ab einem monatlichen Durchschnittsguthaben von 2000 0,00 S-Konto Classic 2,4 je angefangenem Monat 3,50 2,00 S-Konto STEP je angefangenem Monat 0,00



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0, ,00 EUR - bei Nichterreichen des Durchschnittsguthaben siehe Bepreisung VR- Aktivkonto

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Transkript:

Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Grundpreis Sparpreis 3 S-Konto Ideal 4 je angefangenem Monat 5,90 4,50 S-Konto Online 1,4 je angefangenem Monat 3,00 2,00 S-Konto Online Plus 1,4,5 ab einem monatlichen Durchschnittsguthaben von 2000 0,00 S-Konto Classic 2,4 je angefangenem Monat 3,50 2,00 S-Konto STEP je angefangenem Monat 0,00 1 beleghafte Überweisungen je 1,50, Kassenposten ab 4. Auszahlung je 1,00 und ab 3. Einzahlung je 1,00, Schecks und Lastschriften je 0,35 2 zuzüglich 0,35 für alle Buchungen, die nicht im Preisaushang aufgeführt sind / Kassenposten ab 4. Auszahlung je 1,00 und ab 3. Einzahlung je 1,00 3 Ihr Preis bei mtl. Sparleistungen (150 ) von Ihrem Girokonto zugunsten Sparkonten, LBS-Bausparen, DEKA- Investment, Kapitallebensversicherung der Bayerischen Versicherungskammer. 4 Überweisungen von der Sparkasse ausgefertigt je 1,50 5 Preismodell für Vereinbarungen bis 14.01.2015 Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren unentgeltlich Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Portoersatz - bei Abholen in der Geschäftsstelle 1,00 - Wochenauszug - bei Postversand Portoersatz - bei Abholen in der Geschäftsstelle 1,00 - Monatsauszug - bei Postversand 0,00 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 1,00 Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 50 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Portokosten + 1,50 - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 1,50 Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 1

II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 3 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Nördlingen Bei den Kornschrannen 1 86720 Nördlingen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Kaiserstr. 29, 60311 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn (Internet: www.bafin.de) 1.3 Eintragung im Handelsregister HR A 13394 (RG Augsburg) 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 2

1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Stabenmontag Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Ende der Geschäftszeit jener Haupt- oder Geschäftsstelle, welcher sich der Kunde an einem Geschäftstag bedient. SB-Terminal, Online-Banking/FinTS, Annahmeschluss werktäglich 14:00 Uhr* Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift: *Nach Annahmeschluss eingehende Zahlungsaufträge gelten am als am folgenden Geschäftstag zugegangen. Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften: bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Einreichungsfristen für Euro-Express-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und Folgelastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der Euro-Express-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und Folgelastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 3

1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Schlichtungsstelle Charlottenstr. 47 101117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen Finanzgruppe des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 4

2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 4 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 5

c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart beleghafte Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung 8 Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 9 nicht möglich per Dauerauftrag per Eilüberweisung 0,35 0,26 0,35 0,26 0,35 0,26 0,35 0,26 nicht möglich je Überweisung per Zahlschein 10,00 4,00 10,00 8,00 nicht möglich 4,00 nicht möglich 8,00 + 10,00 nicht möglich Euro-Expresszahlung online --- --- --- 3,00 --- Hinweis: Bei nicht eiligen Überweisungen werden die vorstehenden Entgelte nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs- Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 6

bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung 0 1 Entgelt 1,5, mindestens 12,50 + 0,25 Courtage, mindestens 2,50 1,5, mindestens 12,50 + 0,25 Courtage, mindestens 2,50 zusätzlich 20,00 Die Sparkasse behält sich die Nachbelastung der Differenz höherer Fremdentgelte vor. Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Benachrichtigungsentgelt für die Rückgabe fehlerhafter/ nicht lesbarer Zahlungsverkehrsbelege 1,95 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand --- - bei Einstellen in das elektronische Postfach --- - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker --- Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe --- - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern --- Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,-- - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,-- Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,10 Eilüberweisung zur Barauszahlung 10,-- Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 7

2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: 1,5, mindestens 12,50, zuzüglich Courtage 0,25, mindestens 2,50 Das vorstehende Entgelt wird nicht berechnet, wenn der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 8

2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 12 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) in Kontowährung Entgeltregelung 0 1 + 1,5, mindestens 12,50 + 1,5, mindestens 12,50 +20 EUR Fremdbankentgelt Die Sparkasse behält sich die Nachbelastung der Differenz höherer Fremdentgelte vor. Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 9

Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt 0 1 1,5, mindestens 12,50 + Courtage 0,25, mindestens 2,50 1,5, mindestens 12,50 + 20,00 - Die Sparkasse behält sich die Nachbelastung der Differenz höherer Fremdentgelte vor + Courtage 0,25, mindestes 2,50 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Benachrichtigungsentgelt für die Rückgabe fehlerhafter/ nicht lesbarer Zahlungsverkehrsbelege 1,95 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand --- - bei Einstellen in das elektronische Postfach --- - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker --- Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe --- - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern --- Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,10 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 10

b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Zahlung lautend auf Kontowährung Entgelt in Euro Entgelte, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: 1,5, mindestens 12,50 bei Entgeltregelung 2 zuzüglich Fremdbankentgelt Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) --- Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgelte, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden. Entgeltregelung 0 Entgelt (incl. Courtage) 1,5, mindestens 12,50 + Courtage 0,25, mindestens 2,50 2 1,5, mindestens 12,50 + Courtage 0,25, mindestes 2,50 zuzüglich Gebühren der Auftraggeberbank Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift per Postversand Priv.-Kd. 0,35 Gesch.-Kd. 0,26 1,95 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 11

3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs Priv.-Kd. 0,35 Gesch.-Kd. 0,26 1,95 0,00 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Gesch.-Kd. 0,52 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0,00 1,95 0,00 Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 12

3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco / Schweiz Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs Priv.-Kd. 0,35 Gesch.-Kd. 0,26 1,95 0,00 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco / Schweiz Gesch.-Kd. 0,52 Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Fimenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0,00 1,95 0,00 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 13

4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahresgebühren 14 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 20,00 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte (jährlich) 75,00 - Zusatzkarte (jährlich) 75,00 MasterCard Xtension - Hauptkarte (jährlich) 12,00 - Zusatzkarte (jährlich) 12,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 10,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 10,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 1,00 + Portoersatz - bei Einstellen in das elektronische Postfach 1,00 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 bzw. Einsatz außerhalb des EWR- Raums zuzüglich. Auslandseinsatzentgelt außerhalb der EU-Länder bzw. innerhalb der EU bei Fremdwährung 2,0% vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 15 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 14

4.2 Debitkarte (SparkassenCard) Preis in EUR Debitkarte (jährlich) 17 7,00 Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz: Bis max. 2000,00 Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 19 Geldautomaten 1000,00 /500,00 Und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2000,00 Und Aufladen der Geldkarte 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen SparkassenCard: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 1000,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) 7,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 20, bei Zahlung in EURO 0,00 - im EWR 20,bei Zahlung in Fremdwährung 1% mind. 1,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1% mind. 1,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1% mind. 7,50 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals 0,00 an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,00 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister Fremde Gebühren - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 20 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 15

4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte Priv.-Kd.3 Freiposten dann 1,00 Gesch.-Kd. 0,36 Priv.-Kd.: unentgeltlich Gesch.Kd. 5 Freiposten dann 0,35 mit unserer MasterCard 3,0 % vom Umsatz 1,0 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 7,50 mit unserer Visa Card 3,0 % vom Umsatz 1,0 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 7,50 Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt In der Regel unentgeltlich; etwaige Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank mit MasterCard oder Visa Card Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder Debitkarte mit fremder MasterCard oder Visa Card Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern mit Debitkarte bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell bei inländischen fremden Zahlungsdienstleistern in Euro bei fremden Zahlungsdienstleistern im EWR in Euro bei Zahlungsdienstleistern im EWR in Fremdwährung bei Zahlungsdienstleistern außerhalb des EWR am Schalter am Geldautomaten entfällt unentgeltlich entfällt 1% mind. 7,50 entfällt 1% mind. 7,50 entfällt 1% mind. 7,50 entfällt 7,50 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 1% mind. 7,50 Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 16

4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 21 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 3 Geschäftstage, ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 4.6 Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei der Sparkasse Nördlingen 4,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 8,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 8,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II.2.1.1. b) und II. 2.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei der Sparkasse Nördlingen 4,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 8,00 21) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 17

5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. --- Bereitstellung von TAN-Listen - monatlich --- - je TAN-Liste --- Bereitstellung von smstan - monatlich --- - je smstan mtl. 3 sms 0,00 ab 4. sms 0,08 Bereitstellung von pushtan - monatlich --- - je TAN mtl. 5 TAN 0,00 ab 6. TAN 0,04 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift lt. Vereinbarung Kontowecker - E-Mail-Benachrichtigung kostenfrei - sms-benachrichtigung - push-benachrichtigung 5.2 Electronic Banking EBICS (mehrwertsteuerfrei) mtl. 3 sms 0,00 ab 4. sms 0,08 mtl. 5 push 0,00 ab 6. push 0,04 Einrichtungspauschale pro EBICS-Kunde einmalig 50,00 (beinhaltet die Neueinrichtung eines EBICS-Kunden inkl. 3 EBICS-Teilnehmer und 2 Konten) Jeder weitere EBICS-Teilnehmer je 10,00 Jedes weitere Konto je 10,00 Laufende Änderungen: Neuanlage Konto je 10,00 Neuanlage EBICS-Teilnehmer je 10,00 Löschung EBICS-Kunde --- Löschung EBICS-Teilnehmer --- Die Neuanlage oder Löschung eines EBICS-Teilnehmers kann gleichzeitig die Änderung eines Kontos mit sich ziehen! Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 22 22) Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Einrichtung: Kunden ID --- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID --- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV --- Einrichtung: Teilnehmer ID --- Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. --- Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 18

Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. --- und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz --- Umsatzinformation im DTAUS-Format (DTI) a) pro Konto mtl. --- und/oder b) - pro bereit gestellter Datei --- - pro bereit gestelltem Umsatz --- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. --- - pro bereit gestelltem Umsatz --- 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Überweisungen - nationales Überweisungsverfahren - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 10 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 11 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt gem. Ziffer 2.2.1 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 10 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 11 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt analog Ziffer 2.2.1 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 10 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 11 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt analog Ziffer 2.2.1 10 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 19

Preis in EUR Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei --- - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei --- - zzgl. je Posten - Überweisungen - nationales Überweisungsverfahren - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 12 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 13 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt gem. Ziffer 2.2.1 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 12 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 13 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt analog Ziffer 2.2.1 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 12 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 13 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt analog Ziffer 2.2.1 Eilüberweisungen - mittels EBICS/FTAM als EUE-Auftrag - pro Geschäftsvorfall 3,00 12 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 20

Preis in EUR Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette) - je Datenträger 10,00 - je Datei 10,00 - je Posten - Überweisungen - nationales Überweisungsverfahren - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 14 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 15 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt gem. Ziffer 2.2.1 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 14 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 15 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt analog Ziffer 2.2.1 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 14 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 15 ) - je Einzelauftrag + Zusatzentgelt analog Ziffer 2.2.1 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 14 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 21

6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/cbd-kursinformationen abrufbar. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 22

III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Priv.-Kd. 0,35 Gesch.-Kd. 0,26 Scheckeinzug (Inland) Priv.-Kd. 0,35 Gesch.-Kd. 0,36 Scheckvordrucke Selbstkostenpreis Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portoersatz Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 3,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks --- Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks --- Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 23 per Scheck 1,50, mindestens 12,50 zuzüglich Courtage 0,25, mindestens 2,50 bei Scheckzahlung in Fremdwährung per Barscheck in EUR 1,50, mindestens 12,50 in Fremdwährung 1,50, mindestens 12,50 zuzüglich Courtage 0,25, mindestens 2,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland in EUR 1,50, mindestens 12,50 in Fremdwährung 1,50, mindestens 12,50 zuzüglich Courtage 0,25, mindestens 2,50 c) Aufnahme von Rückschecks aus dem Ausland per Scheck 3,00, mindestens 25,00 23) Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger zu zahlen ist. Preise für Buchungen werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 23