Rad-Fahrer im Straßen-Verkehr Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Straßen-Verkehrs-Amt
Rad-Fahrer im Straßen-Verkehr Im Straßen-Verkehr bewegen sich viele Menschen zu Fuß, mit dem Auto, mit dem Rad. Alle müssen gut aufpassen. Damit keine Unfälle passieren Und niemand verletzt wird. Das Straßen-Verkehrs-Amt kümmert sich, dass es sicher auf den Straßen ist. Auch Rad-Fahrern soll nichts passieren. Dafür gibt es Regeln. An die müssen sich alle Rad-Fahrer halten. Rad-Wege Für Rad-Wege gibt es ein Schild. Das ist rund und blau. Darauf ist ein weißes Rad gemalt. Diese Wege müssen Rad-Fahrer benutzen. Auf den Rad-Wegen müssen Sie immer rechts fahren.
Andere Rad-Wege Es gibt auch Rad-Wege ohne Schild. Dann ist ein Fahrrad auf die Straße gemalt. Das ist immer rechts. Oder es gibt einen gemalten Streifen. Der Streifen ist rechts auf der Straße. Straße Wenn kein Rad-Weg da ist, müssen Rad-Fahrer auf der Straße fahren. Sie müssen dann ganz rechts fahren. Gehweg Sie dürfen auf dem Gehweg nicht mit dem Rad fahren. Das ist verboten. Manchmal steht auf dem Gehweg ein Schild mit einem Rad. Dann dürfen Sie auch auf dem Gehweg Rad fahren. Sie müssen dort sehr langsam fahren.
Kinder Kinder bis 8 Jahre müssen immer auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahre können auf der Straße fahren. Sie dürfen aber auch auf dem Gehweg fahren. Rad fahren allein und in der Gruppe Rad-Fahrer müssen einzeln hinter-einander fahren. Wenn mehr als 15 Rad-Fahrer zusammen fahren, dürfen auch 2 neben-einander fahren. Einbahn-Straße In einer Einbahn-Straße darf man nur in eine Richtung fahren. Manchmal gibt es dort ein Schild. Auf dem Schild ist ein Rad abgebildet. Dann darf man mit dem Rad in beide Richtungen fahren. Dieses Schild steht aber nur an Einbahn-Straßen, frei
auf denen wenig Verkehr ist. Fußgänger-Zone In einer Fußgänger-Zone ist Rad-Fahren verboten. Sie dürfen das Rad aber schieben. Rad-Straße Es gibt auch Rad-Straßen. Dort dürfen Rad-Fahrer fahren. Wer noch da fahren darf, steht auf einem zweiten Schild. Busspur Auf einer Bus-Spur dürfen Sie nur dann mit dem Rad fahren, wenn dort ein Schild steht. Auf dem Schild ist ein Bus und ein Rad gemalt. Und es steht das Wort frei auf dem Schild. frei Geschwindigkeit Rad-Fahrer dürfen nicht zu schnell fahren. Sie müssen auf den Verkehr achten. 30
Sie müssen so fahren, dass Sie andere nicht behindern oder stören. Personen mitnehmen Sie dürfen andere Personen nicht auf dem Rad mitnehmen. Nicht auf dem Gepäck-Träger Und auch nicht auf der Rad-Stange. Kinder bis 7 Jahre dürfen auf dem Rad mitgenommen werden. Sie müssen in einem Kinder-Sitz sitzen. Oder in einem Rad-Anhänger. Sicherheit Am Rad darf nichts kaputt sein. Beispiele: Das Licht muss angehen, Sie müssen bremsen können, es muss genug Luft in den Reifen sein. Rad-Helm Sie sollten einen Rad-Helm tragen. Der Rad-Helm schützt bei einem Sturz vor Kopf-Verletzungen.
Handy Wenn Sie mit dem Rad fahren, dürfen Sie nicht telefonieren. Das ist verboten. Musik hören Auf dem Rad dürfen Sie mit Kopf-Hörer Musik hören. Die Musik muss aber leise sein. Sie müssen noch hören können, was auf der Straße passiert. Alkohol Wenn Sie Alkohol getrunken haben, dürfen Sie kein Rad mehr fahren. Denn Sie können nicht mehr gut aufpassen. Wenn die Polizei Sie anhält, müssen Sie zur Strafe Geld bezahlen.
Regeln einhalten Sie müssen sich beim Rad-Fahren an die Regeln halten. Sonst müssen Sie zur Strafe Geld bezahlen. Was Sie bezahlen müssen steht auf der nächsten Seite.
Geld-Strafe Das müssen Sie bezahlen, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten. Beispiele Gegen Regel verstoßen Beleuchtung am Rad ist kaputt Das müssen Sie bezahlen 10 bis 35 Euro Rad-Fahren in die falsche Richtung in einer Einbahn-Straße 15 bis 35 Euro Einen Radweg in die falsche Richtung fahren 20 Euro Telefonieren mit dem Handy bei Rad-Fahren 25 Euro Bei Rot über die Ampel fahren 60 bis 120 Euro
Der Text ist in männlicher Sprache geschrieben. Zum Beispiel steht im Text nur das Wort Rad-Fahrer. Das Wort Rad-Fahrerinnen steht nicht im Text. Rad-Fahrer können aber auch Frauen sein. Frauen sind uns genauso wichtig. Wir machen das so, damit man den Text besser lesen kann. Herausgeber: Rhein-Sieg-Kreis Straßenverkehrsamt. Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Auflage: 1. Auflage 2015 Die Bilder sind aus dem Buch Leichte Sprache Die Bilder Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Die Verkehrs-Zeichen sind vom Straßen-Verkehrs-Amt der Kreis-Verwaltung.