Feuerlöscher Löschdecken Notduschen Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden Mitarbeiter/in warnen Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten, Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei schalten Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über gekennzeichneten Flucht- und Rettungsweg verlassen Aufzüge nicht mehr benutzen Gebückt gehen (Schutz vor Rauch und Hitze) Festgelegte Maßnahmen nach Brandschutzordnung durchführen Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung LFS SH 04/13 7

8 Der Notruf erfolgt nach dem 5-W-Schema WER WAS WIE VIELE WO WARTEN meldet? ist passiert? sind betroffen/verletzt? ist etwas passiert? auf Rückfragen! Alarmsignale und Anweisungen beachten Alarmsignale Akustisch Optisch Akustisch und optisch Bedeutung der Alarmsignale LFS SH 04/13 8

9 Betriebsleiter weiter an Werkstatt-Meister Abteilungsleiter Brandschutzordnungen Der Inhalt der gliedert sich in nachstehende Reihenfolge: Brandverhütung Alarmplan Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Löschmaßnahmen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Nachsorge der gebrauchten Gerätschaften Erste Hilfe : 112 Verbandskasten : Nächster Arzt : Krankenhaus : Unfall Feuer Elektr. Hauptschalter : Löschwasseranschluss: Hpt. Wasseranschluss : Feuerlöschgeräte : Betrieb/Abt. Alarmplan bei Sofortmaßnahmen Überfall Einbruch 110 Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen - Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten Brandverhütung Es ist eine Verantwortliche Person (z.b. Brandschutzbeauftragter) zu benennen, der für die nachstehend aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten zuständig ist: Einhaltung der Brandschutzstimmungen, auch bei Neubauten bzw. Nutzungsänderungen Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen und Überwachen von Prüffristen Anbringen, Überwachen und Aktualisieren von Hinweis- und Sicherheitsschildern Genehmigen von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z.b. feuergefährliche Arbeiten; Schweißerlaubnisschein) Überwachen des Rauchverbotes Fortschreiben von Feuerwehrplänen und Rettungsplänen sowie der Brandschutzordnung LFS SH 04/13 9

10 Brandverhütung Brandschutzunterweisung für Beschäftigte (auch für Fremdfirmen) Planung und Durchführung von Brandschutz- und Rettungsübungen Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Schadenversicherer pflegen Alarmplan Betrieb/Abt. Alarmplan bei Unfall Feuer 112 Überfall Einbruch 110 weiter an Betriebsleiter Werkstatt-Meister Abteilungsleiter Erste Hilfe : Verbandskasten : Sofortmaßnahmen Nächster Arzt : Krankenhaus : Elektr. Hauptschalter : Löschwasseranschluss: Hpt. Wasseranschluss : Feuerlöschgeräte : Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen - Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten LFS SH 04/13 10

11 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Räumung durchführen und überwachen Ortsunkundige, Behinderte oder verletzte Personen betreuen Betriebsunterbrechungen anordnen Bestimmte Sachwerte bergen Mechanische Rauchabzugsanlagen in Betrieb nehmen, bestimmte Anlagen abschalten Löschmaßnahmen Selbsthilfekräfte, Brandschutzhelfer, Hausfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr einsetzen nichtautomatische Löschanlagen in Betrieb nehmen Löschwasserrückhaltevorrichtungen schließen Absperrventil für Löschwasserrückhaltung LFS SH 04/13 11

12 Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr Brandstelle und Umgebung freimachen Flächen für die Feuerwehr und Wasserentnahmestellen freihalten Lotsen aufstellen Schlüssel, Übersichtspläne und notwendiges Informationsmaterial bereitstellen Für die Einsatzleitung der Feuerwehr verfügbar bleiben Nachsorgearbeiten Sicherung der Brandstelle veranlassen Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen veranlassen Maßnahmen der Schadenminderung treffen ( Gebrauchte Feuerlöschtechnik füllen lassen ) LFS SH 04/13 12

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