Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mettmann Gebührentarif



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Transkript:

Anlage zur der Stadt Mettmann Gebührentarif 1. Abschriften und Auszüge a) Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache für jede angefangene Seite 4,00 Für Abdrucke, die auf mechanischem Weg hergestellt werden, ausgenommen im Wege der Ablichtung, und Durchschriften, die in einem Arbeitsgang mit Originalschriften hergestellt werden, für jede angefangene Seite. 2,50 Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind, wird die doppelte Gebühr erhoben. b) Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, und dergleichen wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene ½ Stunde 20,00 c) Vervielfältigungen und Auszüge ca) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für die ersten 10 Seiten jeweils 0,60 ab der 11. Seite jeweils 0,40 cb) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 3 für jede Seite 0,85 1

cc) Farbkopien und Ausdrucke im Format DIN A4 1,10 im Format DIN A3 1,60 cd) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene 10 Minuten 7,50 d) Fotokopien aus den Akten des Bauordnungsamtes da) aus Akten des laufenden Bestandes für die erste Seite 3,00 für jede weitere Seite 1,00 db) aus archivierten Beständen für die erste Seite 7,50 für jede weitere Seite 1,00 2. Beglaubigungen und Zeugnisse a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 2,00 b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, je Seite 3,00 3. Druckstücke oder Vervielfältigungen a) Abgabe von Druckstücken oder Vervielfältigungen ortsrechtlicher Vorschriften für jede angefangene Seite, 0,20 mindestens jedoch 1,00 b) Ortsrechtsammlung 25,00 Bei gewünschter Zusendung der Ergänzungs- 2

lieferungen des Ortsrechts werden die gleichen Gebühren erhoben wie bei der Vervielfältigung ortsrechtlicher Vorschriften zuzüglich Portokosten. c) Haushaltsplan 25,00 d) Amtsblatt im Abonnement (jährlich) 25,00 einmaliger Bezug 1,00 4. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist 5. Löschungsbewilligungen (nach Reichsheimstättengesetz) 20,00 6. Erteilung von Vorrangseinräumungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch 20,00 je angefangene 1/2 Stunde 7. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen usw. 5,00 8. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 5,00 9. Feststellungen aus Konten und Akten 10. Ersatz von Lohnsteuerkarten 5,10 3

11. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden. Techniker / Meister je angefangene ½ Stunde 18,00 mindestens jedoch 36,00 Ingenieur mindestens jedoch 40,00 12. Beseitigung von Kanalverstopfungen für jede eingesetzte Arbeitskraft Arbeiter je angefangene Stunde 29,00 Meister/Techniker je angefangene Stunde 36,00 Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für a) Büroarbeiten und Außenarbeiten b) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangen Stunde 26,00 c) Genehmigung und Überwachung der Einsichtnahme in Bauakten je angefangenen 1/2 Stunde 20,00 Dies gilt nicht für Bauakten, die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme einem laufenden Verfahren zugehörig sind 14. Bei öffentlichen Ausschreibungen für jedes Blatt 0,40 mindestens 10,00 15. Bescheinigung über Nichtbestehen oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach Baugesetzbuch, Denkmalschutzgesetz und Wohnungsbauerleichterungsgesetz 4

je Ausfertigung 17,00 je angefangene 1/2 Stunde mindestens 34,00 16. Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen 12,50 17. Gebühren für Archiv Für familiengeschichtliche Auskünfte wird eine Gebühr einschl. der Ausfertigung von Abschriften und Auszügen nach dem Zeitaufwand erhoben. Je angefangene ½ Stunde 20,00 Bereitstellung von Bildmaterial sowie Einscannen durch das Stadtarchiv pro Bild 7,00 zusätzlich: Wiedergabe auf Papier pro Bild 3,50 Wiedergabe auf Fotopapier pro Bild 4,00 Speicherung auf Datenträger (CD/DVD) je 5,00 18. Bereitstellung von Daten per Email oder Datenträger je angefangene 10 Minuten 7,50 19. Gebühren für Ausdrucke a) DIN A4 7,50 b) DIN A3 8,50 c) DIN A 10,50 d) DIN A1 12,50 e) DIN A0 14,50 Für flächenhafte und farbige Ausdrucke wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. 20. Vergabe von (zusätzlichen) Hausnummern 24,00 21. Erteilung von Nutzungsrechten an kommunalen Geodaten entsprechend der " Lizenzmodelle für kommunale Geodaten-Infrastrukturen (LM-GDIKOM)" in der jeweils geltenden Fassung. Gebührensatz: speziell 5