Brandschutzordnung. nach DIN Stand / ZS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Brandschutzordnung. nach DIN 14 096. Stand 01.01.2012 / ZS"

Transkript

1 Brandschutzordnung nach DIN Stand / ZS

2 Vorwort Brandschutzordnungen (BSO) enthalten zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Mitarbeiter und Besucher, die sich in dem Betriebsbereich der FSG aufhalten, aber auch an Mieter und deren Beschäftigte eines am Flughafen tätigen Betriebes. Die Brandschutzordnung (BSO) besteht aus schriftlich abgefassten Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren. Des Weiteren richtet sich die Brandschutzordnung an Betriebsangehörige mit besonderen Brandschutzaufgaben (Führungskräfte). Dieser Personenkreis ist in der Regel verantwortlich tätig und verfügt über besondere Betriebskenntnisse. Teil A Teil B Teil C Die Brandschutzordnung nach DIN ist in 3 Teile untergliedert (Teil A/B/C). regelt das Aushängen der BSO, welches Bestandteil in den Fluchtund Rettungsplänen (Verhalten im Brandfall; Verhalten bei Unfällen; Zeichenerklärung) ist. regelt das Verhalten und die Maßnahmen für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben. regelt die Aufgaben und Maßnahmen für Führungskräfte und Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

3 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich der Brandschutzordnung 2. Verantwortung für den Brandschutz nach DIN Teil C 2.1. Verantwortung des Arbeitgebers 2.2. Verantwortung der Führungskräfte 2.3. Verantwortung des Brandschutzbeauftragten 2.4. Verantwortung des Arbeitnehmers 2.5. Verantwortung der Beschäftigten von Fremdfirmen 2.6. Ausbildung und laufende Unterweisung der Mitarbeiter 3. Verhaltensregeln der Brandschutzordnung n. DIN Teil B 3.1. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen 3.2. Heißarbeiten/Schweißerlaubnisschein 3.3. Verhalten im Brandfall 3.4. Verhalten bei Unfällen 3.5. Verhalten nach Bränden 3.6. Zeichenerklärungen 4. Sonstiges 4.1. Personenwarnanlage; Durchsagen; Räumungsalarm 4.2. Verhalten bei sonstigen Unfällen oder Schadenslagen 4.3. Verhalten bei Gebäuderäumungen Hinweis: Die Brandschutzordnung ist im Laufwerk I unter dem Verzeichnis Brandschutz (ZS) hinterlegt.

4 1. Geltungsbereich der Brandschutzordnung Die Brandschutzordnung (BSO) ist gültig für alle genutzten und auf dem Werksgelände der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) befindlichen Räume und Anlagen. 2. Verantwortung für den Brandschutz nach DIN Teil C 2.1. Verantwortung des Arbeitgebers Die Verantwortung für den Brandschutz trägt der Arbeitgeber. Das gilt sowohl für den Schutz der in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer als auch für den Schutz der vorhandenen Sachgüter. Nach dem Bauordnungsrecht ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen seines Betriebes so angeordnet, errichtet und insbesondere auch instandgehalten werden, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt wird Verantwortung der Führungskräfte Alle Führungskräfte haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verantwortung für Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und den Brandschutz. Die Führungskräfte haben darauf zu achten, dass die ihnen unterstellten Mitarbeiter über den Inhalt dieser Brandschutzordnung sowie über die brandschutztechnischen Einrichtungen (z.b. Lage der Feuermelde- und Löscheinrichtungen) sowie über die Flucht- und Rettungswege informiert werden Verantwortung des Brandschutzbeauftragten Wird vom Arbeitgeber ein Brandschutzbeauftragter eingesetzt, so ist dieser im Rahmen der ihm übertragenen Pflichten für den Brandschutz verantwortlich. Er muss persönlich und fachlich geeignet sein, den Brandschutz durchzuführen und außerdem mit den erforderlichen Befugnissen versehen sein. Seine Tätigkeit ist vom Arbeitgeber oder von der für den Brandschutz verantwortlichen Person laufend zu überwachen. Der Brandschutzbeauftragte hat die Brandschutzordnung ständig zu aktualisieren Verantwortung des Arbeitnehmers Neben dem Arbeitgeber, der für den Brandschutz verantwortlichen Person, dem Brandschutzbeauftragten und der Sicherheitsfachkraft ist auch jeder im Betrieb beschäftigte Arbeit-

5 nehmer für den Brandschutz verantwortlich, und zwar jeweils für seinen Bereich und im Rahmen seiner Befugnisse und Aufgaben Verantwortung bei Beschäftigten von Fremdfirmen Fremdfirmen müssen sich verpflichten, die Brandschutzordnung des Betriebes einzuhalten. Sie sind verantwortlich, ihre Mitarbeiter über die im jeweiligen Betrieb notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu unterweisen und haben für eine ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen Ausbildung und laufende Unterweisung der Belegschaft Die Betriebsangehörigen sollten in angemessenen Zeitabständen über die ihre Arbeitplätze betreffenden Brandschutzmaßnahmen unterrichtet werden.

6 3. Verhaltensregeln der Brandschutzordnung nach DIN Teil B 3.1. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahr ihres Arbeitsplatzes und der Umgebung sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu informieren. Insbesondere ist folgendes zu beachten: Wichtige Voraussetzungen des betrieblichen Brandschutzes sind Ordnung und Sauberkeit. Abfälle und Späne sind regelmäßig zu entfernen. Gebrauchte Putzlappen müssen in dafür vorgesehenen Behältern gesammelt werden. Lagerräume für Holz, Papier, brennbare Flüssigkeiten o- der Gase oder andere leichtentflammbare Stoffe dürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden. Rauchverbote müssen unbedingt befolgt werden. Streichhölzer oder Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbaren Aschenbechern abgelegt werden, diese dürfen nicht in Papierkörbe entleert werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen höchstens bis zur Menge eines Tagesbedarfs am Arbeitsplatz bereitgehalten werden. Die Bereitstellung brennbaren Verpackungsmaterials sollte einen Schichtbedarf nicht übersteigen. Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennarbeiten bedürfen besonderer Sicherheitsmaßnahmen und einer schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers (Erlaubnisschein für Heißarbeiten). Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist ohne besondere Genehmigung untersagt. Brennende Kerzen z.b. an Adventskränzen und - gestecken- sind in den Betriebsräumen verboten. Mängel an Brandschutzeinrichtungen und Schäden an elektrischen Installationen sowie Anzeichen hierfür (flackerndes Licht, Schmorgerüche usw.) sind sofort den Vorgesetzten oder der Leitstelle Technik unter der Ruf- Nr.: 2066 zu melden.

7 Durchgebrannte Sicherungen, schadhafte Steckdosen und Leitungen sind nur durch Fachkräfte zu reparieren. Bei Dienstschluss ist dafür zu sorgen, dass Licht und alle elektrischen Geräte abgeschaltet sind. Sicherheits- Fernmelde- und Brandmeldeanlagen bleiben dauernd betriebsbereit und dürfen nicht abgeschaltet werden. Feuerstätten müssen gelöscht, Asche und brennbare Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden, damit keine Brandgefahr entsteht. Fenster und Türen sind zu schließen. Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in Gebäuden und im Freien müssen ständig in voller Breite freigehalten werden. Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dürfen nicht verschlossen werden. Das Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen (Rauchund Brandschutztüren) durch Holzkeile, Draht usw. ist verboten. Feuerschutzabschlüsse müssen grundsätzlich geschlossen bleiben, außer sie sind mit zugelassenen Feststelleinrichtungen ausgestattet, die im Brandfall automatisch die Türschließung bewirken. Durch regelmäßige Kontrollen ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes eingehalten werden. Alle Bediensteten sind über die an ihrem Arbeitsplatz nahegelegenen Standorte von Feuerlöschern, Rauch- und Wärmeauslöseeinheiten, Brandmeldeeinrichtungen sowie über ihre Fluchtund Rettungswege zu unterrichten. Sie sind über das Verhalten im Brandfall und in der Handhabung von Feuerlöschgeräten praktisch auszubilden. Alle Mitarbeiter, einschließlich Mitarbeiter von Fremdfirmen, sind verpflichtet, die Brandschutzordnung einzuhalten.

8 3.2. Erlaubnisschein für Heißarbeiten (Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten) Jegliche Art von Heißarbeiten bedarf eines Erlaubnisscheines (siehe Anlage) vor Beginn der Arbeiten. Die Heißarbeiten (Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten) sind bei der Flughafenfeuerwehr-Leitstelle unter der Rufnummer: Flughafen-Telefonnetz: 2000 oder 3387 Öffentliches Telefonnetz: (0711) oder Notfallhandy (nur bei Festnetzausfall): 0151 / vor Beginn der Arbeiten anzumelden, sowie nach den Arbeiten abzumelden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Erlaubnisschein für Heißarbeiten auszustellen. In Ausnahmefällen kann der Erlaubnisschein auch von der Flughafenfeuerwehr ausgestellt werden. Erlaubnisscheine für Heißarbeiten (Formular) können bei der Flughafenfeuerwehr unter der oben aufgeführten Telefonnummer angefordert werden.

9

10 3.3. Verhalten im Brandfall Für die wirkungsvolle Durchführung von Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen ist das richtige Verhalten von entscheidender Bedeutung. 1. Ruhe bewahren überlegt handeln 2. Brand melden über Druckknopf-Feuermelder oder Feuerwehr-Notruf Flughafen-Telefonnetz: 112 oder 2000 Öffentliches Telefonnetz: (0711) oder Notfallhandy (nur bei Festnetzausfall): 0151 / Notrufabfrage der Feuerwehrleitstelle: WER meldet? WAS ist passiert? WO ist es passiert? 3. In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen (z.b. Verletzte, Behinderte) Fenster und Türen schließen Gekennzeichnetem Fluchtweg folgen Aufzüge nicht benutzen Verrauchte Räume gebückt oder kriechend verlassen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen betätigen Festgelegten Sammelplatz aufsuchen Dem Einsatzleiter der Feuerwehr unverzüglich melden, welche Personen aus ihrem Arbeitsbereich noch fehlen und wo sie sich aufhalten könnten Angriffsweg der Feuerwehr freihalten Schaulustige entfernen Auf Anweisungen achten Feuerwehr einweisen

11 Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen Wandhydranten benutzen Löschdecke benutzen Feuerwehr einweisen

12 Verhalten bei Unfällen 1. Ruhe bewahren überlegt handeln 2. Unfall melden Unfall-Notruf Flughafen-Telefonnetz: 112 oder 2000 Öffentliches Telefonnetz: (0711) oder Notfallhandy (nur bei Festnetzausfall): 0151 / Notrufabfrage der Feuerwehrleitstelle: WER meldet? WAS ist passiert? WO ist es passiert? Sind Menschen in Gefahr? 3. Erste Hilfe Absichern des Unfallortes Versorgen der Verletzten Anweisungen beachten 4. Weitere Maßnahmen Rettungswagen oder Feuerwehr einweisen Schaulustige entfernen

13

14 3.5. Verhalten nach Bränden Jeder, auch der kleinste Brandfall, ist der Feuerwehr zu melden. Wurden Feuerlöscher benützt, ist dieses unverzüglich der Feuerwehr zu melden. Elektrische Anlagen und Geräte sind vor Wiederinbetriebnahme zu überprüfen.

15 3.6. Zeichenerklärungen

16 4. Sonstiges 4.1. Personenwarnanlage; Räumungsalarm; Räumungsdurchsagen In den Anlagen der FSG sind teilweise Personenwarnanlagen installiert (z.b. Terminals, Werkstättengebäude, Bürogebäude). Das Warnsignal der Personenwarnanlage ist ein unmissverständliches Signal, welches sich von den anderen Signalen unterscheidet, es ist in der Regel ein auf- und abschwellender Warnton oder eine Warnklingel mit unterbrochenem Klingelton. Wenn dieses Warnsignal ertönt, ist im Arbeitsumfeld zu überprüfen, ob Unregelmäßigkeiten vorhanden sind (z.b. Brandgeruch, Verrauchung der Flucht- und Rettungswege, Verrauchung der Flure und Treppenräume usw.), ist dieses der Fall, sind die Mitarbeiter im Arbeitsumfeld sofort zu warnen und darauf aufmerksam zu machen. Eine Räumung wird im Schadensfall gezielt von der Feuerwehr über die ELA-Anlage (Durchsage über Lautsprecheranlage im Gebäude), und im FSG-Bürogebäude durch eine Warnklingel mit unterbrochenem Klingelton, eingeleitet und durchgeführt.

17 4.2. Verhalten bei sonstigen Unfällen oder Schadensereignissen Bei folgenden Notfällen oder Schadensereignissen ist die Flughafenfeuerwehr zu alarmieren: medizinische Notfälle techn. Hilfe aller Art (Betriebsunfälle, Bauunfälle, Verkehrsunfälle, Personen in Aufzug eingeschlossen) Gefahrgutunfälle Unfälle mit radioaktiven Stoffen auslaufender Treibstoff / Ölwehrunfall sonstige Schadensereignisse Notrufnummer: Flughafen-Telefonnetz: 112 oder 2000 Öffentliches Telefonnetz: (0711) oder Notfallhandy (nur bei Festnetzausfall): 0151 / Verhalten bei Gebäuderäumungen Wenn die Personenwarnanlage mit akustischem Signal ertönt, auf Durchsagen achten. Gebäuderäumung auf Anweisung (Lautsprecherdurchsagen) einleiten. Personen auffordern, umgehend das Gebäude zu verlassen Kritische Stromabnehmer abschalten (NICHT Computer) Ausweis, Schlüssel, Handy mitnehmen Personen in Nachbarräumen informieren, alle Personen mitnehmen Alle Räume auch Nebenräume incl. WC kontrollieren Fenster und Türen schließen Fluchtwegschildern folgen Personen zum Sammelplatz führen

18 Bei Fachfragen wenden Sie sich bitte an die Flughafenfeuerwehr: ZS 2-5 Herr Hetzinger 0711 / Bei dieser Stelle erhalten Sie auch weitere detaillierte Informationen und Unterlagen. Bei Brandschutztüren nicht zulässig

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein Hilfe für die Erstellung von Alarmplänen/Brandschutzordnungen Erstellt in Zusammenarbeit mit den Provinzial Versicherungen, der Gemeindefeuerwehr

Mehr

Brandschutzordnung. Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte

Brandschutzordnung. Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte F R E I W I L L I G E F E U E R W E H R Lauf a. d. Pegnitz Brandschutzordnung Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte.. Lauf, den Feuerwehr Lauf a.

Mehr

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) Amberg, den Heimleiter Feuerwehr Amberg/Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, so zu arbeiten, dass kein

Mehr

Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C

Brandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C Beratende Ingenieure + M ediz iner Tel. Fax. 0391 / 59727-0 e-m ail 0391 / 59727-25 info@ s idiblume.de Brandschutzordnung nach D IN 14096-1: 2000-01 Brandschutzordnungen Brandschutzordnungen Teil A Teil

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil B Seite 1 von 5

Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil B Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Brandschutzordnung gilt für das Internationale Begegnungszentrum (IBZ), Emil-Abderhalden-Str. 7a in 06108 Halle (Saale). Verantwortlichkeit Verantwortlich für den vorbeugenden

Mehr

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN 14 096 Teil A und B. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im

Brandschutzordnung. nach DIN 14 096 Teil A und B. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandschutzordnung nach DIN 14 096 Teil A und B für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B Inhalt Seite Vorwort 3 Brandschutzordnung Teil A 4 Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 20 Musterbrandschutzordnung Objekt: Kammfabrik Adolf Schuppe Eigentümer: Karl-Heinz Schuppe Bahnhofstr. 42 43137 Stenkelfeld 1 Musterbrandschutzordnung 21 Inhaltsverzeichnis: a) Einleitung...................................................

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Brandschutzordnung. Mustervorlage, nicht Zutreffendes ist zu streichen bzw. anzupassen, Fehlendes ist zu ergänzen. [Standort]

Brandschutzordnung. Mustervorlage, nicht Zutreffendes ist zu streichen bzw. anzupassen, Fehlendes ist zu ergänzen. [Standort] Brandschutzordnung [Standort] Mustervorlage, nicht Zutreffendes ist zu streichen bzw. anzupassen, Fehlendes ist zu ergänzen. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch [Verantwortlicher] Ort, Datum Unterschrift

Mehr

Landeshauptstadt Magdeburg. Der Oberbürgermeister Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Informationen zur Erstellung einer Brandschutzordnung

Landeshauptstadt Magdeburg. Der Oberbürgermeister Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Informationen zur Erstellung einer Brandschutzordnung Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister Amt für Brand- und Katastrophenschutz Informationen zur Erstellung einer Brandschutzordnung Stand: Februar 2015 Herausgeber: Feuerwehr Magdeburg Abteilung

Mehr

Brandschutzordnung für das Objekt Musterschule Musterweg 4 12345 Musterstadt

Brandschutzordnung für das Objekt Musterschule Musterweg 4 12345 Musterstadt Brandschutzordnung für das Objekt Musterschule GELTUNGSBEREICH Teil B - Teil C - Verhaltensregeln für Mitarbeiter des Hauses, ohne Brandschutzaufgaben Verhaltensregeln für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Mehr

Brandschutzordnung der Leibniz Universität Hannover

Brandschutzordnung der Leibniz Universität Hannover Brandschutzordnung der Leibniz Universität Hannover 1. Allgemeines (1.1) Diese Brandschutzordnung (BSO) gilt für alle Gebäude und das gesamte Gelände der Universität Hannover sowie für alle Personen, die

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

Brandschutzordnung. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart. www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.

Brandschutzordnung. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart. www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart. Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Brandschutzordnung Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN 14096 Teil C. Name der Firme Strasse der Firma. Ort der Firma. Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar.

Brandschutzordnung. nach DIN 14096 Teil C. Name der Firme Strasse der Firma. Ort der Firma. Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar. Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil C Name der Firme Strasse der Firma Ort der Firma Aufgestellt von Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar Stand: 03.2009 Inhaltsverzeichnis Brandverhütung 3 Alarmplan 4

Mehr

Teil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136

Teil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136 Gebäudekomplex 4116/4136 Herrenhäuser Straße 2 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung... 4 4 Brand- und

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1507

Teil B Anhang Gebäude 1507 Gebäude 1507 Königsworther Platz 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1507 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung... 4 4 Brand- und Rauchausbreitung... 4 5

Mehr

Brandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen

Brandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen Der Kanzler Brandschutzordnung der Fachhochschule Nordhausen vom 19.04.2011 Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Vorbeugender Brandschutz 3. Verhalten im Brandfall 4. Verhalten nach Bränden 5. Schlussbestimmungen

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN

Mehr

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen Brandschutzordnung DIN 14096- Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg 20 34626 Neukirchen Stand 08/2007 Brände Verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten! Ruhe

Mehr

Brandschutzordnung. Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Brandschutzordnung. Pädagogische Hochschule Karlsruhe Brandschutzordnung Teil B Pädagogische Hochschule Karlsruhe Bismarckstraße 10 76133 Karlsruhe Erstellt durch: Dipl.-Ing. Robert V. Krissel Institut für Arbeits-und Sozialhygiene Stiftung e.v. Steinhäußerstrasse

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall MUSTER: Brandschutzordnung Teil A vom 01. März 2015 Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 0-112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt?

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Allgemeine Sicherheitsunterweisung Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen

Mehr

Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr. BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg

Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr. BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg Maßnahmen, die zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden dienen Vorbeugender Brandschutz Abwehrender

Mehr

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik Brandschutzordnung der Universität Bayreuth I. Verhalten im Brandfall 1. Allgemeine Hinweise Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik 2. Brand melden Die Brandmeldung

Mehr

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel.

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel. Notfall Rufnummern Unfall melden Erste Hilfe Material Telefon im Sanitätsraum Raum: im Sanitätsraum Rettungsdienst/Notarzt Tel. 112 Giftnotruf Tel. (0761) 1 92 40 Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin

Mehr

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein

Mehr

Brandschutzordnung für städtische Gebäude

Brandschutzordnung für städtische Gebäude Brandschutzordnung für städtische Gebäude Stadt Kehl Brand- und Zivilschutz Arbeitssicherheit Am Läger 15 77694 Kehl Fassung 02/03 Brandschutzordnung für städtische Gebäude 2 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Um

Mehr

Brandschutzordnung. gemäß DIN 14096 Teil B. Stadtwerke Düren GmbH. Hallenbad Jesuitenhof Nideggener Straße 70 52349 Düren.

Brandschutzordnung. gemäß DIN 14096 Teil B. Stadtwerke Düren GmbH. Hallenbad Jesuitenhof Nideggener Straße 70 52349 Düren. Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil B Stadtwerke Düren GmbH Hallenbad Jesuitenhof Nideggener Straße 70 52349 Düren Stand: Mai 2010 Erstellt durch: IS12B Die vorliegende Brandschutzordnung wendet sich

Mehr

Brandschutzordnung. der Universität Heidelberg

Brandschutzordnung. der Universität Heidelberg Brandschutzordnung der Universität Heidelberg Inhaltsverzeichnis Einleitung. 3 Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 (Aushang) 4 Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096. 5 a) Brandschutzordnung Teil

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg Für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben Diese Brandschutzordnung bietet Ihnen eine Zusammenfassung der

Mehr

Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma

Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2.

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2. Seite 1 von 10 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2. für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: Mustermann GmbH & Co. KG Rheinstrasse 40 42781 Musterhausen Stand: 05

Mehr

BRANDALARMPLAN. für. den ganzen Betrieb am Standort Schönbrunn

BRANDALARMPLAN. für. den ganzen Betrieb am Standort Schönbrunn BRANDALARMPLAN für den ganzen Betrieb am Standort Schönbrunn Allgemeines: Ein allfälliges Brandereignis in einer unserer Betriebsanlagen würde auch unter widrigen Umständen kaum so explosionsartig verlaufen,

Mehr

MERKBLATT BRANDSCHUTZORDNUNG TEIL B U. C

MERKBLATT BRANDSCHUTZORDNUNG TEIL B U. C Landkreis Eichsfeld, vorb. Brandschutz Seite1 Stand: 2006-06-13 MERKBLATT BRANDSCHUTZORDNUNG TEIL B U. C Vorwort Unter Brandschutz wird im allgemeinen die Brandverhütung und die Brandbekämpfung verstanden.

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall 2/8 TEIL A BRANDSCHUTZORDNUNG AUSHANG Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Ruhe bewahren Verhalten im Brandfall Brand melden Notruf 112 Feuermelder betätigen In Sicherheit bringen

Mehr

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg Brandschutzordnung für das Jade - Gymnasium Jaderberg Allgemeines Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Die Feuerverhütung ist die wichtigste Aufgabe des Feuerschutzes. Die nachstehenden Vorsorgeregelungen

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B

Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B Plan - Nr.: KuKo Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B Veranstaltungs- und Stand: Mai 2017 Erstellt durch: Robert Kopetz Brandschutzordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis a) Brandschutzordnung b) Brandverhütung

Mehr

Aushänge und Kennzeichnungen

Aushänge und Kennzeichnungen Aushänge und Kennzeichnungen 1 Aushänge und Kennzeichnungen Übersicht: Durch Aushang sind bekannt zu machen: Die hausinternen und die externen Notrufnummern! Das Verhalten im Brandfall! Das Verhalten beim

Mehr

Brandschutz/Evakuierungshelfer

Brandschutz/Evakuierungshelfer Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7.

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7. Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum 2 Hamburg (Fassung vom.0.2011) Teil A Seite Teil B Seite 6 Teil C Seite 7 Seite 1 von 7 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit

Mehr

Brandschutzordnung für die Neulandhütte

Brandschutzordnung für die Neulandhütte Brandschutzordnung für die Neulandhütte Am Längenberg, Arzbach Anforderung DIN 14096 (Teil A und B) Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand der Sektion Neuland Penzberg, den 15.01.2016 Christian

Mehr

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Der Flucht- und Rettungsweg Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans in Form einer jährlichen Collage mit der Gruppe Inhalt 2. Ein kindgerechter Flucht-

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Brand melden über Notruf 112 Telefon befindet sich im Erste-Hilfe-Raum Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? In Sicherheit bringen Gefährdete

Mehr

Brandschutzordnung. Liegenschaft: Ernst-Schmitz Richard-Klinger-Straße 11. 65510 Idstein Tel.: 06126-9974-0

Brandschutzordnung. Liegenschaft: Ernst-Schmitz Richard-Klinger-Straße 11. 65510 Idstein Tel.: 06126-9974-0 Brandschutzordnung Liegenschaft: Ernst-Schmitz Richard-Klinger-Straße 11 65510 Idstein Tel.: 06126-9974-0 Betrieblicher Brandschutz - Brandschutzordnung gemäß DIN 14 096 - INHALT A. Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzordnung der Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung der Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung der Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle Brandschutzordnung nach DIN 14096 Inhalt: Vorwort 1. Brandschutzordnung Teil A 2. Brandschutzordnung Teil B (für alle Beschäftigten

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr

Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr FloRett 2014 Messe & Kongress ROBÜ Planungsbüro für Brandschutz GmbH Unstrutweg 1 70806 Kornwestheim Tel.: 0 71 54 / 18 53 99 Email: info@robue-brandschutz.de

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Brandschutz. Welche Ziele sollten Sie erreichen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Brandschutzkonzept. Unternehmer

Brandschutz. Welche Ziele sollten Sie erreichen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Brandschutzkonzept. Unternehmer Brandschutz Welche Ziele sollten Sie erreichen? Durch bauliche und organisatorische Maßnahmen wird die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert. Alle Personen können sich im Brandfall rechtzeitig

Mehr

Merkblatt zur Aufstellung einer Brandschutzordnung

Merkblatt zur Aufstellung einer Brandschutzordnung Merkblatt zur Aufstellung einer Brandschutzordnung 1. Verhalten bei Brandausbruch Unbedingt Ruhe bewahren und Panik vermeiden. Aufgeregte Personen beruhigen. Unverzüglich und ohne Rücksicht auf den Umfang

Mehr

WILLKOMMEN IM CHEMPARK DORMAGEN Powered by

WILLKOMMEN IM CHEMPARK DORMAGEN Powered by WILLKOMMEN IM CHEMPARK DORMAGEN Powered by Sicherheitshinweise Bitte lesen Sie die Sicherheitshinweise, bevor Sie den CHEMPARK betreten und beachten Sie sie während Ihres Aufenthalts! Vielen Dank! 1. VERKEHRSREGELN

Mehr

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß

Mehr

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung

Mehr

BrandschutzordnungTeil B nach DIN 14096

BrandschutzordnungTeil B nach DIN 14096 Dorfgemeinschaftshaus Brencede 56414 Steinefrenz BrandschutzordnungTeil B nach DIN 14096 Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Dorfgemeinschaftshaus Foto: Google Maps Für das Dorfgemeinschaftshaus

Mehr

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum Inhalt: vorbeugender Brandschutz häufige Brandursachen Feuerlöscher Flucht- und

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015

Mehr

INFORMATIONEN. 29. Jahrgang 23. Mai 2001 Nr. 5. Brandschutzordnung der Fachhochschule Lippe. nach DIN 14096 vom 23. Mai 2001

INFORMATIONEN. 29. Jahrgang 23. Mai 2001 Nr. 5. Brandschutzordnung der Fachhochschule Lippe. nach DIN 14096 vom 23. Mai 2001 University of Applied Sciences INFORMATIONEN 29. Jahrgang 23. Mai 2001 Nr. 5 Brandschutzordnung der Fachhochschule Lippe nach DIN 14096 vom 23. Mai 2001 Brandschutzordnung Teil A Aushang (siehe Anhang)

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1 Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße 21 21031 Hamburg (Fassung vom 09.03.2011) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6 Teil A Verhalten im Brandfall

Mehr

Mehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B

Mehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B Mehrzweckhalle Nendingen Brandschutzordnung Teil B Nach DIN 14096 Teil 2 Für Mitarbeiter/ Veranstaltungsleiter/ Trainingsleiter Stand Oktober 2017 Diese Brandschutzordnung darf nur vollständig vervielfältigt

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar.

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar. Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma aufgestellt von Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar Stand: 00.2009 Inhaltsverzeichnis Brandschutzordnung Teil A 3

Mehr

Feueralarmplan. der Carlo-Mierendorff-Schule

Feueralarmplan. der Carlo-Mierendorff-Schule Feueralarmplan der Carlo-Mierendorff-Schule 1. Allgemeine Informationen Die Schulleitung erstellt entsprechend der Brandschutzordnung DIN 14096 und in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr und den

Mehr

Standort Münchberg. Brandschutzordnung. nach DIN 14096-2

Standort Münchberg. Brandschutzordnung. nach DIN 14096-2 Standort Münchberg Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096-2 W i c h t i g e T e l e f o n n u m m e r n S t a n d o r t M ü n c h b e r g N o t r u f e Integrierte Leitstelle für Feuerwehrnotruf und

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN 14096

Brandschutzordnung. nach DIN 14096 Brandschutzordnung *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine durchgängige Funktionenbeschreibung auch in der weiblichen Form verzichtet. Die geschlechterbezogenen Bezeichnungen gelten sowohl in

Mehr

der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg

der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg Brandschutzordnung (nach DIN 14096) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg Stand: Dezember 2012 Die Brandschutzordnung legt die Maßnahmen zur Brandverhütung

Mehr

Brandschutzordnung der Grundschule am Wäldchen Stand: Grundschule am Wäldchen. Brandschutzordnung. Otto-Grotewohl-Ring 69

Brandschutzordnung der Grundschule am Wäldchen Stand: Grundschule am Wäldchen. Brandschutzordnung. Otto-Grotewohl-Ring 69 Grundschule am Wäldchen Brandschutzordnung Otto-Grotewohl-Ring 69 15344 Strausberg Genehmigt und in Kraft gesetzt durch die Schulleiterin der Grundschule am Wäldchen, Strausberg, den 20.05.2016 Pukrop

Mehr

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B.

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Brandschutzordnung Teil A gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 und für Besucher gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 Brandschutzordnung

Mehr

B. Brandschutzordnung gemäß DIN Teil B

B. Brandschutzordnung gemäß DIN Teil B B. Brandschutzordnung gemäß DIN 14 096 Teil B 1. Geltungsbereich Diese Brandschutzordnung regelt die Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben der Schule und der in ihr tätigen Mitarbeiter zur Gewährleistung

Mehr

Brandschutz in der Schule

Brandschutz in der Schule Brandschutz in der Schule Erstellt nach Feueralarm in der Schule GUV 57.1.44 DIN 14096 "Brandschutzordnung" Die DIN 14096 besteht aus drei Teilen. Diese Dreiteilung sollte auch für den Alarmplan Grundlage

Mehr

Brandschutzordnung der Sporthalle Erle

Brandschutzordnung der Sporthalle Erle Brandschutzordnung der Sporthalle Erle VORWORT 1 BRANDSCHUTZORDNUNG TEIL A 2 BRANDSCHUTZORDNUNG TEIL B 3 B. BRANDVERHÜTUNG 3 C. BRAND- UND RAUCHAUSBREITUNG 4 D. FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE 4 E. MELDE- UND

Mehr

Brandschutzordnung. Brandverhütung:

Brandschutzordnung. Brandverhütung: Brandverhütung: Brandschutzordnung Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Umsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Deshalb gelten folgende Anordnungen:

Mehr

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch

Mehr

BRANDSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz

BRANDSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz BRANDSCHUTZ Brände kommen an der Universität immer wieder vor. Die Folgen für die betroffene Einrichtung und die Arbeitsplätze sind meist verheerend. Organische Chemie (C1) Januar 2013 Kopfklinik 25.01.08

Mehr

Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden!

Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden! Ruhe bewahren Personenschutz geht vor Sachschutz Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden! Feuerwehr alarmieren LEITSTELLE DER FEUERWEHR 112 Um eine effektive Brandbekämpfung und schnelle

Mehr

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand melden Feuermelder betätigen und über Telefon 112 weitere Informationen an die Feuerwehr geben WER meldet? WAS brennt?

Mehr

Brandschutzordnung. der Universität Trier

Brandschutzordnung. der Universität Trier UNIVERSITÄT TRIER Brandschutzordnung der Universität Trier ( nach DIN 14096 Teil 1-3) Stand : Dezember 2003 Inhaltsübersicht (Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil 1 3) 1. Vorwort 2. Teil A Aushang nach

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Inhalt Einführung Elemente der Grundunterweisung 1 Dokumentation Weitere Informationen Einführung

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brandschutzordnung für Studentenwohnheime Diese Brandschutzordnung wurde nach DIN 14096 erarbeitet. Stand: 01.06.2009 Aufgestellt von: Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbh Leipzig Eilenburger

Mehr

der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg

der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg Brandschutzordnung (nach DIN 14096) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg Stand: Dezember 2015 Die Brandschutzordnung legt die Maßnahmen zur Brandverhütung

Mehr

Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096)

Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096) Freie Universität Berlin Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096) Brandverhütung Allgemeines Diese Brandschutzordnung enthält Regeln zur Brandverhütung sowie Anweisungen zum Verhalten und zu erforderlichen

Mehr

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher.

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher. BHKW JUNKERSDORF Wiener Weg 4 50858 Köln Flucht- und Rettungsanweisung Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher Seite 1 von 14 Inhalt 1 GRUNDSÄTZLICHES 2 VERHALTEN BEI GEFAHR 2.1 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Mehr

Brandschutzordnung der TU Wien

Brandschutzordnung der TU Wien Brandschutzordnung der TU Wien 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Geltungsbereich 3 Verantwortlichkeit und Zuständigkeit 4 Allgemeine Mitwirkungspflichten 5 Ausbildung und Unterweisung der Angehörigen der TU

Mehr

Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1 Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Diese Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Fall eines

Mehr

Brandschutzordnung für die Fachhochschule Brandenburg, Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg an der Havel

Brandschutzordnung für die Fachhochschule Brandenburg, Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg an der Havel 1243 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 43 vom 25. November 2005 Brandschutzordnung für die Fachhochschule Brandenburg, Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg an der Havel Amtliche Mitteilungen

Mehr

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Unterweisen Allgemeines Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Fakten Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten

Mehr

Brandschutzordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim

Brandschutzordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim Brandschutzordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim nach DIN 14096 vom 01.06.2008 (Stand: 31.07.2015) Inhalt: Brandschutzordnung Teil A Aushang Teil B für alle Beschäftigten und Studierende

Mehr

MSC Odenkirchen 1924 e. V. im ADAC

MSC Odenkirchen 1924 e. V. im ADAC MSC Odenkirchen 1924 e. V. im ADAC Diese Brandschutzordnung ist und bleibt Eigentum des Brandschutz- Service und darf auf keine Art und Weise vervielfältigt werden. Stand 11.2015 BRANDSCHUTZORDNUNG DIN

Mehr

Werkstattordnung der Holzwerkstatt I und der Holzwerkstatt II der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Vom 19.05.2011

Werkstattordnung der Holzwerkstatt I und der Holzwerkstatt II der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Vom 19.05.2011 Werkstattordnung der Holzwerkstatt I und der Holzwerkstatt II der Hochschule für Bildende Künste Dresden Vom 19.05.2011 Der Rektor der Hochschule für Bildende Künste Dresden hat nach 82 Abs. 2 Satz 1 SächsHSG

Mehr

Brandschutzordnung. für das Staatliche Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Schulteil Unterwellenborn [- BSO -] 663.

Brandschutzordnung. für das Staatliche Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Schulteil Unterwellenborn [- BSO -] 663. Brandschutzordnung für das Staatliche Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Schulteil Unterwellenborn [- BSO -] 663.3104-002_001 Brandschutzbeauftragter Inhalt: Teil A Aushang nach

Mehr