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Transkript:

1. Anerkennung von Schienenfahrausweisen der DB AG 1.1 Gültigkeit im Tarifbereich Münsterland Die im folgenden aufgeführten Schienenfahrausweise der DB AG gelten auf den genannten Linien- und Linienabschnitten ausschließlich für Fahrtrelationen, die außerhalb des Geltungs bereiches des NRW-Tarifs beginnen und innerhalb von NRW enden oder umgekehrt (sog. Ein- und ausbrechender Verkehr). Diese Fahrausweise gelten auf den näher bezeichneten Linien- und Linienabschnitten nur, wenn der Zu- und Ausstieg an einem Bahnhof bzw. der einem Bahnhof nächstgelegenen Haltestelle erfolgt. Ausnahme: Familienheimfahrten gem. 1.5.1 gelten auch in Fahrtrelationen, die innerhalb des Netzes Münsterland bzw. Netzes Übergang Münsterland/Ruhr-Lippe beginnen oder innerhalb dieser Netze enden. 1.2 BahnCard 100 BahnCard 100 (persönlich) werden auf den Linien der Westfalen Bus GmbH (WB) und Regionalverkehr Niederrhein (RVN) ohne Zuschlag anerkannt. Entsprechend 4. erfolgt eine Anerkennung im Rahmen der CityTicket Regelung in den Städten Münster, Hamm und Rheine. 1.3 Aufpreiskarten zu ICE Streckenzeitkarten Gültigkeit der Aufpreiskarte für den ÖPNV zu ICE Streckenzeitkarten siehe 2 (NRW-Plus). 1.3.1 Die Preisberechnung erfolgt nach den Grundsätzen der Beförderungsbedingungen der DB AG. Das Verfahren der Preisberechnung hierfür wird besonders bekanntgegeben. 1.4 bleibt frei 1

1.5 Bundeswehrangehörige und Dienstantrittsreisen (gilt nicht für Fahrten innerhalb der Stadtgebiete Münster und Hamm) 1.5.1 Familienheimfahrten Bundeswehrangehörige mit Berechtigungsausweis in Verbindung mit dem Truppenausweis werden auf allen Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen kostenfrei zu Familienheimfahrten befördert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Im Berechtigungsausweis darf die Ziff. 2 Familienheimfahrten nicht durchkreuzt sein. Die Rückseite Fahrausweis für Familienheimfahrten darf nicht durchkreuzt sein. Die Bahnhöfe/Tarifpunkte des Stand-/Dienstortes und des Wohnortes müssen mit vorangestellter Postleitzahl in dem Berechtigungsausweis eingetragen sein; Änderungen müssen durch Dienstsiegel bescheinigt sein. Familienheimfahrten dürfen nur durchgeführt werden, wenn Urlaub, allgemeine Dienstbefreiung, Dienstbefreiung, Freistellung vom Dienst, dienstfreie Tage oder Ausgang vorliegt. Familienheimfahrten gelten nicht für die täglichen Fahrten zwischen Wohnort und Dienststelle. 1.5.2 Dienstantrittsreisen Zum Zwecke des Dienstantritts werden von der Bundeswehr Gut scheine ausgegeben, welche von personalbedienten Verkaufsstellen der DB gegen Fahrkarten eingetauscht werden. Diese Fahrkarten berechtigen zusammen mit dem Einberufungsbescheid oder der Aufforderung zum Dienstantritt zur Fahrt auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Durch die Bundeswehr zum Zwecke des Dienstantritts ausgegebene Gutscheine werden von personalbedienten Verkaufsstellen gegen Fahrkarten zur Beförderung für die in dem Gutschein angegebene Verbindung und Wagenklasse eingetauscht. In Verbindung mit dem Einberufungsbescheid berechtigen die Gutscheine ebenfalls zur Beförderung für die in Satz 1 genannten Wagenklasse und Verbindung. 2

1.5.3 Die kostenfreie Beförderung gem. 1.5.1 und 1.5.2 erfolgt auf allen Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen. 1.5.4 Bundeswehr-Urlauber-Fahrkarten BW werden nur am Fahrkartenschalter ausgegeben. 2. NRW-Plus Tarif Die von der DB AG ausgegebenen Schienenfahrausweise mit dem Aufdruck NRW-Plus werden innerhalb des Münsterland-Netzes (Kooperationsraum 5) in der jeweiligen Stadt/Gemeinde des Startund Zielbahnhofes und fest definierten angrenzenden Städten/ Gemeinden anerkannt. Dieses gilt auch für separat ausgegebene Aufpreiskarten für den ÖPNV zu ICE-Streckenzeitkarten. Im übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der DB AG. Gültigkeit des NRW-Plus Tickets/Aufpreiskarten zu ICE Streckenzeitkarten: Start-/Zielbahnhof Kreis Preiszonen Name Pz-Nr. NRW-Plus gültig in Stadt/Gemeinde Pz-Nr. Ahaus BOR Ahaus-Mitte (Bf) 7841 Ahaus 7840 Ahaus BOR Ahaus-Mitte (Bf) 7841 Heek 7830 Ahlen (Westf.) WAF Ahlen Mitte (Bf) 3311 Ahlen 3310 Albachten MS Münster-Albachten (Bf) 5034 Münster 5000 Altenberge ST Altenberge Mitte (Bf) 1701 Altenberge 1700 Altenberge ST Altenberge Mitte (Bf) 1701 Laer 1800 Amelsbüren MS Münster-Hiltrup/ Amelsbüren (Bf) 5033 Münster 5000 Appelhülsen COE Nottuln- Appelhülsen (Bf) 5535 Nottuln 5530 Ascheberg (Westf.) COE Ascheberg Mitte (Bf) 5561 Ascheberg 5560 Beelen WAF Beelen (Bf) 3120 Beelen 3120 Billerbeck COE Billerbeck Mitte (Bf) 5611 Billerbeck 5610 Bocholt BOR Bocholt Mitte (Bf) 7671 Bocholt 7670 Bocholt BOR Bocholt Mitte (Bf) 7671 Rhede 7660 Borghorst (Westf.) ST Steinfurt-Borghorst (Bf) 1733 Steinfurt 1730 Borken (Westf.) BOR Borken Mitte (Bf) 7651 Borken 7650 Borken (Westf.) BOR Borken Mitte (Bf) 7651 Heiden 7590 Bösensell COE Senden Bösensell (Bf) 5502 Senden 5500 3

Start-/Zielbahnhof Kreis Preiszonen Name Pz-Nr. NRW-Plus gültig in Stadt/Gemeinde Pz-Nr. Brock - Ostbevern WAF Ostbevern-Brock (Bf) 3905 Ostbevern 3900 Brock - Ostbevern WAF Ostbevern Mitte (Bf) 3901 Ostbevern 3900 Buldern COE Dülmen-Buldern/ Hiddingsel (Bf) 5528 Dülmen 5520 Burgsteinfurt ST Steinfurt Mitte (Burgsteinfurt Bf) 1731 Steinfurt 1730 Burgsteinfurt ST Steinfurt Mitte (Burgsteinfurt Bf) 1731 Wettringen 1760 Burgsteinfurt ST Steinfurt Mitte (Burgsteinfurt Bf) 1731 Horstmar 1810 Burgsteinfurt ST Steinfurt Mitte (Burgsteinfurt Bf) 1731 Metelen 1890 Capelle (Westf.) COE Nordkirchen- Capelle (Bf) 5553 Nordkirchen 5550 Capelle (Westf.) COE Nordkirchen- Capelle (Bf) 5553 Ascheberg 5560 Coesfeld (Westf.) COE Coesfeld Mitte (Bf) 5621 Coesfeld 5620 Davensberg COE Ascheberg- Davensberg (Bf) 5562 Ascheberg 5560 Drensteinfurt WAF Drensteinfurt Mitte (Bf) 3401 Drensteinfurt 3400 Dülmen COE Dülmen Mitte (Bf) 5521 Dülmen 5520 Emsdetten ST Emsdetten Mitte (Bf) 1221 Emsdetten 1220 Emsdetten ST Emsdetten Mitte (Bf) 1221 Saerbeck 1020 Epe (Westf.) BOR Gronau-Epe (Bf) 7754 Gronau 7750 Esch (Westf.) ST Ibbenbüren- Esch/Uffeln (Bf) 1037 Ibbenbüren 1030 Greven ST Greven Mitte (Bf) 1011 Greven 1010 Greven ST Greven Mitte (Bf) 1011 FMO 1920 Gronau (Westf.) BOR Gronau Mitte (Bf) 7751 Gronau 7750 Grottenkamp ST Steinfurt-Borghorst (Bf) 1733 Steinfurt 1730 Halen ST Lotte-Halen (Bf) 1063 Lotte 1060 Havixbeck COE Havixbeck Mitte (Bf) 5601 Havixbeck 5600 Hiltrup MS Münster-Hiltrup/ Amelsbüren (Bf) 5033 Münster 5000 Holtwick COE Rosendahl- Holtwick (Bf) 5426 Rosendahl 5420 Hörstel ST Hörstel Mitte (Bf) 1791 Hörstel 1790 Ibbenbüren ST Ibbenbüren Mitte (Bf) 1031 Ibbenbüren 1030 4

Start-/Zielbahnhof Kreis Preiszonen Name Pz-Nr. NRW-Plus gültig in Stadt/Gemeinde Pz-Nr. Kattenvenne ST Lienen- Kattenvenne (Bf) 1954 Lienen 1950 Laggenbeck ST Ibbenbüren- Laggenbeck (Bf) 1034 Ibbenbüren 1030 Legden BOR Legden Mitte(Bf) 7881 Legden 7880 Lengerich (Westf.) ST Lengerich Mitte (Bf) 1941 Lengerich 1940 Lengerich (Westf.) ST Lengerich Mitte (Bf) 1941 Lienen 1950 Lengerich (Westf.) ST Lengerich Mitte (Bf) 1941 Tecklenburg 1930 Lette (Kr. Coesfeld) COE Coesfeld-Lette (Bf) 5624 Coesfeld 5620 Lüdinghausen COE Lüdinghausen Mitte (Bf) 5511 Lüdinghausen 5510 Lutum COE Billerbeck-Lutum/ Hamern (Bf) 5616 Billerbeck 5610 Marbeck-Heiden BOR Borken-Marbeck/ Grütlohn (Bf) 7652 Borken 7650 Maria-Veen BOR Reken-Maria/Veen (Bf) 7583 Reken 7580 Mersch (Westf.) WAF Drensteinfurt- Walstedde/Mersch (Bf) 3402 Drensteinfurt 3400 Mesum ST Rheine-Mesum (Bf) 1785 Rheine 1780 Metelen Land ST Metelen-Land (Bf) 1892 Metelen 1890 Münster (Westf.) Hbf MS Münster Mitte (Hbf) 5011 Münster 5000 Münster Zentrum Münster-Kinderhaus Nord MS (Zentrum Nord Bf) 5027 Münster 5000 Neubeckum WAF Beckum- Neubeckum (Bf) 3333 Beckum 3330 Neubeckum WAF Beckum- Neubeckum (Bf) 3333 Ennigerloh 3320 Nienberge-Häger MS Münster-Nienberge (Bf) 5036 Münster 5000 Nordwalde ST Nordwalde Mitte (Bf) 1711 Nordwalde 1710 Ochtrup ST Ochtrup-Mitte (Bf) 1741 Ochtrup 1740 Oelde WAF Oelde Mitte (Bf) 3351 Oelde 3350 Raestrup- Telgte-Raestrup/ Everswinkel WAF Vechtrup (Bf) 3103 Telgte 3100 Reckenfeld ST Greven-Reckenfeld (Bf) 1018 Greven 1010 Reken BOR Reken-Bahnhof (Bf) 7586 Reken 7580 Reken BOR Reken-Bahnhof (Bf) 7586 Heiden 7590 Rheine ST Rheine Mitte (Bf) 1781 Rheine 1780 5

Start-/Zielbahnhof Kreis Preiszonen Name Pz-Nr. NRW-Plus gültig in Stadt/Gemeinde Pz-Nr. Rheine ST Rheine Mitte (Bf) 1781 Neuenkirchen 1770 Rinkerode WAF Drensteinfurt- Rinkerode/Hemmer (Bf) 3403 Drensteinfurt 3400 Sprakel MS Münster-Sprakel (Bf) 5037 Münster 5000 Telgte WAF Telgte Mitte (Bf) 3101 Telgte 3100 Vohren WAF Warendorf-Vohren (Bf) 3112 Warendorf 3110 Warendorf WAF Warendorf-Mitte (Bf) 3111 Warendorf 3110 Warendorf WAF Warendorf-Mitte (Bf) 3111 Sassenberg 3180 Westbevern WAF Telgte-Vadrup (Bf) 3105 Telgte 3100 3. Anerkennung des Münsterland-Tarifes in Zügen des Fernverkehrs (IC/EC) bei der DB AG Im Netz Münsterland bzw. Netz Übergang Münsterland/Ruhr-Lippe ist die Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/EC) der DB AG möglich, wenn in Verbindung mit ZeitTickets des Münsterland-Tarifs (nach 4.2.2/4.2.3/4.2.5 der Tarifbestimmungen) entsprechende Aufpreiszeitkarten für den Fernverkehr bei der DB AG vor Fahrtantritt gelöst worden sind. Aufpreiszeitkarten der DB AG (Wochenkarten, Monatskarten, Monatskarten im Abo) werden unabhängig von dem jeweiligen Geltungsbereich des ZeitTickets des Münsterland-Tarifs ausgegeben. Im übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der DB AG. 4. CityTicket BahnCard 25, 50 und 100 Fahrkarten des Fernverkehrs der DB AG mit Zielbahnhöfen in Münster, Hamm oder Rheine, die für die Nutzung von IC/EC oder ICE-Zügen ausgestellt werden, über eine Distanz von mehr als 100 km lauten und den Zusatz +City aufgedruckt haben, berechtigen am Zielort der Bahnreise, alle öffentl. Verkehrsmittel (Bus, RB- und RE-Züge) zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahr karten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrberechtigung gilt auch am Startort Münster, Hamm oder Rheine für eine Fahrt in allen öffentl. Verkehrsmitteln (Bus, RB- und RE-Zügen) in Richtung Ausgangsbahnhof, sofern der Startort Münster, Hamm oder Rheine mit +City als Startort der Bahnreise auf der DB-Fahrkarte aufgeführt ist. 6

Bei Rückfahrten gelten die Fahrtberechtigungen am aufgedruckten Rückfahrtdatum zusätzlich für eine Fahrt in Richtung endgültigem Fahrziel vom Ausgangsbahnhof. Diese Fahrtberechtigung gilt nur für Fahrkarten, die mit Bahn- Card-Rabatt gekauft wurden. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt zur Anreise zum Ausgangsbahnhof unmittelbar vor Abfahrt oder zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein angegebene Datum. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DB AG Fahrscheins. Fahrt unterbrechungen in Richtung Fahrtziel sind zulässig. Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den Städten Münster, Hamm und Rheine, alle öffentl. Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Die Fahrtberechtigung gilt ausschließlich je weils innerhalb der Stadtgebiete Münster (Stadt/Gemeinde 5000) Hamm (Stadt/Gemeinde 2100/2110) oder Rheine (Stadt/Gemeinde 1780). Im übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der DB AG. 5. City mobil Für Kunden der DBAG besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur gelös ten DB-Einzelfahrkarte in den Produktklassen A, B oder C eine Fahrkarte City mobil für eine Anschlussverbindung am Zielort zu lösen.! Die City mobil -Fahrkarte (EinzelTicket Erwachsene oder 9 Uhr TagesTicket 1 Person) gilt im unmittelbaren Anschluss an die zugehörige DB-Einzelfahrkarte innerhalb des jeweiligen Stadt-/Gemeindegebietes des Zielbahnhofs bis zur festgelegten Höchstpreisstufe gem. 2.4.1 der Tarifbestimmungen für den Münsterland-Tarif. Für Hin- und Rückfahrkarten der DBAG können ggf. zwei Fahrkarten City mobil (EinzelTickets Erwachsene) mit verschiedenen Geltungs tagen ausgegeben werden. 7

! Im übrigen gelten die Tarifbestimmungen für den Münsterland-Tarif gem. 4.1.1/4.1.4 für EinzelTickets Erwachsene bzw. 4.1.6 für 9 Uhr TagesTickets 1 Person. Der Fahrpreis entspricht dem Regeltarif gem. Anlage 7 der Tarif bestimmungen des Münsterland-Tarifs. Die Erstattung/Umtausch der Fahrkarten City mobil ist vor dem ersten Geltungstag kostenfrei; ab dem ersten Geltungstag ist ein Umtausch/Erstattung ausgeschlossen. Für die Erstattung/ Umtausch ist das ausgebende Unternehmen zuständig. 8