Alarmcode: Anmeldedatum: Abmeldedatum: VERTRAG 1 Gegenstand des Vertrages Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Kärnten (im folgenden Rotes Kreuz genannt) betreibt eine Rettungsleitstelle, die rund um die Uhr besetzt ist, Hilfeansuchen der Bevölkerung entgegennimmt und bei Bedarf erforderliche Rettungsmittel alarmiert. Das Rote Kreuz vermietet dem Teilnehmer ein Rufhilfegerät, das den Teilnehmer mit der Rettungsleitstelle verbindet. Nicht inkludiert sind Pflegemaßnahmen (z.b. Inkontinenzbetreuung) und Haushaltstätigkeiten. 2 Verpflichtungen des Roten Kreuz Das Rote Kreuz ist verpflichtet 1. das Rufhilfegerät selbst oder durch einen Partner beim Teilnehmer innerhalb von sieben Tagen ab Abschluss des Vertrages zu installieren, 2. bei Störungen das Gerät innerhalb von sieben Tagen beim Teilnehmer zu reparieren oder auszutauschen, 3. die Rettungsleitstelle selbst oder durch einen Dienstleister rund um die Uhr zu betreiben, 4. bei Bedarf adäquate Hilfe zu entsenden und 5. eine der vom Teilnehmer bekanntgegebenen Personen von Notfällen zu verständigen. Die Verpflichtungen bestehen nur insofern, als der Teilnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Bezahlung des monatlichen Entgelts, nachkommt. 3 Verpflichtungen des Teilnehmers Der Teilnehmer ist verpflichtet 1. das monatliche Entgelt mittels Einziehungsauftrag für das Rote Kreuz spesenfrei zu bezahlen und die Kosten für den Telefonanschluss, die laufenden Telefongebühren und die Stromgebühren selbst zu tragen, sowie im Falle von Störungen des Telefonanschlusses oder der Stromversorgung die Entstörung selbst auf eigene Kosten zu veranlassen, 2. bei Verwendung eines Mobilanschlusses eine SIM-Karte auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, bei der es sich um keinen Wertkartenanschluss handelt, 3. dem Roten Kreuz die Rufnummer des Telefonanschlusses sowie Datenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen und länger als 24 Stunden dauernde Ortsabwesenheiten (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Kur...) und die Rückkehr der Rettungsleitstelle des Roten Kreuz zu melden, 4. die vom Roten Kreuz übergebenen Geräte sorgsam zu behandeln und die Kosten für eventuelle Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Missbrauch oder Verlust zu tragen und nach der Vertragsbeendigung, das vom Roten Kreuz installierte Rufhilfegerät samt Zubehör dem Roten Kreuz auf eigene Kosten zu retournieren, 5. dem Roten Kreuz den Zugang in Notfällen durch Installation eines Schlüsselsafes, der auf Kosten des Teilnehmers zu installieren ist, zu ermöglichen.
4 Haftungsbeschränkungen In Bezug auf die Alarmierung von anderen Einsatzorganisationen tritt das Rote Kreuz nur als Vermittler, nicht jedoch als Auftraggeber auf. Dementsprechend haftet es nicht für Fehler anderer Einsatzorganisationen oder sonstiger Einrichtungen und Personen, die vom Roten Kreuz alarmiert werden. Ebenso haftet das Rote Kreuz nicht für Schäden, die durch einen Ausfall des Telefon- oder Stromanschlusses entstehen. 5 Datenschutz Das Rote Kreuz weist darauf hin, dass sämtliche Notrufe, die einsatzrelevanten Daten und alle Gespräche in Zusammenhang mit Einsätzen aufgezeichnet und für zehn Jahre aufbewahrt werden. 6 Entgelt und Wertsicherung 1. Das monatliche Entgelt pro Teilnehmer beträgt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages 30 EUR. Bei Verwendung eines Mobilanschlusses fallen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zusätzlich 5 EUR für das entsprechende Zusatzmodul an. Derzeit ist die Leistung umsatzsteuerbefreit. Das Entgelt inkludiert die Miete des Rufhilfegerätes, die notwendige Stammdatenpflege, die Alarmbearbeitung, die Installation und Reparatur des Rufhilfegerätes sowie die damit verbundenen administrativen Tätigkeiten. 2. Das Rote Kreuz ist berechtigt das Entgelt anzupassen. 7 Kündigung des Vertrages 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Den Vertragspartnern steht eine Kündigung zum Ende eines jeden Monats mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu. 2. Im Falle der wiederholten mißbräuchlichen Verwendung ist das Rote Kreuz zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung berechtigt. 3. Im Falle einer Preiserhöhung gemäß 6 ist der Teilnehmer zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung berechtigt. 8 Sonstiges 1. Dieser Vertrag ist nicht übertragbar. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 3. Der Inhalt dieses Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung entspricht. 4. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet. Jeder Vertragsteil erhält je eine Ausfertigung. Für das Österreichische Rote Kreuz Landesverband Kärnten Der Benützer / Die Benützerin: Datum, Unterschrift, Firmenstempel Datum, Unterschrift
EINZIEHUNGSAUFTRAG FÜR LASTSCHRIFTEN Rufhilfeteilnehmer: Rufhilfe-Nr: Anschrift: Bank bzw. Kreditinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer: Name des/der Kontoinhabers/in: Zahlungsgrund: Monatsbeitrag Rufhilfe Zahlungsempfänger: ÖSTERREICHISCHES ROTES KREUZ, Landesverband Kärnten, Grete Bittner Straße 9, 9020 Klagenfurt Bedingungen: Dieser Auftrag ist widerrufbar. Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der (Die) Auftraggeber kann (können) gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem (den) Auftraggeber(n) und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Ein Widerruf dieses Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Bank. Der (Die) Auftraggeber hat (haben) den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen in der letztgültigen Fassung. Ort, Datum: Unterschrift: (Rufhilfeteilnehmer/in oder gesetzlicher Vertreter)
DATENBLATT RUFHILFE Sämtliche Angaben werden streng vertraulich behandelt. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die hier erfassten Daten elektronisch verarbeitet werden. Bitte in Blockschrift und vollständig ausfüllen! TEILNEHMER Vorname: Nachname: Postleitzahl, Ort: Telefon*: Geburtsdatum: Versicherungsnummer: Versicherungsanstalt: Nachstehende Kontaktpersonen sind mit der Eintragung sowie im Alarmfall mit dem Anruf durch die Rettungsleitstelle einverstanden und werden in der Wohnung /im Haus des Teilnehmers Nachschau halten bzw. Hilfe leisten oder im Notfall die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 0463/45555 3061 verständigen: KONTAKTPERSON 1 Handy*: Verhältnis zum Teilnehmer: Schlüssel: JA NEIN Unterschrift Kontaktperson 1:
KONTAKTPERSON 2 Handy*: Verhältnis zum Teilnehmer: Schlüssel: JA NEIN Unterschrift Kontaktperson 2: ANGEHÖRIGE(R) 1 (bei Einlieferung ins Krankenhaus zu verständigen) Verhältnis zum Teilnehmer: ANGEHÖRIGE(R) 2 (bei Einlieferung ins Krankenhaus zu verständigen) Verhältnis zum Teilnehmer: Stk. Schlüssel wurden beim Roten Kreuz am deponiert. Schlüsselnummer:
GESUNDHEITSINFORMATIONEN Hausarzt: Telefon : Allgemeinzustand: schlecht mittel gut (bitte ankreuzen) Hören: schlecht mittel gut (bitte ankreuzen) Sehen: schlecht mittel gut (bitte ankreuzen) Chronische Krankheiten Andere Krankheiten Medikamente: Gewicht: kg ALLGEMEINE INFORMATIONEN im Notfall in Ihrer Wohnung/Haus zu beachten (z.b. Haustiere ) WEGBESCHREIBUNG
BEILAGE ZU CODE NR. Beigestellte Anlage (Systemkomponenten) Die beigestellte Anlage (Systemkomponenten) besteht entweder aus 1 Stück Tunstall Piperfon 400 komplett inkl. Notrufgeber Amie, Steckdosennetzteil und TST-Telefonanschlusskabel oder 1 Stück LifeStar professional komplett inkl. Notrufgeber Carino, Steckdosennetzteil und TST-Telefonanschlusskabel oder 1 Stück Life Star TT-90 inkl. Notrufgeber RL 96 Steckdosennetzteil und TST-Telefonanschlusskabel Die beigestellte Anlage verbleibt im Eigentum des Österreichischen Roten Kreuzes,Landesverband Kärnten. Ergänzend zu den Bestimmungen der Benützungsvereinbarung gelten nachstehende Regelungen: Aufstellung der Anlage Der Notrufteilnehmer hat geeignete Räume für die Aufstellung der Anlage bereit zu stellen; diese müssen so beschaffen sein, dass die Anlage keinen schädlichen Einflüssen, wie z.b. Feuchtigkeit,Säurdämpfen, Staubentwicklung und Schadstoffen unterworfen ist. Beschädigung / Verlust der Systemkomponenten Für Beschädigung oder Verlust der oben angeführten Systemkomponenten sowie für alle daraus resultierenden Folge- und Vermögensschäden haftet der Notrufteilnehmer ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache. Beendigung der Benützungsvereinbarung Bei Beendigung der Benützungsvereinbarung (aus welchem Grund auch immer) ist der Notrufteilnehmer verpflichtet, die beigestellte Anlage unverzüglich, vollständig und in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Technische Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Notruftelefons: 1. Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Alarmstation ist ein Telefon-Einzelanschluss mit PD3 Telefonanschlussdose (PD3 Dose hat 3 Schlitze mit verschiedenen Symbolen: Dreieck, Telefonhörer und Kreis) 2. Die erforderlichen Anträge an die Telekom (für die Installation der Steckdose) und die daraus entstehenden Kosten stehen in keinem Zusammenhang mit dieser Benützungsvereinbarung und sind direkt an die Telekom zu entrichten. 3. Circa einen Meter vom Montageort entfernt, muss sich eine 220 Volt Steckdose befinden. Der Notrufteilnehmer stellt die erforderlichen Telefon- und Stromanschlüsse auf seine Kosten her. 4. Benötigt wird ein Zweitschlüssel der Wohnung. Dieser wird in der Rotkreuz - Zentrale, mit einem Code versehen und unter Verschluss deponiert. Sollte auf Wunsch des Teilnehmers kein Schlüssel abgegeben werden, wird im Notfall durch Polizei und Schlüsseldienst die Wohnungstür auf Kosten des Teilnehmers aufgesperrt.